im verlinkten Beitrag hat geschrieben:„rosa Rießen“
So "rießig" ist er nun auch wieder nicht

und "Richtfunk als Zugführungsmedium" ist auch witzig. Ist doch kein Bahnfunk zur Eisenbahnfernsteuerung

Ansonsten ein interessanter Beitrag.
im verlinkten Beitrag hat geschrieben:„rosa Rießen“
Das neue Schlagwort heißt LTE. Die Lizenzersteigerer sind ja da in der Pflicht, die weißen Flecken zu beseitigen. Da tut sich aber schon die erste Hürde auf. Was ist ein weißer Fleck. Jeder definiert diesen Begriff anders.
essig hat geschrieben: andere wie z.b. thüringen meldeten einfach alle gemeinden also auch bereits gut und sehr gut versorgte.
AirNet hat geschrieben:essig hat geschrieben: andere wie z.b. thüringen meldeten einfach alle gemeinden also auch bereits gut und sehr gut versorgte.
wer ist verantwortlich im Land Thüringen meldet den Bedarf? Einfach alle zu melden ist auch ein wenig krank...
essig hat geschrieben:das kann gut gehen, muss es aber nicht. würde ja auch heißen, dass die anderen bundesländer zu doof waren um auf diesen "genialen schachzug" zu kommen. das problem ist, dass man alle bereits mit anderen techniken versorgten gemeinden plus die die bis 2016 noch versorgt werden gegen die 90% rechnen darf. also schon heute liegt die marke nicht mehr bei 90% sondern weit niedriger.
theoretisch könnten genau die heute unversorgten gemeinden auch 2016 unversorgt sein. hätte man so wie in anderen bundesländern wirklich nur die weißen flecken gemeldet dann wäre diese gefahr nicht so groß.
bkt hat geschrieben:Die Quote der bereits flächendeckend vollständig versorgten Gemeinden < 5.000 EW dürfte in Thüringen eine sehr überschaubare Größe haben.
bnetza hat geschrieben:Die Bundesländer haben zur Identifizierung der mit Breitband unversorgten bzw. unterversorgten so genannten „weißen Flecken“ Listen erstellt, aus denen sich die zu versorgenden Städte und Gemeinden ergeben. Die Listen basieren – wie auch von Kommentatoren gefordert – auf der Grundlage des seit Juni 2009 aktualisierten Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
essig hat geschrieben: Die Listen basieren – wie auch von Kommentatoren gefordert – auf der Grundlage des seit Juni 2009 aktualisierten Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
bkt hat geschrieben:Daher konnten wir bei unserer Festlegung eben genau nicht auf diesen Atlas setzen, da er in der aktuellen Version zum Zeitpunkt der Versteigerung noch garnicht vorlag. Wir haben inzwischen auf Grund der durchgeführten Machbarkeitsstudien in Teilen bereits ein wesentlich präziseres Bild, welches Lücken offenbart, die auch der aktuelle Bundesatlas nicht zeigt bzw. nicht kennt.
bkt hat geschrieben:Wir werden also versuchen über unseren Minister (als Stellv. Vorsitzender des Beirates der BNetzA) dafür zu sorgen, dass die BNetzA nur Gebiete als erfüllt "abhakt", die von den betroffenen Bundesländern auch als "flächendeckend" ausgebaut bestätigt wurden.
bkt hat geschrieben:Nach wie vor fehlt ja auch noch die Meßlatte (wieviel Bandbreite ist denn nach den Ausschreibungskriterien "muß"). Da hat sich ja die BNetzA bislang auch noch drumrum gewunden (siehe die Antworten auf unsere und Eure Anfragen).
bnetza hat geschrieben:"Da die Festlegung dieser Verpflichtung zur Verbesserung der Breitbandversorgung dienen soll, sollen im Rahmen einer solchen Verpflichtung breitbandige Anschlüsse bereitgestellt werden. Hierzu wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung (vgl. Breitbandstrategie, S. 8) ausgeführt: " ... Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s." Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist. Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen."
essig hat geschrieben:bkt hat geschrieben:Wir werden also versuchen über unseren Minister (als Stellv. Vorsitzender des Beirates der BNetzA) dafür zu sorgen, dass die BNetzA nur Gebiete als erfüllt "abhakt", die von den betroffenen Bundesländern auch als "flächendeckend" ausgebaut bestätigt wurden.
der versuch ist löblich wird aber zu nichts führen. trotzdem gut so, wir arbeiten schließen seit jahren genauso. die bnetza sagt doch klar, dass 90% der einwohner einer gemeinde erreicht werden müssen damit diese als versorgt gilt, daran wird man wohl festhalten.
bkt hat geschrieben:Nach wie vor fehlt ja auch noch die Meßlatte (wieviel Bandbreite ist denn nach den Ausschreibungskriterien "muß"). Da hat sich ja die BNetzA bislang auch noch drumrum gewunden (siehe die Antworten auf unsere und Eure Anfragen).
essig hat geschrieben:wobei die damalige aussage doch ziemlich klar ist:bnetza hat geschrieben:"Da die Festlegung dieser Verpflichtung zur Verbesserung der Breitbandversorgung dienen soll, sollen im Rahmen einer solchen Verpflichtung breitbandige Anschlüsse bereitgestellt werden. Hierzu wird in der Breitbandstrategie der Bundesregierung (vgl. Breitbandstrategie, S. 8) ausgeführt: " ... Funk- und Satellitenverbindungen ... sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s."
soweit richtigbnetza hat geschrieben:Übertragungsraten sind von verschiedenen technischen Faktoren abhängig ...
soweit falsch. Nur scheiden dadurch ggf. bestimmte Technologien aus.bnetza hat geschrieben: ...und können daher nicht ohne Weiteres vorgegeben werden.
bnetza hat geschrieben:Das Telekommunikationsgesetz geht vielmehr (unzutreffenderweise) davon aus, dass die Bereitstellung von hohen Datenraten nachfragegerecht erfolgt, es sei denn, dass bestimmte Qualitätsmerkmale im Sinne einer (bislang fehlenden) Universaldienstverpflichtung vorgegeben werden. Die Kammer geht jedoch (ebenfalls unzutreffenderweise) davon aus, dass allen Teilnehmern an der Auktion die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung bekannt sind und diese unterstützen.
... was sich im Rahmen der aktuellen TKG-Novelle ganz schnell ändern läßt.bnetza hat geschrieben:Soweit von Kommentatoren eine garantierte Übertragungsrate gefordert wird, weist die Kammer darauf hin, dass eine Mindestdatenübertragungsrate im Verbraucherinteresse zwar sinnvoll erscheint, die Auferlegung einer solchen Verpflichtung telekommunikationsrechtlich jedoch nicht vorgesehen ist.
bkt hat geschrieben:Womit versorgt ist doch die spannendere Frage.
essig hat geschrieben: schließlich steht sie dienstlich und fachlich unter der aufsicht des bmwi, da sollte man nicht zu viel erwarten.
bkt hat geschrieben:Nicht ganz. Ihre Entscheidungen sind z.B. immun gegen Ministererlasse.
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