Grundversorgung Definition

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Beitragvon copy » 05.07.2011 11:53

Grundversorgung in MV soll mindestens 2 Mbit sein für Otto Normalbürger und mindestens 6 Mbit für Gewerbetreibende.
Ein zeitlicher und volumenbegrenzter Transfer soll es nicht geben, da in den Richtlinien zur Förderung steht, soll sich an den markgegeben Trafifen orientierem.
Lte von der Telekom ist bis zu 3 mbit verfügbar, in diesem Gebiet. Bis zu 3 mbit, heisst also nicht ständig und ist auch volumenen begrenzt, ab einen Transfer Volumen von 5 Gb wird mann auf 364 k runtergedrosselt. Also demnach entspricht es keinen vollwertigen unbegrenzten Internetzugang. Demnach dürfte nach Förderrichtlinien ausgebaut werden. Unter dem Fakt das bis 2018 75 % der Bevölkerung einen Anschluß bis 50 Mbit haben sollen, stellt sich natürlich die Frage, wieso die jetzigen Fördermittel in Technologien, die dem Anspruch an 50 mbit nicht gerecht werden können mit solchen Technologien ausgebuit wird, bzw. Steuergelder verbrannt werden. 50 Mbit können derzeit nur über Glasfaser bis ins Haus gewährleistet werden. Wieso werden dann Funklösungen gefördert, die eh ab 2018 nicht mehr den Anspruch genügen. Jetzt mit der Förderung in Hochleistungsnetzte investieren wäre angebracht, an statt Euromittel und Steuergelder, in eine Grundversorung von mindenstens 2 Mbit bzw 6 Mbit bei Firmen zu verbrennen. Weil auf eine Technologie gesetzt wird, die das Ziel 50 Mbit für jeden Hauishalt nicht leisten kann.

Ein entsprechendes Schreiben geht heute noch an das Landwirtschaftsministerium in MV und an das Wirtschaftsministerium in Berlin, in Berlin überlege ich noch das als Paket zu senden mit einer Flasche Wein.

Gruß copy

P.S gleichzeitig werde ich auf dieses Portal hinweisen, und die Erlaubnis abfragen die antwort auf mein Schreiben hier zu veröffentlichen.
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon bkt » 05.07.2011 12:47

copy hat geschrieben: Wieso werden dann Funklösungen gefördert, die eh ab 2018 nicht mehr den Anspruch genügen. Jetzt mit der Förderung in Hochleistungsnetzte investieren wäre angebracht, an statt Euromittel und Steuergelder, in eine Grundversorung von mindenstens 2 Mbit bzw 6 Mbit bei Firmen zu verbrennen. Weil auf eine Technologie gesetzt wird, die das Ziel 50 Mbit für jeden Hauishalt nicht leisten kann.

Ein entsprechendes Schreiben geht heute noch an das Landwirtschaftsministerium in MV und an das Wirtschaftsministerium in Berlin, in Berlin überlege ich noch das als Paket zu senden mit einer Flasche Wein.

Gruß copy

P.S gleichzeitig werde ich auf dieses Portal hinweisen, und die Erlaubnis abfragen die antwort auf mein Schreiben hier zu veröffentlichen.

Super Idee.
@Spokesman & Bru62
Könnte das nicht ein Schreiben der Bundesinitiative werden, welches an die Bundesregierung UND an alle Landesregierungen gerichtet ist?

Einen Durchschlag könnte man noch an alle Fraktionen und die Fachpresse senden, wegen der Breitenwirkung.
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon Nenunikat » 05.07.2011 13:14

copy hat geschrieben:...
50 Mbit können derzeit nur über Glasfaser bis ins Haus gewährleistet werden.
...

Nein, dies geht auch mit VDSL (also Glasfaser bs zum letzten Knoten / FTTC) und die Kabelanbieter - sofern vorhanden - werben ebenfalls damit, solchen Bandbreiten zu ermöglichen.
... - erleben was verhindert.
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon bkt » 05.07.2011 15:05

Nenunikat hat geschrieben:
copy hat geschrieben:...
50 Mbit können derzeit nur über Glasfaser bis ins Haus gewährleistet werden.
...

Nein, dies geht auch mit VDSL (also Glasfaser bs zum letzten Knoten / FTTC) und die Kabelanbieter - sofern vorhanden - werben ebenfalls damit, solchen Bandbreiten zu ermöglichen.

Aber auch das ist eindeutig keine (geförderte) Funkversorgung auf der letzten Meile ;-)
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon copy » 05.07.2011 18:50

Hallo Leute, danke für eure Nachrichten und Statments,

Die GAK Förderung hier in MV sieht vor jeden Privat Haushalt mit mindestens 2 Mbit und jeden Gewerbetreibenden mit mindestens 6 Mbit zu versorgen. Das aus Steuergeldern gefördert !!!
( Der Anschluß und die Leistungsfähigkeit sowie die Kosten der Nutzung sollen sich an den marktüblichen Preisen orientieren , also Kosten und Nutzen)

Da hier nun LTE verfügbar ist mit bis zu 3 Mbit der Telekom, , steht diese Technologie , einer Förderung von zukunftsweisenden Bandbreiten entgegen.?!! Aber nur auf den ersten Blick.
Auf den zweiten Blick betrachtet, bietet LTE nur bis zu 3 Mbit es können auch deutlich weniger sein, 50 Mbit übertragungsgeschwindigkeit der Celle bedeutet das 16,6 User 3 Mbit gleichzeitig haben können, das bei 400 Haushalten ??? Weiterhin steht dadurch diese Übertragungsgeschwindigkeit nicht ständig zur Verfügung, da sie gedrosselt wird auf DSL Ligth Geschwindigkeit ab Volumen von 5 GB. Durchsnittliches Downloadvolumen pro Anschluß in Deutschland 11 GB, Tendenz rapide Steigend.
Demnach entspricht LTE von der Telekom bzw. von deren Wettbewerbern, nicht dem Ziel der Breitbandstratigie der Bundesregierung, bzw. auch nicht hier in MV den Zielen die per GAK Förderung erreicht werden sollen.
Hier ist das Landwirtschaftsministerium zuständig, es heißt im Vortext, das die landwirtschaftlichen Betriebe durch diese Förderung gestärkt werden sollen, also 6 Mbit mindestens Rund um die Uhr ohne Datenvolumen verfügbar sein sollen, zu ähnlichen Marktpreisen. Damit ist Lte nicht einmal ein Tropfen auf den heissen Stein und sollte einer Förderung von Breitband mit entsprechenden Bandbreiten nicht im Wege stehen. Leider werden Details und zwar Entscheidene großzügig übersehen.

Förderung von Breitbandnetzen ja, aber nicht auf Minimalismus. Wenn Steuergelder schon zur Subventionierung von Konzeren in die Hand genommen werden, dann sollte das Ziell nicht eine minimale Grundversorgung sein, sondern sich an den Ziel der Bundesregierung bis 2018 75 % der Haushalte mit mindestens 50 Mbit zu versorgen.( Niemand baut ein Haus ohne entsprechende Fundamente wenn er es um zwei oder drei Etagen in Zukunft aufstocken möchte/muss) Es ist doch völlig egal wo die 75 % dieser zukünftigen glücken Internetuser sitzen.!!!!

Steuergelder gehören sinnvoll eingesetzt, sinnvoll heisst in zukunftsweisende Technologien. Zukunftsweisende Technologien sind eben Hochgewindigkeitsnetze, die derzeit nur über Glasfaser bewerkstelligt werden können. Alles andere bedeutet verbrennen von Steuergeldern.

Zu denen die geschrieben haben das 50 Mbit auch möglich per Kupfer, alles Ok ich bin eurer Meinung, mir geht es einfach darum bei solchen wichtigen zukunftweisenden Entscheidungen Investitionen getätigt werden die auch zukunftspotential haben.

Ich schreibe gerade weiter an die Ministerien , lese es noch einmal durch um Passagen zu entnehmen, in denen ich den entsprechenden Leuten die Kompetenz abspreche.

Gruß copy
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon spokesman » 05.07.2011 19:14

Hallo copy da hast du ja schon einige wichtige Punkte angesprochen, welche eine derartige Reaktion in jedem Fall rechtfertigt. In der Fördermittelfrage kann ich deinen Gedanken voll und ganz nachvollziehen, jedoch interessiert es die aktuelle Förderrichtlinie nicht welche Ziele die Bundesregierung 2014 hat. Förderfähigkeit wird Anhand der Förderkriterien in der Förderrichtlinie abgeleitet. LTE sollte in jedem Fall nicht Förderfähig sein, da die Kriterien nicht alle erfüllt werden - ich dachte im übrigen, dass bei der Telekom auch nur 3gb im Monat bereitstehen wie bei Telekom UMTS oder?

50Mbit/s können auch per Richtfunk an den Kabelverzweiger geschaltet werden, wenn man die reine Glasfaser bis ins Haus haben möchte müsste man "Hochgeschwindigkeitsnetze" fördern..

Der Vorschlag von bkt ist in jedem Fall gut, wir können natürlich als Interessenvertretung das Schreiben mit an die zuständigen Stellen schicken, hierbei kann sich jeder einbringen - da wir mit dem Verein nun als echte Interessenvertretung anerkannt sind müssten wir das Schreiben als Vorstand mit grünen Licht behaften und dann kann es abgeschickt werden. Natürlich kannst du jedoch auch als private Person bzw. regionale Initiative die Schreiben abschicken und auf deine Mitgliedschaft im Forum verweisen, in der heutigen Zeit scheint es jedoch immer mehr so, als würde die Stimme eines einzelnen nicht so viel zählen wie die Stimme einer Interessenvertretung - das musst du als Antreiber dieser Initiative in MV jedoch entscheiden ;)
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon copy » 05.07.2011 19:38

Hallo Spokesman,
LTE war auch nicht förderfähig, nur verhindert die Verfügbarkeit von Lte einen zukunftsweisenden Ausbau.
Max. Bandbreite bei 16, 6 Users 3 Mbit bei 32 usern eben nur noch 1,5 mbit usw. Dazu kommt noch Transfervolumen begrenzung usw. Wenn ich es richtig in erinnerung habe, bist 2 GB hat man max 3 Mbit zur verfügung ab dann wird man auf max 1,5 mbit gedrosselt, ab 5 GB auf 384 k wenn 128 Leute gleichzeitig drinn sind gibt die Zelle auch nicht mehr her. Für Gewerbetreibende die mindenstens 6 Mbit als Grundversorgung haben sollen ist das derzeitig Angebot eh nicht relevant.

Mein Motto ist heute wichtiger denn je
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon spokesman » 05.07.2011 20:12

Warum ist LTE ja nicht förderfähig?
LTE erreicht nicht den Mindeststandard welcher in den Förderbedingungen vorgegeben wird. Hier könnte man darauf schließen, dass eine Technologie, welche nicht die Mindestleistung in den Förderrichtlinien erbringt auch nicht als Mindestversorgung angesehen werden kann. Genau dies ist bei LTE der Fall, da ja wie du schon schreibst nicht über den gesamten Monat die Leistung von 2 bzw 6 Mbit/s anliegen..

Jetzt müsste man eben noch in die Richtlinie schauen ab wann überhaupt gebaut werden darf A) sicher nach Bedarfsermittlung/Interessenbekundungsverfahren und B) die Region muss mit weniger als 1 oder 2 Mbit/s versorgt sein - was ja bei LTE schon der Fall ist, da nicht immer diese Geschwindigkeit anliegt/anliegen wird..

Anhand der Richtlinie wird meiner Meinung nach schon eine gewisse Grunddefiniton vorgegeben, die Richtlinien laufen jedoch parallel zu den Wunschvorstellungen der Regierung, die Regierung wollte schon 2010 Breitband für alle ab 1Mbit/s - Förderrichtlinien haben hier bereits Angebote ab min. 2Mbit/s gefördert.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher wo deine Definition hinlaufen soll, vllt. können wir unsere Stellungnahme zur TKG Novellierung hier einbeziehen? diese gibt ja bereits wesentliche Ansätze vor..
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon bkt » 05.07.2011 20:52

Die Krux liegt darin, dass LTE immer gerade so definiert wird, wie es der Betreffende braucht.

Als Breitband-Ausbau gilt es, weil die Bundesregierung, trotz anderslautender Grenzwerte in den Förderrichtlinien, eine Breitbandversorgung immer noch an der "schwer erkämpften" 1 MBIt/s-Grenze festmacht.
Danach ist ein LTE-erschlossenes Gebiet Breitbandversorgt.

Da die meisten Anbieter als Eigenangabe einen Garantiewert von 3 MBit/s als beim Endverbraucher verfügbar (wenn auch nicht Dauerhaft) angegeben haben, gilt ein "angesagter" LTE-Ausbau gleichzeitig als Fördermittel-Killer für einen Ausbau mit 2 MBit/s-Garantie.
"Angesagter" deshalb, weil hier die EU ihre Finger im Spiel hat und eine Ausbauansage förderrechtlich einem bereits vollzogenen Ausbau gleichstellt.
Das hat "in sich" eine nicht von der Hand zu weisende Logik, denn man will damit vermeiden, dass ein Investor eines ungeförderten Ausbaus durch einen geförderten Wettbewerber ausgehebelt wird. Hier greift der EU-Schutz des freien Wettbewerbs.

Der Fehler in dieser Festlegung ist nur, dass die EU "vergessen" hat eine rechtliche Verbindlichkeit für diese Ausbauansage vorzuschreiben.
Auch dies ist wieder der Wettbewerbskommission zu verdanken, die (ebenfalls nicht ganz unbegründet) einem Marktteilnehmer, der ausschliesslich aus eigenen Mitteln einen (potentiellen) Ausbau vornimmt ein freies Koordinierungsrecht (bzw. Verfügungsrecht über seine Finanzen) zubilligt.
Schliesslich können sich für den Betreffenden die Marktkonditionen von heute auf morgen ändern, so dass der fest vorgesehenen Ausbau nicht mehr finanzierbar/realisierbar ist.
Etwa weil ein Wettbewerber ein für sein projekt zwingend notwendiges Teilstück schneller ausgebaut hat, so dass sich das Projekt nun nicht mehr rechnet oder weil ein anderes eigenes Projekt die Finanzierungsmittel bindet oder der Finanzmarkt nicht das nötige Geld zu für den Investor akzeptabelen Konditionen zur Verfügung stellt oder, oder , oder ...

Das Problem ist eben, dass man, will man niemandem weh tun, auch keine sinnvolle Gesamtlösung hinbekommt. (Technologieneutralität)
Die EU ist gefangen zwischen der Sicherung des freien Marktes und der Erkenntnis, dass der Breitbandausbau so nicht "zu wuppen" ist.
Aktuell haben noch die Wettbewerbshüter die Oberhand.

Hat nicht jemand gute Kontakte zu einer/einem EU-Abgeordneten?
Dann würde ich mal ein paar gute Fragen zusammenschreiben, die man so als Anfrage des EU-Parlaments an die EU-Kommission platzieren könnte.
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon copy » 05.07.2011 20:59

Hallo Spokesman.
Im Jahr Ende 2009 und Anfang 2010 habe ich in eigener Initative eine Bedarfsumfrage gestartet und diese an unser Gemeinde weiter gegeben.
In zusammenhang mit einer Breitbandverfügbarkeitsstatisitik von Fruli war eindeutig zu ersehen das die Orte unterversorgt sind. max. Bandbreiten von 0 bis 2 Mbit.
Darauf hin fühlte sich unserer Gemeinde genötigt, diese Bedarfserhebung an den ego mv weiterzuleiten. Irgendwann im März oder April gab es dann das Ergebnis der Ausschreibung. T-com mit 130 TSD Euro Glasfaser überbau in vorhandene Leerrohre mit 3 Outdoor DSLams Bandbreiten bis 16 Mbit. Dann ein Funkanbieter Name . in der richtung schnell im Netz mit einer Funiklösung für ca. 80 tsd. Euro. Beide Lösungen würden als nicht förderfähig eingestuft, die von der Telekom weil angeblich zu viel Bandbreite, die vom Funkanbieter, weil eben die Telekom gesagt hat wir bauen Lte aus.
So nun sind wir aber kein Stück weiter, weil auch trotz LTE der Telekom immer noch eine Unterversorgung gegeben ist.
Nach heutigen Kenntnisstand will der ego-mv prüfen welche Bandbreiten per Telekom LTE zur Verfügung stehen, da rollen sich bei mir die Fussnägel auf, denn 6 Mbit für Gewerbetreibende gibt es generell nicht.
Nach dieser Prüfung der Bandbreite, wird der ego-mv entscheiden ob man nochmals ausschreibt. Mittlerweile glaube ich fast, das der ego -mv sich nur noch selbst beweihräuchert, und von den Fördermittel selbst mehr profitiert, als für was die Fördermittel ihren ursprünglichen Sinn hatten.

Es ist schon eigenartig das die Telekom mit einen Male sagt sie bauen LTE aus, da sie im Ausschreibungsverfahren nur zweiter geworden sind, so kann man auch Wettbewerber legal aus den Markt drängen und die Leminge von Funktionären durchschauen das Spiel nicht. Hellau.

In meinen Augen findet hier ein dreckiges Spiel der Mächtigen statt, das uns Bürger als Erfolg verkauft werden soll.

In unseren Fall heisst das der Funkanbieter Wettbewerb zur Telekom, wurde ersteinmal die Gundlage entzogen um Breitband subvenstioniert in den Orten zu installieren.
Die Telekom sichert sich mit dem Ausbau einer Zelle per LTE genervte Kunden die sie per Kabel derzeit nicht anbinden will/kann da angeblich zu teuer.

Bei Zuschlag für kabelgebundens DSL hätte die Telekom ca 300 Haushalte mit 16 Mbit und eventuell mehr anbinden können und über zusätzliche Dienste wie Pay tv usw. zusätzlich Geld generiert. Aber man macht lieber einen unliebsamen konkurenten Platt in dem man einfach auf die schnelle ca. 3 Monate später LTE in der Region verfügbar macht und läßt sich noch feiern. Zuviel zu essen gibt es nicht wie ich kotzen möchte. die Breitbandspezies von der Landesregierung glauben noch sie hätten was erreicht. lol.

Gute Nacht
Copy.
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon copy » 05.07.2011 21:10

Hallo Bkt.
alles was Du beschreibst trifft zu.
Jedoch habe ich mir sämtliche Förderrichtlinien der Eu heruntergeladen und durchgelesen. Es sind sogar einzelne Beispiele , vorzugsweise in England aufgeführt, in dem Breitbandanbieter gefördert worden sind trotz vorhandener Breitbandionfrastruktur, auf Grund mangelnden Wettbewerbes.
Die Eu hat natürlich auch das Ziel im Auge Wettbewerb zu fördern.

Sicher mögen britische Kommunen eine andere Mentalität haben die aus der Geschichte her gewachsen ist. Eins ist jedoch sicher, viele deutsche Kommunen wollen sich nicht mit dem Thema beschäftigen und sitzen das einfach aus und sagen sich irgendwann kommt es von alleine.
Auf der anderen Seite sind die deutschen Kommunen so kreativ den Bürger immer wieder auf neue in die Tasche zu griefen. Diese kreativität wünsche ich mir von unseren Kommunen zum Wohle des Bürgers in sachen Breitband. Die Kommunen sind so kreativ in irgendwelche Fördertöpfe und Subventionstöpfe zu greifen bei denen sie nichts selbst investieren möchten, geht es um 10 Eigenanteil der den Bürger und deren Lebensqaulität direkt zu Gute kommt und darüber hinaus auch noch anerkennung für die Volkszertreter Gemeindevertreter bringt, scheitert es einfach.

Gruß Copy
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon bkt » 05.07.2011 22:09

copy hat geschrieben:Sicher mögen britische Kommunen eine andere Mentalität haben die aus der Geschichte her gewachsen ist.

Ich kenne leider das Britische Kommunalrecht nicht, aber in Deutschland gehört die Breitbandinfrastruktur und deren Ausbau NICHT zu den Pflichtaufgaben, die eine Kommune leisten MUSS. Sie darf sich damit befassen, wenn sie nach Erfüllung der Pflichtleistungen (wie z.B. Sozialhilfe) noch Geld übrig hat und diesen nicht für Freibad oder Theater einsetzen möchte, um nur mal zwei Beispiele zu nennen.

copy hat geschrieben:Auf der anderen Seite sind die deutschen Kommunen so kreativ den Bürger immer wieder auf neue in die Tasche zu griefen.
Diese kreativität wünsche ich mir von unseren Kommunen zum Wohle des Bürgers in sachen Breitband.

Die Kommunen haben rechtlich sehr wenig Möglichkeiten bei der Geldbeschaffung kreativ zu sein. So auf die Schnelle fällt mir das nur die Hundesteuer ein ;-)

copy hat geschrieben:Eins ist jedoch sicher, viele deutsche Kommunen wollen sich nicht mit dem Thema beschäftigen und sitzen das einfach aus und sagen sich irgendwann kommt es von alleine.

Das dürften sich die meisten betroffenen Kommunen bei uns verbitten. Manche "rödeln" schon seit über einem Jahr rum und kommen (unverschuldet) nicht weiter, weil z.B. die Fördermittel in dem Haushaltsjahr alle waren u.a.

copy hat geschrieben:geht es um 10 Eigenanteil der den Bürger und deren Lebensqaulität direkt zu Gute kommt und darüber hinaus auch noch anerkennung für die Volkszertreter Gemeindevertreter bringt, scheitert es einfach.

In den wenigsten Fällen (welche wir leider in Thüringen auch haben) scheitert es am Wollen der Kommune bzw. des Bürgermeisters.
Meist ist einfach schlicht kein Geld übrig (siehe oben -> Pflichtleistungen zuerst)
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Re: Grundversorgung Definition

Beitragvon spokesman » 07.07.2011 05:41

bkt hat geschrieben:In den wenigsten Fällen (welche wir leider in Thüringen auch haben) scheitert es am Wollen der Kommune bzw. des Bürgermeisters.
Meist ist einfach schlicht kein Geld übrig (siehe oben -> Pflichtleistungen zuerst)
Das führt auch wieder die Fördermittel in einen Bereich, welcher für einige Gemeinden nicht realisierbar ist - obwohl es ja schon Beispiele gibt bei denen der Landkreis den Eigenanteil übernimmt, in einigen Landkreisen sehe ich jedoch trotz dieser Möglichkeit schwarz - Grund fehlendes Geld wie bkt schon schreibt. Geld könnte auch schnell bei den Fördermitteln fehlen, besonders wenn Landkreis Machbarkeitsstudien durchlaufen und diese dann nicht genutzt werden weil die Kohle alle ist..
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