Gründungsmitglieder

Alles zum Verein Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e.V.

Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon AirNet » 11.12.2010 11:24

Ist der Newsletter / das Rundschreiben mit den Gründungsabsichten schon an alle Forenmitglieder raus?

Eventuell sollten wir uns auch Gedanken machen (im Vorfeld) so viel Presse wie möglich über das Vorhaben zu unterrichten.
Weiterhin müssen wir mal schauen welche Synergien es schon gibt. Scheinbar gibt es schon Verknüpfungen (z.B. "bkt" zur thüringen-online Plattform -> http://www.xn--thringen-online-0vb.de/index.php?id=281) die wir bündeln sollten.
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon bru62 » 12.12.2010 14:38

AirNet hat geschrieben:Ist der Newsletter / das Rundschreiben mit den Gründungsabsichten schon an alle Forenmitglieder raus?

So gut wie. Der Tag müsste mehr als 24 Stunden haben ... :)

AirNet hat geschrieben:Eventuell sollten wir uns auch Gedanken machen (im Vorfeld) so viel Presse wie möglich über das Vorhaben zu unterrichten.

Das wird schon. Es gibt da so ein paar Erfahrungen und Verbindungen.

Was mich umtreibt: Es wäre schön, wenn wir zunächst ein paar nahe liegende Dinge klären könnten.

Da ist als erstes der Sitz des Vereins. Wie gesagt, es kann auch die Wohnung des Vorsitzenden sein, bedeutet dann aber einen Gang zum Gericht bzw. einer Änderung der Satzung, wenn der Funktionsinhaber wechselt. Besser wäre es, bei einem anderen Verein, Firmensitz, Abgeordnetenbüro o.ä. einen Briefkasten anzubringen. Sieht da jemand Möglichkeiten?

Als zweites wäre es wichtig, sich schon jetzt mal Gedanken über die Besetzung der Funktionen (Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer - zzgl. Stellvertreter) zu machen. Dabei sollte jeder darüber nachdenken, ob und in welcher Dimension es für ihn in Frage kommt, Verantwortung zu übernehmen. Um gleich mal den Anfang zu machen: Ich stünde für die Funktion des Schriftführers zur Verfügung und würde den gesamten Part der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen übernehmen.

Drittens: Ort der Gründungsversammlung. Es ist vielleicht absehbar, dass wir dazu keinen Saal brauchen. Es sollte sich um einen relativ zentral gelegenen Ort handeln, der einen würdigen Rahmen bietet. Eingeladen werden alle Interessenten plus (mein Vorschlag) ein paar Ehrengäste. Der Zeitpunkt sollte relativ zeitnah erfolgen, also am besten im Januar.

Viertens, aber das ist ja bereits erkannt, müssen wir nun bald mit der Satzung anfangen.

Gruß
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon rezzler » 12.12.2010 20:29

bru62 hat geschrieben:Da ist als erstes der Sitz des Vereins. Wie gesagt, es kann auch die Wohnung des Vorsitzenden sein, bedeutet dann aber einen Gang zum Gericht bzw. einer Änderung der Satzung, wenn der Funktionsinhaber wechselt. Besser wäre es, bei einem anderen Verein, Firmensitz, Abgeordnetenbüro o.ä. einen Briefkasten anzubringen. Sieht da jemand Möglichkeiten?

Sicher. Bei mir privat z.B., ist nicht so das Problem. Aber kann ja auch jeder andere machen. Evtl. wärs sinnvoll, das das jemand macht, der einen Scanner hat und so den Posteingang digitalisieren und "veröffentlichen" kann. Womit ich nun wieder ausfalle :)

bru62 hat geschrieben:Als zweites wäre es wichtig, sich schon jetzt mal Gedanken über die Besetzung der Funktionen (Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer - zzgl. Stellvertreter) zu machen. Dabei sollte jeder darüber nachdenken, ob und in welcher Dimension es für ihn in Frage kommt, Verantwortung zu übernehmen. Um gleich mal den Anfang zu machen: Ich stünde für die Funktion des Schriftführers zur Verfügung und würde den gesamten Part der Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen übernehmen.

Ein großes Aufgabengebiet ist also schon weg. Ich stell mich als Kassierer bereit. Wer macht Vorsitzenden und stellv. Vorsitz? :)

bru62 hat geschrieben:Drittens: Ort der Gründungsversammlung. Es ist vielleicht absehbar, dass wir dazu keinen Saal brauchen. Es sollte sich um einen relativ zentral gelegenen Ort handeln, der einen würdigen Rahmen bietet. Eingeladen werden alle Interessenten plus (mein Vorschlag) ein paar Ehrengäste. Der Zeitpunkt sollte relativ zeitnah erfolgen, also am besten im Januar.

So rein von der Atmo her wäre ja diese "ominöse" :D Gaststätte in Hermsdorf meiner Meinung nach gut geeignet, da Hermsdorf ziemlich zentral liegt. Mit dem Termin bin ich dafür, das lieber ohne großen Druck anzugehen. Uns hetzt keiner.
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon AirNet » 13.12.2010 10:11

Sorry, ich denke das ist der zweite Schritt vor dem ersten, oder in unserem Fall der Dritte vor dem Zweiten. Hier zu diskutieren wer welchen "Posten" haben kann oder soll, ist nicht wirklich dienlich. Jeder hat Erfahrungen und Fähigkeiten - ganz klar und ohne Frage. Trotz alledem halte ich es für angemessen dass wir uns (die Akteure) vorher zwanglos persönlich kennen lernen. Beim Vorstand des Vereins handelt es sich um sehr verantwortungsvolle "Posten". Obwohl ich vorher für eine öffentliche Diskussion war, so halte ich es für einige Sachthemen in dieser Phase als angebracht, dies vorerst nicht mehr öffentlich zu tun. Nach einigen Recherchen habe ich festgestellt das das Vereinsrecht dem Parteienrecht sehr ähnlich ist. Ich würde mich hier dem Vorstand zur Verfügung stellen, da ich im Aufbau von Strukturen und Logistik Erfahrung habe. (Näheres nicht öffentlich)
Mein Vorschlag: Auf Grund einer allgemeinen Satzung (Vereinsrechtlich) werden alle zukünftigen Gründungsmitglieder (um so mehr um so besser) ihre Vorschläge bei einem ersten realen Treffen mit einbringen. Wir werden dann den Termin, den Ort und den Ablauf der Gründung legen. Was denkt Ihr?

Edit:

Sollte man, wenn der Verein gemeinnützig werden will, vor der Gründung eine Anfrage beim Finanzamt machen?
Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines gemeinnützigen Vereins beachtet werden.

Wie vollzieht sich die Gründung eines Vereins?
In der Regel von der Vorgründungsgesellschaft über den Vorverein zum rechtsfähigen Verein.

Was ist eine Vorgründungsgesellschaft?
Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn die Gründer rechtsverbindlich vereinbaren einen Verein zu gründen. Die Vorgründungsgesellschaft ist eine BGB-Gesellschaft. Sie endet, wenn der (Vor-)Verein gegründet wird

Was ist ein Vorverein?
Ein Vorverein ist weitgehend mit dem später eingetragenen Verein identisch und hat die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins. Beim nicht eingetragenen Verein gibt es in der Regel keine Vorverein. Der Vorverein kann bereits handeln, Vermögen erwerben, im Grundbuch eingetragen werden etc. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vorvereins gehen ohne weitere Rechtshandlung auf den eingetragenen Verein über.

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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon sollner11 » 13.12.2010 10:39

hallo airnet,

ich bin nur eine pappnase, die hier mitliest
nimm mir das folgende wirklich nicht übel
und ihr anderen gründungsmitlieder auch nicht

aber als gewerbetreibender der problemlösenden seite , wärst du aus meiner sicht keine richtige wahl zum vorstand
du müsstest ja dauernd deine visitenkarten stecken lassen, wenn es um beratung und hilfestellung geht
das wäre sicher schwer

oder wärst du so stark, dich erst als dritte variante ins spiel zu bringen?
(die eventuell wirklich im einzelfall die einzig machbare sein kann)

-das ist nicht süffisant gemeint von mir-

gruss
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon rezzler » 13.12.2010 10:53

AirNet hat geschrieben:Sorry, ich denke das ist der zweite Schritt vor dem ersten, oder in unserem Fall der Dritte vor dem Zweiten. Hier zu diskutieren wer welchen "Posten" haben kann oder soll, ist nicht wirklich dienlich. Jeder hat Erfahrungen und Fähigkeiten - ganz klar und ohne Frage. Trotz alledem halte ich es für angemessen dass wir uns (die Akteure) vorher zwanglos persönlich kennen lernen. Beim Vorstand des Vereins handelt es sich um sehr verantwortungsvolle "Posten". Obwohl ich vorher für eine öffentliche Diskussion war, so halte ich es für einige Sachthemen in dieser Phase als angebracht, dies vorerst nicht mehr öffentlich zu tun.


Mh, okay, in der Tat wäre es eine Idee, das erst zur Versammlung zu sagen, eben vor versammelter Mannschaft.

AirNet hat geschrieben:Mein Vorschlag: Auf Grund einer allgemeinen Satzung (Vereinsrechtlich) werden alle zukünftigen Gründungsmitglieder (um so mehr um so besser) ihre Vorschläge bei einem ersten realen Treffen mit einbringen. Wir werden dann den Termin, den Ort und den Ablauf der Gründung legen. Was denkt Ihr?


Wäre so durchaus praktisch, das Problem sind unsere großen Entfernungen. Und zweimal solche Strecken fahren macht sicher nicht jeder mit.

AirNet hat geschrieben:Sollte man, wenn der Verein gemeinnützig werden will, vor der Gründung eine Anfrage beim Finanzamt machen?
Es ist dringend zu empfehlen, den Entwurf der Satzung an das zuständige Finanzamt für Körperschaften zu schicken mit der Bitte um Stellungnahme zur Gemeinnützigkeit. In der Regel geben die Finanzämter schnell und kostenlos eine Stellungnahme ab und weisen auf eventuellen änderungsbedarf in der Satzung hin. Auf jeden Fall sollte das Muster des Bundesministeriums der Finanzen zur Satzung eines gemeinnützigen Vereins beachtet werden.

Wie vollzieht sich die Gründung eines Vereins?
In der Regel von der Vorgründungsgesellschaft über den Vorverein zum rechtsfähigen Verein.

Was ist eine Vorgründungsgesellschaft?
Eine Vorgründungsgesellschaft entsteht, wenn die Gründer rechtsverbindlich vereinbaren einen Verein zu gründen. Die Vorgründungsgesellschaft ist eine BGB-Gesellschaft. Sie endet, wenn der (Vor-)Verein gegründet wird

Was ist ein Vorverein?
Ein Vorverein ist weitgehend mit dem später eingetragenen Verein identisch und hat die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins. Beim nicht eingetragenen Verein gibt es in der Regel keine Vorverein. Der Vorverein kann bereits handeln, Vermögen erwerben, im Grundbuch eingetragen werden etc. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vorvereins gehen ohne weitere Rechtshandlung auf den eingetragenen Verein über.

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Von einem "Vorverein" höre ich hier zum ersten Mal... Hast du dazu was genaueres?
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon HeinzHaraldF » 13.12.2010 10:53

Ich denke mal, dass alles was hier schon an Posten "vergeben" wurde, nach dem Motto:"Freiwillige vor", abgelaufen ist.
Wer am Ende welchen Posten bekommt wird dann erst bei einer Gründungsversammlung festgelegt. Mit den bisher "besetzten"
Posten habe ich aber kein Problem, nur den letzten Mitstreiter kenne ich noch nicht persönlich.
rezzler hat geschrieben:So rein von der Atmo her wäre ja diese "ominöse" :D Gaststätte in Hermsdorf meiner Meinung nach gut geeignet, da Hermsdorf ziemlich zentral liegt.

Übrigens wo die Mitte Deutschlands liegt ist relativ, aber hier wäre ein kleiner Anhaltspunkt. ;) :lol:

Mfg
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon AirNet » 13.12.2010 10:59

sollner11 hat geschrieben:aber als gewerbetreibender der problemlösenden seite , wärst du aus meiner sicht keine richtige wahl zum vorstand


ich nehme Dir das nicht übel. Aber vielleicht hilft etwas Aufklärung. Mir gehört die Firma AirNet nicht, ich bin Angestellter. Ich selbst möchte als Privatperson die Idee des Vereins unterstützen. Visitenkarten besitze ich nicht, weiß aber was Du meinst ;-) Meiner Meinung nach sollten allerdings alle Erfahrungswerte aus allen Richtungen gesammelt werden. Auch die der "kommerziellen Seite". Noch vor wenigen Jahren war ich selbst "Betroffener" ohne DSL und Breitband. Es war eine Entwicklung vom Betroffenen hin zum Angestellten eines kleinen Providers. In meinem ersten Leben war ich übrigens Bäcker :mrgreen:

Die Frage steht hier: Wie kann sich jeder mit seinen Erfahrungen und seinen Fähigkeiten einbringen?

PS. Ich glaube nicht das Du eine Pappnase bist, viel eher machst Du Dir Gedanken und das halte ich für konstruktiv.
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon AirNet » 13.12.2010 11:14

sollner11 hat geschrieben:Von einem "Vorverein" höre ich hier zum ersten Mal... Hast du dazu was genaueres?


Es soll ja ein gemeinnütziger Verein werden mit e.V. Status. (Oder?)

Also vereinfacht ausgedrückt:
Es wird eine Gründungsversammlung abgehalten, die eine Satzung verabschiedet. Es wird weiterhin ein Vorstand gewählt. Dadurch entsteht der Vorverein, in dessen Namen bereits Rechtsgeschäfte gemacht werden dürfen, allerdings besteht eine persönliche Haftung der Handelnden.
Die Vorstandsmitglieder melden den Vorverein zur Eintragung an, wodurch der Vorverein rechtsfähigkeit erlangt.
Der gegründete Verein ist ja vorerst im Schwebe Zustand da allein mit der Gründung noch keine Gemeinnützigkeit festgestellt wurde.

Edit:

Als Vorverein wird

ein neu gegründeter Verein, der die Erlangung der Rechtsfähigkeit anstrebt, oder,
ein bisher nichtrechtsfähiger Verein, dessen Mitgliederversammlung die Erlangung der Rechtsfähigkeit beschlossen hat,
bis zur Erlangung der Rechtsfähigkeit bezeichnet.

Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/vorverein
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon rezzler » 13.12.2010 12:20

AirNet hat geschrieben:Es soll ja ein gemeinnütziger Verein werden mit e.V. Status. (Oder?)

Also vereinfacht ausgedrückt:
Es wird eine Gründungsversammlung abgehalten, die eine Satzung verabschiedet. Es wird weiterhin ein Vorstand gewählt. Dadurch entsteht der Vorverein, in dessen Namen bereits Rechtsgeschäfte gemacht werden dürfen, allerdings besteht eine persönliche Haftung der Handelnden.
Die Vorstandsmitglieder melden den Vorverein zur Eintragung an, wodurch der Vorverein rechtsfähigkeit erlangt.
Der gegründete Verein ist ja vorerst im Schwebe Zustand da allein mit der Gründung noch keine Gemeinnützigkeit festgestellt wurde.


Okay, danke. Wusste nicht, das man das Gebilde bis zur Eintragung als Vorverein bezeichnet. Mit Gemeinnützigkeit ja/nein hat das zu dem Zeitpunkt ja noch wenig zu tun.

Besteht diese persönliche Haftung nicht auch im "normalen" Verein? Zumindest ists bei uns im Feuerwehrverein so.
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon geisi » 13.12.2010 15:30

rezzler hat geschrieben:Eintragung als Vorverein bezeichnet

Den Vorverein gibt nach dem Vereinsrecht nicht. Die Eintragung in das Vereinsregister ist hier nicht deklaratorisch, das bedeutet, dass wenn im Namen des noch nicht eingetragenden Vereins Rechtsgeschäfts abgeschlossen werden, die Verträge sunwirksam sind, jedoch m.E. durch die nachträgliche Eintragung geheilt werden können. Wie auch jetzt haften im Zweifelsfall jedoch diejejigen, die den Vertrag abgeschlossen haben.

Ein vorverein erlangt demnach auch nie irgent welche Rechtsfähigkeit. Bei einer GmbH kann dies in der Gründungsphase anders sein. Aber darum geht es hier ja nicht.

Mit Gemeinnützgkeit hat das -wie ich schon hier ausführlich beschrieben habe- nichts zu tun.

Damit wird ein e.V. nur von der Körperschaftssteuer befreit und er kann absetzbare Spendenbescheinigungen ausstellen.
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon bru62 » 13.12.2010 17:40

Es wäre wirklich schön, wenn nicht in jedem Thread schon nach kurzer Zeit vom Inhalt abgewichen wird. Beginnt doch einfach neue Themen, wenn es euch wichtíg erscheint. Wer soll denn hier noch den Überblick bewahren? Gilt übrigens auch für mich. Deshalb werde ich jetzt gleich ein neus Thema anfangen. Hier bitte nur noch eintragen, wer Gründungsmitglied werden will.

Gruß
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon geisi » 13.12.2010 18:19

Ja stimmt damit hast du Recht
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon geisi » 13.12.2010 18:24

Wenn der Verein in Thueringen seinen Sitz hat wuerde ich nicht nur Gruendungsmitglied werden wollen ich wuerde mich auch um den Antrag auf Gemeinnuetzigkeit kuemmern in Thueringen kenne ich dazu viele Kollegen in den FÄ
Sofern nicht schon feststeht das er bei bru62 gegruendet wird
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Re: Gründungsmitglieder

Beitragvon bru62 » 13.12.2010 18:31

geisi hat geschrieben:ofern nicht schon feststeht das er bei bru62 gegruendet wird

Wie kommst du darauf? Aber bitte nicht schon wieder OT werden.

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