Völlig zurecht. Sehe ich genauso. Alle müssen dazu beitragen, dass das Netz so bleibt, wie es jetzt ist. Nur leider scheinen wir gegen die Interessen der Wirtschaft wenig zu bewirken. Aber wir bleiben am Ball.spokesman hat geschrieben:Ihr merkt ich sehe in dieser Diskussion ein sehr großes Gefahrenpotential.
Roaming-Gebühren und Netzneutralität
- EU-Parlament konterkariert eigene Ziele
Das EU-Parlament hat heute für die Abschaffung der Roaming-Gebühren gestimmt. Die Gebühren für mobiles Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im europäischen Ausland sollen bis Dezember 2015 vollständig abgeschafft werden. Zudem wurden die EU-Pläne zur Netzneutralität verändert. So genannte Spezialdienste sollen verboten werden. Damit die Vorhaben des EU-Parlaments umgesetzt werden, braucht es die Zustimmung der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.
Dazu sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard: „Eine Abschaffung der Roaming-Gebühren würde das komplette Preisgefüge in der Mobilkommunikation ins Rutschen bringen und die Verbraucher an anderer Stelle zusätzlich belasten. Die Preise für Inlandstelefonate und mobile Internetnutzung würden zwangsläufig steigen. Profitieren werden vor allem Geschäftsleute, die häufig im Ausland unterwegs sind. Leidtragende werden die einkommens-schwachen Bevölkerungsgruppen sein, die wenig reisen und derzeit von den niedrigen Gebühren für Inlandsgespräche am stärksten profitieren. Die Netzbetreiber sind auf die Erlöse aus dem Roaming dringend angewiesen, um die anstehenden Milliardeninvestitionen in den Netzausbau stemmen zu können. Mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren konterkariert man die eigenen Ziele: Man belastet die sozial Schwachen und behindert den Breitbandausbau.“
„Regelungen zur Netzneutralität müssen gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen. Sie sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Inhalteanbieter und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte Qualitäten einkaufen können, die über die bislang üblichen, meist nicht garantierten Maximalbandbreiten hinausgehen. Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren. Gleichzeitig muss das so genannte „Best Effort“-Internet erhalten und ausgebaut werden. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle am Markt entscheiden.“
Europaparlament votiert für Netzneutralität
Bundesregierung und EU-Rat müssen nachziehen
Das Europäische Parlament hat heute über die Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt abgestimmt. Dabei ging es auch um die Gleichbehandlung von Daten im Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Abgeordneten mit ihrem Votum ein klares Zeichen für die Bewahrung des offenen Internets gesetzt und gefährliche Lücken im ursprünglichen Verordnungsentwurf geschlossen haben. „Trotz der Korrekturen sind aber noch immer kritische Punkte zur Netzneutralität offen“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv.
Das Europäische Parlament hat die Definition der Netzneutralität wesentlich klarer und verbraucherfreundlicher als bislang gestaltet. So sollen Verbraucher grundsätzlich das Recht auf einen offenen und neutralen Internetzugang erhalten. Dies bedeutet beispielsweise, dass Inhalte und Dienste im offenen Internet nicht verlangsamt, geändert oder anderweitig verschlechtert oder diskriminiert werden dürfen.
Definition der Spezialdienste weiterhin nicht ausreichend
Obwohl das Parlament eine stärkere Regulierung der so genannten Spezialdienste beschlossen hat, gibt es weiterhin Schlupflöcher für Inhalte- oder Diensteanbieter, Verträge mit Zugangsnetzbetreibern zu schließen, um ihre Angebote gegen Entgelt besonders behandeln zu lassen.
Zwar sieht der Beschluss des Europaparlaments vor, dass Spezialdienste künftig nicht als Ersatz für einen Internetzugang vermarktet werden dürfen. Dies ist in manchen Ländern bereits üblich, wo man bei Mobilfunkanbietern statt eines Internetzugangs lediglich einen billigeren Facebookzugang erhält. Dennoch ist die Definition der Spezialdienste noch immer nicht ausreichend. Denn weiterhin wäre es möglich, dass ein Internetanbieter einen Vertrag mit einem großen Streaminganbieter abschließt und dessen Video- oder Musikdaten anschließend nicht auf das Übertragungsvolumen seiner Kunden anrechnet.
Dies könnte zu erheblichen Markteintrittsbarrieren führen und sich negativ auf die Angebotsvielfalt auswirken. Neue oder kleine Inhalte- oder Diensteanbieter, die nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, würden gegenüber den etablierten, großen Anbietern ins Hintertreffen geraten. Besonders betroffen wären nicht-kommerzielle Anbieter, die teilweise eine große Rolle im gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungsprozess einnehmen.
Der vzbv fordert, dass die Spezialdienste unmissverständlich von Diensten im offenen Internet unterschieden werden. Ein Dienst solle nicht als Spezialdienst angeboten werden dürfen, wenn er auch im offenen Internet existiert, wie es aktuell bei einzelnen Musikstreamingdiensten der Fall ist. Außerdem sollte immer ein sachlicher Grund vorliegen, warum ein Dienst als Spezialdienst realisiert werden muss, um die Belastung für das offene Internet möglichst gering zu halten.
EU-Rat und Bundesregierung müssen nachbessern
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einzusetzen: Es solle sichergestellt werden, „dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen“.
Der vzbv fordert die Bundesregierung jetzt auf, sich im Rat der Europäischen Union für einen schnellen Abschluss des Verordnungsverfahrens einzusetzen und die Vorarbeit des Europaparlaments zur Sicherung der Netzneutralität zu nutzen.
Rückenwind dafür kommt auch von den mehr als 175.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern, die in den vergangenen Tag dem Aufruf von Campact, der Bürgerrechtsorganisationen Digitalcourage und Digitale Gesellschaft sowie des europäischen Dachverbands European Digital Rights (EDRi) und des vzbv gefolgt sind und einen Appell für Netzneutralität unterschrieben haben.
Abstimmung zum Single-Market-Paket: EU-Parlament korrigiert Kommissions-Vorgaben, wichtige Argumente der Wettbewerber berücksichtigt
Mit erheblichen Korrekturen hat das EU-Parlament heute das Single-Market-Paket in erster Lesung verabschiedet. In vielen für die TK-Branche wichtigen Punkten haben die Europa-Abgeordneten die ursprünglichen Vorlagen der EU-Kommission deutlich verbessert.
„Mit seiner heutigen Entscheidung hat das EU-Parlament einer einseitigen Wettbewerbspolitik zugunsten einiger weniger Unternehmen eine deutliche Absage erteilt“, fasst VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner zusammen. „Wir sind froh, dass unsere Argumente gehört und einige besonders kritische Regelungen im Single-Market-Paket ganz gestrichen wurden.“
Allem voran begrüßt Grützner, dass der Zugang zu Vorleistungsprodukten, die für den Breitbandausbau unverzichtbar sind, nicht erschwert oder verhindert werden kann. „Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist noch auf lange Zeit unabdingbare Voraussetzung für weitere Investitionen und kann nicht, z. B. durch Bitstromangebote, ersetzt werden“, so der Geschäftsführer.
Ebenso erfreulich sei die vom Parlament vorgenommene Streichung des Kommissionsvorschlages einer Angleichung der Tarife für EU-weite Ferngespräche auf das Preisniveau nationaler Ferngespräche. Das EU-Parlament habe erkannt, dass es auf dem Markt für Fernverbindungen im Festnetz eine Vielzahl wettbewerblicher Korrektive gäbe und eine Endkundenpreisfestsetzung hierzu keine Alternative sein könne. So bestehe z. B. in Deutschland die Möglichkeit der Nutzung von Call-by-Call. Studien des VATM belegten eindrucksvoll, dass die Nachfrage der Verbraucher nach diesen Diensten nach wie vor sehr hoch ist. „Die europäischen Abgeordneten haben sich eindeutig für verbraucherfreundliche Angebote in einem funktionierenden Markt ausgesprochen“, erläutert Grützner. Auch einer Vollharmonisierung in Verbraucherschutzregelungen habe das Parlament zu Recht eine Absage erteilt und den Ländern mehr Ermessensspielraum eingeräumt. Wichtig für die Wettbewerber in Deutschland sei zudem die Streichung des Vetos der Kommission auf Remedies. Grützner: „Mit einer Stärkung des Vetorechts hätte die Kommission über einen ‘Generalschlüssel‘ verfügt. Sie hätte damit die Möglichkeit gehabt, trotz tatsächlich fehlender Vergleichbarkeit der nationalen Märkte sowie uneinheitlichen Investitionsgrundlagen vermehrt auf politisch motivierte regulatorische Maßnahmen sowie Anreize für Incumbents zu setzen.“
Sehr kritisch beurteilt der Geschäftsführer allerdings die Entscheidung des Parlaments, die Roaminggebühren im Mobilfunk ab Juli 2015 ganz zu streichen. Dass die Nutzung fremder Mobilfunknetze im Ausland beitragspflichtig ist, sei für die Kunden nachvollziehbar und unstrittig. „Ein Verbot, für eine unstrittig erbrachte Leistung ein Entgelt vom Kunden zu verlangen, ist eine schlechte Verbraucherschutzpolitik“, argumentiert Grützner. „Nun müssen andere dafür zahlen. Für den Breitbandausbau ist es enorm wichtig, dass die Kunden wissen, wofür sie bezahlen und die Nutzung eines Netzes auch einen Wert hat.“ Der Beschluss würde dem europäischen Markt nicht nur Investitionsmittel entziehen, die für den Ausbau der Netze dringend notwendig seien, sondern mit ‚’Leistung für 0 Euro’ ein völlig falsches psychologisches Signal an die Verbraucher senden.
Enttäuscht zeigt sich Grützner auch bei der nun getroffenen Abstimmung zum Thema Netzneutralität. Durch die heutige Abstimmung habe sich Europa einen Bärendienst erwiesen. Die Debatte sei insbesondere in den letzten Tagen zu emotional verlaufen und habe wichtige Aspekte des Marktes ausgeblendet. Zwar dürften Zugangsanbieter auch zukünftig Spezialdienste wie Video-on-Demand in höherer Qualität anbieten, solange diese die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen, die anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden. Grützner: „Netzneutralität und Netzwerkmanagement müssen kein Widerspruch sein, solange der Kunde über das Verhältnis von Qualität und Best-Effort entscheiden kann.“
Mit Abschluss der Lesung im Europäischen Parlament liegt der Ball nun bei den Mitgliedstaaten. Mit einer Einigung ist frühestens Ende 2014 zu rechnen.
Europäisches Parlament vergibt Chance zur ausgewogenen Regulierung der Netzneutralität
Das Europäische Parlament hat mit dem heute verabschiedeten Verordnungsentwurf für einen Digitalen Binnenmarkt die Gelegenheit versäumt, eine praxistaugliche und ausgewogene Regulierung der Netzneutralität zu schaffen.
- Das Europäische Parlament verabschiedete am 3. März in erster Lesung einen Verordnungsentwurf zur ‚Vollendung des Digitalen Binnenmarkts‘
- ANGA sieht erheblichen Diskussionsbedarf beim Regulierungsansatz für Netzneutralität und qualitätsgesicherte Dienste
- Entscheidung des Parlaments positiv, beim Thema Verbraucherschutz den nationalen Besonderheiten der TK-Märkte Rechnung zu tragen
- Weiterer Änderungsbedarf beim Kundenschutz bezüglich der Vorgaben zu Transparenz, Kündigungsfristen und Anbieterwechsel
Das Europäische Parlament hat mit dem heute verabschiedeten Verordnungsentwurf für einen Digitalen Binnenmarkt die Gelegenheit versäumt, eine praxistaugliche und ausgewogene Regulierung der Netzneutralität zu schaffen.
Der Verordnungsentwurf sieht zwar vor, dass es TK-Netzbetreibern freistehen soll, Endkunden qualitätsgesicherte Spezialdienste – etwa für Videokonferenzen oder Gesundheitsdienste – anzubieten. Gleichzeitig hat das Europäische Parlament jedoch zahlreiche Restriktionen eingefügt, die das Angebot solcher Dienste in der Praxis erheblich erschweren würden. So ist zum einen unklar, ob TK-Netzbetreiber überhaupt entsprechende Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen. Zum anderen sollen Spezialdienste künftig nur über logisch getrennte Kapazität in den Netzen erbracht werden. Das erfordert wiederum ein Vorhalten von Kapazität, die sonstigen Anwendungen nicht zur Verfügung steht. Hierzu Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA): „Notwendig ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regeln, um Netzneutralität zu garantieren und gleichzeitig die Entwicklung qualitätsgesicherter Dienste zu ermöglichen. Nur so können die nachhaltige Wertschöpfung in den Netzen gesichert und innovative Dienste gefördert werden.“
Positiv zu bewerten ist aus Sicht der Kabelnetzbetreiber, dass das Europäische Parlament den Kundenschutz im TK-Markt lieber in einer nationalstaatlich auszugestaltenden Richtlinie bearbeiten möchte. Die Kommission hatte in ihrem Entwurf vom September 2013 eine europaweit unmittelbar gültige Verordnung mit dezidierten Vorgaben für Unternehmen und Regulierungsbehörden vorgesehen. In einer Richtlinie kann den Besonderheiten der nationalen TK-Märkte besser Rechnung getragen werden.
Insgesamt besteht aber auch beim Thema Kundenschutz noch erheblicher Diskussionsbedarf. Hierzu Dr. Huber: „Die im Entwurf enthaltenden Vorgaben zu Transparenz, Kündigungsfristen und Anbieterwechsel sind aufgrund existierender Vorgaben in Deutschland unnötig und führen ausschließlich zu Mehrbelastungen für die Netzbetreiber und ihre Kunden.“ Die ANGA wird sich auch nach der Europawahl intensiv an der weiteren Diskussion zum Verordnungsentwurf beteiligen.
Wer sind die anderen? Der Breitbandausbau soll also über Roaminggebühren finanziert werden, sehe ich das richtig, wenn ja wo sind die Zahlen dafür..Herr Grützner, VATM hat geschrieben:„Nun müssen andere dafür zahlen. Für den Breitbandausbau ist es enorm wichtig, dass die Kunden wissen, wofür sie bezahlen und die Nutzung eines Netzes auch einen Wert hat.“
Verbraucherschützer müssen also weiter wach bleiben und sich in die Diskussion einbringen, klar ist das Kräfteverhältnis ungleich, doch ein Diskussion ohne Teilnahme kann keine gewonnene Diskussion werden.ANGA hat geschrieben:So ist zum einen unklar, ob TK-Netzbetreiber überhaupt entsprechende Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen.
Zitat Golem.de
Bei dem europäischen Unternehmen könnte es sich um die Deutsche Telekom handeln. Cogent hatte sich laut einem internen Schriftsatz, über den Die Welt im Juli 2013 berichtete, bereits 2009 bei der Bundesnetzagentur über das Peering-Verhalten der Telekom beschwert: Die Telekom weigere sich, ausreichende Kapazitäten an ihren Peering-Knotenpunkten bereitzuhalten. Cogent benötige mindestens 100 GBit/s, die Telekom stelle aber weniger als die Hälfte bereit
Quelle: http://www.golem.de/news/level-3-sechs- ... 06318.html
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