spokesman hat geschrieben:Nenunikat hat geschrieben:Außerdem gibt es bezüglich grundsätzlicher Drosselung bei der Telekom nur das Wissen, dass es kommen könnte.
soll wir uns jetzt auf dieses "könnte" verlassen und ja wie? wird schon nicht kommen oder eher Dino´s Variante?
Wir hätten uns auch 2010 auf einen Ausbau mit 1Mbit/s flächendeckend verlassen können, haben wir aber nicht - wir haben uns eingesetzt. Ich denke Dino möchte sich hier auch einsetzten, vorbeugend in diesem Falle.
Rückblickend muss ich sagen, dass wir um 2010 Personell in der Breite sehr gut aufgestellt waren.
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Ich selber habe nicht dagegen, sich gegen Einschränkungen einzusetzen.
Aber es bringt nichts, wenn es dabei keine klaren Zuordnungen gibt und wenn die Aktionen an die falsche Adresse gehen.
Dass das Ganze dann auch noch Aufwand bedeutet, der wohl von vornherein verpufft (weil nicht an die richtigen Stellen gerichtet), kommt noch dazu.
Wichtig bleibt, dass die reine Drosselung ohne Bevorzugung oder Behinderung eines/mehrerer Internet-Dienste noch nichts mit dem Thema Netzneutralität zu tun hat. Dass es die Leute bei der Nutzung des Internet beeinträchtigt, wird ja nicht bestritten. Ohne eine Bevorzugung oder Behinderung wird das Internet aber neutral - weil komplett - gedrosselt. Somit ist das eine Behinderung, aber kein Verstoß gegen die Netzneutralität.
Entertain (solange es Multicast über die spezielle Infrastruktur ist) ist hier schwierig einzuordnen, weil es im Wesentlichen nicht über die Internet-Infrastruktur läuft.
spokesman hat geschrieben:...
Ich muss dir natürlich zustimmen, dass wir als geteilt.de und gerade als geteilt.de e.V. mit einer geschlossenen Meinung auftreten sollten. Auch scheint Dino´s Antwort auf governet´s Frage nicht "vollständig" zu sein - zumindest ist es keine Begründung...
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Ein einheitliches, selbst immer wieder Mal hinterfragtes Auftreten nach außen ist wichtig, wenn man glaubwürdig bleiben will.
spokesman hat geschrieben:...
Das Thema Netzneutralität in gesamten Umfang zu fassen ist nicht leicht. Netzneutralität hat viele Definitionen, im deutschen Recht ist sie nicht klar definiert - auch dies ein Fehler bei der TKG Novellierung...
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Wegen dieser Schwierigkeiten sollte man das, was von der formalen Logik her nichts mit Netzneutralität zu tun hat, auch nicht damit verbinden.
spokesman hat geschrieben:...
Andere Verfechter der Bürgerrechte wie z.B. netzpolitik.org scheinen ebenfalls die reale Gefahr zu sehen, ein Beispiel:
netzpolitik.org - Markus Beckedahl hat geschrieben:Viel interessanter wird es bei der Deutschen Telekom aber sein, ob diese Beschränkung auch für die eigenen Angebote oder für Deals wie dem mit Spotify gilt. Wer im mobilen Internet-Tarif der Deutschen Telekom bereits Spotify dazu gebucht hat, bekommt diesen Internettraffic nicht ins Kontingent berechnet.
Betrifft den Mobilen Bereich, weiter im Blogbeitrag wird ebenfalls Entertain angesprochen..
Da ist dann aber eine Bevorzugung dabei (wenn es so kommt). Somit hat es dann auch etwas mit der Netzneutralität zu tun.
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Ein sinnvolle Variante ist ggf. diejenige, aufzuzählen, welche mögliche Einschränkung in welcher Kombination welche Auswirkung hat.
(Hier sollte aber auch überlegt werden, welche Adressen für die Ergebnisse die richtigen sind.)
Also:
- welche Auswirkung hat die reine Drosselung (Behinderung der Verbreitung von Cloud Computing, andere Dienste mit großem Datenumfang, ...)
- welche Auswirkung hat die Drosselung in Verbindung mit der möglichen Bevorzugung einzelner Dienste (durch Nichtdrosselung bzw. Nichtberücksichtigung des damit verbrauchten Daten-Volumens...)
- von welchen Entwicklungen hängen wir uns ggf. in Deutschland ab, wenn massiv gedrosselt werden sollte (Telemedizin usw.)
- wo behindern sich die Breitbandanbieter langristig selber (geringere Nutzbarkeit des Internets führt zu weniger Interesse an den Angeboten und damit zu weniger Nachfrage nach den Leistungen der Breitbandanbieter, weniger Digitalisierung, ...)
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... - erleben was verhindert.
"Grenzen gabs gestern" - heute gibts Verhinderungen.