Am Freitag wird als Tagesordnungspunkt 74 die Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verhandelt. Wie den Details zu entnehmen ist, wird die Vorlage (Drucksache 204/09, ca. 2 MB) durch den federführenden Wirtschafts- und den Kulturausschuss des Bundestages in der vorliegenden Fassung zur Annahme empfohlen. Dabei soll in einer Entschließung "der Erwartung Ausdruck verliehen werden, dass der Bund die Umstellungskosten den die Frequenzen bisher nutzenden Kultur- und Bildungseinrichtungen bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstattet."
Der Innenausschuss empfiehlt eine Übergangsfrist von sechs Jahren für die Räumung der genutzten Frequenzen. Außerdem soll der Schutz des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (auch bekannt als digitaler Polizeifunk, befindet sich gerade im Aufbau) verankert werden. Dies fordert auch der Verkehrsausschuss.
Redner zum TOP wird Minister Ulrich Junghanns aus Brandenburg sein.
Vor der Sitzung warnt die Deutsche TV-Plattform nochmals eindringlich vor den Risiken der Frequenzvergabe.
Wir werden sehen, wie die Sache ausgeht. Positives für die Breitbandlosen in Deutschland erwarte ich davon ohnehin nicht (siehe die vielen anderen Beiträge zur Problematik Digitale Dividende).
Gruß