Bundesnetzagentur stellt Regulierungsstrategie zum Breitbandausbau vor
Kurth: "Mehr Transparenz und Anreize bei Breitbandinvestitionen"Mit einem innovativen und investitionsfreundlichen Konzept erfüllt die Bundesnetzagentur nur knapp drei Monate nach Verabschiedung der Breitbandstrategie durch die Bundesregierung einen daraus folgenden Auftrag. Sie hat heute auf ihrer Internetseite "
Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur" sowie "
Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung i. S. d. § 27 Abs. 2 TKG" zur Konsultation veröffentlicht.
"Obwohl das Thema komplex ist und unterschiedliche Positionen bei den Marktteilnehmern bestehen, wollen wir mit unseren Eckpunkten zu einer raschen Klärung der Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus in Deutschland beitragen. Planungssicherheit und Transparenz sind Voraussetzungen für die gewaltigen Investitionen, die erfolgen sollen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
In den Eckpunkten werden beispielsweise Projekte regionaler Unternehmen oder öffentlicher Träger, die die Errichtung hochleistungsfähiger Telekommunikations-Infrastruktur zum Ziel haben, ausdrücklich befürwortet. Die Bundesnetzagentur spricht sich außerdem für Kooperationen von Telekommunikationsunternehmen aus, um so einen Beitrag zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen zu leisten.
"Wir begrüßen ausdrücklich Kooperationen beim Breitbandausbau, die Effizienzen fördern sowie Kosten und Risiken angemessen teilen. Es gibt eine große Chance für alle Beteiligten durch rasche vertragliche Vereinbarungen Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Das Zeitfenster hierfür ist jedoch begrenzt und ich appelliere an die Verhandlungspartner, möglichst bald konkrete Lösungen vorzulegen. Nur dann sind wir gemeinsam mit dem Bundeskartellamt in der Lage, die verbindliche wettbewerbs- und regulierungsrechtliche Sicherheit zu geben", so Kurth.
"Die Bundesnetzagentur wird Entscheidungen zukünftig verstärkt an den Säulen des Eckpunktepapiers – Reduzierung von Risiken, Sicherung der Investitions- und Innovationskraft, Planungssicherheit sowie Transparenz – ausrichten, um den Breitbandausbau in Deutschland zu unterstützen und voranzutreiben. Für die Anbieter soll es sich lohnen, in moderne Glasfasernetze zu investieren und bislang unversorgte Gebiete mit Breitbandanschlüssen zu versorgen", ergänzte Kurth.
Mit einem eigenen Forum will die Bundesnetzagentur nicht nur den Dialog fördern, sondern auch die wesentlichen Interessengruppen an einen Tisch bringen. "Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Wir brauchen den guten Willen aller Marktteilnehmer zur Kooperation. Das Forum könnte viele Fragen pragmatisch lösen und damit Regulierungsverfahren überflüssig machen", sagte Kurth.
Gegenstand der ebenfalls heute zur Konsultation gestellten "Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung i. S. d. § 27 Abs. 2 TKG" ist die Weiterentwicklung der Grundsätze einer konsistenten Entgeltregulierung gerade auch mit Blick auf die Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen.
Das Konsistenzgebot betrifft zum einen das Verhältnis von Vorleistungs- und Endkundenentgelten. Hierzu hatte die Bundesnetzagentur bereits im November 2007 Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren veröffentlicht. Zum anderen bezieht sich das Konsistenzgebot auf das Verhältnis unterschiedlicher Vorleistungsentgelte zueinander.
"Das Verhältnis der zu regulierenden Vorleistungsentgelte zueinander steht im Fokus der jetzt veröffentlichten Hinweise. Dieses soll weiterhin so gestaltet sein, dass einerseits angemessene Anreize für den Netzausbau gesetzt werden, andererseits ein nachhaltiger und chancengleicher Wettbewerb gesichert wird. Auch eine konsistente Entgeltregulierung trägt dazu bei, dass nachhaltiger Wettbewerb und effiziente Investitionen in leistungsfähige Infrastrukturen gefördert sowie Innovationen unterstützt werden", betonte Kurth.
Die Bundesnetzagentur lädt alle Marktteilnehmer und sonstigen interessierten Kreise ein, sich an den Konsultationen zu beteiligen. Die Frist zur Stellungnahme endet jeweils am 1. Juli 2009.
Die beiden Konsultationsentwürfe sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. Sie werden zudem am 20. Mai 2009 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.