MdEP Prof.Dr.Hans-Gert Pöttering (CDU) Niedersachsen

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Beitragvon dachscher » 11.08.2008 17:49

Folgendes Schreiben ging heute per Mail raus:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pöttering,

„der Breitbandzugang ist Voraussetzung für alles geworden – vom Wirtschaftswachstum bis zur sozialen Integration.“ So kann man es auf der Startseite zum Thema Breitband im Internetangebot der Europäischen Union nachlesen. Nachfolgend wird dann ausgeführt, dass längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger und längst nicht alle Unternehmen über einen Breitbandinternetzugang verfügen können. In den ländlichen Gebieten der EU-15 betraf das 2005 rund ein Drittel aller Haushalte und Unternehmen außerhalb der Ballungsräume. In den letzten Jahren dürfte sich das Problem nicht grundlegend geändert haben. Besonders krass ist das Missverhältnis in Deutschland ausgeprägt.

Die nichtkommerzielle Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- vertritt seit reichlich drei Jahren die Interessen der von der digitalen Kluft benachteiligten Menschen. Nicht zuletzt dem Engagement der mehr als 2700 Mitglieder unserer Initiative ist es zu danken, dass die Problematik inzwischen im Bundestag und den Länderparlamenten erkannt wurde. Viel zulange wurde auf die Macht des Wettbewerbes vertraut. Dieser hat in der Tat wesentlich zur Verbreitung von Breitbandinternet und zur Preissenkung beigetragen. Seit längerem muss man aber konstatieren, dass der Markt in zahlreichen Regionen schlicht versagt.

Um die betroffenen Menschen nicht zunehmend von sozialer Teilhabe abzuhängen und Unternehmen nicht zu benachteiligen, werden gegenwärtig Auswege aus der Misere gesucht. Dabei kristallisieren sich zwei Varianten heraus. Zum einen wird im Wesentlichen weiterhin auf die Macht des Marktes gesetzt, wobei Wirtschaftlichkeitslücken durch Fördermittel des Staates geschlossen werden sollen. Zum anderen werden Stimmen lauter, die die Anerkennung von Breitbandinternet als Universaldienst fordern. Damit könnte der Weg frei werden, dass Tk-Unternehmen Teile der in Städten realisierten Gewinne in wirtschaftlich weniger interessanten Regionen investieren müssten. Die Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- bekennt sich klar zu dieser Version. Unlängst haben wir ein entsprechendes Positionspapier heraus gegeben, dass Ihnen anbei übersandt wird.

Damit mit der Aufnahme von Breitbandinternetanschlüssen in den Katalog der Universaldienstleistungen der Telekommunikation ein entsprechendes Umlageverfahren durchgeführt werden kann, bedarf es einer Regelung auf EU-Ebene. Die geltende Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie - UDR) schließt im Artikel 32 das Umlageverfahren aus, wenn Länder autonom in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen zum Universaldienst erklären. Nach der UDR werden funktionale Internetanschlüsse als durch die Mehrheit der Bewohner genutzte Anschlüsse definiert (Art. 4). In diesem Jahr findet entsprechend Artikel 15 der UDR eine Überprüfung des Universaldienstes statt. Unsere Initiative ist der Meinung, dass funktionale Internetanschlüsse inzwischen Breitbandanschlüsse sind. Dies muss sich in den Empfehlungen der Kommission an das Parlament und den Rat widerspiegeln. Es liegt letztlich in der Hand des EU-Parlaments und damit auch in Ihrer Hand, einen Weg zur nachhaltigen Aufhebung der digitalen Kluft zu beschreiten.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pöttering,

wir möchten Sie mit diesem Brief um zwei Dinge bitten.

Zum einen interessiert uns Ihre persönliche Position zum Thema. Gern stehen wir Ihnen für eine vertiefende Erörterung zur Verfügung. Vielleicht schauen Sie einmal in unserem Forum unter http://www.geteilt.de vorbei. Sie können sich auch gern selbst an den Diskussionen beteiligen. Beiträge Betroffener speziell aus Ihrem Bundesland Niedersachsen finden sie unter viewforum.php?f=9 .

Zum anderen geht es uns darum, Sie für die Brisanz des Themas zu sensibilisieren. Setzen Sie sich bitte dafür ein,

a) dass im Rahmen der gemäß Artikel 15 UDR durchzuführenden Überprüfung eine Ausweitung des Umfanges des Universaldienstes auf die Breitbandtechnologie festgestellt wird.
b) dass für den Fall einer Nichtfeststellung Artikel 32 der UDR so geändert wird, dass ein Umlageverfahren auf bei der Ausweitung des Universaldienstes in einzelnen Mitgliedsländern durchgeführt werden kann.

Die Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- ist der Auffassung, dass der Universaldienst in Europa über kurz oder lang in jedem Fall auf Breitbandinternetanschlüsse ausgedehnt werden wird. Schon die ständig wachsende Zahl der Breitbandnutzer wird dazu führen. Es stünde deutschen Europaparlamentariern gut zu Gesicht, wenn sie in diesem Prozess Schrittmacher wären. Mehr als sechs Millionen Deutsche ohne Breitbandzugang und unzählige, die diesen nur eingeschränkt nutzen können, wären Ihnen dafür dankbar.

Wir haben vorgesehen, Ihr Antwortschreiben auf unseren Internetseiten zu veröffentlichen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, so bitten wir um einen kurzen Hinweis. Gerne können Sie Ihre Antwort auch selbst unter viewtopic.php?f=514&t=5643 online stellen.

Es wäre schön, wenn wir ins Gespräch kämen. In diesem Sinne verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Initiative gegen digitale Spaltung geteilt.de
Im Auftrag
Rene Regel
Nonnengasse 2
99100 Dachwig
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Re: MdEP Prof.Dr.Hans-Gert Pöttering (CDU) Niedersachsen

Beitragvon dachscher » 30.09.2008 18:47

Folgende Antwort ging heute per Mail ein:

A(2008) 14701
DB/dl


Sehr geehrter Herr Regel,

im Namen des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, bedanke ich mich für Ihre E-Mail-Nachricht vom 11. August 2008, in der Sie Ihr Anliegen über Breitbandversorgung in Deutschland und in Europa äußern. Der Präsident hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

Am 24. September 2008 hat das Europäische Parlament das so genannte Telekom-Paket in Erster Lesung angenommen. Das Paket besteht aus einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen, deren Ziel es ist, besseren Zugang zu Telekommunikationsleistungen zu ermöglichen, mehr Informationen für Verbraucher zu liefern und zugleich den Datenschutz zu stärken.
Alle großen Fraktionen haben vor der Abstimmung einem Kompromiss zugestimmt, der das wesentliche Ziel des Kommissionsvorschlags nicht verändert - die Position der Kunden zu stärken -, jedoch in einigen Punkten mehr Klarheit schafft. Dies betrifft vor allem den Datenschutz und andere fundamentale Rechte. Das Telekom- Paket umfasst eine Richtlinie zu Verbraucher- und Datenschutz, eine Richtlinie über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten und eine Verordnung zur Errichtung eines neuen Gremiums europäischer Regulierungsbehörden.
Dieser BERT genannte engere Zusammenschluss nationaler Regulierungsbehörden soll fairen Wettbewerb und gleiche Qualitätsstandards von Telekomdiensten in allen EU-Staaten sichern.

Der von Catherine Trautmann verantwortete Bericht zu "Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste" befasst sich u. a. mit den neuen Möglichkeiten durch digitale Frequenzen. Dadurch werden erheblich mehr funkbasierte Dienste möglich, zu denen beispielsweise Navigationsdienste, Informationsdienste, mobiles Internet etc. zählen. Diese neuen Dienste konkurrieren mit den traditionellen "Funk-Diensten", d.h. dem Rundfunk und Fernsehen. Die Europa-Abgeordneten betonen, dass die traditionellen Sender einen Teil der neuen Frequenzen bekommen sollten, sofern sie im allgemeinen öffentlichen Interesse sind. Grundsätzlich soll zudem gelten, dass der Teil der für diese öffentlichen Dienste nicht benötigt wird, durch andere Zuteilungswege vergeben werden soll. Das Europäische Parlament unterstützt dabei die Neutralität hinsichtlich Technologie und Diensten, d.h. jedes Frequenzband kann zunächst grundsätzlich für egal welchen Dienst genutzt werden. Dennoch muss die Vergabe der Frequenzen mit nationalen Vergabeplänen in Einklang stehen und mit entsprechenden internationalen Vereinbarungen.

Der vom britischen Europa-Abgeordneten Malcolm Harbour erarbeitete Bericht über die Richtlinie zu Elektronischen Kommunikationsnetzen und -Diensten und die vom Parlament angenommenen Änderungsanträge dazu erweitern die Rechte der Kunden gegenüber von Telekom-Unternehmen. So sollen diese einen Mindestservice in einer bestimmten Qualität und zu einem für jedermann bezahlbaren Preis anbieten müssen. Gegenwärtiges EU-Recht schreibt u.a. vor, dass diese "universellen Dienste" öffentliche Fernsprecher, kostenfreie Notrufnummern (und zwar die 112 sowie nationale Notrufnummern) sowie eine ausreichende geographische Abdeckung mit öffentlichen Fernsprechern sowie anderen Zugängen zum Telekommunikationsnetz umfassen. Das Europäische Parlament verlangt nun von der Kommission bis zum Herbst dieses Jahres die Vorlage eines Planes, wonach auch Zugang zum Mobilfunknetz sowie zum Breitbandnetz in den Bereich der universellen Dienste eingegliedert werden. Dieser Bericht erhielt eine Mehrheit von 548 Ja-Stimmen zu 88-Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen.

Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten" finden Sie unter folgender Internetseite:

http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... anguage=DE


In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen





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Re: MdEP Prof.Dr.Hans-Gert Pöttering (CDU) Niedersachsen

Beitragvon essig » 07.11.2008 22:28

für alle die nicht die ganze antwort lesen wollen hier das was uns interessiert:
präsident des europäischen parlaments prof. dr. Hans-Gert Pöttering hat geschrieben:Das Europäische Parlament verlangt nun von der Kommission bis zum Herbst dieses Jahres die Vorlage eines Planes, wonach auch Zugang zum Mobilfunknetz sowie zum Breitbandnetz in den Bereich der universellen Dienste eingegliedert werden.

man darf gespannt sein was in den nächsten wochen passiert ;)
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