Hallo,
die Bundesnetzagentur reguliert den Markt und legt die Entgelder für eine "Mitnutzung" der Kabelstrecken und Verteiler fest,
hier hast du eine kleine Übersicht über die derzeit gängigen Entgelder für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), monatliche Überlassungsentgelte ab 01.04.2009 der Deutschen Telekom AG.
Zur Regulierung von unbeschalteten Glasfasern ist
folgender Beschluss ergangen.
In dieser
Gesamtübersicht findest du wietere derzeit geregelte Regulierungsentgelder.
Der DSLAM an sich wird eigentlich nicht freigegeben, dieser hält in der Fläche nur zum durchleiten der TAL her. Vllt. hast du schon mal geshen wie eine Mitbewerber einen "regulierten" KVz, und damit den Kabelzugang zum Kunden nutzt und seinen eigenen DSLAM mit GF Anbindung neben den KVz errichtet..