essig hat geschrieben:ja kennen wir und vor allem die karte "Ausbauverpflichtung bis 2016" bleibt falsch oder zumindest irreführend. dachte das hätten wir unter viewtopic.php?f=68&t=8943 geklärt. du hast echt nerven die karte dennoch so lange online zu halten
john-boy hat geschrieben:Spricht sich den niemand ab?
essig hat geschrieben:im ernst, alle drei kernaussagen auf eurer karte sind falsch, kann man doch einfach mal bei gelegenheit korrigieren.
essig hat geschrieben: mobilfunk wird nur deshalb als eine art breitbandersatz propagiert ...
... weil der politische wille den betroffenen ernsthaft zu helfen im nicht messbaren bereich liegt.
john-boy hat geschrieben:Was ich nun wieder gar nicht verstehe...
Spricht sich den niemand ab?
bkt hat geschrieben:Habe gerade nochmal in die Präsidentenkammerentscheidung zur Versteigerung geschaut. Alle Aussagen sind exakt Beschlußlage der BNetzA.
bnetza hat geschrieben:Unbeschadet der oben angegebenen gesonderten Verpflichtung ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 50 % ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
bnetza hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der
Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Habe gerade nochmal in die Präsidentenkammerentscheidung zur Versteigerung geschaut. Alle Aussagen sind exakt Beschlußlage der BNetzA.
dann hast du eine andere version als ich. ich beziehe mich auf die Präsidentenkammerentscheidung - Vergabeverfahren Drahtloser Netzzugang und du?
" ...Gemeinden der jeweiligen Prioritätsstufen jeweils zu mindestens 90% zu erschliessen bevor die nächst-höhere Stufe angegangen werden kann.BNetzA hat geschrieben:... von diesem Bundesländern benannten...
" (des betreffenden Bundeslandes, denn ausschliesslich darum geht es in diesem Punkt)BNetzA hat geschrieben: ...unbeschadet der oben angegeben gesonderten verpflichtung ist der Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet einen Versorgungsgrad der Bevölkerung ...
BNetzA hat geschrieben: ... von mindestens 50% ab dem 1.1.2016 zu erreichen
bnetza hat geschrieben:Ein Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 % der
Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden (vgl. hierzu anliegende Listen, Beilagen) ab dem 01.01.2016 zu erreichen.
bkt hat geschrieben:Insofern hast Du recht, dass eigentlich die zweite Karte fast ganz grün sein sollte.
essig hat geschrieben:ein weiterer fehler der karte ist, dass die roten städte sehr wohl vor 2016 versorgt werden dürften (wenn man überhaupt wollte). stell dir vor man schafft 2011 prio 1, 2012 prio 2 und dann - soll man bis 2016 warten ehe man prio 3 und 4 versorgen darf?
essig hat geschrieben:ist auf eurer karte nicht berücksichtigt, dass nur 90% der haushalte einer gemeinde versorgt werden müssen damit diese als ganzes versorgt gilt.
essig hat geschrieben:weiter gehts mit dem umstand, dass die bereits mit anderer technik versorgten gemeinden aus den listen entfernt werden dürfen
bkt hat geschrieben:Dort steht nicht, dass man nicht früher darf, sondern bis 2016 muss.
bkt hat geschrieben:Zeig mir mal wie du innerhalb einer Funkzelle mit Durchdringungsqualität von LTE800 einen Haushalt aussparst um auf "nur" 90% zu kommen.
bkt hat geschrieben:Tja wozu sollen denn Gebiete die schon was besseres als 2 MBit/s LTE noch mit LTE versorgt werden müssen?
bkt hat geschrieben:Mein Problem ist viel mehr, unter welchen Bedingungen die BNetzA eine Haken an ein Gebiet macht um es als Auflagenkonform versorgt "abzunicken". ... Sollten wir dazu befragt werden, dann wird es für etliche Angebote kein "erfüllt" geben
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Tja wozu sollen denn Gebiete die schon was besseres als 2 MBit/s LTE noch mit LTE versorgt werden müssen?
weil lte mobilfunk ist und kein echtes breitband á la xdsl/fttx? gerade die gut versorgten gebiete werden doch am ehesten mit lte versorgt und genau diese gemeinden/städte können dann gegen die anderen auf der liste gerechnet werden.
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Mein Problem ist viel mehr, unter welchen Bedingungen die BNetzA eine Haken an ein Gebiet macht um es als Auflagenkonform versorgt "abzunicken". ... Sollten wir dazu befragt werden, dann wird es für etliche Angebote kein "erfüllt" geben
ihr werdet diesbezüglich aber LEIDER nicht gefragt ...
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