Reaktion auf Stellungnahme Fr. Dr. Krogmann MdB

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Gegendarstellung per "Schmalbandstory/Fragenkatalog" ?

Ja
5
100%
Nein
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 5

Beitragvon barty » 15.02.2006 09:28

vauwe hat geschrieben:Nochmal mein Ansatz: Gleichheitsgrundsatz. Abhängig vom Wohnort stehen unterschiedliche Dienstleistungen zu extrem unterschiedlichen Marktpreisen zur Verfügung. Das ist ein Ding, was nach meinem Rechtsverständnis schon ein Unding ist.


Tja und genau mit diesem Rechtsverständnis bewegen wir uns ja auf juristisch und gesellschaftlich dünnem Eis, dass uns diesen Ansatz täglich widerlegt:

Wir alle müssen Nahrung zu uns nehmen. Doch abhängig vom Wohnort müssen wir mit dem Auto in die nächste Stadt fahren um einzukaufen.
Damit haben wir einen höhrern Zeit- und Kostenaufwand als jener, der in 2 Minuten zu Fuß in den Supermarkt um die Ecke schlendert. Haben wir ein Anrecht auf einen Lebensmittelladen in jedem kleinen Dorf? Nein!
Wollen wir das? Die wenigsten...


Alle schulfähigen Kinder müssen per Gesetz die Schule besuchen. Doch befindet sich in jedem kleinen Ort eine Schule? Müssen nicht manche Kinder vom Lande mit dem Bus mit mehr Zeitaufwand und mit höheren Kosten in die nächste größere Stadt fahren? Haben wir ein Anrecht auf Dorfschulen in jeder kleinen Gemeinde? Nein! Wollen wir das? Die wenigsten.


Wir alle müssen arbeiten gehen, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Manche haben auch einen längeren Anfahrtsweg. Doch
steht bis vor meine Garage eine Autobahn zur Verfügung? Nein, ich
muss mit einem höheren Zeitaufwand und mit niedrigeren Geschwindigkeiten zumindest bis zum Zubringer Landstraßen benutzen.
Haben wir ein Anrecht auf Autobahnen durch jede Gemeinde? Nein!
Wollen wir das? Die wenigsten.


Ich persönlich glaube nicht, dass wir mit dem Gleichheitsgrundsatz auch nur einen Schritt weiter kommen.
Bürgerinitiative:
Breitband für Wertheim-Lindelbach - Ein Dorf begehrt auf!
http://www.kein-breitband.de
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Beitragvon governet » 19.03.2006 02:01

Sorry das ich den Beitrag wieder hochhole aber folgendes stimmt so nicht:

vauwe hat geschrieben:Außerdem ist problematisch, daß noch nicht einmal der Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung stehen muß. Solange das nicht geschehen ist, kann man auf dieser Grundlage kaum auf einen Breitbandanschluß pochen.


Denn aus TKG 2004 § 78 Universaldienstleistungen

geht folgendes hervor:

(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss

an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und
der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit -
soweit technisch möglich - den Dienstemerkmalen Anklopfen,
Anrufweiterschaltung und Rückfrage/Makeln,


in Verbindung mit TKG 2004 § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
16. "öffentliches Telefonnetz" ein Telekommunikationsnetz, das zur
Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird
und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung
und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;


ist der "funktionale" (was auch immer das heißen mag) Internetzugang eine Universaldienstleistung.

Gruß Governet

Nachtrag: Vielleicht ist das für den Fragenkatalog nützlich: http://www.m4m.de/internet/anmdflat.htm

Nachtrag 2:

Vielleicht könnte man ja in den Fragekatalog noch folgendes aufnehmen:

Zitat von http://www.breitbandinitiative.de/site/ ... ontent.php ganz unten:

Was wir unter Breitband verstehen

Der Begriff Breitband ist weder geschützt, noch wird er international einheitlich verwendet. Die Breitbandinitiative zählt zu Breitband-Technologien solche IP-Datenverbindungen, deren Bandbreite den Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert. Dies sind derzeit Verbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten, die über jene von ISDN hinausgehen und somit mindestens 256kbit/s im Download betragen. Dazu gehören derzeit beispielsweise Festnetz-Anschlüsse per DSL, TV-Breitband- und Glasfaserkabel oder Stromnetz genauso wie mobile Verbindungen über UMTS, WLAN oder WIMAX.

Die technische Entwicklung auf dem Gebiet der breitbandigen Kommunikation ist immens. Was heute quantitativ als breitbandig eingestuft wird, dürfte deshalb schon bald als Schmalband-Verbindung gelten.


Da die Breitbandinitiative durch das BMWI (denen die Bundesnetzagentur unterstellt ist), warum sie nicht folgendes Anwendet:
aus der EU-Richtlinie 2002/22/EG
Artikel 4

(2) Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.


in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie:

[..]In bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen.[..]


Obwohl das wieder Auslegungssache ist.
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Beitragvon vauwe » 19.03.2006 02:54

Governet,

erstmal gute Einwürfe. Die Begriffsbestimmungen (Universaldienstleistung) habe ich nichtmal angesehen, da ich mir meist nur den Teil eines Gesetzes rausziehe, der mich in dem Moment beschäftigt. Insofern hast Du ein paar gute Anhaltspunkte geliefert, um doch weiter in die Tiefe zu gehen.

Ich werde die von Dir genannten Gesetzespassagen in einer ruhigen Minute mal näher durcharbeiten und dann wieder hier posten.
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