bru62 hat geschrieben:1. Besteht für das Bezahlen des Beitrages eine "Bringepflicht" oder ist das Mitglied lediglich "gehalten", seinen Beitrag pünktlich und vollständig zu bezahlen?
Faktisch besteht mit Beginn der Mitgliedsschaft eine Beitragsschuld. Wie man die betitelt ist aus meiner Sicht eine redaktionelle Frage.
Kann man aber vor Ort abstimmen.
bru62 hat geschrieben:2. Immer noch gibt es Streit über die Beitragshöhe. Ich halte deshalb nur mal fest, dass die Mehrheit in der Umfrage momentan für 24 Euro ist.
Das kann man vor Ort abstimmen.
bru62 hat geschrieben:5. Wie wird der Beitrag im ersten Jahr erhoben. Es gibt drei Vorschläge: a) stets in voller Höhe, egal, wann der Eintritt erfolgt; b) im ersten Halbjahr voll, im zweiten Halbjahr halb; c) in jeweils Zwölfteln, abhängig vom Monat des Eintritts?
Das kann man vor Ort abstimmen.
bru62 hat geschrieben:4. Gibt es in Beitragsfragen die Möglichkeit einer Beitragsabsenkung (bzw. Stundung) nur in "sozialen" oder in "besonderen" Fällen? Zweiteres ist etwas flexibler, aber deshalb u.U. auch weitgehender.
Das ist vor allem eine Frage der späterem praktischen Handhabung.
Man sollte eine fixe Variante vorziehen, da es ansonsten inflationäre Züge annehmen könnte. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Sch*** (Sorry).
Je mehr Auslegungsmöglichkeiten eine Regelung hat, desto eher ist darauf Streit vorprogrammiert.
Lieber eine (in Zahlen = 1) fest definierte Lösung und dafür den Regelsatz (siehe 2.) nicht zu hoch angesetzt. Wer mehr geben will, kann ja jederzeit spenden.
Sollte aber möglichst vorab ausdiskutiert und vorabgestimmt sein.
Den folgenden Punkt habe ich mal separat gestellt, weil es aus meiner Sicht der einzige aktuell wirklich "streibare" derzeit ist.
bru62 hat geschrieben:3. Ebenso wird noch immer diskutiert, ob Fördermitglieder Mindestbeiträge zahlen sollen. Ich verweise hierzu auf die Satzungsdiskussion. Bitte Meinungen dort artikulieren. Die Beitragsordnung bildet letztlich die Satzung nur ab und konkretisiert sie.
Hierbei ist meiner Meinung nach wichtig zuerst das Ziel zu definieren, welches über die Einführung einer speziellen Form der Mitgliedschaft erreicht werden soll und ob dievorgesehene Form der Umsetzung praktische Relevanz hat oder nur eine theoretische Möglichkeit abbildet.
Auch ist wichtig zu klären, ob das damit bezweckte Ziel nicht bereits anders erreicht werden kann.
Ganz am Rande darf ich noch einmal darauf hinweisen (ich habe das auch schon einmal am Anfang der Gründungsdiskussion getan) dass der Großteil der Tätigkeit dieses Verein im virtuellen Raum = Internet stattfinden wird und der Verein (wie bisher die Initiative) auch intensiv seine Möglichkeiten nutzen wird (will ich hoffen).
Daher ist z.B. die Versendung etwa einer Mitgliederzeitschrift nicht an Druck- und Versandkosten gebunden, sondern ausschliesslich an den Aufwand zu seiner Herstellung. Versand erfolgt ausschliesslich per Mailverteiler.
Fördermitglieder können also die normale Mitgliederzeitschrift bekommen, ohne extra Kosten zu erzeugen.
Demzufolge müssen sie auch nicht zwingend an den Kosten der Erstellung beteiligt werden.
Die Kosten tragen die ordentlichen Mitglieder, da diese Zeitschrift für sie ohnehin produziert wird.
Spezifische Probleme:
Kommunale Gebietskörperschaften als spezielle Zielgruppe zur Anwerbung als Fördermitglieder.
Diese Körperschaften müssen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zuerst die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben finanzieren.
Aus den verbleibenden Haushaltsmitteln dürfen sie je nach Beschlußlage ihres Beschlußgremiums (Gemeinderat/Kreistag) verschiedenste freiwillige Leistungen finanzieren.
Dazu gehören auch Beiträge für Mitgliedschaften, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
In Thüringen wird ein Großteil der Gemeinden in diesem Jahr keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen können. Diesen Gemeinden wäre damit eine politische Zeichensetzung in Form einer Fördermitgliedschaft im Verein verwehrt.
Würde man auf eine (auch noch erhöhte) Beitragspflicht für Fördermitglieder bestehen, dann müßte man hier sofort den "besonderen Fall-Paragraphen" zur Anwendung bringen müssen. Dass dann gleich im Dutzend oder mehr, womit die gesamte Beitragssatzung "für die Tonne" ist, denn dann ist die Ausnahme der Regelfall.
Sollten Fördermitglieder nicht beitragsfrei sein, ist zu empfehlen diese Form der Mitgliedschaft ganz zu streichen.
Denn das bisher im Entwurf von bru62 postulierte Ziel der Fördermitgliedschaft, darüber (möglichst viel) Geld einzuspielen wird bereits in ausreichendem Maß durch die Möglichkeit dem Verein steuerlich absetzbare Spenden zukommen lassen zu können abgedeckt. Diese Möglichkeit steht sowohl ordentlichen Mitgliedern, als auch Fördermitgliedern, als auch beliebigen Dritten zur Verfügung.