Beitragsordnung

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Welche Höhe des Mitgliedsbeitrages hälst du für angemessen?

keinen
3
19%
12 Euro/Jahr
3
19%
18 Euro/Jahr
3
19%
24 Euro/Jahr
7
44%
mehr
0
Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 16

Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:19

Ob Monat oder Jahr es ist ein Beitrag. Dabei geht es wie auch bei Versicherungen nur um die Höhe. Ich finde es nicht nur unfair sondern auch für falsch. Ich werde morgen jetzt doch mal nachschauen.
Zuletzt geändert von geisi am 10.02.2011 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
geisi
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 636
Registriert: 23.02.2010 17:15
Wohnort: 99100 Döllstädt

Re: Beitragsordnung

Beitragvon spokesman » 10.02.2011 22:21

rezzler hat geschrieben:Ich hab das so verstanden, das auch nur der noch kommende Beitrag, eben ab Eintrittsdatum, fällig wird. War aber in der Tat nicht so ganz eindeutig formuliert.
der Beitrag, soll glaube der Jahresbeitrag sein und keine Anteile dessen..
Der Jahresbeitrag ist wie eine Mindestvertragslaufzeit für uns, bkt hat ja schon hier einen nachvollziehbaren Grund genannt
bkt hat geschrieben:Das ist ein Jahresbeitrag. Über so eine Regelung wird auch die unterlassenen Rückzahlung restlicher Monatsanteile bei Austritt wieder angreifbar.


rezzler hat geschrieben:Und wie du sagtest ist das einfachste echt Überweisung oder Barzahlung beim Kassierer.

gut da gehe ich mit, wenn das "der Kassier" so wünscht ;)

da der Kassier mit dieser Beitragsordnung und den damit verbundenen Zahlungen die meiste Arbeit hat werde ich bei der Abstimmung zur Beitragsordnung seine Sicht der Dinge mit erhöhter Prio in meine Abstimmung einfließen lassen, bis dahin können wir natürlich gern weiter an der Verständlichkeit der Formulierungen feilen ;)

@geisi danke für deine Mühen..
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:23

Bitte Leute schaut ich andere Beitragsordnungen an. Das ist falsch. Lasst mich bitte morgen mal nachlesen.
Benutzeravatar
geisi
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 636
Registriert: 23.02.2010 17:15
Wohnort: 99100 Döllstädt

Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:26

geisi hat geschrieben:Ob Monat oder Jahr es ist ein Beitrag. Dabei geht es wie auch bei Versicherungen nur um die Höhe. Ich finde es nicht nur unfair sondern auch für falsch. Ich werde morgen jetzt doch mal nachschauen.


Andere Satzungen haben andere Festlegungen. Die sind nicht richtiger oder falscher , sondern nur anders. Der Satzungsgeber legt die "Spielregeln" fest.
Und solamg die rechtlich zulässig sind sind sie auch richtig. Ob sie auch gut sind, ist eine ganz andere Frage.

Mir ging es um die Stringenz in der Beitragsfestlegung.

Wenn es dann statt Monatsbeiträge 12tel-Jahresbeiträge gibt, dann kommt bald der nächste und verlangt 1/2Monatsbeiträge, weil er erst am 16. eingetreten ist.

Entweder man hat Jahresbeiträge, dann zahlt man auch Jahresbeiträge.
Und der erste Jahresbeitrag wird bei Eintritt fällig, selbst am 31.12.
Das ist dann auch konsequent zu Ende gedacht.

Der erste Beitrag ist dann kein regulärer Jahresbeitrag, sondern das "Eintrittsgeld". Sozusagen die Anschlußgebühr ;-)
Und in diesem Jahr wird einfach kein weiterer Jahresbeitrag fällig.
Zuletzt geändert von bkt am 10.02.2011 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:27

Und versetzt euch in die Lage eines potentiellen Mitglieds. Das macht keinen guten Eindruck. Würdet ihr in einen solchen verein eintreten, der für 1 Tag Mitgliedschaft den ganzen Jahresbeitrag erhebt.

M.E. wurden solche Beitragsatzungen der Gemeinden auch durch Gerichte einkassiert. Es ist eben ein Beitrag und kein Kino, wo ich eine Gegenleistung erhalte. Siehe Wikipedia unter Beiträge, Gebühren, Abgaben Steuern.
Benutzeravatar
geisi
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 636
Registriert: 23.02.2010 17:15
Wohnort: 99100 Döllstädt

Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:28

geisi hat geschrieben:Siehe Wikipedia unter Beiträge, Gebühren, Abgaben Steuern.

Da verwechselst Du jetzt aber was :lol:

Das ist öffentliches Recht und kein Vereinsrecht .
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Beitragsordnung

Beitragvon rezzler » 10.02.2011 22:30

spokesman hat geschrieben:
rezzler hat geschrieben:Ich hab das so verstanden, das auch nur der noch kommende Beitrag, eben ab Eintrittsdatum, fällig wird. War aber in der Tat nicht so ganz eindeutig formuliert.
der Beitrag, soll glaube der Jahresbeitrag sein und keine Anteile dessen..
Der Jahresbeitrag ist wie eine Mindestvertragslaufzeit für uns, bkt hat ja schon hier einen nachvollziehbaren Grund genannt

Falls du das mit dem Kino meinst, naja...

spokesman hat geschrieben:
rezzler hat geschrieben:Und wie du sagtest ist das einfachste echt Überweisung oder Barzahlung beim Kassierer.

gut da gehe ich mit, wenn das "der Kassier" so wünscht ;)

da der Kassier mit dieser Beitragsordnung und den damit verbundenen Zahlungen die meiste Arbeit hat werde ich bei der Abstimmung zur Beitragsordnung seine Sicht der Dinge mit erhöhter Prio in meine Abstimmung einfließen lassen, bis dahin können wir natürlich gern weiter an der Verständlichkeit der Formulierungen feilen ;)

Da wir aber bisher keinen Kassierer haben, was nun? ;) Die Bareinzahlung beim Kassierer finde ich eine eher theoretische Möglichkeit, da man ja nun nicht "mal eben" zum Kassierer fahren kann. Bzw. wären es unnötige Kosten...

Die einfachste Möglichkeit für mich bzw. die Variante, wie ich es bisher kenne & praktiziere ist eben jeweils entweder für ein komplettes Kalenderjahr zu bezahlen oder, bei Eintritt in z.B. Mai, ab Juni bis Ende Kalenderjahr zu zahlen. Wäre für mich das sinnvollste.

Wie man es dann mit Austritten während eines Kalenderjahrs handhabt kann man ausdiskutieren, ich persönlich hab kein Problem damit, wenn wir dann nichts zurückzahlen.
Reinhard Schneider
Vorstandsmitglied & Kassierer im Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

16.000/2.000 über WLAN von lokalem Anbieter, Telefon weiterhin über Telekom-Kupfer
Zweitwohnsitz mit VDSL25
Benutzeravatar
rezzler
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1518
Registriert: 26.10.2009 20:20
Wohnort: 07338 Landsendorf

Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:31

@bkt: Das ist nicht zutreffend. Ich werde mal meinen Privatrechtsdozenten Herrn Dr. Späth fragen :)

Diese Regelung könnte ich nicht mittragen schon gar nicht als Kassenprüfer.
Benutzeravatar
geisi
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 636
Registriert: 23.02.2010 17:15
Wohnort: 99100 Döllstädt

Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:33

geisi hat geschrieben:Würdet ihr in einen solchen verein eintreten, der für 1 Tag Mitgliedschaft den ganzen Jahresbeitrag erhebt.


Formulierungsvorschlag: "Bei Eintritt wird eine Einschreibegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages fällig. Das Jahr des Eintritts ist beitragsfrei."

Sparfüchse würden danach lieber etwas früher eintreten, dann ist das beitragsfreie Jahr länger ;-)
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Beitragsordnung

Beitragvon geisi » 10.02.2011 22:36

Jetzt keine juristischen Winkelzüge.
Benutzeravatar
geisi
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 636
Registriert: 23.02.2010 17:15
Wohnort: 99100 Döllstädt

Re: Beitragsordnung

Beitragvon bkt » 10.02.2011 22:39

geisi hat geschrieben:Jetzt keine juristischen Winkelzüge.


Das ist Marketing ;-)

Ein ungeliebtes Produkt gut verkaufen :lol:
Das Denkbare diskutieren, das Machbare realisieren.
Mitarbeit im Bundesverband "Initiative gegen digitale Spaltung - geteilt.de e.V." ist machbar, seit dem 12. März 2011
-----
Alle Beiträge geben ausschliesslich die persönliche Meinung des Verfassers wieder (GG Art. 5) und sind Dritten nicht zuzurechnen
Benutzeravatar
bkt
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 2065
Registriert: 13.03.2010 21:19
Wohnort: Thüringen

Re: Beitragsordnung

Beitragvon spokesman » 10.02.2011 22:44

ich kann geisi ja schon verstehen, Monatsbeiträge sind toll, auch wäre eine soziale Stafflung toll, jedoch sollten wir eine schlanke, einfach formulierte und verständliche Beitragsordnung erstellen.. weiter darf natürlich kein potenzielles Mitglied durch zu hohe Beiträge oder durch eine zu unverständliche Beitragsordnung verloren gehen..


heute möchte ich es von meiner Seite aus dabei belassen, ich warte mal deine rechtliche Klärung ab..
(eh ich noch Sachen wie "Ab Beitritt nach dem 30.11 eines Jahres wird der Jahresbeitrag erst ab dem Folgejahr fällig", vorschalge)
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: Beitragsordnung

Beitragvon HeinzHaraldF » 10.02.2011 22:45

Das Produkt ist ja beliebt, nur der Preis nicht. :lol:
htp FTTH 500/250 , bis zu 1 Gbit/s möglich, aber für 30,- € Aufpreis
Telekom Hybrid Tester mit bis zu 100 Mbit/s Down und 40 Mbit/s Up, bei Last aber nur 6 / 1 (abgeschaltet)
1x Call & Surf Comfort Plus IP, Annex J 8,2/2,4 Mbit/s, 25,47 dB (erweitert zu Hybrid)
1x O² DSL M, mit 0,384 Mbit/s (abgeschaltet)
Benutzeravatar
HeinzHaraldF
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1562
Registriert: 22.10.2009 23:47
Wohnort: Hessisch Oldendorf

Re: Beitragsordnung

Beitragvon spokesman » 10.02.2011 22:49

und zum Jahresende sinkt die Nutzungsdauer/volumen, irgendwie schon eine Diskriminierung ;)
______________
spokesman
ehemals 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.
aktuell Liquidator des „geteilt.de e.V.“
Benutzeravatar
spokesman
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5772
Registriert: 17.11.2007 01:48
Wohnort: 07422 Saalfelder Höhe

Re: Beitragsordnung

Beitragvon bru62 » 11.02.2011 14:00

Hübsch, dass sich um das Thema so eine Diskussion erhebt, nachdem so lange Ruhe war. Und mit welcher Leidenschaft gestritten wird ... Selbst um die Gebräuchlichkeit von Wörtern ... Sogar als "FALSCH" wird der Entwurf bezeichnet ... Ich hätte mir davon durchaus auch schon mal vorher etwas gewünscht. Immer alles aufzubereiten, um dann vorgeführt zu werden, ist auch nicht so schön. Aber das nur am Rande.

Also, versuche ich mal, meinen Entwurf in aller gebotenen Ausführlichkeit zu verteidigen.

Bringepflicht ist ungebräuchlich.
Was soll daran ungebräuchlich sein? Es wird geregelt, dass ein Mitglied dem Verein, dem er beitritt, den festgelegten Beitrag schuldet. Und, dass er sich darum zu kümmern hat, dass dieser Beitrag pünktlich bezahlt wird. Ohne, dass dazu eine Rechnung oder Erinnerung geschrieben werden muss.

Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Damit der Verein seine definierten Ziele erfüllen kann sind die Mitglieder daher gehalten ihre Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich zu erfüllen.
Mal abgesehen von viel unnötiger "Prosa" ist die Formulierung "gehalten" viel zu unpräzise und schwammig.

2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.

Die abweichenden Regelungen sollten nur für soziale Härtefälle gelten. Ggf. andere Fälle nennen. Sonst entwickelt sich hier ein Eigenleben.
Das hat nichts mit sozialen Härtefällen zu tun, sondern mit rein pragmatischen Gründen. So kann vielleicht jemand -aus welchen Gründen auch immer (z.B., weil er einen Zahlungseingang erwartet)- darum bitten, den Beitrag erst vier Wochen später zu bezahlen. Ohne eine individuelle Regelung würde dies sofort ein Mahnverfahren in Gang setzen. Wir können aber auf die Regelung verzichten und darauf vertrauen, dass sich das Mitglied mit seinen Problemen an den Vorstand wenden wird. Kommt letztlich auf das Selbe raus.

"soziale Härtefälle" betrifft den Artikel 6 und ist nicht doppelt geregelt. Die Formulierung ist übrigens auch nicht sooo exakt. Was fällt darunter? Was nicht? Es gibt auch andere Härtefälle, z.B. Ehescheidung, Krankheit ... Die von mir genutzte Formulierung "besondere Härtefälle" scheint mir deshalb griffiger. Aber von mir aus kann auch "soziale" da stehen. Da lohnt der Streit nicht.

3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.

Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss. Die Fälligkeit doch mit dem 01.01. in Nr. 2 geregelt und nicht wieder 4 Wochen danach. Rechnungsstellung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Sachen.
Fairniss auf die Spitze getrieben, bedeutet, den Beitrag täglich neu zu berechnen. Wer will den Aufwand betreiben? Ich bin für klare und einfache Regelungen, die sich auch in einem gesunden Aufwands-/Nutzenverhältnis widerspiegeln. (@bkt, danke für deine deutlichen Worte dazu) Um allen Befürwortern der "Fairness" entgegen zu kommen: Lasst uns doch eine Halbjahres-Regelung einführen. Also, wer ab dem 01.07. eintritt, behalt für das erste Jahr nur den halben Beitrag. Alles andere ist einfach unverhältnismäßig.

Ich meine Fördermitglieder sollten nichts zahlen, das wiederspricht dem Fördergedanken.
Danke, dass du die Diskussion hier auch noch mal eröffnest. Ich verweise einfach mal auf die entsprechenden Passagen im Thread "Satzungsentwurf".

7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben

Diese Regelung ist sogar juristisch bedenklich. Der Verein erhält die Beiträge nicht der Vorstand.
Das ist Spitzfindigkeit. Der Vorstand vertritt den Verein, er ist Ansprechpartner für das Mitglied. Er ist auch der Kontoführende beim Kreditinstitut. Aber von mir aus kann da auch Verein stehen. Besser ließe man dann allerdings den Satz ganz weg.

Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.

Auch der LEV macht Aufwand. Erst mal sehen wie viel Mitglieder. LEV können wir immer noch machen. Mahnung kann man regeln. Aber 5 EUR sind überzogen für einen neuen gemeinnützigen Verein
OK, LEV ist hier verkehrt und der Übernahme aus verschiedenen Vorlagen geschuldet. Wenn wir nur Überweisung (Barzahlung dürfte kaum in Frage kommen) akzeptieren, kann es auch keine Rücklastschrift geben. Die Höhe der Mahngebühr soll auch den Aufwand etwas ausgleichen, der entsteht, wenn man dem fälligen Beitrag nachrennen muss. Ist aber Verhandlungssache. Ich gäbe mich auch mit drei Euro zufrieden.

Eine Beitragsordnung ändern ist doch an der Tagesordnung. Siehe Kommune zu Kindergarten u.ä.
Also, in unserer Gemeinde wird die Kita-Satzung nicht dauernd geändert. ;) Die Änderung der Beitragsordnung obliegt laut Satzungsentwurf der Mitgliederversammlung und kann deshalb jedes Jahr erfolgen (ausnahmsweise auch dazwischen, wenn eine außerordentliche MV dies beschließt)

6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zur Jahresmitte und zum Jahresende möglich und muss dem Vorstand spätestens zwei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr.
Auch hier verweise ich auf die ausführliche Erörterung unter Satzungsentwurf. Fragen zur Vereinszugehörigkeit gehören auch eher dort hin, als in eine Beitragsordnung.

Es ist eben ein Beitrag und kein Kino, wo ich eine Gegenleistung erhalte.
Wenn wir unseren Verein nur als Geld (Beitrags-)einsammelstelle sehen, brauchen wir nicht erst anfangen. Jeder der dem Verein beitritt, bekommt eine Gegenleistung. Er bekommt die Möglichkeit, sich mit anderen für ein (vielleicht sogar für sein) Ziel zu engagieren. Er kann darauf vertrauen, dass andere sich für seine Interessen einsetzen. Das ist für mich eine wichtige, weil grundsätzliche Sache. Wer für sein Geld einen materiellen Gegenwert und nichts weiter erwartet, den sprechen wir nicht zu allererst an.

Diese Regelung könnte ich nicht mittragen schon gar nicht als Kassenprüfer.
Das ist aber nicht demokratisch!

Also, noch mal als Zusammenfassung:
Lasst uns eine nachvollziehbare und einfache Beitragsordnung schaffen, die von potenziellen Mitgliedern akzeptiert wird. Dies fällt vermutlich leichter, wenn wir uns auf den Kompromiss einigen, beim Eintritt nach dem 01.07. nur den halben Beitrag zu verlangen. Damit wird die Brücke geschlagen von Aufwandsreduzierung zu gefühlter Fairness. Alles andere ist mehr oder weniger eine Wortglauberei bzw. wurde unter Satzungsentwurf schon lange diskutiert.

Gruß
______________
bru62
ehemals 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
Benutzeravatar
bru62
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 5208
Registriert: 09.01.2006 06:30
Wohnort: 08058 Zwickau

VorherigeNächste

Zurück zu Verein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast