Antrag der SPD und CDU im Bundestag

Allgemeine Initiativen und Breitband Themen

Antrag der SPD und CDU im Bundestag

Beitragvon Viro » 04.03.2008 17:29

Wie mir heute von Herrn Eckhard Fischer mitgeteilt wurde, koordinierender Referent AG Wirtschaft und Technologie, wird heute im Bundestag von Mitgleidern der SPD und CDU ein Antrag mit folgendem Inhalt gestellt.

Deutscher Bundestag Drucksache 16/...
16. Wahlperiode Endfassung 25.02.2008


Antrag

der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Laurenz Meyer, Veronika Bellmann, Alexander Dobrindt, Axel Fischer, Erich Fritz, Dr. Michael Fuchs, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Andreas Lämmel, Wolfgang Meckelburg, Hans Michelbach, Philipp Mißfelder, Dr. Georg Nüßlein, Franz Obermeier, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Ronald Pofalla, Eckhart Rehberg, Prof. Dr. Heinz Riesenhuber, Friedrich Merz, Anita Schäfer, Christian Freiherr von Stetten, Lena Strothmann, Andrea Voßhoff, Kai Wegner, Peter Bleser, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Peter Götz, Uda Heller, Franz-Josef Holzenkamp, Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Dr. Maximilian Lehmer, Johannes Röring, Kurt Segner, Volkmar Vogel und der Fraktion der CDU/CSU sowie

der Abgeordneten Martin Dörmann, Dr. Rainer Wend, Doris Barnett, Klaus Barthel, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Lothar Binding, Volker Blumentritt, Dr. Gerhard Botz, Willi Brase, Bernhard Brinkmann, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Elvira Drobinski-Weiß, Garrelt Duin, Siegmund Ehrmann, Dieter Grasedieck, Monika Griefhahn, Rolf Hempelmann, Gustav Herzog, Bärbel Kof-ler, Angelika Krüger-Leißner, Jürgen Kucharczyk, Dr. Uwe Küster, Gesine Multhaupt, Marko Mühlstein, Christoph Pries, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Sascha Raabe, Mechthild Rawert, Stef-fen Reiche, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Marianne Schieder, Renate Schmidt, Hainz Schmitt, Reinhard Schultz, Swen Schulz, Dr. Ditmar Staffelt, Ludwig Stiegler, Dr. Rainer Tabillion, Jörg Tauss, Wolfgang Thierse, Jörg Vogelsänger, Dr. Marlies Volkmer, Lydia West-rich, Dr. Margit Wetzel, Andrea Wicklein, Engelbert Wistuba, Manfred Zöllmer, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes von grundlegender Bedeutung. Eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Immer mehr Geschäftsmodelle, Dienste und Anwendungen können nur mit einem schnellen Zugang zum Netz genutzt werden. Wertschöpfungs- und Kommunikationsprozesse in Unternehmen, Verwaltungen und im gesellschaftlichen Leben werden immer stärker über schnelle Datenleitungen abgewickelt. Durch die zunehmende Konvergenz der Dienste und Netze wird die integrierte Breitbandkommunikation die Kommunikation der Zukunft sein. Die gesellschaftliche Bedeutung von Breitband-Internet wird insbesondere in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit weiter stark zunehmen. Dazu gehört in Zeiten flexibler Arbeitsprozesse auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentrales Ziel ist es deshalb, möglichst flächendeckenden Breitbandzugang in Deutschland zu erreichen. Diese Zielsetzung ist nicht nur für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland von entscheidender Bedeutung. Sie ist auch eine zwingende Voraussetzung dafür, die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und der Gefahr einer sozialen Spaltung zu begegnen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen in Deutschland an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können.


1. Ausgangslage

Der Breitbandmarkt in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren sehr stark gewachsen. Mitte 2007 gab es in Deutschland 17,4 Millionen Breitbandanschlüsse. Damit verfügten knapp 45 Prozent aller Haushalte über einen Breitbandzugang. Diese auch im internationalen Vergleich recht gute Zahl darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es erhebliche Versorgungsunterschiede zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen gibt.

Der analoge Zugang mit 56 KBits/s oder der ISDN-Zugang mit 64/128 KBits/s reichen für eine anwendungsorientierte Nutzung nicht aus. Schon heute werden Bandbreiten von ein bis zwei MBits/s benötigt, um breitbandige Dienste und Anwendungen adäquat nutzen zu können.

In den Städten und Ballungszentren herrscht knapp zehn Jahre nach der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte ein erfreulicher Wettbewerb zwischen verschiedenen Telekom¬munikationsanbietern. Dieser Wettbewerb hat dazu geführt, dass Verbraucher von stark sinkenden Preisen bei gleichzeitig steigenden Bandbreiten profitieren und zwischen verschiedenen Angeboten unterschiedlicher Anbieter wählen können. Die gesunkenen Preise haben aber auch die Fähigkeit der Anbieter eingeschränkt, gering besiedelte Flächen zu erschließen.

Viele Kommunen in der Fläche sind daher von den Möglichkeiten der Breitbandnutzung immer noch ausgeschlossen. Sie gehören zu den so genannten „weißen Flecken“, in denen sieht man einmal von Satellitenverbindungen ab nach wie vor kein Zugang zum Breitband möglich ist. Dies ist auch deshalb paradox, weil breitbandiges Internet besonders geeignet ist, gerade ländlichen Räumen einen erheblichen Wachstumsimpuls zu vermitteln. Nach einem Bericht der eEurope Advisory Group „kann Breitband einen deutlich höheren Einfluss auf die Entwicklung ländlicher Gebiete haben als jegliche andere Infrastruktur (Telefon, Eisenbahn, Straßen)“. Zwar konnten im Jahr 2006 etwa 300 Gemeinden neu an das Breitbandnetz angeschlossen werden. Dennoch sind laut Breitbandatlas der Bundesregierung nach wie vor rund 700 Kommunen in Deutschland von der Breitbandnutzung ausgeschlossen. Darüber hinaus verzeichnet der Breitbandatlas weitere 1.400 Gemeinden, in denen die Versorgung als schlecht bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass mehr als 1 Million Haushalte in Deutschland heute faktisch noch keine Möglichkeit haben, einen Zugang zu einem vollwertigen Breitbandanschluss zu erhalten. Prinzipiell besteht für diese Haushalte zwar die Möglichkeit einer Nutzung über Satellit und ISDN-Rückkanal, allerdings im Vergleich zu anderen Zugangsmöglichkeiten zu deutlich höheren Kosten oder nur mit technischen Einschränkungen.


2. Auswirkungen auf ländliche Räume

Die Gründe für den fehlenden Breitbandanschluss sind vielfältig. In vielen Kommunen im ländlichen Raum ist die Entfernung zum nächsten bestehenden DSL-Hauptverteiler zu groß. Aufgrund geringer Bevölkerungsdichte ist meist aus Sicht der Telekommunikationsunternehmen die Zahl potentieller Nachfrager zu gering, als dass sich die notwendigen Investitionen für die Breitbanderschließung für drahtgebundene Übertragungswege (DSL, Kabel) derzeit betriebs¬wirtschaftlich lohnen würden. Zudem gehören Teile Ostdeutschlands sowie einige Städte und Stadtteile in Westdeutschland zu den so genannten Isis-, OPAL- und HYTAS-Gebieten mit Glasfasernetz. Diese Glasfasernetze sind ohne erhebliche Zusatzinvestitionen nicht für moderne Breitband¬anwendungen nutzbar.

Die negativen Folgen für die betroffenen Kommunen sind bereits heute erheblich und werden mit zunehmender Digitalisierung immer stärker spürbar. Für die dort lebenden Menschen und angesiedelten Unternehmen bedeutet die fehlende Anbindung an eine breitbandige Infrastruktur einen gravierenden strukturellen Nachteil im Standortwettbewerb. Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Gewerbe sind zunehmend auf schnelle Daten¬leitungen angewiesen. Schon heute wandern Unternehmen und Freiberufler aus den benachteiligten Regionen ab, andere Unternehmen siedeln sich in Gegenden ohne bezahlbaren Breitbandanschluss gar nicht erst an. Arbeitsplätze und Finanzkraft gehen verloren, die strukturellen Ungleichheiten zwischen Stadt und Land werden größer. Auch die Attraktivität als Wohnort leidet. Neue Angebote insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie Unterhaltungsangebote wie Internetfernsehen oder Filme, die über das Internet abgerufen werden können („Video on Demand“), verlangen immer höhere Übertragungsgeschwindigkeiten und können ohne Breitband nicht genutzt werden. Dieser Entwicklung gilt es, schnellstmöglich entgegenzuwirken, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an den Chancen der modernen Informations- und Wissensgesellschaft zu ermöglichen.

Der Deutsche Bundestag betrachtet die schnelle, möglichst flächendeckende Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit bezahlbaren breitbandigen Internetanschlüssen als ein vorrangiges Ziel für die Informations- und Wissensgesellschaft. Alle Menschen in Deutschland müssen an den Potentialen und Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können – in Ballungszentren und in ländlichen Regionen gleichermaßen. Eine Spaltung unserer Gesell¬schaft in Gruppen, die Zugang zu Breitbandinternet haben, und in solche, die von einem Zugang abgekoppelt sind, muss zwingend überwunden werden, wenn wir unseren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie unseren Wohlstand nachhaltig bewahren wollen.


3. Bisherige Maßnahmen

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zu diesem Ziel klar bekannt und entsprechende Maßnahmen und Initiativen bereits umgesetzt. Schon Ende 2005 hat die Bundesregierung ein „Konzept für mittelfristig flächendeckendes Breitband-Internet“ vorgelegt. Mit der im Herbst 2006 beschlossenen „Hightech-Strategie“ und der Initiative „iD 2010 – Informationsgesellschaft Deutschland 2010“ unterstreicht die Bundesregierung die zentrale Bedeutung von Breitbandinternet für unser Land im internationalen Standortwettbewerb. Auf dem 1. Nationalen IT-Gipfel im Dezember 2006 in Potsdam war die Nutzung von Breitband¬internet und die Notwendigkeit einer Verbesserung der Flächenabdeckung ein zentrales Thema. Weitere Initiativen wie der „Nationale Breitbandatlas“ und die „Deutsche Breitband¬initiative“, ein ständiger Dialog zwischen der Bundesregierung und den Telekommunikations¬unternehmen, existieren bereits. Seit 2008 besteht zudem die Möglichkeit, die „weißen Flecken“ in ländlichen Räumen mit Hilfe einer Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu verringern. Die Bundesregierung stellt dazu über die nächsten drei Jahre insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Mit dem Telekommunikationsgesetz besteht ein klarer wettbewerbsfördernder Ordnungsrahmen, der deutliche Anreize für Infrastrukturwettbewerb setzt. Es wurden zusätzliche Anreize für den Aufbau bzw. Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze geschaffen, insbesondere für neue Märkte Auch Bundesländer und Kommunen haben eine Reihe von Aktivitäten zur Förderung der Breitbandnutzung und zur Verbesserung der Flächendeckung angestoßen. Viele dieser Maßnahmen und Initiativen waren erfolgreich. Deutschland hatte innerhalb der EU-Staaten in den vergangenen zwei Jahren den größten Zuwachs an Breitbandanschlüssen.


4. Leitlinien

Diese Vielzahl an Maßnahmen ist jedoch offensichtlich für die Breitbanderschießung in ländlichen Räumen nicht ausreichend. Deshalb ist es notwendig, die bisherigen Maßnahmen zu evaluieren, die unterschiedlichen Aktivitäten stärker zu bündeln und ein gemeinsames Konzept für alle beteiligten Akteure – Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Nutzer – zu erarbeiten. Dieses Konzept muss sich an folgenden Leitlinien orientieren:

• Vorrang für wettbewerbliche Lösungen

Ein funktionierender Wettbewerb ist die Grundvoraussetzung für eine schnelle und gesunde Entwicklung des Breitbandmarktes – bei den Infrastrukturen und bei den Diensten gleichermaßen. Eine Vielfalt von Anbietern sorgt dafür, dass Breitbandzugänge für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar und zu marktgerechten Preisen erhältlich sind. Neben dem intramodalen Wettbewerb, dem Wettbewerb zwischen den Anbietern einer Zugangstechnologie, spielt der intermodale Wettbewerb zwischen verschiedenen Zugangstechnologien eine entscheidende Rolle für die Flächenabdeckung. Internationale Studien belegen dies. Diejenigen Länder, in denen ein Wettbewerb verschiedener Breitbandzugangstechnologien besteht, sind gleichzeitig am erfolgreichsten bei der Flächenabdeckung. Durch einen Wettbewerb verschiedener Technologien kann am besten eine flexible, auf dem Stand der Technik befindliche Versorgung auch in der Fläche zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen erreicht und gesichert werden.

Seit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte im Jahr 1998 hat Deutschland bei der Schaffung von Infrastrukturwettbewerb große Erfolge zu verzeichnen. Es gibt eine Vielzahl von regionalen und überregionalen Anbietern, die in den Aufbau eigener Netze investieren. Dies betrifft jedoch im Wesentlichen nur eine Zugangstechnologie, nämlich DSL (Zugang über Telefonkabel). Die Herausforderung in Deutschland besteht deshalb vor allem darin, den Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Zugangtechnologien zu steigern. Von den 14,7 Millionen Breitbandanschlüssen in Deutschland im Jahr 2006 wurden 14,1 Millionen über DSL-Technologie bereitgestellt. Gerade für die Erschließung der Fläche spielt jedoch auch der Ausbau des TV-Kabels und in noch größerem Maße die Nutzung moderner Funktechnologien (v.a. WiMAX und HSDPA) eine entscheidende Rolle bei der Netzabdeckung. Die unterschied¬lichen Technologien sind dabei nicht als alternativ, sondern als zueinander komplementär zu betrachten. Weitere Fortschritte bei der Flächenabdeckung hängen somit vor allem ab von einer Steigerung des intermodalen Wettbewerbs in Deutschland.

• Ergänzung durch staatliche Förderung

Es gibt Kommunen, in denen u.a. aufgrund dünner Besiedlung eine Breitbandanbindung im wettbewerblichen Umfeld auch auf absehbare Zeit nicht möglich ist. In diesen Fällen muss zusätzlich die Verwendung staatlicher Fördermittel in Betracht gezogen werden. Diese müssen technologieneutral und in Übereinstimmung mit beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU eingesetzt werden.

Von der EU, dem Bund und den Bundesländern werden bereits heute Fördermittel zur Strukturverbesserung bereitgestellt. Diese sind auch geeignet, den Breitbandausbau zu unterstützen und sollten ausgebaut werden.

Die aktuellen Versteigerungen von Frequenzen verschaffen dem Bund zusätzliche Einnahmen, die aus dem breiten Feld der IKT-Branche kommen. Es ist wünschenswert, dass diese der Breitbandversorgung zu Gute kommen.

Die Voraussetzungen nach dem Rechtsrahmen der EU für eine Ausweitung des Universaldienstes auf die Bereitstellung breitbandiger Internetzugänge liegen derzeit nicht vor. Der Universaldienst ist ein Instrument ausschließlich der Daseinsvorsorge für Dienste, die faktisch von den meisten Menschen genutzt werden. Dies ist im Breitbandbereich heute noch nicht der Fall.
Angesichts der dynamischen Entwicklung der technischen Möglichkeiten und der Breitbandnachfrage wird für die Zukunft zu prüfen sein, inwieweit der Universaldienst auf Breitband-Internetanschlüsse ausgeweitet werden sollte oder ob in absehbarer Zeit eine flächendeckende Versorgung mit anderen Mitteln sichergestellt werden kann. Bei der demnächst anstehenden Überarbeitung der EU-Universaldienstrichtlinie sollte den Mitgliedstaaten eine entsprechende Option eröffnet werden, sofern die Kommission in ihrem in diesem Jahr erscheinenden „Grünbuch Universaldienst“ zu der Überzeugung gelangt, den breitbandigen Internetzugang als Universaldienst aufzunehmen.

• Strategische Frequenzpolitik

Der klare Vorrang für wettbewerbliche Lösungen muss ergänzt werden durch eine flexible und effiziente Frequenzpolitik. Frequenzen sind eine der wichtigsten Ressourcen in der Informationsgesellschaft. Eine ineffiziente Nutzung von Frequenzen muss unbedingt vermieden werden, da diese Frequenzen sonst nicht für neue Funktechnologien und innovative Anwendungen genutzt werden können. Eine effiziente Nutzung der Frequenzen birgt dagegen große Chancen, auch dünn besiedelte ländliche Regionen ohne aufwendige Leitungsverlegung über Funk an Breitbandinternet anzuschließen.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Ziel Rechnung getragen und Ende 2006 das Versteigerungsverfahren für Frequenzen im 3,5 GHz-Bereich für breitbandigen drahtlosen Netzzugang (WiMAX) erfolgreich abgeschlossen. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Frequenz waren die Einhaltung von Versorgungsauflagen für bisher nicht angeschlossene Gebiete. Drei Unternehmen haben bundesweit Frequenzen für den Ausbau der WiMAX-Funktechnologie ersteigert. Die Unternehmen sind jetzt in der Pflicht, schnellstmöglich tragfähige Lösungen anzubieten und den Versorgungsauflagen in der Fläche nachzukommen. Die Bundesnetzagentur muss weitere Vergabeverfahren in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den digitalen zellularen Mobilfunk zeitnah durchführen. Die Nutzung weiterer Frequenzen muss sich stärker als bisher an wirtschaftlichen Kriterien ausrichten, wobei die kulturellen Erfordernisse und die Belange des Rundfunks angemessen zu berücksichtigen sind.

• Breitbandnutzung steigern

Der Ausbau der Infrastruktur und die Entwicklung von innovativen Diensten bedingen einander. Je mehr innovative Dienste angeboten werden und der Mehrwert für den einzelnen Nutzer deutlich wird, desto größer wird die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen. Der Staat hat die Aufgabe, in den Bereichen, in denen er selbst als Anbieter von Dienstleistungen auftritt, durch innovative Anwendungen gezielt die Nachfrage zu stimulieren. Dies betrifft vor allem den Bereich der öffentlichen Verwaltung. Auf diese Weise werden durch ein höheres Verkehrsaufkommen und eine höhere Nachfrage Investitionen in Breitband-Infrastruktur für Unternehmen lohnender und führen somit auch zu einer schnelleren Anbindung bislang unerschlossener Gebiete.

• Zusammenwirken aller Akteure

Die Politik hat den wettbewerbsfördernden Ordnungsrahmen bereitzustellen, der Anreize für den Aufbau und den Ausbau von Infrastrukturen setzt. Die Unternehmen müssen Angebote bereitstellen, die durch Kunden¬nutzen und Mehrwert überzeugen. Aber auch die Nachfrager können in bestimmten Fällen eine aktive Rolle einnehmen und so direkt die gewünschte Entwicklung herbeiführen oder wenigstens beschleunigen. Dies beweisen die zahlreichen „Bürgernetze“, die inzwischen erfolgreich in Deutschland in einigen Kommunen aufgebaut wurden. Ebenso haben bereits einige Bundesländer Informationsportale und Förderprogramme zur Verbesserung der Breitbandversorgung gestartet. Dieser Vielzahl unterschiedlicher Lösungsansätze fehlt es jedoch an Koordination und Austausch untereinander. Der Bund kann hier auf nationaler Ebene das Zusammenwirken aller Akteure optimieren. Durch Erfahrungsaustausch und Nachfragebündelung werden Synergieeffekte nutzbar gemacht, die die Erfolgschancen einzelner Projekte drastisch vergrößern können je stärker die Vernetzung, desto größer die Wirkung.

• Markttransparenz und Information

Telekommunikationsmärkte sind gekennzeichnet durch schnelle Innovationszyklen und rasche technologische Weiterentwicklungen. Umso wichtiger ist eine zeitnahe Information und Markttransparenz für Anbieter und Nutzer gleichermaßen. Hier besteht Handlungsbedarf. Bürgermeister und Gemeinderäte können auch vor dem Hintergrund der sich schnell weiter¬entwickelnden Technologien oftmals nicht beurteilen, welche Technologien für eine Breitband¬anbindung ihrer Gemeinde speziell für ihre lokalen Bedürfnisse geeignet und sinnvoll sind. Darüber hinaus fehlen ihnen oftmals notwendige Planungsparameter, um mit potenziellen Anbietern über geeignete Realisierungsmöglichkeiten zu verhandeln. Zudem wird DSL in Deutschland immer noch zu häufig als Synonym für Breitband gesehen. Dies verstellt den Blick auf die Chancen anderer Zugangstechnologien insbesondere in der Fläche. Hier bedarf es einer umfassenden Informationskampagne in Deutschland. Die für die Versorgung der Gemeinden notwendige Technologie- und Implementierungsberatung muss zentral organisiert sein. Was die Markttransparenz anbetrifft, so ist der Breitbandatlas der Bundesregierung ein richtiges Instrument. Er kann jedoch nur zu größerer Markttransparenz beitragen, wenn er geografisch in höherer Präzision dargestellt wird.

Vor dem Hintergrund dieser Grundpositionen spricht sich der Deutsche Bundestag dafür aus, die bisherigen Maßnahmen und Initiativen zur flächendeckenden Breitbanderschließung zu überdenken, stärker zu bündeln und zu ergänzen.


II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

1. die Anstrengungen weiter zu intensivieren, um bei der Flächenabdeckung der Breitbandversorgung aus Gründen der Chancengleichheit in der Informationsgesellschaft schneller Fortschritte zu erzielen.
2. die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Breitbandinfrastruktur zielgruppenorientiert (z.B. in Bezug auf Schulen, Hochschulen, medizinische Einrichtungen, mittelständische Unternehmen, Verwaltungen oder Privatanwender) zu evaluieren, damit allen Nutzern konkret die Bandbreiten zur Verfügung stehen, die sie für innovative Dienstleistungen oder Anwendungen benötigen,
3. die zahlreichen Initiativen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Steigerung der Flächen¬abdeckung von Breitbandanschlüssen stärker zu verzahnen und besser aufeinander abzustimmen.
4. für die notwendige Erschließung der „weißen Flecken“ in Deutschland im Bundes¬wirtschaftsministerium eine „Task Force“ einzurichten, die schnellstmöglich für jede der rund 700 bislang vollkommen unerschlossenen Gemeinden sowie den 1.400 schlecht angebundenen Gemeinden in Deutschland aktive Hilfestellung bei der Informations¬beschaffung und -aufbereitung, der Bewertung ökonomischer Alternativen und bei der Auswahl der geeigneten Technologie bieten kann.
5. eine Internetplattform einzurichten, auf der Beispiele erfolgreicher Kommunen gebündelt dargestellt werden, um den Erfahrungsaustausch über unterschiedliche Lösungsmodelle zu erleichtern und transparenter zu machen und das Bewusstsein für lokale Lösungsmöglichkeiten bzw. gegebenenfalls für einen Technologie-Mix zu steigern.
6. die Markttransparenz für Anbieter und Nutzer zu erhöhen und den Breitbandatlas geografisch in höherer Präzision darzustellen, dabei vorrangig für die nicht vollständig angeschlossenen Gemeinden eine detaillierte Darstellung der tatsächlichen Versorgung und Versorgungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
7. stärker als bisher auf die schnelle Vergabe und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen hinzuwirken und hierbei dem Aspekt der Flächenabdeckung in Form von Versorgungs¬auflagen für die Fläche seitens der Frequenzinhaber so weit wie möglich Rechnung zu tragen.
8. in den Bereichen, in denen der Bund selbst als Anbieter von Multimedia-Diensten auftritt, z.B. im Bereich der öffentlichen Verwaltung (E-Government) durch Ausweitung des Angebots an elektronischen Anwendungen die Nachfrage nach Breitbandangeboten zu stimulieren und dadurch indirekt zu einer besseren Flächenabdeckung beizutragen.
9. den Gemeinden, in denen dauerhaft nicht mit einer Breitbandversorgung im wettbewerb¬lichen Umfeld zu rechnen ist, Unterstützung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (EU-Struktur-/Regionalfonds, Beihilfen) in Form von Informationen und Hilfe¬stellungen anzubieten.
10. den Gemeinden, in denen dauerhaft nicht mit einer Breitbandversorgung im wettbewerb¬lichen Umfeld zu rechnen ist, finanzielle Hilfen zu gewährleisten. Die Hilfen müssen technologieneutral sein und in Übereinstimmung mit den beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU eingesetzt werden.
11. sich für die Überarbeitung der Universaldienstrichtlinie mit dem Ziel einzusetzen, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, Breitband-Internetanschlüsse als Universaldienst festzulegen, sofern das „Grünbuch Universaldienst“ der EU-Kommission eine Aufnahme empfiehlt.
12. durch eine breit angelegte bundesweite Informationskampagne gemeinsam mit der Wirtschaft, Verbänden, den Ländern, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem deutschen Landkreistag das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten durch unterschiedliche Technologien gibt, die auch heute schon lokal nutzbar sind.

Berlin, März 2008


Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion der CDU/CSU
Dr. Peter Struck und Fraktion der SPD

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Re: Antrag der SPD und CDU im Bundestag

Beitragvon governet » 05.03.2008 20:37

Dann ist ja schon mal gut, dass sich die SPD und CDU dazu entschlossen haben, die Regierung aufzufordern, sich für den Universaldienst Breitband einzusetzen. Entweder hat das mit eurer Bundestagsaktion zu tun oder man will den Linken mit ihrem Antrag in nichts nachstehen.
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Re: Antrag der SPD und CDU im Bundestag

Beitragvon dachscher » 05.03.2008 22:26

11. sich für die Überarbeitung der Universaldienstrichtlinie mit dem Ziel einzusetzen, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, Breitband-Internetanschlüsse als Universaldienst festzulegen, sofern das „Grünbuch Universaldienst“ der EU-Kommission eine Aufnahme empfiehlt.

Hört sich ja interessant an. Hier was zu diesem Grünbuch:

2008 will die Kommission in einem Grünbuch zum Universaldienst der Frage nachgehen, ob der Zugang zu Breitbanddiensten in die allgemeine Universaldienst-Definition und -Regulierung aufgenommen werden sollte. Bislang wird der Universaldienst nämlich noch im Wesentlichen durch den Sprachtelefondienst im Festnetz definiert. Die Aussprache zu dieser Debatte fand am 18. Juni 2007 im Europäischen Parlament statt,


Entweder hat das mit eurer Bundestagsaktion zu tun

Schön wärs. :wink: Aber die o.g. Aussage erstaunt mich wirklich. Haben die vorab schon das Grünbuch gelesen? :wink:

Nach derzeitigem Stand ist eine Abstimmung zur "Überarbeitung des Rechtsrahmens für Telekommunikation" im federführenden Industrieausschuss für Ende Juni 2008 geplant. Die Abstimmung im Plenum soll bereits im Juli 2008 erfolgen.
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Re: Antrag der SPD und CDU im Bundestag

Beitragvon governet » 06.03.2008 14:05

Der Antrag "Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern" ist jetzt auch als Drucksache verfügbar.

_Zur Drucksache Nr. 16/8381
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