essig hat geschrieben:Bundesnetzagentur hat geschrieben:Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", künftig auch an einem Schaltverteiler gewähren.
was ist ein schaltverteiler? ein outdoor-dslam?
News hat geschrieben:Diesen muss die DT AG in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.
man will die breitbandlücken schließen indem man die wettbewerber dort an die outdoor-dslam lässt wo sie die telekom zuvor aufgestellt hat? damit können die bereits versorgten gemeinden vielleicht zwischen mehreren anbietern wählen aber was nutzt dieser "Wichtiger Beitrag" den bis heute unversorgten gemeinden? sind die anreize für die telekom nun nicht noch kleiner wenn sie teilen müssen?
kann das mal jemand aufklären?
Nein, ein Schaltverteiler ist kein Outdoor-DSLAM.
Wenn in dem betreffenden Ort schon ein DSLAM wäre, bräuchte ja zumindest an die konkrete Stelle keine zusätzliche Breitbandtechnik hin.
Zumal in ländlichen Gebieten wohl kaum die Anbieter mit ihren Lösungen parallel Schlange stehen werden.
Für mich gab es, als ich die Meldung das erste Mal gelesen habe, nur eine Unklarheit: Ist ein Schaltverteiler jeder normale KVZ oder ist er etwas anders.
Aus den verschiedenen Quellen und Meldungen ergibt sich, dass dies der erste Kasten (egal ob KVZ, MGF, ...) ist, der an der Stelle sitzen muss, wo das (meist kilometerlange) Hauptkabel von der (nächst höheren) Hauptvermittlerstelle kommt - bevor die Kabel/TALs zu weiteren Verteilern (KVZ, MFG, ...) bzw. Kunden verzweigen. In bestimmten Ortschaften wird es diesen Schaltverteiler vermutlich schon geben, in anderen, wo sich das Hauptkabel ggf. per Muffen usw. zu den verschiedenen Zielen verzweigt, müsste er spätestens an die Stelle
vor den Verzweigungen.
Wer hier was bezahlt, welche Kosten überhaupt anfallen und ob noch freier Platz im Schaltverteiler von Telekom Konkurrenten genutzt werden darf/kann (oder ob sie grundsätzlich einen eigenen Kasten neben den Schaltverteiler setzen müssen), ist nicht so richtig klar. Konkrete Festlegungen dazu kommen noch von der Bundesnetzagentur. Steht in verschiedenen Meldungen so drin.
Ich bin kein Telekom-Techniker, aber mir stellt sich die Sache so dar, wie geschildert.
Was ergibt sich aus dem Ganzen:
- Die Konkurrenten der Telekom müssen nun nicht an jeden einzelnen KVZ/MFG in den Ortschaften gehen, sondern können sich günstiger an den Schaltverteiler anbinden. Dies entspricht in gewisser Weise einer Kollokation in der Vermittlungsstelle für Orte, welche solch eine Vermittlungsstelle haben.
- Für Konkurrenten der Telekom wird ein Breitband-Überbau dadurch preiswerter machbar.
- Für die Telekom ergibt sich ggf. nur der Zusatzaufwand, einen Schaltverteiler an entsprechender Stelle einzurichten, wenn es den noch nicht gibt.
Um so einen Schritt wäre die Telekom - in abgewandelter Form - bei einer eigenen Erschließung dieser Ortschaft auch nicht herumgekommen.
- Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass bei Breitband-Ausbauten mit Unterstützung durch die Gemeinden usw. nicht mehr fast ausschließlich die Telekom zum Zuge kommt, sondern ggf. etwas öfters auch mal ein Wettbewerber (auch mittelständig).
- Die Meldung ist für Glasfaser-Ortsnetze völlig ohne Belang. Denn dort gibt es kein Kupfer-Hauptkabel von der nächst höheren Hauptverteilerstelle, sondern dort ist die Backbone-Anbindung ja über Glasfaser realisiert. Für die HYTAS-Ortsnetze ändert sich hiermit sozusagen nichts. Erst noch Kupferkabel von allen KVZ zu einer zentralen Stelle legen zu müssen, nur um dort einen Schaltverteiler zu haben, dies wird wohl kaum passieren. Dies ist und war sicherlich auch nicht das Ziel der Bestimmung.
- Mit dieser Festlegung wird das Bandbreitenbroblem natürlich auch nicht im Ganzen gelöst. Es hilft für lokale Lösungen in einer noch unklaren Anzahl von Ortschaften. Ein Baustein zum Breitband-Ausbau ist das Ganze. Nicht mehr und nicht weniger.
...
Wenn jemand bessere Kenntnisse zum Thema hat, bitte ich um entsprechende Korrekturen ...
... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.