Besser wäre es was zu starten, wenn die Petition online gestellt ist, da sie ja auch agbelehnt werden könnte.
davon bin ich von vorne rein ausgegangen. alles andere wäre lächerlich.
Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sin in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen....
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.
Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:
Hierfür stehen Ihnen maximal ca. 10 Zeilen (1000 Zeichen zur Verfügung.
FlappyTM hat geschrieben:Wenn es eine öffentlich Petiotion wird, müssen wir alle Kräfte darauf konzentrieren, d.h. das erste, was auf den forum-seiten und den statischen geteilt.de seiten auftaucht müßte der Link zum mitzeichnen der Petition sein. Ist das möglich?
governet hat geschrieben:Also Frage an euch, reicht euch die Begründung oder soll ich noch mehr Formulieren?
governet hat geschrieben:Wenn nichts dagegen spricht werde ich die Petition morgen einstellen.
Dann kommen nur seitenlange Rückschreiben dabei heraus
Wortlaut der Öffentlichen Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Beschreiben Sin in kurzer Form, welche Maßnahmen Sie vom Deutschen Bundestag erwarten. (Anliegen) Hierfür stehen Ihnen maximal 5 Zeilen (500 Zeichen) zur Verfügung.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen....
Dass die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ihren Aufgaben nachkommt, sowie breitbandige Zugänge als Universaldienstleitung anerkennt und dies auch im TKG manifestiert.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Petition:
Hierfür steht Ihnen maximal eine Seite zur Verfügung.
Eine Vielzahl der Teilnehmeranschlussleitungen erfüllen nicht die nach dem TKG und den EU-Richtlinien 2002/21/EG und 2002/22/EG geforderten Qualitäten. Die Bundesnetzagentur schreitet hier jedoch nicht ein und hält sich somit nicht an Ihre selbst gesetzten Ziele nach TGK § 2 (2) Nr. 1, 2, 3 und 5.
Gemäß TKG § 78 (2) Nr.1 hat ein Bürger unabhängig von seinem Wohnort Anspruch auf einen Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz. Dieser Anschluss soll gemäß TKG § 3 Nr. 16 sowie EU-Richtlinie 2002/22/EG Artikel 4 (2) einen funktionalen Internetzugang beinhalten. Die derzeit bereitgestellten Anschlüsse unterstützen aber nur den Telefondienst (§3 Nr.17), der nur Sprach- aber keine Datenkommunikation zusichert. Für einen funktionalen Internetzugang müsste der Anschluss mindestens die Qualitätsvorgaben der ITU-T Rec. G.1010 unterstützen, welche gemäß EU-Richtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) durch die Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Da diese Qualitätsvorgaben nur durch breitbandige Zugänge eingehalten werden können, muss die Bundesnetzagentur dazu angehalten werden, breitbandige Zugänge als Universaldienstleistung gemäß EU-Richtline 2002/22/EG Artikel 32 sowie Artikel 4 (2) - in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie zur 2002/22/EG - aufzunehmen, um so allen Bürgern im Rahmen der Grundversorgung mit der „bestimmten Qualität“ der G.1010 gemäß § 78 (1) TKG einen funktionalen Internetzugang als Grundversorgung zugänglich zu machen. Derzeit besteht im Bereich des funktionalen Internetzugangs eine Unterversorgung.
Weiterhin stellt die Breitbandinitiative (http://www.breitbandinitiative.de) - welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technik (welchem die Bundesnetzagentur untersteht) unterstützt wird - fest, dass nur ein Breitbandanschluss mit mindestens 256 kbit/s (Downloadgeschwindigkeit) den „Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert“. Daher ist davon auszugehen - weil der Benutzer weder behindert noch limitiert wird - dass mindestens dieser Anschluss einen funktionalen Internetzugang bietet. Zukünftig sollte diese Mindestgrenze jedoch dem aktuellen Stand der Technik laufend angepasst werden.
Wenn Sie Anregungen für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dies in diesem Feld, z. B. durch Stichworte oder Fragen:
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erstmal nix
governet hat geschrieben:@FlappyTm wie meinst du dass mit nach hinten losgehen?
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