PETITION BUNDESTAG 2

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

PETITION BUNDESTAG 2

Beitragvon geteilt.de » 29.10.2007 19:42

________________________________________________________________________________

Thema von: geteilt.de
________________________________________________________________________________


Anregungen und Hinweise bitte posten. Sobald das Thema fertig erarbeitet ist werden sämtliche Beiträge vom Eröffnungspost abgetrennt und ins Moderatorenarchiv verschoben.
Benutzeravatar
geteilt.de
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 215
Registriert: 26.10.2005 05:13
Wohnort: geteilt.de

Beitragvon governet » 29.10.2007 21:16

Undzwar ist mir bei der Verfassungsbeschwerde-Sache eine Idee für eine neue Petition gekommen die sich auf den §87 f des GG bezieht. Theoretisch müssten wir nur diesen Einfordern und beweisen, dass die jetzige Infrastruktur nicht mehr ausreichend ist. Ein Beweis stellt sich natürlich schwierig dar, man könnte sich hier aber auf die Breitband-Förderungen des Bundes nächstes Jahr beziehen.

(Muss aber nochmal in die Richtlinien für Petitionen kucken, ob das Thema behandelt werden darf).

Leider ist wohl des Testprojekt für öffentliche Petitionen seit diesem Monat beendet, weshalb diese wohl nicht öffentlich wird.

Was haltet ihr davon?
Gruß Governet
KEIN DSL - WAS NUN?
Ratgeber für DSL Initiativen
Breitband-Alternativen
Regionale Foren für mit DSL Unterversorgte Orte
Du möchtest geteilt.de verlinken? Hier gehts lang: Links zu geteilt.de
kein-dsl.de "Breitband für alle" ist kommerziell und vertritt keine Interessen, sondern nur den Mammon
Benutzeravatar
governet
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 4257
Registriert: 01.03.2006 19:14
Wohnort: ???

Beitragvon ThoRo » 29.10.2007 21:45

governet hat geschrieben:eine Idee für eine neue Petition gekommen die sich auf den §87 f des GG bezieht. Theoretisch müssten wir nur diesen Einfordern und beweisen, dass die jetzige Infrastruktur nicht mehr ausreichend ist.

Was haltet ihr davon?

Könntest Du das etwas genauer darlegen? Den §87 f und Deine Meinung, warum der einen Ansatzpunkt darstellen könnte?

Sobald geklärt ist, ob es überhaupt Sinn macht, kann man sich auch Gedanken über die Umsetzung machen...
Mitglied der Initiative gegen digitale Spaltung: UMTS : VERFÜGBARKEITSPRÜFER
Benutzeravatar
ThoRo
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1210
Registriert: 14.05.2006 09:17
Wohnort: 14532 Kleinmachnow

Beitragvon Viro » 29.10.2007 21:59

Hier hat er schon ein bisschen was geschrieben: KLICK
Aber vllt erläutert es das noch genauer.
Benutzeravatar
Viro
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1557
Registriert: 30.09.2006 23:19
Wohnort: ???

Beitragvon ThoRo » 29.10.2007 22:45

Gelesen hatte ich das schon, aber "ausreichende Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich" ist reichlich offen formuliert - das wird sicherlich jeder auf die Sprachtelefonie beziehen.
Was also notwendig ist, ist ein (möglichst gerichtsfester) Kommentar zu dem Paragraphen oder evtl. bereits ergangene Urteile.

Daran hatte ich gedacht, als ich nach mehr Infos fragte... (selber suchen dauert mit einem Speed von derzeit 2 Kbit/s etwas lange ;-) )
Mitglied der Initiative gegen digitale Spaltung: UMTS : VERFÜGBARKEITSPRÜFER
Benutzeravatar
ThoRo
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1210
Registriert: 14.05.2006 09:17
Wohnort: 14532 Kleinmachnow

Beitragvon governet » 29.10.2007 22:48

Ich denke mir das so:

Der Bund soll ja nach §87 f Nr. 1 GG für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation sorgen. Wir sind ja der Meinung, dass die jetzige Situation nicht mehr angemessen und ausreichend ist. Das müsste man aber beweisen. Ein Indiz hierfür wäre vielleicht die Breitbandförderung ab nächstem Jahr. Zudem beschweren sich ja auch schon viele Gemeinden.

Die Foderungen der Petition wäre natürlich, dass der Staat wieder seinen Aufgaben im Bereich der Telekommunikation nachkommt und das er das TKG auf die geänderte Sachlage anpasst, also Breitband ins TKG aufnimmt.

Hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Ansonsten noch einmal nachfragen.
Gruß Governet
KEIN DSL - WAS NUN?
Ratgeber für DSL Initiativen
Breitband-Alternativen
Regionale Foren für mit DSL Unterversorgte Orte
Du möchtest geteilt.de verlinken? Hier gehts lang: Links zu geteilt.de
kein-dsl.de "Breitband für alle" ist kommerziell und vertritt keine Interessen, sondern nur den Mammon
Benutzeravatar
governet
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 4257
Registriert: 01.03.2006 19:14
Wohnort: ???

Beitragvon essig » 29.10.2007 23:22

ich freu mich wirklich, dass endlich wieder was passiert. ich muss zugeben, dass mir gar nicht wichtig ist ob eine aktion 0, 10, 50 oder 90% erfolgschancen hat sondern mir viel wichtiger, dass überhaupt was passiert. ich finde 100 verschiedene schreiben besser als keins oder besser als ein perfektes und 5 unterschiedliche petitionen besser als keine oder die eine perfekte. lieber heute eine gute idee umgesetzt als jahrelang auf die perfekte idee zu warten.

trotzdem muss natürlich alles gut durchdacht und vorbereitet sein aber das hat ja bisher immer ganz gut funktioniert und wird auch diesmal gut klappen. zu lange und zu oft sollten wir aber aktionen nicht versteckt vorbereiten sonst spielt sich bald alles hier ab und draußen schläft alles ein. die eu petition hat immerhin ganze 10 themen und 328 beiträge hinterlassen.

inhaltlich kann ich zwar leider nicht wirklich weiterhelfen aber wenn ich sonst irgendwas tun kann, nur zu ;)
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg

Beitragvon governet » 30.10.2007 15:18

Hab mal ein bischen gesucht. Zu Paragraph 87 f ist jedoch nicht so viel zu finden. Wenn doch, dann eher in Zusammenhang mit der Post.

Hier mal die dürftige Ausbeute:

a) Universaldienstleistungen

Das in der Vergangenheit durch die Gewährung von Monopolrechten an staatliche Telekommunikationsunternehmen erreichte Gemeinwohlziel der Telekommunikationspolitik, Telekommunikationsdienste für jedermann zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen, wird nunmehr durch neue Regulierungsmechanismen verfolgt. Das von Art. 87f Abs. 1 GG vorgegebene Regelungsziel ist die gesetzliche Gewährleistung von Dienstleistungen der Telekommunikation, die verfassungsrechtlich durch ihre Reichweite ("flächendeckend"), ihre Qualität ("angemessene" Beschaffenheit) und ihre Quantität ("ausreichende" Mengen) gekennzeichnet ist (vgl. umfassend zur Gewährleistung Eifert 1998). Aufgrund der besonderen Bedeutung der öffentlichen und der privaten Kommunikation für den Bestand einer demokratischen Gesellschaft einerseits und für die Persönlichkeitsentfaltung des Indiviuums andererseits wird es sich bei den verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Dienstleistungen weder um eine Mindest- noch um eine Maximalversorgung handeln können. Vielmehr wird es dabei um eine Standardversorgung gehen müssen, zu der alle diejenigen Dienste zählen, die zum jeweils entscheidungsrelevanten Zeitpunkt aufgrund der gegebenen technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gesellschaftlich als notwendig erachtet werden, um an öffentlichen und privaten Kommunikationsräumen teilhaben zu können. Der Begriff des Universaldienstes ist verfassungsrechtlich daher dynamisch zu verstehen; es ist der Gesellschaft und ihren Bedürfnissen zukunftsoffen anzupassen (zu den Regelungen der Universaldienstleistungen im TKG vgl. auch die Beiträge von Börnsen 1996a: 223 ff.; Kubicek 1997: 1 ff.; Schütz / Cornils 1997: 1146 ff.).

Das TKG knüpft mit seiner Zweckbestimmung an den Gewährleistungsauftrag des Art. 87f Abs. 1 GG ausdrücklich an. In § 17 Abs. 1 wird diese Zwecksetzung allerdings nur teilweise wieder aufgegriffen. Universaldienstleistungen werden dort definiert als ein "Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu dem alle Nutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen". Trotz dieser unglücklichen gesetzlichen Eingrenzung wird man aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben diese Definition extensiv im genannten Sinne auszulegen haben. Das bestätigt neben den Gesetzmaterialien im übrigen das Gesetz selbst, welches verlangt, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen der genannten Art "für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden" sein muß, bevor sie als Universaldienstleistungen festgelegt werden können (§§ 17 Abs. 1 S. 2 und 3). In der Universaldienstleistungsverordnung (BGBl. I Nr. 7 vom 7. Februar 1997) ist dementsprechend vorgesehen, daß zu den Universaldienstleistungen neben dem Sprachtelefondienst mit ISDN-Leistungsmerkmalen auch damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Dienstleistungen (Auskunftsdienst, Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen, Bereitstellen öffentlicher Telefonstellen, Notrufmöglichkeiten in öffentlichen Telefonstellen) sowie die Bereitstellung bestimmter Arten von Mietleitungen gehören.

Das Gesetz geht im Grundsatz davon aus, daß die Universaldienstleistungen auf wettbewerblicher Grundlage ausreichend und angemessen erbracht werden. Erst wenn dies nicht der Fall sein sollte, greift ein im Gesetz vorgesehenes, mehrstufiges System von Dienstleistungs- und Geldleistungsverpflichtungen (dazu im einzelnen Scherer 1996: 2958 ff.). Es entsteht dann die Rechtspflicht jedes Lizenznehmers, der auf dem jeweiligen sachlich relevanten Markt der betreffenden Telekommunikationsdienstleistungen tätig ist und einen Marktanteil von mindestens 4 % hat, dazu beizutragen, daß die Universaldienstleistung erbracht werden kann (§§ 18 ff.). Hat die Regulierungsbehörde festgestellt, daß eine Universaldienstleistung auf einem bestimmten sachlich und räumlich abgegrenzten Markt nicht ausreichend erbracht wird oder jedenfalls die Besorgnis unzulänglicher Versorgung besteht, kann sich binnen eines Monats ein Unternehmen bereit erklären, die betreffende Universaldienstleistung ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erbringen. Ist dieses nicht der Fall, kann die Regulierungsbehörde einem oder mehreren marktbeherrschenden Unternehmen die Erbringung der Universaldienstleistung auferlegen. Den verpflichteten Unternehmen steht dann ein finanzieller Ausgleichsanspruch zu, sofern sie nachweisen können, daß die langfristigen zusätzlichen Kosten der effizienten Bereitstellung der Universaldienstleistung einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals deren Erträge überschreitet (§ 19). Dieser finanzielle Ausgleich wird aus einem Universaldienstleistungsfonds vorfinanziert, zu dem alle Lizenznehmer beizutragen haben, die "auf dem jeweils sachlich relevanten Markt der betreffenden lizenzpflichtigen Telekommunikationsdienstleistung tätig sind und einen Teil von mindestens vier von hundert des Gesamtumsatzes dieses Marktes" im Geltungsbereich des TKG auf sich vereinigen (§ 20 Abs. 1; allgemein zur Finanzierung durch Infrastrukturfonds Gramlich 1995: 189 ff.).

Quelle

Aus BverfG Beschlüssen:
38
aa) Art. 87f Abs. 1 GG verpflichtet den Bund, auch im Telekommunikationsbereich flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Gemäß Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG werden solche Dienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere Anbieter erbracht; Hoheitsaufgaben im Bereich der Telekommunikation werden nach Abs. 2 Satz 2 in bundeseigener Verwaltung ausgeführt. Der Begriff "Telekommunikation" sollte den in den alten Fassungen der Art. 73 Nr. 7, Art. 80 Abs. 2 GG genutzten Ausdruck "Fernmeldewesen" entsprechend dem international üblichen Sprachgebrauch ohne sachliche Änderungen ersetzen (vgl. BTDrucks 12/ 7269, S. 4). Das Wort "Hoheitsaufgaben" in Art. 87f Abs. 2 Satz 2 GG sollte das Privatisierungsanliegen der Postreform II verdeutlichen und terminologisch klarstellen, dass die verbliebenen staatlichen Kompetenzen keinesfalls das verwaltungsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen umfassen. Der staatliche Handlungsauftrag sollte nicht auf den Ausbau einer optimalen Infrastruktur ausgerichtet sein, sondern auf die Gewährleistung einer flächendeckenden Grundversorgung durch Sicherung der aus der Sicht der Benutzer angemessenen und ausreichenden Telekommunikationsdienstleistungen. Beispielhaft für Hoheitsaufgaben wurden im Grundgesetzänderungsverfahren Fragen der Standardisierung und Normierung, die Funkfrequenzverwaltung, die Erteilung von Genehmigungen für Funkanlagen und die Vorsorge für den Krisen- und Katastrophenfall genannt (vgl. BTDrucks 12/ 7269, S. 5).

Quelle



22
Ihre Netzinfrastruktur sei jedoch unter dem Schutz eines staatlichen Monopols und unter Verwendung öffentlicher Mittel entstanden. Sie weise deswegen einen intensiven Sozialbezug auf (Art. 14 Abs. 2 GG). Dem habe der Gesetzgeber mit der Regelung über die Gewährung von Netzzugang für andere Nutzer Rechnung getragen.

Quelle


BverfG zum Postmarkt, ließe sich aber auch auf den Telekommunikationsmarkt übertragen.
78
Eine Auslegung des Art. 87 f Abs. 2 GG, die ausnahmslos auf die Schaffung von Wettbewerb hinausläuft, wird vom Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gestützt.


79
b) Der in Art. 87 f Abs. 1 GG enthaltene Infrastruktursicherungsauftrag soll verhindern, dass es bei und nach der Privatisierung und Liberalisierung des Postwesens zu einer Unterversorgung mit Dienstleistungen kommt, weil der Wettbewerb (noch) nicht funktioniert oder sich auf lukrative Bereiche beschränkt (zu solchen Wirkungen vgl. Fehling, VerwArch 86 [1995], S. 600 [608 f.]). Der Bereich des Postwesens soll nur mit der Maßgabe aus der staatlichen Regie entlassen werden, dass dabei die Verantwortung des Staates für die ehedem aus der Daseinsvorsorge entstandenen Aufgaben nicht aufgegeben wird. Das Privatisierungsgebot des Art. 87 f Abs. 2 Satz 1 GG zielt zwar auf den Rückzug des Staates aus dem Bereich der Postdienstleistungen; doch begründet der Infrastrukturgewährleistungsauftrag des Absatzes 1 die staatliche Verantwortung, marktwirtschaftlich bedingte Nachteile für eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen zu verhindern (vgl. Stern, DVBl 1997, S. 309 [315]).

Quelle

Tja, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass dies wohl ein Fehlschuss wäre.
Gruß Governet
KEIN DSL - WAS NUN?
Ratgeber für DSL Initiativen
Breitband-Alternativen
Regionale Foren für mit DSL Unterversorgte Orte
Du möchtest geteilt.de verlinken? Hier gehts lang: Links zu geteilt.de
kein-dsl.de "Breitband für alle" ist kommerziell und vertritt keine Interessen, sondern nur den Mammon
Benutzeravatar
governet
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 4257
Registriert: 01.03.2006 19:14
Wohnort: ???

Beitragvon Viro » 30.10.2007 15:32

Tja, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass dies wohl ein Fehlschuss wäre.


Das verstehe ich nicht. Wieso das?
Benutzeravatar
Viro
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1557
Registriert: 30.09.2006 23:19
Wohnort: ???

Beitragvon governet » 30.10.2007 16:25

Hab ich so im Gefühl.
Gruß Governet
KEIN DSL - WAS NUN?
Ratgeber für DSL Initiativen
Breitband-Alternativen
Regionale Foren für mit DSL Unterversorgte Orte
Du möchtest geteilt.de verlinken? Hier gehts lang: Links zu geteilt.de
kein-dsl.de "Breitband für alle" ist kommerziell und vertritt keine Interessen, sondern nur den Mammon
Benutzeravatar
governet
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 4257
Registriert: 01.03.2006 19:14
Wohnort: ???

Beitragvon Viro » 30.10.2007 16:30

Siehst du denn irgendwo einen Widerspruch zu unseren Zielen? Hab ic was überlesen? Ansich hört sichs doch durchaus so an als könnte man das zu uneseren Zwecken auslegen.
Benutzeravatar
Viro
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1557
Registriert: 30.09.2006 23:19
Wohnort: ???


Zurück zu Geteilt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste