Satzung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Re: Satzung

Beitragvon geisi » 19.01.2011 11:58

§ 10 Abs. 1 den Klammerzusatz (zzgl. Schriftführer) sollte gestrichen werden. Der Schriftführer ist zu jeder Versammlung neu zu bestimmten/wählen. Weder das noch wer der Schriftführer ist, sollte bzw. muss in der Satzung geregelt werden.
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Re: Satzung

Beitragvon geisi » 19.01.2011 12:11

Satzung des Vereins „Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.i.G.“
§4 – Mitgliedschaft
...
3. Fördermitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins ideell oder materiell fördern und unterstützen möchte. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.

§7 – Mitgliedsbeiträge
2. Fördermitglieder wählen die Höhe ihres Beitrages selbst, zahlen jedoch mindestens einen von der Mitgliederversammlung festgelegten Sockelbeitrag.


Sinn von Fördermitgliedern ist eine engere Bindung von Spendern. Daher sollten wir die Regelung mit dem Sockelbeitrag hier einfach lassen. Das muss nicht sein.


5. Die Aufnahme von natürlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern erfolgt auf schriftlichen elektronischen Antrag.


Besser ist hier "auf schriftlichen oder elektronischen Antrag".

§11 – Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer.


Wie schon bkt angeführt hat, zwei Kassenprüfer sind besser (Vier Augen Prinzip).

§10 – Vorstand
5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten und zweiten Vorsitzenden je allein vertreten.


Gerichtlich sollte der Verein durch beide vertreten werden.
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 19.01.2011 12:32

bru62 hat geschrieben:So, nachdem ich nochmal alle Diskussionen angesehen und einige Änderungen vorgenommen habe, möchte ich den neuen, vollständigen Entwurf vorstellen:


e.V.i.G.? Schreibt man das "in Gründung" mit in die Satzung? Wenn ja, müsste man die Satzung doch sofort wieder ändern nach Vereinsgründung?

§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
[...]
2. Vereinssitz ist in .

Fehlt da nicht was? Hab grad kurz gegoogelt und gelesen, das der Sitz in die Satzung mit rein muss. Reicht da was relatives wie "Sitz ist der Wohnort des Vorsitzenden"? Rein theoretisch wechselt dann mit dem Vorsitzenden doch auch das zuständige Finanzamt, oder?

§3 – Gemeinnützigkeit
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Vereinsmitglieder oder Dritte erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Schließt das nicht auch Kostenerstattungen für Reisen etc. aus?

§4 – Mitgliedschaft
4. Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein oder die politisch und gesellschaftlichen Ziele des Vereins verdient gemacht haben. Für die Aufnahme ist ein Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Das Ehrenmitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Verein zur Erfüllung seiner Ziele den Namen des Ehrenmitglieds für PR-Maßnahmen verwenden kann. Für Ehrenmitglieder fällt kein Mitgliedsbeitrag an.
5. Die Aufnahme von natürlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern erfolgt auf schriftlichen elektronischen Antrag. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen; eine Mitteilung von Ablehnungsgründen an den Antragsteller ist nicht erforderlich. Eine Anfechtung gegenüber der Mitgliederversammlung ist nicht möglich.

Ich bin gegen das Benutzen des Namens von Ehrenmitglieder für PR-Maßnahmen. WIe bereits gesagt ist es vielleicht auch gut die Aufnahme auf schriftlichem ODER elektronischen Auftrag hin erfolgen zulassen. Dementsprechend ist eine Mitgliedsbestätigung auf elektronischem ODER schriftlichem Wege meiner Meinung nach auch eine Idee.
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 19.01.2011 12:54

2. Teil ;)
§5 – Ende der Mitgliedschaft
2. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mit einer vierwöchigen Frist bis zum Jahresende erklärt werden.

Da es eine solche Frist beim Eintritt nicht gibt bin ich dafür, auch den Austritt jeweils zum Monatsende zu ermöglichen.

§6 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
3. Die Mitglieder sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein in jeglicher Haftung frei.

Wozu Bankverbindung? Wollen wir den Mitgliedsbeitrag wirklich per Lastschrift einziehen? Ich hab mich damit noch nicht beschäftigt, aber stelle es mir mit einem gewissen Aufwand und Risiko für uns vor.

§7 – Mitgliedsbeiträge

Bin ich wie geisi dafür, das Fördermitglieder so viel/wenig zahlen, wie sie wollen, also ohne Sockelbeitrag. Wobei cent-Beträge nun wirklich wenig Sinn machen.

§9 – Mitgliederversammlung
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anders anderes bestimmt, offen durch Handzeichen mit Stimmenmehrheit getroffen. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Wozu Versammlungsleiter? Kenne ich so bei einem Verein nicht. Zudem bin ich dafür, eine gewisse Mindestanwesenheit von Mitglieder zur Beschlussfähigkeit aufzunehmen, ansonsten kann es passieren, das nur 1 oder 2 Leute da sind und die dann alles entscheiden. Auch wenns am Anfang passieren kann das 2 Leute eben schon die Hälfte der Mitglieder sind, wenn man den Vorstand ausnimmt ;)

§10 – Vorstand
3. Der Vorstand trifft auf folgende Weise zusammen: auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes und nach Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern.
4. Vorstandsbeschlüsse erfolgen mit Stimmenmehrheit. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren erklären. Schriftlich oder elektronisch gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen. Die Aufnahme von Darlehen muss einstimmig beschlossen werden.

Ists nicht auch eine Idee, den Vorstand auf Verlangen einer gewissen Zahl von Mitgliedern zusammentreffen zu lassen?
Und wie soll das mit dem Unterschreiben von Beschlüssen klappen? Rundbriefe?

§11 – Kassenprüfung
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer. Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig.
2. Dem Kassenprüfer obliegt die Kontrolle über die rechnerisch richtige und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens Mindestens einmal jährlich muss eine Kassenprüfung vorgenommen werden. Die Kassenprüfungsberichte sind dem Vorstand zuzuleiten.

Wie bereits gesagt bin auch ich hier für 2 Kassenprüfer. Wie ist das mit den Berichten gedacht? Ich kenne es so, das der Bericht der Kassenprüfer auf der Hauptversammlung durch ein "Keine Auffälligkeiten" erledigt ist ;)
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 19.01.2011 16:17

Danke für die vielen Wortmeldungen. Ist ja plötzlich wieder Schwung reingekommen. :) Wie wollen wir eigentlich verfahren, wenn wir uns hier nicht einig werden. Das kann ja sein. Ich schlage in diesem Fall vor, die strittigen Passagen auf der Gründungsversammlung zu diskutieren und letztlich abzustimmen. Übrigens: Bis heute haben sich erst sechs Teilnehmer gemeldet. Damit wäre die Versammlung unsinnig (Sieben Leute müssen die Satzung unterschreiben) und könnte abgesagt werden. Also bitte melden!

Zur Satzung zurück:

Der Schriftführer eines Vereins ist nicht mit dem Protokollant von Sitzungen zu verwechseln (quasi die "Schreibkraft"). Vielmehr ist es der, der für den Schriftkram insgesamt zuständig ist. Eine solche Funktion ist genauso üblich, wie die des Kassierers. Der sammelt ja auch nicht nur die Mitgliedsbeiträge ein, sondern kümmert sich um alles, was mit Geld zu tun hat. Deshalb möchte ich die Arbeitsteilung in der Form auch satzungstechnisch beibehalten.

Sockelbeiträge für Fördermitglieder müssen m.E. sein, um Missbräuche vorzubeugen. Sonst könnte evtl. auch jemand die Fördermitgliedschaft beantragen und dann 50 Cent Beitrag bezahlen oder gar nichts. Uns nützt das nichts, aber es macht doch einige Arbeit. Die Frage ist nicht, ob es zu erwarten ist. Die Frage ist, es von Anfang an ordentlich zu regeln. Und 10 Euro Jahresbeitrag (nur mal so ein Vorschlag) als Sockel sind doch für eine Fördermitgliedschaft zumutbar, oder?

"Schriftlichen oder elektronischen Antrag": Damit ist gemeint, dass ein schriftlicher Antrag auch elektronisch versandt werden kann (z.B. als PDF). Auch hier müssen wir Missbräuchen vorbeugen. D.h., ich möchte schon wissen, mit wem ich es zu tun habe und ob derjenige die Satzung zur Kenntnis genommen hat. Und ob er die Genehmigung der Eltern hat, falls minderjährig. Das alles geht nur mit Originalunterschriften. Deshalb mein Vorschlag: "auf schriftlichen Antrag". Sonst handeln wir uns vielleicht eine Menge Bot-Mitglieder ein. Eine Alternative wäre, die Aufnahme über eine gesicherte elektronische Verbindung vorzunehmen (Formular mit Muss-Feldern und mit eMail-Rückantwort). Ob und wie das technisch umzusetzen geht, weiß ich nicht.

Gegen zwei Kassenprüfer hätte ich auch nichts. Ich hielte es nur bei der Personalsituation für ausreichend, einen zu haben. A propos: Hat sich dafür schon jemand zur Verfügung gestellt? Am besten jemand mit finanztechnischer Erfahrung? Vielleicht werden wir also froh sein, einen zu finden.

Auch die Vertretung des Vereins muss pragmatischen Grundsätzen folgen. Es nutzt nichts, sich zu paralysieren, indem man für alle Termine gemeinsam antanzen muss. Aber dabei bin ich recht emotionslos.

Das i.G. habe ich nur quasi als Entwurfskennzeichnung eingefügt. Nach dem Gründungsakt fällt es weg.

Klar fehlt der Sitz des Vereins. Ich habe bisher noch keinen schlüssigen Vorschlag gefunden. Das mit den Scannern betrachte ich mal als Scherz. Von daher kann der Vereinssitz vorerst nur der Wohnort des Vorsitzenden sein. Besser (und da ist spokesman dran) wäre natürlich, wenn wir uns an einen bestehenden etablierten Verein oder an ein Unternehmen (z.B. unsere Partner) "anhängen" könnten. Wenn wir meinen, clever zu sein und zu schreiben: Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden, müssten wir auch immer bei der Änderung der Amtsausübung die entsprechenden Änderungen (Notar, Finanzamt) vornehmen. Es kommt aber grundsätzlich auf das Gleiche hinaus.

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins sind keine Aufwandsentschädigungen, sondern quasi Geschenke an Vereinsmitglieder. Was du meinst, ist die Erstattung von Auslagen. Das ist etwas anderes, als in dem § gemeint.

Warum sollen wir mit unseren Ehrenmitgliedern nicht werben? Jeder macht das. Die geehrte Person kann ja auch ablehnen. Außerdem wird nur der Name verwendet.

Zur Aufnahmebeantragung (elektronisch oder schriftlich) siehe oben. Im Gegensatz dazu kann die Bestätigung in jedem Fall elektronisch erfolgen. Da sehe ich kein Problem.

Austritt zum Monatsende: Ich denke, wir werden ein Beitragsmodell finden, welches auf einem Jahresbeitrag basiert. Evtl. kann der aufgesplittet werden. Von daher ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft immer jahresweise zu sehen. Es ist auch verwaltungstechnisch günstiger, weil einfacher. Und entlastet damit den Vorstand.
Fristen beim Eintritt gibt es nirgendwo. Was sollten die für einen Sinn haben?

Bei der Bankverbindung hast du recht. Das ist ein copy'paste-Problem gewesen. ;) Nein, ich wäre dafür, in die Beitragsordnung zu schreiben, dass die Beiträge innerhalb bestimmter Fristen überwiesen werden müssen.

Jede Versammlung (gerade bei Vereinen) hat eine gewisse Verbindlichkeit. Beschlüsse müssen gefasst werden, die Redeordnung muss dirigiert werden usw. Wenn das ohne einen Versammlungsleiter funktioniert, ist es ok. Aber was, wenn nicht? Und was, wenn jemand permanent stört? Dann hat der Versammlungsleiter das Hausrecht. Das kann wichtig sein. Deshalb würde ich auch darauf bestehen wollen.

Mindestzahlen bei Mitgliederversammlungen sind sicher aus demokratischer Sicht gut gemeint. Für uns sind sie aber schlecht anwendbar. Willst du, dass sich Leute treffen und ergebnislos wieder nach Hause fahren, weil vielleicht ein notwendiges Mitglied fehlt? Ich meine, jeder wird eingeladen. Jeder kann kommen. Jeder kann sich beteiligen. Wer das bewusst (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Anspruch nimmt, kann nicht den ganzen Verein lähmen können. Deshalb sollte der Passus in unserem eigenen Interesse stehen bleiben. Ist übrigens auch absolut üblich. Selbst bei großen Organisationen oder Parteien.

Wenn die Mitglieder ein Problem mit dem Vorstand haben, werden sie sicher eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Welchen Sinn sollte ein vom Mitglied verlangte Vorstandssitzung haben? Schlimmstenfalls kommen die dann zusammen und gehen gleich wieder auseinander. Damit wäre dem Verlangen Genüge getan. Also entbehrlich.
Auch elektronisch gefasste Beschlüsse müssen protokolliert werden. Dazu bekundet jeder mit seiner Unterschrift, dass der Inhalt der Niederschrift richtig ist. Das ist wichtig für die spätere Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen. DIe Unterschriften können zur nächsten Zusammenkunft geleistet werden. Ist das nicht praktikabel, sind Rundbriefe das Mittel der Wahl. Die Formulierung in der Satzung lässt das bewusst offen.

Zur Anzahl der Kassenprüfer s.o. Die Berichte werden dem Vorstand zugeleitet, der sie bei den Vereinsunterlagen aufbewahrt und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis bringt. Das gehört zum Punkt d der Aufgaben der Mitgliederversammlung.

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 19.01.2011 16:58

bru62 hat geschrieben:Danke für die vielen Wortmeldungen. Ist ja plötzlich wieder Schwung reingekommen. :) Wie wollen wir eigentlich verfahren, wenn wir uns hier nicht einig werden. Das kann ja sein. Ich schlage in diesem Fall vor, die strittigen Passagen auf der Gründungsversammlung zu diskutieren und letztlich abzustimmen. Übrigens: Bis heute haben sich erst sechs Teilnehmer gemeldet. Damit wäre die Versammlung unsinnig (Sieben Leute müssen die Satzung unterschreiben) und könnte abgesagt werden. Also bitte melden!

Ja, ich hab grad Zeit, mich damit zu beschäftigen ;) Wenn wir uns über was nicht einig werden sollten bin ich auch dafür, das vor Ort zu klären. Wie kommst du auf die 6 Leute? Laut Gründungsmitglieder sind wir doch erstmal 10 Leute.

bru62 hat geschrieben:Sockelbeiträge für Fördermitglieder müssen m.E. sein, um Missbräuche vorzubeugen. Sonst könnte evtl. auch jemand die Fördermitgliedschaft beantragen und dann 50 Cent Beitrag bezahlen oder gar nichts. Uns nützt das nichts, aber es macht doch einige Arbeit. Die Frage ist nicht, ob es zu erwarten ist. Die Frage ist, es von Anfang an ordentlich zu regeln. Und 10 Euro Jahresbeitrag (nur mal so ein Vorschlag) als Sockel sind doch für eine Fördermitgliedschaft zumutbar, oder?

Ja, den Gedanken hatte ich auch. Sehe da zwar keine Gefahr, aber ich denke, ein Sockelbetrag in Höhe des Mitgliedsbeitrages ist zumutbar.

bru62 hat geschrieben:"Schriftlichen oder elektronischen Antrag": Damit ist gemeint, dass ein schriftlicher Antrag auch elektronisch versandt werden kann (z.B. als PDF). Auch hier müssen wir Missbräuchen vorbeugen. D.h., ich möchte schon wissen, mit wem ich es zu tun habe und ob derjenige die Satzung zur Kenntnis genommen hat. Und ob er die Genehmigung der Eltern hat, falls minderjährig. Das alles geht nur mit Originalunterschriften. Deshalb mein Vorschlag: "auf schriftlichen Antrag". Sonst handeln wir uns vielleicht eine Menge Bot-Mitglieder ein. Eine Alternative wäre, die Aufnahme über eine gesicherte elektronische Verbindung vorzunehmen (Formular mit Muss-Feldern und mit eMail-Rückantwort). Ob und wie das technisch umzusetzen geht, weiß ich nicht.

Stimmt, daran hab zumindest ich bisher nicht gedacht. Setzt aber die Möglichkeit beim Mitglied vorraus, den Spaß einzuscannen. Technisch machbar ist das sicherlich, wird bei Foren ja auch so gemacht. Notfalls macht man das eben "von Hand", wir werden ja nun keinen Ansturm zu erwarten haben ;)

bru62 hat geschrieben:Gegen zwei Kassenprüfer hätte ich auch nichts. Ich hielte es nur bei der Personalsituation für ausreichend, einen zu haben. A propos: Hat sich dafür schon jemand zur Verfügung gestellt? Am besten jemand mit finanztechnischer Erfahrung? Vielleicht werden wir also froh sein, einen zu finden.

Stimmt auch wieder. Falls es bei mir nicht zum Kassierer reicht kann ich ja den Kassenprüfer machen.

bru62 hat geschrieben:Auch die Vertretung des Vereins muss pragmatischen Grundsätzen folgen. Es nutzt nichts, sich zu paralysieren, indem man für alle Termine gemeinsam antanzen muss. Aber dabei bin ich recht emotionslos.
Der Nachteil eines weit verstreuten Vereins... Aber okay, praktisch gedacht bleibt uns wohl nichts anderes übrig.

bru62 hat geschrieben:Klar fehlt der Sitz des Vereins. Ich habe bisher noch keinen schlüssigen Vorschlag gefunden. Das mit den Scannern betrachte ich mal als Scherz. Von daher kann der Vereinssitz vorerst nur der Wohnort des Vorsitzenden sein. Besser (und da ist spokesman dran) wäre natürlich, wenn wir uns an einen bestehenden etablierten Verein oder an ein Unternehmen (z.B. unsere Partner) "anhängen" könnten. Wenn wir meinen, clever zu sein und zu schreiben: Sitz des Vereins ist der Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden, müssten wir auch immer bei der Änderung der Amtsausübung die entsprechenden Änderungen (Notar, Finanzamt) vornehmen.

Das mit dem Scanner war zumindest von mir ernst gemeint, weil dann sämtlicher Briefverkehr für alle zugänglich gemacht werden kann. Das bei Änderungen des Vorsitzenden dann auch der gesamte rechtliche Spaß geändert werden muss ist natürlich ein ganz schöner Nachteil und kann auch ins Geld gehen.

Wie wärs mit Hermsdorf als Sitz? ;) (Das war jetzt ein Scherz!)

bru62 hat geschrieben:Warum sollen wir mit unseren Ehrenmitgliedern nicht werben? Jeder macht das. Die geehrte Person kann ja auch ablehnen. Außerdem wird nur der Name verwendet.

Naja, ich stell mir da immer so ne Plakatwebung vor: "Max Mustermann ist Mitglied im Verein geteilt.de!!!" Erstens müsste dazu Max Mustermann auch überregional bekannt sein und zweitens fänd ich es als Otto Normal nicht so toll, meinen Namen überall zu lesen.

bru62 hat geschrieben:Austritt zum Monatsende: Ich denke, wir werden ein Beitragsmodell finden, welches auf einem Jahresbeitrag basiert. Evtl. kann der aufgesplittet werden. Von daher ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft immer jahresweise zu sehen. Es ist auch verwaltungstechnisch günstiger, weil einfacher. Und entlastet damit den Vorstand.
Fristen beim Eintritt gibt es nirgendwo. Was sollten die für einen Sinn haben?

Eben, Fristen beim Eintritt gibt es keine. Okay, bei uns im Feuerwehrverein muss darüber die Mitgliederversammlung entscheiden, die ja normal nur 1mal jährlich ist. Aber hier gehts ja einfacher. Und wieso sollte der Austritt nicht auch so einfach gehen? Ich bin jedenfalls gegen eine "Mindestmitgliedsschaft" bis zum Jahresende.

bru62 hat geschrieben:Bei der Bankverbindung hast du recht. Das ist ein copy'paste-Problem gewesen. ;) Nein, ich wäre dafür, in die Beitragsordnung zu schreiben, dass die Beiträge innerhalb bestimmter Fristen überwiesen werden müssen.

Akzeptiert :)

bru62 hat geschrieben:Jede Versammlung (gerade bei Vereinen) hat eine gewisse Verbindlichkeit. Beschlüsse müssen gefasst werden, die Redeordnung muss dirigiert werden usw. Wenn das ohne einen Versammlungsleiter funktioniert, ist es ok. Aber was, wenn nicht? Und was, wenn jemand permanent stört? Dann hat der Versammlungsleiter das Hausrecht. Das kann wichtig sein. Deshalb würde ich auch darauf bestehen wollen.

Kann man nicht automatisch den (anwesenden) Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellv. dazu machen?

bru62 hat geschrieben:Mindestzahlen bei Mitgliederversammlungen sind sicher aus demokratischer Sicht gut gemeint. Für uns sind sie aber schlecht anwendbar. Willst du, dass sich Leute treffen und ergebnislos wieder nach Hause fahren, weil vielleicht ein notwendiges Mitglied fehlt? Ich meine, jeder wird eingeladen. Jeder kann kommen. Jeder kann sich beteiligen. Wer das bewusst (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Anspruch nimmt, kann nicht den ganzen Verein lähmen können. Deshalb sollte der Passus in unserem eigenen Interesse stehen bleiben. Ist übrigens auch absolut üblich. Selbst bei großen Organisationen oder Parteien.

Mh, okay, aus praktischen Gründen bei uns vielleicht noch akzeptabel. Bei den Piraten stehts jedenfalls drin. Aber sind ja auch keine große Partei ;)

bru62 hat geschrieben:Auch elektronisch gefasste Beschlüsse müssen protokolliert werden. Dazu bekundet jeder mit seiner Unterschrift, dass der Inhalt der Niederschrift richtig ist. Das ist wichtig für die spätere Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen. DIe Unterschriften können zur nächsten Zusammenkunft geleistet werden. Ist das nicht praktikabel, sind Rundbriefe das Mittel der Wahl. Die Formulierung in der Satzung lässt das bewusst offen.

Mh, okay.

bru62 hat geschrieben:Zur Anzahl der Kassenprüfer s.o. Die Berichte werden dem Vorstand zugeleitet, der sie bei den Vereinsunterlagen aufbewahrt und der Mitgliederversammlung zur Kenntnis bringt. Das gehört zum Punkt d der Aufgaben der Mitgliederversammlung.

Mal so aus privater Neugier: wie soll denn der Bericht aussehen? Wie gesagt, bei uns im Feuerwehrverein ist das so, das auf der Mitgliederversammlung die Rechnungsprüfer sagen "Alles okay", was dann der Schriftführer/Protokollant der Versammlung natürlich notiert.
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Re: Satzung

Beitragvon bkt » 19.01.2011 17:29

bru62 hat geschrieben:Der Schriftführer eines Vereins ist nicht mit dem Protokollant von Sitzungen zu verwechseln (quasi die "Schreibkraft"). Vielmehr ist es der, der für den Schriftkram insgesamt zuständig ist. Eine solche Funktion ist genauso üblich, wie die des Kassierers. Der sammelt ja auch nicht nur die Mitgliedsbeiträge ein, sondern kümmert sich um alles, was mit Geld zu tun hat. Deshalb möchte ich die Arbeitsteilung in der Form auch satzungstechnisch beibehalten.

Nach den bisherigen Vorschlägen ist der "Schriftführer" ja auch gleichzeitig "Pressesprecher".

bru62 hat geschrieben:Gegen zwei Kassenprüfer hätte ich auch nichts. Ich hielte es nur bei der Personalsituation für ausreichend, einen zu haben. A propos: Hat sich dafür schon jemand zur Verfügung gestellt? Am besten jemand mit finanztechnischer Erfahrung? Vielleicht werden wir also froh sein, einen zu finden.

2 ist wegen des 4 Augen-Prinzips (Doppelt hält besser ;-) )
Und die haben auch nur einmal pro Jahr was zu tun. Dafür sollten sich immer Zwei finden.
Außerdem sollten die Finanzbewegungen dieses Vereins doch relativ überschaubar bleiben ;-)

bru62 hat geschrieben:Auch die Vertretung des Vereins muss pragmatischen Grundsätzen folgen. Es nutzt nichts, sich zu paralysieren, indem man für alle Termine gemeinsam antanzen muss.

Auch das geht "ferngesteuert" über den schriftlichen Weg. benötigt nur jedes Mal vor Ort einen Notar und kostet zusätzlich Geld.

bru62 hat geschrieben:Klar fehlt der Sitz des Vereins. Ich habe bisher noch keinen schlüssigen Vorschlag gefunden. Das mit den Scannern betrachte ich mal als Scherz. Von daher kann der Vereinssitz vorerst nur der Wohnort des Vorsitzenden sein. Besser (und da ist spokesman dran) wäre natürlich, wenn wir uns an einen bestehenden etablierten Verein oder an ein Unternehmen (z.B. unsere Partner) "anhängen" könnten.

Ein "toter Briefkasten" als Vereinssitz ist solange in Ordnung, solange er regelmäßig geleert wird, so dass alle terminlich gebundene Post auch innerhalb der Fristen den Vorstand erreicht und noch beantwortet werden kann.

Firmen wählen ihren Sitz oft auch nach dem Finanzamt aus, welches dann für sie zuständig ist ;-)

bru62 hat geschrieben:Zur Aufnahmebeantragung (elektronisch oder schriftlich) siehe oben. Im Gegensatz dazu kann die Bestätigung in jedem Fall elektronisch erfolgen. Da sehe ich kein Problem.

Sehe ich eher andersherum. Der Antrag kann elektronisch abgerufen werden, muß dann aber ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben per Post zugestellt werden (Originaldokument)

bru62 hat geschrieben:Austritt zum Monatsende: Ich denke, wir werden ein Beitragsmodell finden, welches auf einem Jahresbeitrag basiert. Evtl. kann der aufgesplittet werden. Von daher ist es sinnvoller, die Mitgliedschaft immer jahresweise zu sehen. Es ist auch verwaltungstechnisch günstiger, weil einfacher. Und entlastet damit den Vorstand.

Jahresbeitrag ist gut. Austritt jederzeit möglich (Aber auch nur schriftlich - formlos). Es gibt keinen Beitrag zurück. Fertig.

bru62 hat geschrieben:Bei der Bankverbindung hast du recht. Das ist ein copy'paste-Problem gewesen. ;) Nein, ich wäre dafür, in die Beitragsordnung zu schreiben, dass die Beiträge innerhalb bestimmter Fristen überwiesen werden müssen.

Undankbare Aufgabe für den Kassierer, den Eingang zu überwachen.
Termin sollte unabhängig von Eintritt immer z.B. spätestens 4 oder 6 Wochen nach Beginn des Haushaltsjahres sein.
Der erste Beitrag wird bei Eintritt fällig.

bru62 hat geschrieben:Mindestzahlen bei Mitgliederversammlungen sind sicher aus demokratischer Sicht gut gemeint. Für uns sind sie aber schlecht anwendbar. Willst du, dass sich Leute treffen und ergebnislos wieder nach Hause fahren, weil vielleicht ein notwendiges Mitglied fehlt? Ich meine, jeder wird eingeladen. Jeder kann kommen. Jeder kann sich beteiligen. Wer das bewusst (aus welchen Gründen auch immer) nicht in Anspruch nimmt, kann nicht den ganzen Verein lähmen können. Deshalb sollte der Passus in unserem eigenen Interesse stehen bleiben. Ist übrigens auch absolut üblich. Selbst bei großen Organisationen oder Parteien.

Wenn man zu vorher veröffentlichten Themen auch per brief-wahl (e-mail) abstimmen kann, entspräche das mehr der virtuellen Natur dieses Vereins.

bru62 hat geschrieben:Auch elektronisch gefasste Beschlüsse müssen protokolliert werden. Dazu bekundet jeder mit seiner Unterschrift, dass der Inhalt der Niederschrift richtig ist.

Jeder ???
Normalerweise wird das Protokoll in der nächsten Versammlung als TOP 1 verlesen (oder auch vorher per Mail versandt) und dann nach dem "abnicken" von den Vorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben zu den Akten genommen.
bru62 hat geschrieben:Das ist wichtig für die spätere Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen. DIe Unterschriften können zur nächsten Zusammenkunft geleistet werden. Ist das nicht praktikabel, sind Rundbriefe das Mittel der Wahl. Die Formulierung in der Satzung lässt das bewusst offen.

Genauso.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
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Re: Satzung

Beitragvon bru62 » 19.01.2011 22:09

zehn Gründungsmitglieder stimmt, aber noch nicht alle haben den Termin 12.03. bestätigt.

Schön, dass es zum Sockelbetrag für Fördermitglieder offenbar Einigkeit gibt.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft sollte idealerweise elektronisch zu stellen sein. So, wie ich es auch bei jedem Onlineshop mit der Registrierung mache. Ob das bei uns geht, weiß ich nicht. Solange wir diese Möglichkeit nicht haben, müssen wir auf einem schriftlichen Antrag bestehen. Der kann natürlich herunter geladen, ausgedruckt und per Post an den Verein gesandt werden. Ist zwar kompliziert, aber ok. Auf jeden Fall muss (auch weil Geld im Spiel ist) alles rechtlich sauber und nachvollziehbar sein. Ich muss also sicher sein, dass ein Antrag auf Mitgliedschaft auch der Satzung entsprechend eingereicht wird. Ob wir einen Ansturm erwarten oder nicht, ist dabei nebensächlich. ;)

@rezzler: Du solltest schon bitte den Kassierer machen. Da brauchen wir dich -glaube ich- eher.

Der eingehende Schriftverkehr muss zunächst dem Vorsitzenden zugängig gemacht werden. Der entscheidet, was öffentlich werden darf und soll, oder nicht. Alle Post unterliegt zunächst dem Post- und Fernmeldegeheimnis. Das gilt auch für einen Verein. Deshalb muss die Post auch i.d.R. ungeöffnet an den Vorsitzenden weitergeleitet werden. Das kann durch einen befreundeten Verein oder ein Unternehmen problemlos gewährleistet werden. Scanner sind aber keine gute Lösung für Vertraulichkeit. Wenn wir mit dem Wirt vom schwarzen Bären einen Deal machen, wäre das auch keine schlechte Lösung. Insofern verstehe ich deinen Vorschlag gar nicht mal so als Scherz. Aber warten wir mal spokesmans Bemühungen ab. Selbstverständlich muss ein toter Briefkasten regelmäßig geleert werden.

Ich denke im Übrigen nicht, dass wir mit jedem Ehrenmitglied wie mit einer Monstranz durch das Land ziehen und ihn als unser Ehrenmitglied hultigen. Aber in der Form: "Nicht nur Che Guevarra wäre heute bei uns ..." hat das doch etwas Charme, oder?

Von mir aus können wir auch sagen, dass die Mitgliedschaft jederzeit beendbar ist. Solange dann nicht der Beitrag aufgerechnet wird. Denn das würde uns evtl. vor große Probleme stellen. Der Haushalt fürs Jahr steht und dann fallen plötzlich Einnahmen weg. Gebe ich halt zu Bedenken. Ich halte übrigens viel von bkt`s Idee, den Beitrag innerhalb bestimmter Fristen einzufordern.

Natürlich kann man auch per order mufti den Vorsitzenden zum Versammlungsleiter bestimmen. Aber ist das immer praktikabel? Ich habe schon sehr viele Versammlungen erlebt. Auch solche, auf denen es sehr hoch her ging. Der Vorsitzende muss i.d.R. mitdiskutieren. Auch der Stellvertreter sollte das (noch dazu bei einem so kleinen Vorstand). Moderation ist aber etwas anderes. Das sollte jemand machen, der vielleicht nicht so im Mittelpunkt steht? Deshalb mein Vorschlag. Die Versammlung kann auch mit Fingerzeig dafür sein, dass zu dieser einen Versammlung der Vorsitzende Versammlungsleiter ist. Das nächste Mal ist es dann eben ein Anderer.

Ich denke. spätestens wenn der GAU bei den Piraten eintreten sollte (nämlich, dass wider Erwarten weniger Interesse an der Mitarbeit besteht), wird es hier auch eine Änderung geben. ;) Ich will ja nur vorbeugen. Und denke, für uns ist die von mir vorgeschlagene Lösung genau richtig. Onlineabstimmungen übrigens sind rechtlich in der Grauzone. Wie willst du die Authentifizierung sicherstellen? Und es kann ja auch um Abstimmungen gehen, die evtl. einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Da sollte alles wasserdicht sein. Um es klar zu sagen: Ich erwarte nicht, dass in unserem Verein das Hauen und Stechen ausbricht. Aber gerade dafür wäre die Satzung da.

Der Kassenbericht (wie ich ihn verstehe) hat vielleicht keinen anderen Inhalt, als die Aussage: "Alles ok". Allerdings ist er schriftlich und daher nachvollziehbar. In ihm steht, dass die Kasse an dem und dem geprüft wurde und dass die Mittel des Vereins satzungsgemäß verwandt wurden. Oder, dass es diese oder jene Beantstandungen gab, die evtl. auch eine Entlastung des Vorstandes unmöglich machen. Das bestätigt der Kassenprüfer mit seinem guten Namen. Und jeder, der will, kann es nachlesen. Übrigens hätte ich nichts gegen zwei Kassenprüfer. Aber haben wir die? Mit der Überschaubarkeit der Finanzen hat das wenig zu tun. Allenfalls als Argument fürs "Überreden".

bkt hat geschrieben:Jeder ???

Jedes Vorstandsmitglied natürlich. Sorry!

Gruß
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Re: Satzung

Beitragvon spokesman » 19.01.2011 22:37

bru62 hat geschrieben:Insofern verstehe ich deinen Vorschlag gar nicht mal so als Scherz. Aber warten wir mal spokesmans Bemühungen ab. Selbstverständlich muss ein toter Briefkasten regelmäßig geleert werden.
Hab das eigentlich auch ned unbedingt als Scherz aufgefasst..
Falls es mit meiner Anfrage was werden sollte, könnte ich den Briefkasten regelmäsig selbst oder durch eine vertrauenswürde Freundin leeren lassen - das wäre das geringste Problem.

bru62 hat geschrieben:@rezzler: Du solltest schon bitte den Kassierer machen. Da brauchen wir dich -glaube ich- eher.

ja, würde ich auch sagen
bru62 hat geschrieben:Ich denke im Übrigen nicht, dass wir mit jedem Ehrenmitglied wie mit einer Monstranz durch das Land ziehen und ihn als unser Ehrenmitglied hultigen. Aber in der Form: "Nicht nur Che Guevarra wäre heute bei uns ..." hat das doch etwas Charme, oder?
Denke ich auch, ich verstehe den Begiff des Ehrenmitglieds in unserem Konext auch eher als eine Anerkennung der gebrachten Leistungen in der Initiative, einige wollen in dieser Position einfach ihre "Fühlung" zur Initiative halten, zudem werden wir derartige "Werbeaktionen" eh mit dem jeweiligen Mitglied absprechen müssen..

bru62 hat geschrieben:Von mir aus können wir auch sagen, dass die Mitgliedschaft jederzeit beendbar ist. Solange dann nicht der Beitrag aufgerechnet wird. Denn das würde uns evtl. vor große Probleme stellen. Der Haushalt fürs Jahr steht und dann fallen plötzlich Einnahmen weg. Gebe ich halt zu Bedenken. Ich halte übrigens viel von bkt`s Idee, den Beitrag innerhalb bestimmter Fristen einzufordern.
Ja, kündbar jeder Zeit, bezahlt ist aber bezahlt, bei 12€ pro Jahr sollte das verschmerzbar sein..

bru62 hat geschrieben:Deshalb mein Vorschlag. Die Versammlung kann auch mit Fingerzeig dafür sein, dass zu dieser einen Versammlung der Vorsitzende Versammlungsleiter ist. Das nächste Mal ist es dann eben ein Anderer.
Finde ich gut, in unserem Gemeinderat halte ich das auch für ein Problem, besonders hinsichtlich der Ordnung, also TOP´s, Tischvorlagen und sonstiges Zeug, da geht is in anderen Räten schon besser zu - bestes Beispiel der Bundestagspräsident. Gern könnte man eine derartige Position auch schon im Vorfeld abstimmen, ein wenig Einarbeitung gehört dann ja doch dazu..

bru62 hat geschrieben:Um es klar zu sagen: Ich erwarte nicht, dass in unserem Verein das Hauen und Stechen ausbricht. Aber gerade dafür wäre die Satzung da.
Und auch hier sind wir einer Meinung, man kann ja an Online-Stammtischen und Diskussion schon einiges vorbereiten und sich abstimmen, Abgestimmt wird dann auf der Versammlung. In nächster Zeit sollten wir uns noch nicht auf eine Abstimmung per E-Post-Brief oder ähnliches verlassen, damit die ersten Probleme keine rechtlichen sind ;)

ich danke allen für die lebendige Diskussion, wenn wir so weiter machen sind wir auf einem guten Weg..
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 20.01.2011 09:45

spokesman hat geschrieben:
bru62 hat geschrieben:@rezzler: Du solltest schon bitte den Kassierer machen. Da brauchen wir dich -glaube ich- eher.

ja, würde ich auch sagen

Danke für euer Vertrauen, mir war aber so, das sich in irgendeinem Thema auch noch ein anderer für den Kassiererposten ins Gespräch gebracht hat. Insofern möchte ich da niemandem vorgreifen :)

spokesmen hat geschrieben:Ja, kündbar jeder Zeit, bezahlt ist aber bezahlt, bei 12€ pro Jahr sollte das verschmerzbar sein..
Okay, damit kann ich auch leben. Aber wer hat denn bisher diesen 12 Euro/Jahr zugestimmt? ;) Könnten doch auch 24 werden :)
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Re: Satzung

Beitragvon Haupti76 » 20.01.2011 18:13

ich will hier nur mal kurz was in den raum werfen.

ihr leistet klasse arbeit! schön wie ihr das hier vorantreibt. ich kann leider wenig dazu dienen, von sowas habe ich keine ahnung.
deswegen sage ich einfach danke.
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 20.01.2011 19:16

Haupti76 hat geschrieben:ihr leistet klasse arbeit! schön wie ihr das hier vorantreibt. ich kann leider wenig dazu dienen, von sowas habe ich keine ahnung.
deswegen sage ich einfach danke.

Danke. Aber wer sagt, das wir Ahnung haben? ;) Wir denken uns da auch viel zusammen, können teilweise auf Erfahrung aus anderen Vereinen zurückgreifen und notfalls gibts ja auch noch eine Internetsuchmaschine. Also kein Hexenwerk :)
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Re: Satzung

Beitragvon sollner11 » 21.01.2011 06:03

genau, mit einer vernünftigen internetanbindung ist schlicht alles realisierbar
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Re: Satzung

Beitragvon Haupti76 » 21.01.2011 19:33

trotzdem kommt das bei euch ziemlich professionell rüber. :)
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Re: Satzung

Beitragvon rezzler » 21.01.2011 19:57

sollner11 hat geschrieben:genau, mit einer vernünftigen internetanbindung ist schlicht alles realisierbar

Soweit würde ich nicht gehen. Selbst mit 384 kbit/s schafft man schon einiges ;)

Und auch ganz ohne Internet kann man viele vernünftige Sachen machen :)
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