Kurzfassung: durch die SKY-DSL Flatrate sehe ich hier einige Paragraphen des TKG verletzt, welches es vielleicht ermöglichen würden eine Flatrate einzuführen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Deutsche Telekom AG, T-Com (im
Folgenden T-Com genannt) möglicherweise gegen die §§ 19, 28 (1) Satz 3 des TKG sowie
gegen §§ 2 und 3 (1) TKV verstößt.
Begründung:
Auszug aus der Internetseite der T-Com für die Bewerbung des Produktes „T-DSL via Satellit
Flat“:
„Einheitlicher Tarif für Satellitenstrecke und Rückkanal“
„Komplettpreis – es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Rückkanal an“
„Der Telefonanschluss dient dabei als Rückkanal ins Internet und bleibt für die gesamte
Online-Sitzung aktiv.“
(Quelle: Sky-DSL-Flat)
Es ist davon auszugehen, dass hier ein Pauschaltarif (Flatrate) für den Rückkanal - welcher
über einen schmalbandigen Internetanschluss bewerkstelligt wird und die ganze Zeit der
Sitzung aktiv ist und unter einem einheitlichen Tarif abgegolten wird – angeboten wird.
Die T-Com bietet damit in einem Bündel-Produkt - welches auch über andere Rückkanäle
z. B. Mobilfunkverbindungen (GPRS, UMTS) oder Internet-By-Call sowie über jeden
anderen Telekommunikationsanbieter realisiert werden könnte - eine Flatrate für
Schmalbandzugänge an, die Konkurrenzanbietern sowie Nutzern von schmalbandigen
Internetanschlüssen - welche auch vom Netz der T-Com abhängig sind - nicht zur Verfügung
steht. Somit ist hier von einer Verletzung des § 19 TKG und §§ 2 und 3 (1) TKV
auszugehen.
Nach § 28 (1) Satz 3 TKG ist davon auszugehen, dass einzelne Nachfrager einen Vorteil
haben, da schmalbandigen Internetkunden die Möglichkeit einer Flatratenutzung verweigert
wird. Dabei ist von einer Diskriminierung nach § 2 TKV auszugehen. Es ist ferner davon
auszugehen, dass keine sachliche Rechtfertigung dafür existiert.
Durch diesen Sachverhalt ist davon auszugehen, dass hier ein missbräuchliches Verhalten
nach § 43 (3) TKG vorliegt. Die T-Com räumt sich günstigere Bedingungen bei am Markt
angebotenen Telekommunikationsdiensten - durch ihre marktbeherrschende Stellung - ein. Es
ist weiterhin davon auszugehen, dass Sie diese den Konkurrenzunternehmen nicht gewährt.
Da die Flatrate in einem Bündelprodukt angeboten wird, bitte ich Sie nach § 21 TKG und § 3 (1) TKV eine Entbündelung der schmalbandigen Flatrate zu verlangen, damit eine günstige Flatrate für schmalbandige Internetnutzer angeboten wird, wie sie auch schon auf den vergleichbaren und dem Wettbewerb geöffnetem breitbandigem Internet-Markt, sowie Mobilfunkmarkt und Festnetztelefonmarkt vorhanden ist. Dies würde im Interesse der Nachfrager liegen. Weiterhin bitte ich Sie, eine günstige Großhandelsflatrate als Vorleistungsprodukt für Telekommunikationsunternehmen anzuordnen.
Ich verweise hierbei auch auf den § 21 (2) Satz 3 TKG und Artikel 13 (2) der EU-Richtlinie 2002/19/EG, da anzunehmen ist, dass diese Sie zu dieser Maßnahme verpflichten würde. Außerdem ist anzunehmen, dass Artikel 17 (2) der EU-Richtlinie 2002/22/EG anzuwenden ist.
Ich schreibe Ihnen im Namen der „Initiative gegen digitale Spaltung“, lassen Sich mich daher kurz ein paar Worte zur Initiative sagen. Wir sind eine vor kurzem gegründete und sehr schnell wachsende Interessengemeinschaft mit derzeit knapp 450 Mitgliedern und über 5000 Unterstützern. Hauptziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, angemessenen und fairen Breitbandversorgung in ganz Deutschland. Die Seite http://www.geteilt.de bringt aktuell über 20.000 Zugriffe monatlich. Wir stehen derzeit unter anderem im Kontakt mit der Internetbeauftragten der CDU - Frau Dr. Martina Krogmann (MdB), sowie diversen weiteren Politikern und Funktionären.
Ich bitte Sie daher im Namen aller Mitglieder von http://www.geteilt.de und im Interesse unsere Kontaktpersonen um eine offizielle öffentliche Stellungnahme der Bundesnetzagentur bezüglich meiner Anfrage.
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Antwort und möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieser Brief und Ihre Antwort auf den Internetseiten der „Initiative gegen digitale Spaltung“ (http://www.geteilt.de) veröffentlicht wird. Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ist erstmal nur ein Entwurf. Über verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar.
Gruß Governet
Falls jemand Rechtschreibfehler findet, sollte er mir bitte eine PN schicken.