Sorry das ich den Beitrag wieder hochhole aber folgendes stimmt so nicht:
vauwe hat geschrieben:Außerdem ist problematisch, daß noch nicht einmal der Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung stehen muß. Solange das nicht geschehen ist, kann man auf dieser Grundlage kaum auf einen Breitbandanschluß pochen.
Denn aus TKG 2004 § 78 Universaldienstleistungen
geht folgendes hervor:
(2) Als Universaldienstleistungen werden bestimmt:
1. der Anschluss
an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und
der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort mit -
soweit technisch möglich - den Dienstemerkmalen Anklopfen,
Anrufweiterschaltung und Rückfrage/Makeln,
in Verbindung mit TKG 2004 § 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
16. "öffentliches Telefonnetz" ein Telekommunikationsnetz, das zur
Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird
und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung
und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht;
ist der "funktionale" (was auch immer das heißen mag) Internetzugang eine Universaldienstleistung.
Gruß Governet
Nachtrag: Vielleicht ist das für den Fragenkatalog nützlich:
http://www.m4m.de/internet/anmdflat.htmNachtrag 2:
Vielleicht könnte man ja in den Fragekatalog noch folgendes aufnehmen:
Zitat von
http://www.breitbandinitiative.de/site/ ... ontent.php ganz unten:
Was wir unter Breitband verstehen
Der Begriff Breitband ist weder geschützt, noch wird er international einheitlich verwendet. Die Breitbandinitiative zählt zu Breitband-Technologien solche IP-Datenverbindungen, deren Bandbreite den Anwender in konkreten Online-Nutzungssituationen weder behindert noch limitiert. Dies sind derzeit Verbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten, die über jene von ISDN hinausgehen und somit mindestens 256kbit/s im Download betragen. Dazu gehören derzeit beispielsweise Festnetz-Anschlüsse per DSL, TV-Breitband- und Glasfaserkabel oder Stromnetz genauso wie mobile Verbindungen über UMTS, WLAN oder WIMAX.
Die technische Entwicklung auf dem Gebiet der breitbandigen Kommunikation ist immens. Was heute quantitativ als breitbandig eingestuft wird, dürfte deshalb schon bald als Schmalband-Verbindung gelten.
Da die Breitbandinitiative durch das BMWI (denen die Bundesnetzagentur unterstellt ist), warum sie nicht folgendes Anwendet:
aus der EU-Richtlinie 2002/22/EG
Artikel 4
(2) Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen, Orts-, Inlands- und Auslandsgespräche zu führen sowie Telefax- und Datenkommunikation mit Übertragungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.
in Verbindung mit Grund (8) der Änderung der Richtlinie:
[..]In bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen.[..]
Obwohl das wieder Auslegungssache ist.