spokesman hat geschrieben:Ich bin sicher btk kann ergänzen

Wenn man so nett gebeten wird
Machbarkeitsstudien sind Bestandsaufnahme und Strategiepapier in einem. Sie sind auf Gemeindeebene und auf Kreisebene zulässig und förderfähig.
spokesman hat geschrieben:... derzeit ist es Mode diese für den gesamten Kreis zu machen
Mit Mode" hat das nunmal grad garnichts zu tun.
Wir präferieren die Kreisstudien, zumal diese für den Erhalt einer Leerrohrförderung Voraussetzung sind. Und zwei Studien zu machen (Gemeinde & Kreis), wo es eine auch tut (nur Kreis) ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Auch aus Kostengründen, sowohl für die Gemeinden als auch den Fördertopf

Als die Förderrichtlinie geschaffen wurde, wollte man die aktiven Gemeinden nicht ausbremsen, den da waren aber die Kreise noch nicht soweit in ihrer Entscheidungsfindung. Der Präsident des Landkreistages (Landrat von Sömmerda) denkt ja heute noch nach
Daher sind grundsätzlich beide Gebietskörperschaften antragsfähig.
spokesman hat geschrieben:die beiden sind eigentlich recht ähnlich,
Nix ähnlich.
Ein Interessenbekundungsverfahren ist eine ganz andere Baustelle. Dies ist das durch die EU vorgeschriebene öffentliche, technologieneutrale, nichtdiskriminierende Verfahren zur Ermittlung des Unternehmens, welches zum Ausbau einen Zuschuss zur Deckung seiner nichtrentierlichen Kosten (=Deckungslücke) bekommt. Von mehreren Anbietern bekommt der den Zuschlag, der das ausgeschriebene Ziel mit dem geringsten Zuschuss erreicht.
Eine Machbarkeitsstudie wird unter Umständen als Schritt vor dem IBV empfohlen, damit manche Gemeinde überhaupt weiss, was sie in den Ausschreibungstext reinschreiben soll. (aktuell artikulierter privater und gewerblicher Bedarf)
Sie ist aber dafür keine Bedingung.
Insofern irrt bru62
bru62 hat geschrieben:Zunächst müsse für jede Gemeinde eine Machbarkeitsstudie angefertigt und die günstigste Lösung gesucht werden.
Wäre dem so, könnte eine Machbarkeitsstudie auch zu Handlungsunfähigkeit führen, da die optimale Empfehlung der Studie und ein über die Ausschreibung eingehendes Angebot nicht zwingend deckungsfähig sein müssen.
Studie stellt z.B. Funklösung als günstigste Lösung fest, im IBV bewirbt sich aber kein Funkanbieter, sondern nur ein "ungünstigerer" Kabelanbieter.
Der dürfte nach bru62's Erläuterung dann nicht genommen werden.
Ist er aber der günstigste (weil vielleicht auch einzige) Anbieter, so kann er durchaus den "Zuschlag" erhalten.
Die Frage ist dann nur noch, ob sich die Gemeinde den bei der Förderung anfallenden höheren kommunalen Finanzanteil leisten kann/will.
Insofern ist eine Machbarkeitsstudie kein statisches Werk, sondern der Anfang eines möglicherweise lang andauernden Prozesses. Sie ist ein "Snapshot" der aktuellen Situation mit einer darauf aufbauenden fachlich fundierten Ausbauempfehlung.
Vorgaben für ThüringenFür die Förderung für Leerrohre ist sie jedoch zwingende Voraussetzung, um das kostengünstigste Zubringernetz zu ermitteln und nicht in jeder Strasse, die irgendwo langgeht, Geld (in Form von Leerrohren) zu vergraben.
Für FTTC (=KvZ-Anbindung) in einem Ort müssen maximal 2 Strassen (wegen der Sicherheits-Redundanz, falls mal ein Bagger eins wegreisst) , die in den Ort hinein/herausführen mit Leerrohren bestückt werden und nicht alle, die es gibt.
Alle Kreisstudien zusammengefasst ergeben dann die Grundlage für ein kostenoptimales landesweites Glasfaser-Weitverkehr- und Zubringersnetz.
Und jeder Trasse, die - ob gefördert oder nicht - im Laufe der Zeit dazukommt, muß in dieses Gesamtkonzept eingearbeitet werden.
Wie schon gesagt, das ist ein dynamisches Ding, das permanent aktualisiert und weiterentwickelt werden wird.