rezzler hat geschrieben:Macht es eigentlich Sinn, sich an den ZWA zu wenden in der Art "Wo buddelt ihr als nächstes? Ich will was mitreinlegen."?
Nein.
Zuerst muss man denen eine andere Frage stellen.
Würdet ihr zulassen, dass jemand ein Leerrohr mit einlegt, wenn ihr irgendwo buddelt?
Bisher lautet die Antwort in einer Vielzahl der Fälle nämlich: Nein.
Dabei tauchen die verschiedensten bis heute nicht gelösten Problemstellungen auf:
1.) Wer haftet für Schäden, die der ZWA am Leerrohr macht, wenn er später an seiner eigenen Trasse etwas reaprieren/ändern muss/will?
2.) Wer trägt den Mehraufwand für den tieferen/breiteren Graben?
3.) wer finanziert die Beiplanung und Dokumentation
und falls der ZWA das alles auch noch selber machen soll ...
3.) Wer sagt an, wo ein Leerrohr mit rein muss und wo nicht (Ãœberregionale Netzplanung)?
4.) Wer finanziert die Zusatzaufwände (mehr an Erdmassen etc.) ?
5.) Wer kommt für die strukturell/organisatorischen Mehrkosten im Unternehmen auf, da Lehrrohrvermietung und Wasser/Abwasser verschiedenen Mehrwertsteuersätze haben.
6.) Wer pflegt das Netz und die Dokumentation?
7.) Wer vermarktet es? Es ist schliesslich nicht unser (ZWA) Fachgebiet