Breul: Schon in der Vergangenheit wurden neue Technologien immer erst in den Ballungszentren eingeführt. Selbst bei ISDN hat es 15 Jahre von der Entscheidung zur Einführung (1982) bis zum flächendeckenden Ausbau gedauert (1997). Änderungen an den Leitungsnetzen waren – anders als bei DSL – selbst in entlegenen Regionen dafür nicht erforderlich. Die Herausforderung war also ungleich geringer als jetzt für die Breitbandversorgung. Aber die Industrie arbeitet mit Hochdruck daran, die Breitband-Versorgung flächendeckend aufzubauen und wir werden dieses Ziel schneller als bei ISDN erreichen. Bedarf es also noch eines Grundrechts auf Breitband-Zugang und was würde es ändern – haben wir etwa auch ein Grundrecht auf einen Bahn- oder Autobahnanschluss oder nur den Arzt, Bäcker oder Supermarkt im eigenen Ort? Oder hat ein Städter einen Rechtsanspruch auf denselben Quadratmetermietpreis wie in ländlichen Regionen? Auch in diesem Bereich gibt es einen Wettbewerb zwischen den Regionen und jeder Bürger muss abwägen, welche Präferenzen er hat.
Auch ansonsten sind es eher die auswendig gelernten Sätze vom Technologiemix und der digitalen Dividende, die die Antworten beherrschen.
Gruß