Condor hat geschrieben:vision hat geschrieben:ja solangsam geht hier alles den bach runter was soll das noch werden ??
Oder besser gesagt was wir nun aus geteilt.de ??
mfg und trotz dem noch einen schönen abend
Der vision
Moin Moin, (Tach auch),
zum Heise-Urteil des Hamburgischen Landgerichtes gibt es eigentlich nicht allzuviel zu sagen - und das wird sicherlich einigen hier sehr missfallen.
Aber tatsächlich ist das Urteil der 24. Zivilkammer wohl nicht zu beanstanden und entspricht sowohl vollinhaltlich den geltenden Rechtsnormen, als auch dass es vorangegangene, höchstrichterliche Rechtsprechung konform berücksichtigt.
Auch ich persönlich kann mich dem Tenor der Urteilsgründe ohne sonderliche Probleme anschliessen.
In den div. Forumsbeiträgen zu diesem Urteil entsteht jedenfalls der Eindruck, als handele es sich bei diesem Urteil um einen "Anschlag" auf die Meinungsfreiheit in Internetforen. Davon kann bei diesem Urteil nun wirklich keine Rede sein.
Basis des Urteils bzw. des Verfügungsbegehrens der Gegenseite war jedenfalls die Abwendung eines rechtswidrigen Angriffs auf den Firmenbestand, nämlich durc h den in besagtem Forum erfolgten Aufruf zum schlussendlichen Lahmlegen des Serverbetriebes. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass ein Programm "k.exe" so of und kontinuierlich von besagtem Server heruntergeladen werden solle, bis dieser untern den Anforderungen zusammenbrechen würde.
Hierbei dürfte es sich wohl kaum um das zum Ausdruck bringen von rechtlich geschützen Meinungen handeln, sonsern schlicht und einfach um strafbaren Boykott mit dem Ziel, Teil eines Firmenbetriebes lahmzulegen.
Ganz im Gegenteil bestätigt der 24. Zivilsenat ausdrücklich, dass es sich bei dem funktionellen Inhalt des Programms "k.exe" bzw. dem Geschäftsmodell des Antragstellers/Klägers um ein solches in hohem Masse fragwürdiges handeln dürfte, welches daher auch in schärfster Form kritisiert werden dürfe.
Dies ist ohnehin gängige und gefestigte Rechtsprechung, wobei selbst aus strafrechtlicher Sicht der Generalstaatsanwalt beim OLG Berlin in an derer Sache es als durchaus zulässig hält, wenn bei solcher scharfen Kritik auch einmal über das Ziel hinausgeschossen werde, wenn die Gegenseite dazu einen entsprechenden Anlass geboten habe (seinerzeitiges Ermittlungsverfahren gegen Cem Özdemir, Die Grünen, wegen Volksverhetzung in dessen Politikerforum).
Und da im vorliegenden Falle (Heise) die Gegenseite unwidersprochen vorgetragen hat, sie habe Heise auf den Beitrag zuerst einmal vergeblich hingewiesen und der Beitrag mit dem besagten strafbewehrten Inhalt auf Störung des unbeeinträchtigten Betriebsablaufes gerichtet, sei erst später entfernt worden, ist selbst in diesem konkreten Punkte das Vorgehen gegen auch Heise als Forumsbetreiber nicht zu beanstanden.
Also könnt ihr euch alle wieder ab regen, denn die verfasungsgemäss garantierte Meinungsfreiheit ist tatsächlich nicht in Gefahr und niemand braucht sich darüber Sorgen zu machen, er würde von fragwürdigen Abmahnern und Anwälten mit gewichtigen Gesetzbüchern erschlagen und mundtot gemacht, wenn er sich künftig mehr oder weniger kritisch in unserem Forum geteilt.de äussere.
Wir dürfen auch weiterhin straflos mit kritischen und sehr krassen Äusserungen über die Telekom herfallen - wer allerdings dazu aufrufen würde, die DTAG-Hauptverwatung kurzerhand in Brand zu setzen, der wird sich allerdings wohl die zarten Fingerchen verbrennen

In diesem Sinne,
CONDOR