BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Schreiben an die Verantwortlichen

BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon HeinzHaraldF » 09.09.2010 11:29

Hi

Hat etwas gedauert, aber jetzt ist folgende Anfrage raus an die BNetzA:

HHF hat geschrieben:Initiative „geteilt.de“ Hessisch Oldendorf, 09.09.2010
Denis Neldner
++++++++++++++
+++++++++++++++


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn



Anfrage zum Ausbau mit LTE am Standort Kyritz (Brandenburg)



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Vertreter der Initiative geteilt.de, die sich um die Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen Internetanschlüssen bemüht.
Hierzu ist uns im brandenburgischen Kyritz aufgefallen, dass die Firma Deutsche Telekom ihren dortigen Mobilfunkstandort mit der neuen Technik „Long Term Evolution“, im Frequenzband 800 Mhz aufgerüstet und in Betrieb genommen hat. Laut den uns vorliegenden Informationen ist dieser Standort schon mit breitbandigem Internet versorgt und befindet sich auch nicht auf der Prioritätsliste des Landes Brandenburg. Demnach dürfte dieser Standort erst erschlossen werden, wenn jeweils 90% aller Orte in den vier verschiedenen Prioritätsstufen schon ausgebaut wurden.
Dadurch drängt sich uns der Verdacht auf, dass dieser Standort aus anderen Gesichtspunkten ausgewählt wurde:
Versorgung in Bereichen mit dichterer Bevölkerungsstruktur, da hier eine erhöhte Nachfrage besteht und dadurch schneller kostendeckend gearbeitet werden kann.
Ländliche unterversorgte Bereiche werden lediglich als Alibi mit versorgt, ein anderer Standort wäre zur Schließung der weißen Flecken effektiver, aber zu teuer.
Anschluss der Technik an vorhandene Infrastruktur (vorhandene Glasfaserleitungen), ohne viel Geld zu investieren, wie es in ländlichen Gebieten der Fall wäre.
Wie erklären Sie den Verstoß gegen die Auflagen aus der Versteigerung der Digitalen Dividende, die vorsehen erst weiße Flecken, in den von den Ländern gemeldeten Gebieten zu erschließen?
Desweiteren halten wir es für unzumutbar eine Begrenzung des Downloadvolumens vorzusehen, wie es von den Mobilfunkanbietern geplant ist. Denn diese neuen Anschlüsse sollen als Festnetzersatz dienen, was mit solchen Einschränkungen jedoch nicht möglich ist. Die Firma Vodafone hat hier als Beispiel einen Tarif mit 10 GB Flatrate in ihrem Angebot, dazu möchte ich Ihnen mal mein Downloadvolumen des aktuellen Monats darlegen:
Upgrade MS Office 2010 Professional = 1056 MB
Neue Karte für Navigationsgerät = 2200 MB
Upgrade Onlinebanking Programms = ca. 400 MB
Updates für diverse Programme = ca. 300 MB
Einen Film von I-Tunes geladen = ca. 2200 MB
Und der ganz normale Traffic = zwischen 8 und 12 GB

Durch diese Downloads, von denen sich ein Großteil jeden Monat wiederholt, ist mein Traffic schon am 09.09.2010 auf über 12 GB gestiegen, damit wäre ich für den Rest des Monats offline oder im günstigsten Fall gedrosselt. Das darf so nicht sein, hier bedarf es dringend einer Regulierung und der Durchsetzung der Auflagen, die im Rahmen der Versteigerung der Digitalen Dividende beschlossen wurden.
Ich werde dieses Schreiben und auch Ihre Antwort darauf im Internet auf der Seite www.geteilt.de veröffentlichen, sollte dies nicht erwünscht sein, so teilen Sie mir das bitte im Antwortschreiben mit.



Mit freundlichen Grüßen
Denis Neldner
Initiative geteilt.de



Mfg
HHF
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon Haupti76 » 09.09.2010 14:08

das schreiben ist echt gut. bin gespannt auf die antwort, sofern es eine gibt. danke im namen uns aller.
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon essig » 09.09.2010 22:42

perfekt, allerbesten dank ;)
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natürliche Downloadgrenzwerte

Beitragvon bkt » 14.09.2010 10:42

->http://www.thüringen-online.de/index.php?id=207&tx_trlexikon_pi1[letter]=F&tx_trlexikon_pi1[showUid]=11&cHash=54ee3657e9
In unserer FAQ zu "Fair Use" gibt es einen ...
... Überblick über die "natürlichen" Mengengrenzen (rechnerisch maximal ladbare Datenmenge) bei den verschiedenen Geschwindigkeiten

64 kBit/s (ISDN-ohne Kanalbündelung)
ca. 20 GB/Monat

128 kBit/s (ISDN-mit Kanalbündelung)
ca. 40 GB/Monat

1.024 kBit/s
ca. 316 GB/Monat

2 MBit/s
ca. 630GB/Monat


6 MBit/s
ca.1.900GB/Monat=1.9TB/Monat

16 MBit/s
ca.5.000GB/Monat=5 TB/Monat

Ein Angebot mit mindestens 10% dieser maximal möglichen Datenmenge könnte man vielleicht noch als "Fair" bezeichnen, weniger nicht wirklich.
In Thüringen zählt daher ein Gebiet erst als erschlossen, wenn der Wert für 2 MBit/s erfüllt ist - also die 2 MBit/s auch den ganzen Monat zur Verfügung gestellt werden, technologieneutral - versteht sich ;-).
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon stanleys » 14.09.2010 18:46

bkt hat geschrieben:...In Thüringen zählt daher ein Gebiet erst als erschlossen, wenn der Wert für 2 MBit/s erfüllt ist - also die 2 MBit/s auch den ganzen Monat zur Verfügung gestellt werden...

Weis davon auch die BNetzA? :o
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon essig » 14.09.2010 21:22

stanleys hat geschrieben:Weis davon auch die BNetzA?

wenn ja wäre damit nahezu jede sat/funklösung vom tisch - auch in thüringen.
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon bkt » 15.09.2010 10:56

essig hat geschrieben:
stanleys hat geschrieben:Weis davon auch die BNetzA?

wenn ja wäre damit nahezu jede sat/funklösung vom tisch - auch in thüringen.


Technisch nicht, nur von den (änderbaren) Vertragsbedingungen.

Es wäre aber komplett inkonsequent, im Rahmen der Förderbedingungen auf der einen Seite ein Gebiet als unversorgt zu deklarieren, wenn dort nicht flächendeckend mindestens 2MBit/s im Download zu 95% der Tageszeit zur Verfügung stehen, und dann andererseits "Teilzeitversorgungen" (Volumenbegrenzte Anschlüsse) als "Vollversorgung" anzurechnen.

Da muß man einfach mal konsequent sein.

Hier fallen der BNetzA oder dem BMWI, ganz wie man will, ihre eigenen inkonsequenten oder unvollständigen AUsschreibungsbedingungen auf die Füße ->siehe Antwort der BNetzA auf die von uns bzw. geteilt.de gestellten Fragen.

Man wollte das nicht regeln (Vorgaben zu den Produkten) - und das hat man jetzt davon ...

Sobald die Volumensbegrenzung für einen 2 MBit/s-Anschluss vergleichbar dem gewichteteten Mittelwert (Median) des Datenvolumens von DSL-2000-Anschlüssen angesiedelt wird, wird auch LTE als Erfüllung des Ausbauzieles gelten können.


Bei der Ermittlung des objektiven Volumenbedarfes ist auch zwischen Nutzern zu unterscheiden, die den mobilen Anschluss als "Zweitzugang" nutzen (so wie ich) und daneben noch über einen Festnetzzugang verfügen (so wie beim Telefon, Festnetz plus Handy) und denen, die ausschliesslich einen mobilen Zugang nutzen können/müssen. Nur die Transferwerte der letzeren Gruppe sind für die Statistik relevant. Bei den Statistiken der Anbieter wird hiernach jedoch nicht unterschieden UND es wird kein gewichteter Mittelwert (Median) verwendet !!!

Daher gab der vatm 2009 auch nur 9,2 GB (inzwischen 11,5 GB) als notwendiges Durchschnittsvolumen an. Ein Wert, der seitdem von allen gern verwendet wird (außer von den betroffenen Nutzern selbst)

Zitat Bundesregierung 4. März 2010: (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700935.pdf)
"Das in der VATM-Studie genannte Übertragungsvolumen basiert auf einer Durchschnittsbetrachtung, die auch Poweruser mit umfasst, deren monatliches Downloadvolumen erheblich über den genannten 11,5 Gigabyte liegen dürfte. Für die meisten Internetnutzungen reicht ein Volumen von 5 Gigabyte völlig aus. Volumenbeschränkungen sind zudem oft preisabhängig und können von dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden."
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon stanleys » 15.09.2010 14:36

bkt hat geschrieben:...Es wäre aber komplett inkonsequent, im Rahmen der Förderbedingungen auf der einen Seite ein Gebiet als unversorgt zu deklarieren, wenn dort nicht flächendeckend mindestens 2MBit/s im Download zu 95% der Tageszeit zur Verfügung stehen, und dann andererseits "Teilzeitversorgungen" (Volumenbegrenzte Anschlüsse) als "Vollversorgung" anzurechnen.
...

Die Ausführungen sind mir klar, aber was hat das dann für praktische Konsequenzen (in/für Thüringen).
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon bkt » 15.09.2010 19:34

stanleys hat geschrieben:
bkt hat geschrieben:...Es wäre aber komplett inkonsequent, im Rahmen der Förderbedingungen auf der einen Seite ein Gebiet als unversorgt zu deklarieren, wenn dort nicht flächendeckend mindestens 2MBit/s im Download zu 95% der Tageszeit zur Verfügung stehen, und dann andererseits "Teilzeitversorgungen" (Volumenbegrenzte Anschlüsse) als "Vollversorgung" anzurechnen.
...

Die Ausführungen sind mir klar, aber was hat das dann für praktische Konsequenzen (in/für Thüringen).


Das wird man sehen müssen.

Es gibt dazu verschiedene Standpunkte.

Aus Sicht der Fördermittelgeber (GAK) will man - da man nicht im Geld schwimmt - natürlich möglichst sparen und die wenigen vorhandenen Fördermittel erstmal in die Gebiete investieren, in denen überhauptnichts passiert (also auch kein LTE-Ausbau in den nächsten 3 Jahren).
Damit dürften die vom potentiellen LTE-Ausbau "betroffenen Gemeinden" jedoch nicht zufrieden sein können.

Aus fachtechnischer Sicht - und dafür sind wir zuständig - gilt das zuvor gesagte.

Wie man aus dieser Zwickmühle rauskommen will, in die man durch die BNetzA hineinmanövriert wurde, entzieht sich derzeit auch meiner Kenntnis.

Leider sprechen die Auflagen aus der Versteigerung nur von einer zu realisierenden Breitbandversorgung ohne eine definierte Qualität festzulegen oder einzufordern. (Breitbandversorgung als unbestimmter Rechtsbegriff - Juristen wissen was das bedeutet, nämlich potentieller Streit vor Gericht)

Laut Aussage der BNetzA von heute (Dr. Iris Henseler-Unger, VizePräsidentin der BNetzA auf der Veranstaltung "Breitband der Zukunft" in Berlin) wäre ein mehr an Forderung im Rahmen der Versteigerung nicht vermittelbar gewesen. Es hätte die Versteigerung gekippt, weil dann voraussichtlich kein Unternehmen mehr mitgeboten hätte.

Auf die Frage, "wie man denn die Erfüllung der vorhandenen (unbestimmten) Forderung in 2016 überprüfen will", erhielt ich leider keine Antwort mehr, weil die Pause zwischen den Veranstaltungsteilen zu Ende war.

Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Breitbanddefinition der Bundesregierung von "> 1 MBit/s" hier die Grundlage bilden dürfte. Ein Wert, den alle Anbieter realisieren können werden. Erfahrungen aus den bereits mit UMTS versorgten Gebieten haben dies ja schon belegt (eigene Messungen).
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon HeinzHaraldF » 18.10.2010 16:35

Hi

Gerade habe ich diese Antwort erhalten:

BNetzA hat geschrieben:Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Neldner,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie hinterfragen, warum die Telekom Deutschland GmbH ihren Mobilfunkstandort in dem brandenburgischen Ort Kyritz mit der Technologie LTE aufgerüstet hat, obwohl dieser nicht in der Prioritätsliste des Landes Brandenburg aufgeführt ist. Des Weiteren halten Sie die Gestaltung der Leistungs- und Produktangebote der Mobilfunkanbieter, hier am Beispiel von Vodafone, für unzumutbar.
Gerne möchte ich einzeln auf Ihre Fragen antworten. Zunächst möchte ich mich an dieser Stelle dafür entschuldigen, dass ich auf Grund der sehr vielen Anfragen an mein Haus erst heute in der Lage bin, Ihnen zu antworten.

1. Der durch Sie benannte Mobilfunkstandort in Kyritz wurde mit der Technologie LTE 800 durch die Telekom Deutschland GmbH ausgerüstet. Derartige Sender werden zu Testzwecken betrieben und dienen im Wesentlichen einem Technologietest für Basisstationen sowie zu Vorführung der Technik für die Öffentlichkeit. Die Frequenzen wurden als Versuchsfunkzuteilung zugeteilt. Ein Regelbetrieb mit Kunden ist bei diesen Zuteilungen nicht zulässig. Diese Zuteilung ist nicht mit einer Regelzuteilung im Mobilfunk (LTE) gleich zusetzen und unterliegt demzufolge auch nicht den Kriterien der Versorgungsverpflichtung gemäß Prioritätsliste der unterversorgten Gemeinden im Land Brandenburg.

2. In Beantwortung Ihrer zweiten Frage, möchte ich auf den strategischen Ansatz der Frequenzregulierung näher eingehen.
Das für die Bereitstellung von drahtlosen Netzzugängen zum Angebot von Telekommunikationsdiensten notwendige Frequenzspektrum ist eine durch die Art der Nutzung und den Stand der Technik nur begrenzt verfügbare, je nach Nachfrage knappe und nicht zu vervielfältigende öffentliche Ressource. Die Möglichkeit der Nutzung von Frequenzen kann daher nicht allein dem freien Spiel der Kräfte auf dem Markt überlassen werden. Erforderlich ist eine vorausschauende, diskriminierungsfreie und proaktive Frequenzregulierung. Ziel einer solchen Frequenzregulierung ist die nachfrage- und bedarfsgerechte Bereitstellung der Ressource Frequenz. Im Blickfeld stehen dabei nicht nur die vorhandenen Frequenznutzungen, sondern auch zukünftige technologische und marktliche Entwicklungen, soweit sie absehbar sind. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass auf eine veränderte Nachfrage am Markt und veränderte Rahmenbedingungen möglichst kurzfristig und angemessen reagiert werden kann. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Entscheidungen einerseits eine anwendungs- und technologieneutrale Regulierung im Sinne der Ermöglichung neuer und innovativer Anwendungen und Technologien betreibt, andererseits hat sie auch wesentliche ökonomische und wettbewerbliche Aspekte zu berücksichtigen.

Damit möchte ich deutlich machen, dass die Bundesnetzagentur in Ihren Entscheidungen zur Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten keine Vorgaben zum Dienst, der Technologie oder zur Begrenzung des Datenvolumens gemacht hat. Ein Netzbetreiber ist damit grundsätzlich in der Lage, seinen Kunden sämtliche Angebote nachfragegerecht bereitzustellen, die auf der Grundlage der von ihm gewählten Funktechnik realisiert werden können.
Der Verbraucher kann sich dann den Anbieter und das Produkt auswählen, das seinen Anforderungen und Bedürfnissen am nächsten kommt. Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt dabei grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat nur der Mobilfunkbetreiber Vodafone D2 GmbH LTE-Tarife in drei Preis- und Leistungssektionen angeboten. In naher Zukunft werden die Mobilfunkbetreiber Telekom Deutschland GmbH und Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG ebenfalls ihre LTE- Tarife veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
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Re: BNetzA - Anfrage zum LTE Ausbau in Kyritz

Beitragvon essig » 19.10.2010 22:20

BNetzA hat geschrieben:1. Der durch Sie benannte Mobilfunkstandort in Kyritz wurde mit der Technologie LTE 800 durch die Telekom Deutschland GmbH ausgerüstet. Derartige Sender werden zu Testzwecken betrieben und dienen im Wesentlichen einem Technologietest für Basisstationen sowie zu Vorführung der Technik für die Öffentlichkeit. Die Frequenzen wurden als Versuchsfunkzuteilung zugeteilt. Ein Regelbetrieb mit Kunden ist bei diesen Zuteilungen nicht zulässig. Diese Zuteilung ist nicht mit einer Regelzuteilung im Mobilfunk (LTE) gleich zusetzen und unterliegt demzufolge auch nicht den Kriterien der Versorgungsverpflichtung gemäß Prioritätsliste der unterversorgten Gemeinden im Land Brandenburg.

ah verstehe. alle prio 2 oder 3 standorte die "versehentlich" zu früh ausgerüstet wurden dienen reinen testzwecken. die zu recht ausgerüsteten prio 1 standorte dienen natürlich dem geplanten regelbetrieb und sind lobend anzuerkennen. man kann sich wirklich alles so zurecht biegen bis es halbwegs passt. dabei spricht die telekom im zusammenhang mit Kyritz selbst von:

Deutsche Telekom hat geschrieben:
  • Mobilfunk 4G ist startklar
  • Drei Monate nach der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen ist die vierte Generation (4G) auf der Basis von LTE technisch startklar.
  • Die neue Technikausstattung in einer Mobilfunkstation in Kyritz/Brandenburg ist komplett betriebsbereit.
  • Sie beginnt den bundesweiten 4G-Netzausbau im Osten Deutschlands und schließt damit erste "weiße Flecken".
  • Es ist wichtig, dass heute der Startschuss für die neue Mobilfunktechnik im Land Brandenburg gegeben wurde.
  • Wir schließen die weißen Flecken und schaffen gleichzeitig das Netz der Zukunft und hier in Kyritz fangen wir an.

das alles klingt nicht wirklich nach testbetrieb, den gab es ja außerdem bereits in wittstock und anderen standorten.

BNetzA hat geschrieben:Damit möchte ich deutlich machen, dass die Bundesnetzagentur in Ihren Entscheidungen zur Vergabe von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten keine Vorgaben zum Dienst, der Technologie oder zur Begrenzung des Datenvolumens gemacht hat.

das wäre okay solange es nur um mobile datenverbindungen für smartphone, tablet-pc und anderes spielzeug ginge. wenn es aber darum gehen soll, dass man alternativ zu glasfaser/dsl/tv-kabel ganze haushalte mit mobilfunk versorgen will dann wären weiterführende mindestgrenzen sinnvoll. die seit 10 jahren diskriminierten und benachteiligten sollen nun mit der schlechtesten leistung (datenrate, volumenbegrenzung, eingeschränkte dienste) zu höchsten preisen abgespeist werden. der große wurf.
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