Airnet hat geschrieben:Sollte man, wenn der Verein gemeinnützig werden will, vor der Gründung eine Anfrage beim Finanzamt machen?
Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines gemeinnützigen Vereins beachtet werden.
Wie vollzieht sich die Gründung eines Vereins?
In der Regel von der Vorgründungsgesellschaft über den Vorverein zum rechtsfähigen Verein.
Was ist eine Vorgründungsgesellschaft?
Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn die Gründer rechtsverbindlich vereinbaren einen Verein zu gründen. Die Vorgründungsgesellschaft ist eine BGB-Gesellschaft. Sie endet, wenn der (Vor-)Verein gegründet wird
Was ist ein Vorverein?
Ein Vorverein ist weitgehend mit dem später eingetragenen Verein identisch und hat die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins. Beim nicht eingetragenen Verein gibt es in der Regel keine Vorverein. Der Vorverein kann bereits handeln, Vermögen erwerben, im Grundbuch eingetragen werden etc. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vorvereins gehen ohne weitere Rechtshandlung auf den eingetragenen Verein über.
Alles nicht so einfach
Warum machen wir es uns so schwer? Im Internet kursieren etliche Mustersatzungen für e.V. Die können wir doch einfach anpassen. Vom Team wurde hier auch schon vorgearbeitet, wie ich weiß. Dieser Entwurf sollte in Kürze zur Diskussion gestellt werden.
Das Vereinsrecht ist ja nun so kompliziert auch wieder nicht, wie geisi schon richtig schreibt. Wer will, kann ja die Paragrafen 21 bis 79 BGB durchlesen. Alles kein Hexenwerk. Wichtig sind die folgenden Punkte (Mindestanforderung an die Satzung - § 57 BGB):
Name
Sitz
Zweck
Gruß