TOP 1 - Einführende Diskussion zur Netzneutralität
TOP 2 - Einsetzung der Projektgruppen
TOP 3 - Beratung des Online-Konzepts und der Online-Werkzeuge
TOP 4 - Verschiedenes
TOP 1 - Einführende Diskussion zur Netzneutralität
Die Mitglieder sind sich einig, dass sich in der heutigen Diskussion zunächst herausstellen muss was Netzneutralität eigentlich ist. Schlagworte wie Breitbandausbau, Netzwerkmanagement, Quality of Service und Peering müssen sicherlich in einzelne Bereiche von Netzneutralität eingeordnet werden, weiter stellt sich jedoch heraus der der Zugang zum Netz jeden transparent möglich sein muss und es keine Einschränkung oder gar Diskriminierung geben sollte.
Zur heutigen Sitzung soll zunächst die strukturelle Herangehensweise an das Thema besprochen werden, oftmals müssen verschiedene bereits benannte Maßnahmen nur umgesetzt werden. Nach Landesrecht unterliegen bestimmte Anbieter bereits einer Plattformregulierung. Das Telekommunikationsrichtlinienpaket 2009 muss umgesetzt werden, in der Rahmenrichtlinie sollen Endnutzer in die Lage versetzt werden Informationen abzurufen oder zu verbreiten und beliebige Anwendung oder Dienste zu nutzen. Zudem gibt es eine erhöhte Transparenzanforderung für die Infrastrukuranbieter ist nach Universaldienstrichtlinie umzusetzen fügte Sachverständiger Prof. Dr. Gersdorf an.
In der Diskussion werden auch schnell die Beteiligten beim Thema Netzneutralität deutlich - Infrastrukturanbieter, Contentanbieter und die Verbraucher (Obwohl man Contentanbieter und Verbraucher zu einem Beteiligten zusammenfassen könnte - ich möchte es aber bei 3 Beteiligten belassen). Bei dieser Diskussion stehen die unterschiedlichsten Interessen im Raum, diese gehen von der klassischen Netzneutralität, bei welcher keine Eingriffe in das Netz genommen werden über eine Variante der Netzneutralität die ein wertfreies Netzwerkmanagement erlaub, bis hin zu dem "Ausverkauf des Netzes an den Meistbietenden". Jede Variante hat seine Vor- und Nachteile, nach der Diskussion und den Stellungnahmen stellt sich bei der Kommission ein Mittelweg heraus.
Am Ende muss die Kommission zu einem Ergebnis kommen, welches besonders dem Verbraucher und dem Contentanbieter gerecht wird. Die Netzanbieter können im Prinzip verkaufen was sie wollen, jedoch muss es eine Einschränkung wie kein VOIP oder kein IPTV verbraucherfreundlich gekennzeichnet werden - derartige Produkte könnten dann nicht mehr als vollwertiger Internetanschluss angesehen werden, somit könnte LTE auch in der breiten Öffentlichkeit zur Krücke verkommen - das gesellschaftliche Grundproblem der schlechten Versorgungslage kommt somit schnell wieder auf den Tisch.
Die Bundesnetzagentur und andere Institutionen sehen bisher kein Handlungsbedarf bei den Begriffsbestimmungen. Bisher gibt es keine Beschwerden von IPTV-Anbieter, dass z.B. IPTV nicht bei Mobilfunkinternet oder 1 - 2Mbit/s Festnetzanschlüssen angeboten werden kann, wer sollte sich auch beschweren, die Telekom mit Entertain? Und selbst wenn Angebote wie Maxdome sich an die BNetzA wenden würden bleibt sehr fraglich was getan wird, ein Standard Antwortschreiben bei dem der Kunde ein anderes Angebot des Marktes nutzen könnte z.B. der Satellit?
Weiter wird von den Sachverständigen und Abgeordneten in den Raum geführt, dass es bereits Regelungen zur diversien angesprochenen Themen gibt, das TKG und die Rundfunkstaatsvertrag der Länder der Länder geben bereits Klärung in vielen zur Diskussion stehenden Schlagworten. "Diskriminierungsfreier, chancengleicher Zugang zu Netzen" ist bereits in Gesetzesform verpackt, dementsprechend bedarf es einer genauen Bestandsaufnahme, diese sollte auch ein Blick in Richtung USA und Europäische Kommission beinhalten.
Sachverständige Annette Mühlberg führt der Diskussion ein Blick auf die Grundrechte an, betroffen aber noch nicht genannt ist hier der Bereich Datenschutz. Zudem fehle bei der bisherigen Aufzählung die Datensparsamkeit. Die bisher angesprochenen Punkte zum Thema Netzneutralität betreffen letztlich die Zugänge des Endkunden, hinzugefügt muss jedoch im Detail die freie Wahl des Netzanbieters, der Endkunde muss hier von seiner Wohnung aus Zugang zum Netz haben, wenn dieser Zugang nicht in das Netz hineinführt hat der Kunde nichts davon.
Der Sachverständige padeluun führte den wohl interessantesten Aspekt in die Diskussion, das Netz ist in erster Linie dafür da geistig weiter zu kommen, heute wollen die Nutzer Content nicht nur "saugen" sondern selbst welchen produzieren und darstellen, hierbei ist Netzneutraliät mit symetischen Zugängen ein elementarer Grundstein. Weiter stellt er seiner Ausführung hervor, dass die Marktmacht bereits versagt hat, sonst müsste es wohl kaum eine Enquete Kommission zum Thema Netzneutralität geben.
Nachdem nun padeluun das Marktversagen beim Namen genannt hat, fügte Sachverständige Cornelia Tausch als Verbraucherschützerin wesentliche Punkte aus Verbrauchersicht an, welche uns natürlich aus der Seele sprechen. Da die Forderungen aus einer Welle von heutigen Missständen entstehen fange ich mal an aufzuzählen
- Anspruch auf eine Internetverbindung die in Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit die dem Verbraucher zugesagt wurde, dies ist trotz AGB oftmals nicht gewährleistet
- Anspruch auf eine Internetverbindung die dem Verbraucher ermöglich Inhalte, Dienste und Dienstleistung aber auch Hardware und Software ihrer Wahl so zu nutzen, wie sie es möchten
- Anspruch auf eine Internetverbindung die frei von Diskriminierung von Art der Anwendung, Dienste, Dienstleistung und Inhalt ist
- Gekoppelt ist der Anspruch auf einen realen Wettbewerb unter den Internet Service Prodivern und Content Providern, unter einem realen Wettbewerb sollte es mehr als einem Wettbewerber in einer Region geben
- wenn man hier über den Breitbandausbau spricht muss man zunächst feststellen wieviel Mitwettbewerber den Verbrauchern in einem Bereich tatsächlich zur Verfügung stehen
- im ländlichen Bereich gibt es heute de facto keine realen Wettbewerber
- wenn man darüber spricht wann Wettbewerb zum tragen kommt, muss auf die 24Monate Vertragslaufzeit hingewiesen werden, in diesen 24 Monaten gibt es kein Wettbewerb
- weiter gibt es einen Anspruch auf Transparenz, was bieten die Internetserviceprodiver, was wird an Netzwerkmanagment praktiziert
- Zusammengefasst sollte der Verbraucher ein transparentes Angebot vor sich haben, hier allein auf den Wettbewerb zu vertrauen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband der falsche Weg
Abgeordneter Sebastian Blumenthal hält die Darstellung der Sachverständigen Cornelia Tausch für nicht ganz richtig, so hat er schon einige Anbieter gesehen, welche Vertragslaufzeiten von nur einem Monat anbieten, auch bei dem angesprochenen VOIP Problem soll der Markt sich bereits jetzt selbst helfen und die Dienste nun zulassen. Weiter sollte man negative Beispiele aus den USA nicht für Deutschland annehmen und damit die derzeitige Debatte hierzulande beeinflussen.
Auf den Beitrag des Abegordneten Sebastian Blumenthal meldete sich Sachverständige Cornelia Tausch zu Wort und eriderte, dass 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit noch immer die Regel sei, nur ein Unternehmen biete derzeit kürzere an. An der Stelle könnte ich nach kurzer Suche sicherlich weitere nennen, jedoch sind mir unter diesen Verträgen auch abweichende Preise bei kürzerer Laufzeit bekannt, von einer positiven Entwicklung aus Verbraucher sicht ist demnach noch lange nicht die Rede. Zur angeblichen Selbstregulierung des Marktes beim Thema VOIP-Sperre durch Mobilfunkanbieter muss Sachverständige Cornelia Tausch auch wiedersprechen, es ist lediglich ein anderes Verhalten eingetreten nachdem erhebliche Verbraucherproteste an die Verbraucherschutzzentralen herangetragen wurden, der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat anschließend mit der BNetzA und dem BMWi auf ein anderes Verhalten gedrängt. An diesem Beispiel wird schnell deutlich, dass bestimmte Spielregeln zur Entfaltung des Marktes beitragen und dies zu einem wirkungsvolleren Wettbewerb führt, was wiederum im Interesse der Verbraucher steht.
Sachverständiger Dr. Bernhard Rohleder führt aus, dass Netzneuralität als Begriff relativ neu in der öffentlichen Diskussion ist, diskriminiert wurde seit der Liberalisierung jedoch fortwährend. Nach seiner Meinung sind die Kosten für Sprachtelefonie aus Ergebnis um 98% gesunken. Er geht von einer Vielfalt von Diskriminierungen aus, z.B. wird 98% des E-Mail Spams nicht zugestellt, im Bereich VOIP wird Diskriminierung sogar vom Verbraucher gewünscht. Auch könne man bereits im Breitbandbereich gewählt werden, ob 1 oder 2 Mbit/s oder mehr Mbit/s gewünscht werde, daran gekoppelt ist die Preisgestaltung. Zudem ist eine Diskriminierung der Datenpaketgröße ab einer bestimmten Größe akzeptiert, hier kann man laut Dr. Bernhard Rohleder entsprechend Volumen nachkaufen. Zudem sei im Bereich der Suchmaschienen ebenfalls über die Netzneutralität zu beraten.
Ein Internetserviceprovider als Versorger, da das Internet für viele Lebensbereiche von großer Bedeutung ist - dies könnte ein geteilt.de Mitstreiter geschrieben haben, hier hat es jedoch Sachverständige Constanze Kurz in die Diskussion eingebracht. Mit dieser Forderung folgt die Konsternierung eines nicht funktionierenden Marktes, dieser bestehe aus monopolistischen aber auch oligopolistische Bereiche. Auch Sachverständige Constanze Kurz bedient sich beim Thema Netzneutralität dem Skype/VOIP-Sperren Beispiel und ist enttäuscht von der BNetzA, welche hier beim Bruch der Netzneutralität nicht tätig geworden ist, der Gesetzgeber muss dieser Institution demnach klare Richtlinien vorgeben. Das Marktversagen äußert sich zudem an der Existenz von Vorzugsangeboten oder der behaupteten Akzeptanz bei der Drosselung von Internetverbindungen, weiterhin gibt es erhebliche Probleme beim Anbieterwechsel, besonders wenn nachträglich Bedingungen geändert werden. Die gesamte Diskussion ist nach ihrer Meinung ein Thema für das Grundgesetz, die Netzneutralität muss Meinungsfreiheit und die Rezipientenfreiheit schützen, nach dem Motto "das Internet ist kein Rechtsfreierraum". Es ist also dringendes Handeln geboten, man dürfe nicht auf ein weiteres Marktversagen warten.
Sachverständiger Dr. Wolf Osthaus regt an Formen zu entwickeln, welche nötig sind, Netzneutralität ist seiner Meinung nach Mittel zu Zweck, jedoch nur wenn sie gebraucht wird. Derzeit müsse gerfagt werden wo es Probleme gibt, welche Problemfälle bekannt sind und welche unmittelbar entstehen können. Missstände müssen also benannt und Lösung formuliert werden. Aus Nutzersicht muss man jedoch feststellen, dass nicht jedem Nutzer Netzneutralität das wichtigste bei seinem Internetzugang ist, einigen ist das Gesamtpaket zu einem günstigen Preis wichtig, derartige Gesamtpakete können sich nach Ansicht des Sachverständigen nur im Markt und damit nur im Wettbewerb entwickeln. Bei der Frage nach den Grundrechten könnten auch die am Markt tätigen Unternehmen diese für sich beanspruchen, er führt Grundrechte wie Eigentum und die damit verbundene wirtschaftliche Betätigungsfreiheit an. Bei der Marktdominanz sieht er das Kartellrecht in der Pflicht, derzeit ist hier jedoch kein Verstoß festzustellen. Bei der Versorgung oder anders ausgedrückt dem Angebot könnte man über eine Universaldienstverpflichtung nachdenken, ich denke er hat hier bewusst auf den Begriff Angebot hingewiesen und die Versorgung schön in der Ecke liegen gelassen. Weiter sollte nach seiner Meinung ein Transparenzgebot für einen funktionierenden Wettbewerb dienlich sein, so sollte die weitere Debatte entlang von Handlunsgoptionen und nicht von Schlagworten geführt werden.
Da sich in der Debatte bisher immer der Ruf nach weiteren Beispielen von Verstößen der Netzneutralität ergaben führt Sachverständiger Alvar C. H. Freude 2 weitere Beispiele an. So hatte 2004 ein Internetserviceprovider eine Internetseite gesperrt, welche kritische Beiträge über den Provider öffentlich machte. Da es sich um eine kleine Seite handelte wurde den Nutzern die Sperre erst nach mehreren Wochen bewusst, dies zeigt deutlich, dass Verbraucher selbst nicht immer wissen wann Diskriminierung stattfindet. 2007 gab es ein weiteren Fall, hier wurde durch eine Initiative letzlich eine Gerichtsentscheidung zur Sperrung einer Website erwirkt. Nach Sperrung dieser Seite wurden 3,5 Mio weitere Seiten nicht mehr aufrufbar waren. Bei derartigen Fällen ist also genau zu überlegen, ob und wie man mit einem Gerichtsentscheid ausländische Inhalte blocken soll.
Fast 30 Minuten nach der letzen Wortmeldung der Sachverständigen Cornelia Tausch meinte Abgeordneter Sebastian Blumenthal noch eine Richtigstellung treffen zu müssen, ich formuliere hier etwas forscher, da Herr Blumenthal nicht den Horizont für die Verbraucher an den Tag legt oder legen kann. Ihm ging es wieder um die Vertragslaufzeiten, diese seien bei den großen 4 Marktanbietern, den "Big Playern" noch bei 24 Monaten, jedoch gebe es viele kleine regionale Anbieter, welche hier flexibeler sind - er warnt bei der Debatte nur die großen Anbieter in die Diskiussion einzubeziehen, kleinere Anbieter, welche in den Städten agieren haben hier bereits bessere Angebote. In Bezug auf die leicht dogmatische Diskussion "böser Markt" versus "guter Markt" macht er deutlich, dass trotz Regulierung ein Anbieter Verbraucher täuschen kann, eine Unternehmensentscheidung zu zweifelhaften Maßnahmen können nicht durch 30.000 Regelungen aufgehalten werden, es müsse dann erst zurückgeholt werden. Der Imageverlust ist seiner Meinung nach eine bessere Strafe, da hier die der Verbraucher mit seiner Stimme, mit seiner Kaufkraft noch etwas bewegen kann. Das hört sich jetzt sehr nüchtern, sehr marktradikal an aber das ist eine ganz klare Betrachtung was derzeit stattfindet. Die Unternehmen müssen mit Imageschaden abgestraft werden, nur dann werden sie zum Nachdenken angeregt - Nach meiner Meinung schwimmt hier jedoch die Gefahr mir, dass sich die Unternehmen einfach andere Verfahrensweisen zum erreichen ihrer Ziele ausdenken und das Spiel vom neuen über Jahre beginnt - der Verbraucher hat im Allgemeinen nicht die Zeit sich neue Verfahrensweisen auszudenken, demnach benötigt er einen gesonderten Schutz.
Abg. Konstantin von Notz bringt den Gedanken ins Spiel den Verbraucher selbst seinen Anschluss für seine Bedürfnisse zu priorisieren, weiter merkt er an, dass die aufgewurfene Frage des Sachverständigen Dr. Bernhard Rohleder hinsichtlich einer Netzneutralität bei Suchmaschienen ein weiteres interessantes Thema sei, es muss überlegt werden ob hierfür nicht ein Unterthema implementiert wird.
Sachverständiger Harald Lemke gibt zu bedenken, dass aus der Diskussion bereits eine Fülle von Themen hervorgeht, es scheinen viele Bereiche der Gesellschaft nicht nur tangiert, sonder auch durchdrungen zu werden. Hier stellt sich die Frage, ob nicht der Staat eine Daseinsvorsorge-Funktion inne hat. Er sollte dafür Sorge tragen, dass jeder Bürger Zugriff auf das Netz hat bzw. das der Zugang zur Verfügung zu stellen ist - eine sogenannte E-Daseinsvorsorge. Mindeststandards, Verfügbarkeit und Schutz sind Aspekte, welche in die Netzneutralität integriert werden müssen.
Aus der vorangeschrittenen Diskussion kommt es dem Sachverständigen padeluun so vor, als würde der Internetnutzer immer mehr als Internetkonsument angesehen - die Gefahr hierbei, das Internet entwickelt sich immer mehr zum Fernsehen, bei dem die Unterhaltung im Vordergrund stehe. Wie padeluun eingangs schon angeregt hatte, solle das Internet eher den Geist anregen und zur Partizipation anregen. Zu bedenken gibt er jedoch, dass auch Leute die nur Online-Spiele nutzen auch alle anderen Dienste mitbezahlen müssten, erhalten wird hierdurch das Internet in den bisherigen Möglichkeiten, vor allem die Möglichkeit der Beteiligung - wie ich finde trifft er damit einen sehr wichtigen Punkt an dem man festhalten sollte.
Einen ähnlichen Kanal wie ihr Vorredner greift die Abg. Halina Wawzyniak auf, ein Modell zu einem geringen Preis, bei welchem bestimmte Angebote ausgeschlossen werden ist nicht erstrebenswert, sozial Schwachgestellte kommen hierbei unausweichlich ins Hintertreffen.
Abschließend zu dem Thema äußerte sich Sachverständiger Prof. Dr. Christof Weinhardt, welcher bezüglich des Marktversagens die Nutzer in die Pflicht nimmt, diese müssen sicher beschweren und somit den Anbieter erziehen. Entweder müssen sich die Verbraucher als mündige Bürger äußern oder ihr Kaufverhalten daran orientieren. Vllt. sollte Herr Prof. Dr. Christof Weinhardt mal auf http://www.geteilt.de schauen oder den Ausführungen von Cornelia Tausch etwas genauer folgen, sie hat die zusammengefassten Verbraucherinteressen ja bereits anschaulich dargestellt. Ein Instrument zur Verbesserung in dieser Situation sieht er bei den Fördermitteln.
TOP 2 - Einsetzung der Projektgruppen
pro Projektgruppe gibt es 9 Mitglieder, hier enthalten 1 Vorsitzender und 1 stellvertretender Vorsitzender
Projektgruppe „Netzneutralität“
Vorsitzender Abg. Dr. Peter Tauber, Fraktion CDU/CSU
stellvertretende Vorsitzende Constanze Kurz, Fraktion DIE LINKE.
Harald Lemke
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring
Abg. Dr. Peter Tauber
Prof. Dr. Christof Weinhardt
Abg. Martin Dörmann
Alvar Freude
Abg. Jimmy Schulz
Constanze Kurz
Markus Beckedahl
Projektgruppe Urheberrecht
Vorsitzender Abg. Johannes Kahrs, SPD-Fraktion
stellvertretende Vorsitzende Dr. Jeanette Hofmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Dieter Gorny
Abg. Ansgar Heveling
Dr. Bernhard Rohleder
Nicole Simon
Abg. Johannes Kahrs
Dr. Wolfgang Schulz
Abg. Sebastian Blumenthal
Abg. Petra Sitte
Dr. Jeanette Hofmann
Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Vorsitzender Abg. Manuel Höferlin, FDP-Fraktion
stellvertretender Vorsitzende Abg. Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU-Fraktion
Abg. Dr. Reinhard Brandl
Abg. Thomas Jarzombek
Dr. Bernhard Rohleder
Abg. Jens Koeppen
Cornelia Tausch
Lothar Schröder
Abg. Manuel Höferlin
Abg. Halina Wawzyniak
Abg. Dr. Konstantin von Notz
TOP 3 - Beratung des Online-Konzepts und der Online-Werkzeuge
Es liegen der Kommission 2 Beschlussvorlagen vor - Ausschussdurcksachen 17/2 und 17/3 (beides Tischvorlagen)
Abg. Lars Klingbeil schlägt vor den Sachverständigen die Möglichkeit der Teilnahme an der Online AG zu ermöglichen.
Sachverständiger padeluun schlägt Online-Werkzeuge wie Etherpads oder Liquid Feedback vor, die Projektgruppen sollten hierüber noch sprechen.
Die beiden Beschlussvorlagen werden einstimmig von der Enquete Kommission angenommen.
TOP 4 - Verschiedene
Hier werden Organisatorische Maßnahmen wie eine Fahrt nach Vilnius mit Forum, Videoübertragung usw. zur Verfügung zu stellen.
Auch der Wunsch nach einem WLAN-Zugang (während der Sitzung) findet hier seinen Platz.
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Euquete Kommission 3. Sitzung "Einführung Netzneutralität"
Video-Download der Sitzung
Protokoll der 3. Sitzung "Einführung Netzneutralität" vom 14.06.2010
Tagesordnung vom 14.06.2010