Ich hatte Herrn Henkel angeschrieben bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit, die man uns angeboten hat. Heute kam die Antwort:
Sehr geehrter Herr Regel,
Herr Knauth und ich würden uns freuen, Sie am 30. ode 31. Juli im BMWi in Bonn (Raum: L 5.014) zu einem Gespräch und ersten Erfahrungsaustausch empfangen zu dürfen. Bitte teilen Sie uns mit, welcher dieser Tage und welche Uhrzeit für Sie machbar wären.
Wenn Sie unser Breitbandportal http://www.zukunft-breitband.de besuchen, finden Sie 25 Best Practice Beispiele aus ganz Deutschland, die belegen, wie ohne Subventionen und den Einsatz von Steuergeldern wirtschaftlich sich selbst tragende Lösungen möglich sind, Breitbandlücken im ländlichen Raum zu schließen, und zwar zu Flateratepreisen und Übertragungsqualitäten, die von der gleichen Größenordnung sind wie die Angebote der Deutschen Telekom. Was den Breitbandatlas betrifft, wird innerhalb der nächsten 2 Wochen, wie jedes halbe Jahr, eine neue, wieder verbesserte Version erscheinen, an der sich wieder mehr Unternehmen beteiligt haben.
Was den Universaldienst betrifft, sprechen folgende Gründe dagegen:
1. Der Universaldienst ist ein im europäischen Rechtsrahmen verankertes Konzept, mit dem eine Grundversorgung, d.h. flächendeckende Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten gewährleistet werden soll. Die aktuellen Universaldienstregelungen umfassen keine Breitbanddienste. Mögliche Erweiterungen um solche Dienste werden zwar diskutiert, werden aber auf europäischer Ebene nicht vor 2009 und national nicht vor 2010/2011 in Kraft treten können. Folglich liefert das Universaldienstkonzept keinen kurzfristigen Lösungsansatz.
Im Übrigen basiert das europäische Telekommunikationsrecht auf dem Grundsatz der Technologieneutralität. Insoweit wäre es zwar möglich, Breitbanddienste in den Universaldienst zu definieren, sicher aber nicht konkrete Technologien wie z. B. DSL.
Auch die direkte Verpflichtung bestimmter Unternehmen ist im Regelfall nicht möglich. Nach Festlegung eines bestimmten Versorgungsniveaus müsste zunächst geprüft werden, ob entsprechende Dienste im Wettbewerb angeboten werden. Wenn nicht, dann müsste im Rahmen von Ausschreibungsverfahren das Unternehmen identifiziert werden, das für den gewünschten Dienst den geringsten Zuschussbedarf ausweist. Eine direkte Verpflichtung der Deutschen Telekom AG ist also nicht möglich.
Eine solche Verpflichtung wäre im Übrigen auch ökonomisch wenig sinnvoll, da die Erschließung weißer Flecken durch alternative Technologien vielfach wesentlich günstiger zu bewerkstelligen ist als durch einen DSL-Ausbau.
2. Da nach allgemeiner Auffassung in den meisten der bisher nicht oder schlecht versorgten Kommunen ökonomisch tragfähige Marktlösungen möglich sind, kommt dem Universaldienstkonzept in der Praxis ohnehin eine nur nachrangige Bedeutung zu. Im Übrigen ist zu erwarten, dass europäische Breitbanddefinitionen für den Universaldienst qualitativ den hiesigen Anforderungen nicht genügen würden. So wurde kürzlich in der Schweiz ein Universaldienst definiert, der eine Downloadrate von 600 kbit/s vorsieht. Ein solcher Dienst ist in Deutschland bereits heute flächendeckend über Satellit verfügbar.
3. Im Rahmen der politischen Debatte um mögliche Universaldiensterweiterungen und Subventionierungen ist darauf zu achten, dass vielfältige positive Marktentwicklungen hierdurch nicht konterkariert werden.
4. Zielführender als die Festlegung von Universaldiensten ist eine adäquate Informationspolitik, mit der Hilfe zur Selbsthilfe geleistet und die Entwicklung von Marktprozessen unterstützt wird. Durch eine konzertierte Aktion von Bund. Ländern, Kommunen und Wirtschaft ist es möglich, die Breitbandversorgung in Deutschland auch ohne groß angelegte Subventionierungen und Erweiterungen des Universaldienstes auf qualitativ hohem Niveau deutlich voranzutreiben und noch vorhandene Lücken rasch zu schließen.
Mit besten Grüßen Robert Henkel