ThoRo hat geschrieben:Jede kleinste Baumaßnahme muß genehmigt werden, da liegen also massenhaft Informationen über die Infrastruktur im öffentlichen Bauland vor.
Du meinst die seit Jahrzehnten in der Erde liegenden Kabel und Lehrrohre, bei denen die Gemeinde dann wissen soll, welchen Querschnitt die haben, ob die mit DSL beschaltbar sind, wo sie als Glasfaser und wo als Kupfer liegen? Diese Information liegt den Gemeinden überhaupt nicht vor, schon gar nicht in einer Form, die Verfügbarkeitsaussagen möglich machen würde. Da gibt's - nicht indiziert, sondern in einer lange erledigten Papierakte - eine Maßnahme, Fernmeldekabel und -rohre entlang einer Straße zu verlegen. WAS da genau liegt, und wo das mithilfe welcher Technik angeschlossen ist, steht da nicht.
ThoRo hat geschrieben:Wer sich selbst per Gesetz Zugang zu privatesten Daten verschafft, der wird ja wohl auch in der Lage sein, sich die Berechtigung zu verschaffen, vorhandene Daten abzurufen....
Bei entsprechenden Mehrheiten, klar, kein Problem. Nur bekommen wir die 2/3-Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes wahrscheinlich nicht hin - nicht für einen Auskunftsanspruch gegen Gemeinden über Daten, die sie nicht haben. Ganz zu schweigen davon, dass die Gemeinden aufsichtsmäßig glaube ich den Ländern unterstehen und nicht dem Bund. Und natürlich müsste diese neue Gemeindeaufgabe dann auch noch finanziert werden. Das wird bestimmt lustig, wenn wir dann Update-Zyklen von zwei bis vier Jahren haben für den Breitbandatlas. Das HÄTTE immerhin den Vorteil, dass dann völlig egal ist, ob die Daten stimmen - wenn sie erstmal alt genug sind, ist es wurst, ob sie richtig sind.
Mach doch mal die Probe aufs Exempel und frage bei deiner Gemeinde nach, wieviel Prozent der Haushalte welche Breitbandtechnik nutzen könnten, wenn sie wollten. Und vergiss nicht, zu fragen, woher sie diese Information dann haben.
Bestimmt vom Katasteramt, denn da liegen
ThoRo hat geschrieben:massenhaft Informationen über die Infrastruktur im öffentlichen Bauland vor.
Viel Glück.