Die Kosten einer Vereinsgründung setzen sich aus den Notargebühren und den Registergebühren zusammen. Die Gebühren errechnen sich dabei nach der Kostenordnung, die sich am Gegenstandswert, der bei einer Vereinsgründung pauschal auf 3000 Euro angesetzt wird, orientiert. Für die Beglaubigung der Unterschrift des Vorstandes durch den Notar ergeben sich so 11,60 Euro (zuzüglich möglicher Schreib- und Zustellgebühren) sowie im Normalfall 52 Euro als Registergebühren für die Eintragung in das Vereinsregister.
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7 Gründungsmitglieder x 24 €uro = 168 €uro
Das sollte reichen