Alb-Maulwurf hat geschrieben:Vielleicht bringt es aber doch noch ein paar Stimmen.
Tiggi hat geschrieben:DU solltest mal lieber die Füsse still halten !!! Ich bin zwar eigentlich nicht hier um der "Konkurrenz" den Rücken zu stärken, aber ich kann aus Erfahrung sagen, das man dort schon seine Meinung vertreten kann, solange man es nicht mit den Ausdrücken übertreibt. und wenn du die Leute dort schon beschimpfst, so wunder dich net, wenn du gekickt wirst und ausserdem , hab wenigstens den Arsch inner Hose und lass die "****" sein und schreib es aus, was du zu sagen hast. Andernfalls spare dir deine Kommentare.
Geraldirektion Präsidentschaft
Direktion Plenarsitzung
Tätigkeit der Mitglieder
Luxemburg den 06.08.2007
Sehr geehrter Herr ******
Im Namen des Generalsekretärs bestätige ich hiermit den Eingang Ihrer mit Schreiben vom 07.07.2007 übermittelten Petition.
Ihre Petition wurde in das Register für Petitionen eingetragen unter Nr. 778/2007, die Sie bitte bei künftigem Schriftverkehr angeben möchten.
Die Petition wurde an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der sich zunächst zu ihrer Zulässigkeit, d.h. ob die Petition den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, äußern wird. Nur in diesem Fall wird Ihre Petition inhaltlich geprüft werden.
Dieser Beschluss über die Zulässigkeit wird Ihnen vom Petitionsausschuss direkt und schriftlich mitgeteilt.
Wenn Ihre Petition für zulässig erklärt wird, wird sie der genannte Ausschuss in öffentlicher Sitzung gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes prüfen. Wünschen Sie stattdessen eine Prüfung in nichtöffentlicher Sitzung, so werden Sie gebeten, den entsprechenden Antrag unverzüglich an den Petitionsausschuss zu richten.
Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass das Verfahren zur Prüfung einer Petition in Anbetracht der hohen Zahl eingegangener Petitionen, ihrer Übersetzung in allen Amtssprachen der Europäischen Union und ihrer Prüfung durch den Petitionsausschuss relativ langwierig sein kann.
Bitte richten Sie alle weitere Korrespondenz direkt an das Sekretariat des Petitionsausschusses – Europäisches Parlament, rue Wiertz, B-1047 Brüssel (Fax Nr. ****/********).
Mit ausgezeichneter Hochachtung
**** ****** ******
Abteilungsleiter
FlappyTM hat geschrieben:Soeben ist unsere Eingangsbestätigung eingetroffen:
FlappyTM hat geschrieben:Ich denke mit der Prüfung in einer öffentlichen Sitzung können wir leben, oder?
Und mit einer längeren Bearbeitungszeit haben wir ja wohl auch alle gerechnet. Bleibt uns diesbezüglich nur abwarten und hoffen.
Naja, Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit das diesbezüglich Nachricht kommt wohl höher, als dass ich irgendwann eine vernünftige DSL Anbindung bekomme
für viele hier werden wohl noch einige petitionen und schreiben nötig sein ...
Man sollte nur daran glauben.
2. Anwendungsbereich
Um zulässig zu sein, muss eine Petition Angelegenheiten berühren, die in die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union fallen, und den Petenten unmittelbar betreffen, wobei die zuletzt genannte Bedingung sehr weit ausgelegt wird.
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