
der Beitrag, soll glaube der Jahresbeitrag sein und keine Anteile dessen..rezzler hat geschrieben:Ich hab das so verstanden, das auch nur der noch kommende Beitrag, eben ab Eintrittsdatum, fällig wird. War aber in der Tat nicht so ganz eindeutig formuliert.
bkt hat geschrieben:Das ist ein Jahresbeitrag. Über so eine Regelung wird auch die unterlassenen Rückzahlung restlicher Monatsanteile bei Austritt wieder angreifbar.
rezzler hat geschrieben:Und wie du sagtest ist das einfachste echt Überweisung oder Barzahlung beim Kassierer.


geisi hat geschrieben:Ob Monat oder Jahr es ist ein Beitrag. Dabei geht es wie auch bei Versicherungen nur um die Höhe. Ich finde es nicht nur unfair sondern auch für falsch. Ich werde morgen jetzt doch mal nachschauen.


geisi hat geschrieben:Siehe Wikipedia unter Beiträge, Gebühren, Abgaben Steuern.

spokesman hat geschrieben:der Beitrag, soll glaube der Jahresbeitrag sein und keine Anteile dessen..rezzler hat geschrieben:Ich hab das so verstanden, das auch nur der noch kommende Beitrag, eben ab Eintrittsdatum, fällig wird. War aber in der Tat nicht so ganz eindeutig formuliert.
Der Jahresbeitrag ist wie eine Mindestvertragslaufzeit für uns, bkt hat ja schon hier einen nachvollziehbaren Grund genannt
spokesman hat geschrieben:rezzler hat geschrieben:Und wie du sagtest ist das einfachste echt Überweisung oder Barzahlung beim Kassierer.
gut da gehe ich mit, wenn das "der Kassier" so wünscht
da der Kassier mit dieser Beitragsordnung und den damit verbundenen Zahlungen die meiste Arbeit hat werde ich bei der Abstimmung zur Beitragsordnung seine Sicht der Dinge mit erhöhter Prio in meine Abstimmung einfließen lassen, bis dahin können wir natürlich gern weiter an der Verständlichkeit der Formulierungen feilen


geisi hat geschrieben:Würdet ihr in einen solchen verein eintreten, der für 1 Tag Mitgliedschaft den ganzen Jahresbeitrag erhebt.

geisi hat geschrieben:Jetzt keine juristischen Winkelzüge.




Was soll daran ungebräuchlich sein? Es wird geregelt, dass ein Mitglied dem Verein, dem er beitritt, den festgelegten Beitrag schuldet. Und, dass er sich darum zu kümmern hat, dass dieser Beitrag pünktlich bezahlt wird. Ohne, dass dazu eine Rechnung oder Erinnerung geschrieben werden muss.Bringepflicht ist ungebräuchlich.
Mal abgesehen von viel unnötiger "Prosa" ist die Formulierung "gehalten" viel zu unpräzise und schwammig.Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Damit der Verein seine definierten Ziele erfüllen kann sind die Mitglieder daher gehalten ihre Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich zu erfüllen.
Das hat nichts mit sozialen Härtefällen zu tun, sondern mit rein pragmatischen Gründen. So kann vielleicht jemand -aus welchen Gründen auch immer (z.B., weil er einen Zahlungseingang erwartet)- darum bitten, den Beitrag erst vier Wochen später zu bezahlen. Ohne eine individuelle Regelung würde dies sofort ein Mahnverfahren in Gang setzen. Wir können aber auf die Regelung verzichten und darauf vertrauen, dass sich das Mitglied mit seinen Problemen an den Vorstand wenden wird. Kommt letztlich auf das Selbe raus.2. Der Jahresbeitrag wird jeweils am 01.01. des Kalenderjahres im Voraus fällig. Abweichende individuelle Regelungen sind durch Vorstandsbeschluss möglich.
Die abweichenden Regelungen sollten nur für soziale Härtefälle gelten. Ggf. andere Fälle nennen. Sonst entwickelt sich hier ein Eigenleben.
Fairniss auf die Spitze getrieben, bedeutet, den Beitrag täglich neu zu berechnen. Wer will den Aufwand betreiben? Ich bin für klare und einfache Regelungen, die sich auch in einem gesunden Aufwands-/Nutzenverhältnis widerspiegeln. (@bkt, danke für deine deutlichen Worte dazu) Um allen Befürwortern der "Fairness" entgegen zu kommen: Lasst uns doch eine Halbjahres-Regelung einführen. Also, wer ab dem 01.07. eintritt, behalt für das erste Jahr nur den halben Beitrag. Alles andere ist einfach unverhältnismäßig.3. Bei Eintritt eines Mitgliedes im Laufe des Kalenderjahres wird der Beitrag mit dem Beitritt in voller Höhe fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme einzuzahlen.
Es ist hier einfach fair, dass wenn einer z. B. im Dezember eintritt auch nur anteilig bezahlen muss. Die Fälligkeit doch mit dem 01.01. in Nr. 2 geregelt und nicht wieder 4 Wochen danach. Rechnungsstellung und Fälligkeit sind zwei verschiedene Sachen.
Danke, dass du die Diskussion hier auch noch mal eröffnest. Ich verweise einfach mal auf die entsprechenden Passagen im Thread "Satzungsentwurf".Ich meine Fördermitglieder sollten nichts zahlen, das wiederspricht dem Fördergedanken.
Das ist Spitzfindigkeit. Der Vorstand vertritt den Verein, er ist Ansprechpartner für das Mitglied. Er ist auch der Kontoführende beim Kreditinstitut. Aber von mir aus kann da auch Verein stehen. Besser ließe man dann allerdings den Satz ganz weg.7. Die Mitgliedsbeiträge sind beim Vorstand zu entrichten. Die Beitragsentrichtung erfolgt
- durch Zusendung eines Verrechnungsschecks, dabei gilt das Datum des Poststempels
- durch Überweisung auf das Konto Nr. , BLZ bei . Bei Überweisungen ist als Zahlungsgrund "Mitgliedsbeitrag + Jahr" sowie Name, Vorname, Adresse anzugeben
Diese Regelung ist sogar juristisch bedenklich. Der Verein erhält die Beiträge nicht der Vorstand.
OK, LEV ist hier verkehrt und der Übernahme aus verschiedenen Vorlagen geschuldet. Wenn wir nur Überweisung (Barzahlung dürfte kaum in Frage kommen) akzeptieren, kann es auch keine Rücklastschrift geben. Die Höhe der Mahngebühr soll auch den Aufwand etwas ausgleichen, der entsteht, wenn man dem fälligen Beitrag nachrennen muss. Ist aber Verhandlungssache. Ich gäbe mich auch mit drei Euro zufrieden.Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen. Diese Gebühren werden mit der Mahnung in Rechnung gestellt.
Auch der LEV macht Aufwand. Erst mal sehen wie viel Mitglieder. LEV können wir immer noch machen. Mahnung kann man regeln. Aber 5 EUR sind überzogen für einen neuen gemeinnützigen Verein
Also, in unserer Gemeinde wird die Kita-Satzung nicht dauernd geändert.Eine Beitragsordnung ändern ist doch an der Tagesordnung. Siehe Kommune zu Kindergarten u.ä.
Auch hier verweise ich auf die ausführliche Erörterung unter Satzungsentwurf. Fragen zur Vereinszugehörigkeit gehören auch eher dort hin, als in eine Beitragsordnung.6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zur Jahresmitte und zum Jahresende möglich und muss dem Vorstand spätestens zwei Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr.
Wenn wir unseren Verein nur als Geld (Beitrags-)einsammelstelle sehen, brauchen wir nicht erst anfangen. Jeder der dem Verein beitritt, bekommt eine Gegenleistung. Er bekommt die Möglichkeit, sich mit anderen für ein (vielleicht sogar für sein) Ziel zu engagieren. Er kann darauf vertrauen, dass andere sich für seine Interessen einsetzen. Das ist für mich eine wichtige, weil grundsätzliche Sache. Wer für sein Geld einen materiellen Gegenwert und nichts weiter erwartet, den sprechen wir nicht zu allererst an.Es ist eben ein Beitrag und kein Kino, wo ich eine Gegenleistung erhalte.
Das ist aber nicht demokratisch!Diese Regelung könnte ich nicht mittragen schon gar nicht als Kassenprüfer.

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