copy hat geschrieben: Der Volksvertreter ist dem Volk verpflichtet ...
Wo steht das?
Grundgesetz Artikel 38 hat geschrieben:Die Abgeordneten ... sind Vertreter des ganzen Volkes,...
Vertreter des ganzen Volkes bezieht sich nur auf die Zugangsvoraussetzungen, die nicht eingeschränkt werden dürfen.
Deshalb darf ja auch jeder Ahnungslose Abgeordneter werden, da eine Zugangsbeschränkung zum Mandat, etwa durch Nachweis von Bildung, nicht zulässig ist.
Grundgesetz Artikel 38 hat geschrieben: ... und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Und wer kein Gewissen hat, der kann machen was er will .

Das gilt übrigens für alle Ebenen gleichermaßen (Bund - Land - Kommune)
Deshalb gibt man ja bei der Wahl auch seine Stimme ab, damit zwischen zwei Wahlen Ruhe herrscht.

Suche DIE Killerapplikation, die nur mit Breitband > 1MBit/s funktioniert und nicht Kabelfernsehen ersetzt.
Bisher Platz 1: Der Bundestrojaner
Platz 2: Windows-Vista-Update-Service