Satzung des Vereins „Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.i.G.“
§4 – Mitgliedschaft
...
3. Fördermitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins ideell oder materiell fördern und unterstützen möchte. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
§7 – Mitgliedsbeiträge
2. Fördermitglieder wählen die Höhe ihres Beitrages selbst, zahlen jedoch mindestens einen von der Mitgliederversammlung festgelegten Sockelbeitrag.
5. Die Aufnahme von natürlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern erfolgt auf schriftlichen elektronischen Antrag.
§11 – Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer.
§10 – Vorstand
5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten und zweiten Vorsitzenden je allein vertreten.
bru62 hat geschrieben:So, nachdem ich nochmal alle Diskussionen angesehen und einige Änderungen vorgenommen habe, möchte ich den neuen, vollständigen Entwurf vorstellen:
§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
[...]
2. Vereinssitz ist in .
§3 – Gemeinnützigkeit
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Vereinsmitglieder oder Dritte erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§4 – Mitgliedschaft
4. Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein oder die politisch und gesellschaftlichen Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Für die Aufnahme ist ein Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Das Ehrenmitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Verein zur Erfüllung seiner Ziele den Namen des Ehrenmitglieds für PR-Maßnahmen verwenden kann. Für Ehrenmitglieder fällt kein Mitgliedsbeitrag an.
5. Die Aufnahme von natürlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern erfolgt auf schriftlichen elektronischen Antrag. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen; eine Mitteilung von Ablehnungsgründen an den Antragsteller ist nicht erforderlich. Eine Anfechtung gegenüber der Mitgliederversammlung ist nicht möglich.
§5 – Ende der Mitgliedschaft
2. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mit einer vierwöchigen Frist bis zum Jahresende erklärt werden.
§6 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
3. Die Mitglieder sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein in jeglicher Haftung frei.
§7 – Mitgliedsbeiträge
§9 – Mitgliederversammlung
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anders anderes bestimmt, offen durch Handzeichen mit Stimmenmehrheit getroffen. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
§10 – Vorstand
3. Der Vorstand trifft auf folgende Weise zusammen: auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes und nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern.
4. Vorstandsbeschlüsse erfolgen mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären. Schriftlich oder elektronisch gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen. Die Aufnahme von Darlehen muss einstimmig beschlossen werden.
§11 – Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer. Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig.
2. Dem Kassenprüfer obliegt die Kontrolle über die rechnerisch richtige und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens Mindestens einmal jährlich muss eine Kassenprüfung vorgenommen werden. Die Kassenprüfungsberichte sind dem Vorstand zuzuleiten.
bru62 hat geschrieben:Danke für die vielen Wortmeldungen. Ist ja plötzlich wieder Schwung reingekommen. Wie wollen wir eigentlich verfahren, wenn wir uns hier nicht einig werden. Das kann ja sein. Ich schlage in diesem Fall vor, die strittigen Passagen auf der Gründungsversammlung zu diskutieren und letztlich abzustimmen. Übrigens: Bis heute haben sich erst sechs Teilnehmer gemeldet. Damit wäre die Versammlung unsinnig (Sieben Leute müssen die Satzung unterschreiben) und könnte abgesagt werden. Also bitte melden!
bru62 hat geschrieben:Sockelbeiträge für Fördermitglieder müssen m.E. sein, um Missbräuche vorzubeugen. Sonst könnte evtl. auch jemand die Fördermitgliedschaft beantragen und dann 50 Cent Beitrag bezahlen oder gar nichts. Uns nützt das nichts, aber es macht doch einige Arbeit. Die Frage ist nicht, ob es zu erwarten ist. Die Frage ist, es von Anfang an ordentlich zu regeln. Und 10 Euro Jahresbeitrag (nur mal so ein Vorschlag) als Sockel sind doch für eine Fördermitgliedschaft zumutbar, oder?
bru62 hat geschrieben:"Schriftlichen oder elektronischen Antrag": Damit ist gemeint, dass ein schriftlicher Antrag auch elektronisch versandt werden kann (z.B. als PDF). Auch hier müssen wir Missbräuchen vorbeugen. D.h., ich möchte schon wissen, mit wem ich es zu tun habe und ob derjenige die Satzung zur Kenntnis genommen hat. Und ob er die Genehmigung der Eltern hat, falls minderjährig. Das alles geht nur mit Originalunterschriften. Deshalb mein Vorschlag: "auf schriftlichen Antrag". Sonst handeln wir uns vielleicht eine Menge Bot-Mitglieder ein. Eine Alternative wäre, die Aufnahme über eine gesicherte elektronische Verbindung vorzunehmen (Formular mit Muss-Feldern und mit eMail-Rückantwort). Ob und wie das technisch umzusetzen geht, weiß ich nicht.
bru62 hat geschrieben:Gegen zwei Kassenprüfer hätte ich auch nichts. Ich hielte es nur bei der Personalsituation für ausreichend, einen zu haben. A propos: Hat sich dafür schon jemand zur Verfügung gestellt? Am besten jemand mit finanztechnischer Erfahrung? Vielleicht werden wir also froh sein, einen zu finden.
Der Nachteil eines weit verstreuten Vereins... Aber okay, praktisch gedacht bleibt uns wohl nichts anderes übrig.bru62 hat geschrieben:Auch die Vertretung des Vereins muss pragmatischen Grundsätzen folgen. Es nutzt nichts, sich zu paralysieren, indem man für alle Termine gemeinsam antanzen muss. Aber dabei bin ich recht emotionslos.
bru62 hat geschrieben:Klar fehlt der Sitz des Vereins. Ich habe bisher noch keinen schlüssigen Vorschlag gefunden. Das mit den Scannern betrachte ich mal als Scherz. Von daher kann der Vereinssitz vorerst nur der Wohnort des Vorsitzenden sein. Besser (und da ist spokesman dran) wäre natürlich, wenn wir uns an einen bestehenden etablierten Verein oder an ein Unternehmen (z.B. unsere Partner) "anhängen" könnten. Wenn wir meinen, clever zu sein und zu schreiben: Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden, müssten wir auch immer bei der Änderung der Amtsausübung die entsprechenden Änderungen (Notar, Finanzamt) vornehmen.
bru62 hat geschrieben:Warum sollen wir mit unseren Ehrenmitgliedern nicht werben? Jeder macht das. Die geehrte Person kann ja auch ablehnen. Außerdem wird nur der Name verwendet.
bru62 hat geschrieben:Austritt zum Monatsende: Ich denke, wir werden ein Beitragsmodell finden, welches auf einem Jahresbeitrag basiert. Evtl. kann der aufgesplittet werden. Von daher ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft immer jahresweise zu sehen. Es ist auch verwaltungstechnisch günstiger, weil einfacher. Und entlastet damit den Vorstand.
Fristen beim Eintritt gibt es nirgendwo. Was sollten die für einen Sinn haben?
bru62 hat geschrieben:Bei der Bankverbindung hast du recht. Das ist ein copy'paste-Problem gewesen. Nein, ich wäre dafür, in die Beitragsordnung zu schreiben, dass die Beiträge innerhalb bestimmter Fristen überwiesen werden müssen.
bru62 hat geschrieben:Jede Versammlung (gerade bei Vereinen) hat eine gewisse Verbindlichkeit. Beschlüsse müssen gefasst werden, die Redeordnung muss dirigiert werden usw. Wenn das ohne einen Versammlungsleiter funktioniert, ist es ok. Aber was, wenn nicht? Und was, wenn jemand permanent stört? Dann hat der Versammlungsleiter das Hausrecht. Das kann wichtig sein. Deshalb würde ich auch darauf bestehen wollen.
bru62 hat geschrieben:Mindestzahlen bei Mitgliederversammlungen sind sicher aus demokratischer Sicht gut gemeint. Für uns sind sie aber schlecht anwendbar. Willst du, dass sich Leute treffen und ergebnislos wieder nach Hause fahren, weil vielleicht ein notwendiges Mitglied fehlt? Ich meine, jeder wird eingeladen. Jeder kann kommen. Jeder kann sich beteiligen. Wer das bewusst (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Anspruch nimmt, kann nicht den ganzen Verein lähmen können. Deshalb sollte der Passus in unserem eigenen Interesse stehen bleiben. Ist übrigens auch absolut üblich. Selbst bei großen Organisationen oder Parteien.
bru62 hat geschrieben:Auch elektronisch gefasste Beschlüsse müssen protokolliert werden. Dazu bekundet jeder mit seiner Unterschrift, dass der Inhalt der Niederschrift richtig ist. Das ist wichtig für die spätere Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen. DIe Unterschriften können zur nächsten Zusammenkunft geleistet werden. Ist das nicht praktikabel, sind Rundbriefe das Mittel der Wahl. Die Formulierung in der Satzung lässt das bewusst offen.
bru62 hat geschrieben:Zur Anzahl der Kassenprüfer s.o. Die Berichte werden dem Vorstand zugeleitet, der sie bei den Vereinsunterlagen aufbewahrt und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis bringt. Das gehört zum Punkt d der Aufgaben der Mitgliederversammlung.
bru62 hat geschrieben:Der Schriftführer eines Vereins ist nicht mit dem Protokollant von Sitzungen zu verwechseln (quasi die "Schreibkraft"). Vielmehr ist es der, der für den Schriftkram insgesamt zuständig ist. Eine solche Funktion ist genauso üblich, wie die des Kassierers. Der sammelt ja auch nicht nur die Mitgliedsbeiträge ein, sondern kümmert sich um alles, was mit Geld zu tun hat. Deshalb möchte ich die Arbeitsteilung in der Form auch satzungstechnisch beibehalten.
bru62 hat geschrieben:Gegen zwei Kassenprüfer hätte ich auch nichts. Ich hielte es nur bei der Personalsituation für ausreichend, einen zu haben. A propos: Hat sich dafür schon jemand zur Verfügung gestellt? Am besten jemand mit finanztechnischer Erfahrung? Vielleicht werden wir also froh sein, einen zu finden.
bru62 hat geschrieben:Auch die Vertretung des Vereins muss pragmatischen Grundsätzen folgen. Es nutzt nichts, sich zu paralysieren, indem man für alle Termine gemeinsam antanzen muss.
bru62 hat geschrieben:Klar fehlt der Sitz des Vereins. Ich habe bisher noch keinen schlüssigen Vorschlag gefunden. Das mit den Scannern betrachte ich mal als Scherz. Von daher kann der Vereinssitz vorerst nur der Wohnort des Vorsitzenden sein. Besser (und da ist spokesman dran) wäre natürlich, wenn wir uns an einen bestehenden etablierten Verein oder an ein Unternehmen (z.B. unsere Partner) "anhängen" könnten.
bru62 hat geschrieben:Zur Aufnahmebeantragung (elektronisch oder schriftlich) siehe oben. Im Gegensatz dazu kann die Bestätigung in jedem Fall elektronisch erfolgen. Da sehe ich kein Problem.
bru62 hat geschrieben:Austritt zum Monatsende: Ich denke, wir werden ein Beitragsmodell finden, welches auf einem Jahresbeitrag basiert. Evtl. kann der aufgesplittet werden. Von daher ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft immer jahresweise zu sehen. Es ist auch verwaltungstechnisch günstiger, weil einfacher. Und entlastet damit den Vorstand.
bru62 hat geschrieben:Bei der Bankverbindung hast du recht. Das ist ein copy'paste-Problem gewesen. Nein, ich wäre dafür, in die Beitragsordnung zu schreiben, dass die Beiträge innerhalb bestimmter Fristen überwiesen werden müssen.
bru62 hat geschrieben:Mindestzahlen bei Mitgliederversammlungen sind sicher aus demokratischer Sicht gut gemeint. Für uns sind sie aber schlecht anwendbar. Willst du, dass sich Leute treffen und ergebnislos wieder nach Hause fahren, weil vielleicht ein notwendiges Mitglied fehlt? Ich meine, jeder wird eingeladen. Jeder kann kommen. Jeder kann sich beteiligen. Wer das bewusst (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Anspruch nimmt, kann nicht den ganzen Verein lähmen können. Deshalb sollte der Passus in unserem eigenen Interesse stehen bleiben. Ist übrigens auch absolut üblich. Selbst bei großen Organisationen oder Parteien.
bru62 hat geschrieben:Auch elektronisch gefasste Beschlüsse müssen protokolliert werden. Dazu bekundet jeder mit seiner Unterschrift, dass der Inhalt der Niederschrift richtig ist.
bru62 hat geschrieben:Das ist wichtig für die spätere Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen. DIe Unterschriften können zur nächsten Zusammenkunft geleistet werden. Ist das nicht praktikabel, sind Rundbriefe das Mittel der Wahl. Die Formulierung in der Satzung lässt das bewusst offen.
bkt hat geschrieben:Jeder ???
Hab das eigentlich auch ned unbedingt als Scherz aufgefasst..bru62 hat geschrieben:Insofern verstehe ich deinen Vorschlag gar nicht mal so als Scherz. Aber warten wir mal spokesmans Bemühungen ab. Selbstverständlich muss ein toter Briefkasten regelmäßig geleert werden.
bru62 hat geschrieben:@rezzler: Du solltest schon bitte den Kassierer machen. Da brauchen wir dich -glaube ich- eher.
Denke ich auch, ich verstehe den Begiff des Ehrenmitglieds in unserem Konext auch eher als eine Anerkennung der gebrachten Leistungen in der Initiative, einige wollen in dieser Position einfach ihre "Fühlung" zur Initiative halten, zudem werden wir derartige "Werbeaktionen" eh mit dem jeweiligen Mitglied absprechen müssen..bru62 hat geschrieben:Ich denke im Übrigen nicht, dass wir mit jedem Ehrenmitglied wie mit einer Monstranz durch das Land ziehen und ihn als unser Ehrenmitglied hultigen. Aber in der Form: "Nicht nur Che Guevarra wäre heute bei uns ..." hat das doch etwas Charme, oder?
Ja, kündbar jeder Zeit, bezahlt ist aber bezahlt, bei 12€ pro Jahr sollte das verschmerzbar sein..bru62 hat geschrieben:Von mir aus können wir auch sagen, dass die Mitgliedschaft jederzeit beendbar ist. Solange dann nicht der Beitrag aufgerechnet wird. Denn das würde uns evtl. vor große Probleme stellen. Der Haushalt fürs Jahr steht und dann fallen plötzlich Einnahmen weg. Gebe ich halt zu Bedenken. Ich halte übrigens viel von bkt`s Idee, den Beitrag innerhalb bestimmter Fristen einzufordern.
Finde ich gut, in unserem Gemeinderat halte ich das auch für ein Problem, besonders hinsichtlich der Ordnung, also TOP´s, Tischvorlagen und sonstiges Zeug, da geht is in anderen Räten schon besser zu - bestes Beispiel der Bundestagspräsident. Gern könnte man eine derartige Position auch schon im Vorfeld abstimmen, ein wenig Einarbeitung gehört dann ja doch dazu..bru62 hat geschrieben:Deshalb mein Vorschlag. Die Versammlung kann auch mit Fingerzeig dafür sein, dass zu dieser einen Versammlung der Vorsitzende Versammlungsleiter ist. Das nächste Mal ist es dann eben ein Anderer.
Und auch hier sind wir einer Meinung, man kann ja an Online-Stammtischen und Diskussion schon einiges vorbereiten und sich abstimmen, Abgestimmt wird dann auf der Versammlung. In nächster Zeit sollten wir uns noch nicht auf eine Abstimmung per E-Post-Brief oder ähnliches verlassen, damit die ersten Probleme keine rechtlichen sindbru62 hat geschrieben:Um es klar zu sagen: Ich erwarte nicht, dass in unserem Verein das Hauen und Stechen ausbricht. Aber gerade dafür wäre die Satzung da.
spokesman hat geschrieben:bru62 hat geschrieben:@rezzler: Du solltest schon bitte den Kassierer machen. Da brauchen wir dich -glaube ich- eher.
ja, würde ich auch sagen
Okay, damit kann ich auch leben. Aber wer hat denn bisher diesen 12 Euro/Jahr zugestimmt? Könnten doch auch 24 werdenspokesmen hat geschrieben:Ja, kündbar jeder Zeit, bezahlt ist aber bezahlt, bei 12€ pro Jahr sollte das verschmerzbar sein..
Haupti76 hat geschrieben:ihr leistet klasse arbeit! schön wie ihr das hier vorantreibt. ich kann leider wenig dazu dienen, von sowas habe ich keine ahnung.
deswegen sage ich einfach danke.
sollner11 hat geschrieben:genau, mit einer vernünftigen internetanbindung ist schlicht alles realisierbar
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