MdB Dr. Martina Krogmann (CDU) WK Stade - Cuxhaven (2)

Schreiben an die Verantwortlichen

MdB Dr. Martina Krogmann (CDU) WK Stade - Cuxhaven (2)

Beitragvon barty » 08.03.2006 19:56

Aufforderung zu einer offiziellen Stellungnahme der Internetbeauftragten der CDU Dr. Martina Krogmann MdB hinsichtlich der Forderung, Breitbandversorgung als Universaldienstleistung in das TKG aufzunehmen.

Funktionen und Ämter

- Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen
- Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Mitglied im Vorstand der Europäischen Volkspartei (EVP)
- Vorsitzende der MIT, Kreisverband Stade


Mitgliedschaften in Kommissionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages

- Mitglied im Ältestenrat des Deutschen Bundestages
- Mitglied in der Kommission des Ältestenrates für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und –medien
- Mitglied in der Kommission des Ältestenrates für die Angelegenheiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten
- Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie


Veröffentlichungspflichtige Angaben / Nebentätigkeiten

- Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Mitglied im Beirat der Hydro-Aluminium Beschäftigungsgesellschaft (ehrenamtlich)
- Mitglied im Kuratorium von Kompetenzzentrum TeDiC e.V. (ehrenamtlich)
- Mitglied im Kuratorium von pol-di.net/politik-digital.de (ehrenamtlich)
- Mitglied im AOL Sicherheitsrat (ehrenamtlich)
- Mitglied in Nationaler Initiative für Internet-Sicherheit (NIFIS e.V.) (ehrenamtlich)


Schriftverkehr:


Anschreiben 17.11.2005 | von Stefan Bartosch | an Martina Krogmann

Sehr geehrte Frau Dr. Krogmann,

es freut mich zu hören, dass die Internetbeauftragte der CDU-Fraktion aus Cuxhaven stammt. Ich selbst verbringe dort (und wechselweise auf Helgoland) leidenschaftlich gerne meine Urlaube. Nun aber zum eigentlichen Grund meiner Nachfrage:

Es geht um das leidige Thema "DSL-Versorgung in ländlichen Regionen". Die Gemeinden Urhpar/Lindelbach/Bettingen (Stadt Wertheim) werden nach dem Willen der T-Com bis auf weiteres nur als Menschen 2. Klasse im Internet unterwegs sein.
Ich habe bereits sämtliche politischen Vertreter auf Regional- und Kreisebene angesprochen, sowie die Stadt Wertheim selbst um Unterstützung gebeten. Allerdings gibt man sich bislang von offizieller Seite mit den üblichen Begründungen der T-Com zufrieden und lässt die Betroffenen mit dem Argument, damit zumindest "Planungssicherheit" zu haben, allein. Siehe hier http://www.wertheim.de/rathaus/infotext ... rtheim.pdf

Dort wird behauptet "DSL per Satellit" (schon die irreführende Namensgebung ist eine Farce) sei eine ernstzunehmende und gleichwertige Alternative. Der Verfasser hat in meinen Augen jeglichen Sinn für Seriosität und Sachverstand verloren. Hier ein Rechenbeispiel: Ich habe ob der katastrophalen Versorgungssituation vor Ort notgedrungen Internet per Satellit im Haus (natürlich nicht von der T-Com....). Damit entstehen mir monatliche Kosten zwischen 80 und 100 Euro (ca. 90-100 Online-Stunden über ISDN-Rückkanal und Sat-Flat). Demzufolge ist Internet per Satellit niemals eine vollwertige Alternative, solange in DSL-Gebieten zwischen 10 und 20 User rund um die Uhr für das gleiche Geld am Netz hängen!

Natürlich haben wir in unserer Gemeinde Lindelbach auch aktive Mitstreiter (sprich potentielle DSL-Interessenten), die sich zumindest an einer Unterschriftenaktion beteiligen. Desweiteren bin ich Koordinator für den Raum Baden-Württemberg bei http://www.geteilt.de um gemeinsam an der Seite anderer Betroffenen für unser Recht auf Gleichbehandlung einzustehen.

Die Chancengleichheit bei Internetanschlüssen ist definitiv nicht gegeben. Viele Angebote sind nur noch mit Breitband-Anschluss halbwegs schnell zu erkunden und längere Recherchen für Beruf oder Schule kosten ohne Flat ein Vermögen. An uns Analog- und ISDN-Kunden verdient die T-Com derzeit ein Vermögen. Ob wir mit unseren teils horrenden Telefonrechnungen wiederum die Dumping-DSL-Flats mitfinanzieren will ich am Ende gar nicht mehr näher wissen....

Das schlimme daran ist, dass weder die meisten Volksvertreter noch die T-Com ein ernstes Interesse haben, an dieser unsäglichen Situation in absehbarer Zeit etwas zu ändern.

Denn der Staat sollte ja keinen Einfluss auf den freien Markt nehmen! Warum befürworten dann laut Financial Times Deutschland die Herren Müntefering und Clement eine Sonderbehandlung der T-Com und damit die Ausnahme von der Regulierung, weil letztere droht, ihr neues superschnelles Glasfasernetz für Großstädte nur dann auszurüsten, wenn sie das Netz nicht wie vorgeschrieben für Wettbewerber öffnen muss. Unserer Kanzlerin in spe soll T-Com Chef Ricke angeblich schon mal vorsorglich vor Wochen eine Zustimmung abgerungen haben. Statt 3 Milliarden Euro in Gebiete zu stecken, die ohnehin schon ausreichende Bandbreiten haben, sollte das Geld besser in sinnvolle Breitbandalternativen (Wimix, Wlan, etc.) auf dem Land investiert werden.

Sie denken an das Thema Wirtschaftlichkeit und freier Wettbewerb!!!

Nun, hat seinerzeit einer die Energie- und Wasserversorger danach gefragt, ob es wirtschaftlich wäre, Leitungen in ländliche Gegenden zu verlegen? Muss ich heute Wasser aus einem Brunnen vor dem Haus schöpfen, um meinen Durst zu löschen? Muss ich heute in den Wald rennen, um meine Notdurft zu verrichten? Muss ich heute einen Generator anwerfen, um Strom im Haus zu haben? In allen drei Fällen wäre die Grundversorgung sichergestellt (Brunnen, Wald, Generator), und dennoch liegen Strom, Wasser- und Abwasserleitungen bis zu meinem Haus. Wenn seinerzeit die deutsche Post bereits ein privatwirtschaftliches Unternehmen gewesen wäre, hätte ich vermutlich bis heute noch keine Telefonleitung im Haus.

Läuft weniger Wasser aus meiner Wasserleitung als aus jener eines Großstädters? Bekomme ich weniger Spannung aus meiner Stromleitung, weil ich auf dem Land wohne? Lässt mein Abwasserrohr weniger Unrat durch, als jenes in einer Großstadt?

Warum gibt die T-Com jenen Nutzern außerhalb des Versorgungsgebietes (und nur denen!) nicht wenigstens die ISDN-Flat zurück ???? Zur Jahrtausendwende wurde diese wegen angeblich zu vielen "Power-Anwedern" (wozu sonst eine Flat?) wieder eingestellt. Wenn Deutschland aber angeblich inzwischen zu 90% mit DSL versorgt ist, dann dürften die paar ISDN-Flat´s kaum der Rede wert sein, oder?

Wenn die Telekom als Quasimonopolist statt 2.000.000.000 Euro (Stand: 2001) in teilweise unwahre und provozierende Werbung (DSL für alle, DSL deutschlandweit, etc.)zu stecken, die gleiche Summe in den DSL-Ausbau und andere preiswerte Alternativen investiert hätte, sähe die Sache vermutlich etwas günstiger aus. So aber investiert die T-Com aber gerade mal ein Zehntel !!! (200.000.000) in den DSL-Ausbau.

Mit gutem Zureden und wirtschaftlichen Argumenten kommen wir Betroffenen demnach keinen Schritt weiter. Im Namen meiner Mitstreiter bei geteilt.de schwebt mir da mehr oder minder der juristische Weg - schlimmstenfalls der Gang vors Verfassungsgericht - vor. Da wir als juristische Laien mit den möglichen Gesetzeslücken nicht vertraut sind, brauchen auf diesem Wege Unterstützung, damit wir unser Vorhaben fundiert untermauern, die Aufgaben koordinieren und eine konzertierte Aktion in die Wege leiten können.

Gegenstand unseres Ansatzes sind die Paragrafen 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes, welche "die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen " zum Inhalt haben.

Unser Ziel ist eine Anpassung des Gesetzes die besagt, dass ein Telefonanschluss alleine nicht mehr zur gesetzlich geregelten Grundversorgung gereicht und DSL oder (technisch und preislich gleichwertige) alternative Breitbandanschlüsse im heutigen Medienzeitalter zur Grundversorgung eines jeden einzelnen Bürgers gehören.

Wenn es gelänge eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, hätten sämtliche wohlmeinenden Beschwichtigungen und Ausreden endlich ein Ende.

Da eine derartige Aktion gut organisiert sein und mit wasserdichten Argumenten untermauert sein muss, appelieren wir an Ihre Person, uns in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Im Forum wird eigens für die Klärung der juristischen Möglichkeiten ein Bereich eingerichtet, in dem nur Administratoren und juristisch versierte Teilnehmer Schreibrechte bekommen. So ist eine sachlich fundierten Ebene für gemeinsame Lösungsansätze gegeben. Bei Interesse richten wir Ihnen gerne einen Account für diesen Bereich ein.

Ferner würde ich dieses Schreiben und Ihre (hoffentlich positive) Antwort gerne auf geteilt.de veröffentlichen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt. Darüber hinaus sind Sie natürlich herzlich zu einem Besuch in unserem Forum eingeladen, sei es um ein wenig zu stöbern, oder aber eigene Beiträge beizusteuern.

Im Namen aller Geteilt.de-Mitglieder möchte ich mich vorab für Ihre Bemühungen bedanken.

Viele Grüße nach Cuxhaven ( inkl. "der alten Liebe")

Stefan Bartosch
Moderator Geteilt.de - Baden-Württemberg
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Antwort 06.12.2005 | von Martina Krogmann | an Stefan Bartosch
Sehr geehrter Herr Bartosch,

für Ihre mail vom 16. November danke ich Ihnen. Die Frage, ob die DSL-Versorgung als Universaldienstleistung in das TKG aufgenommen werden sollte, ist sehr facettenreich:

Ein schneller breitbandiger Zugang zum Internet ist für viele Geschäftsmodelle und Dienste unverzichtbar. Zukünftig werden noch mehr Angebote nur mit einem schnellen Zugang zum Netz genutzt werden können. Diejenigen Nutzer, die nur einen analogen oder ISDN-Anschluss haben, werden von vielen Anwendungen ausgeschlossen sein. Deutschland ist unter Rot-Grün bei der Breitbandpenetration im internationalen Vergleich zurückgefallen. Nur 17 % aller Haushalte in Deutschland nutzen einen Breitbandanschluss. Damit liegen wir weiterhin hinter den USA, Japan und Südkorea und noch unter dem europäischen Durchschnitt von 20 %.

Viele Regionen in Deutschland sind von der Breitbandnutzung gewissermaßen ausgeschlossen. Dies stellt einen gravierenden strukturellen Standortnachteil dar: mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Unattraktivität als Wohnort sind die Folge.

Wir müssen Chancengleichheit zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen herstellen. Alle Deutschen müssen gleichermaßen an den Potentialen und Chancen von Breitband-Internet teilhaben können, so dass nicht eine weitere Dimension sozialer Ungleichheit entsteht. Eine Spaltung der Gesellschaft in Online und Offline, in Breitband und Schmalband können wir uns nicht leisten, wenn wir unseren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie unseren Wohlstand nachhaltig bewahren wollen. Besonders wichtig ist dabei die Verfügbarkeit von Breitband für Regionen, die von den wirtschaftlichen Zentren und Ballungsräumen weit entfernt liegen. Erst eine leistungsfähige Internet-Anbindung sorgt dafür, dass Entfernungen im Wirtschaftsleben einer zunehmend auf Dienstleistung fokussierten Gesellschaft eine immer geringere Rolle spielen. Gerade für den ländlichen Raum birgt diese Entwicklung große Chancen.

Durch das Engagement der CDU/CSU-Fraktion und der CDU/CSU-regierten Bundesländer konnten bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im letzten Sommer erhebliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung durchgesetzt werden. Wir haben uns im Interesse eines diskriminierungsfreien und dynamischen Wettbewerbs für einfache und übersichtliche, in sich stimmige Regelungsstrukturen eingesetzt.

Derzeit dominiert die Deutsche Telekom AG noch mit 5,7 Mio. DSL-Anschlüssen (dies entspricht etwas mehr als 86%) den Markt für breitbandige Internet-Zugänge. Andere bundesweit oder regional beschränkt tätige Anschlussnetzbetreiber haben derzeit einen Marktanteil von 13,6%. Seit der Verabschiedung des TKG hat in den Ballungszentren ein wettbewerbsbedingter Preiskampf verschiedener Anbieter von DSL-Anschlüssen und anderen breitbandiger Dienste eingesetzt. Im ländlichen Regionen und in weiten Teilen der neuen Bundesländer stehen der Entwicklung in den Ballungszentren aber nach wie vor erhebliche Versorgungsdefizite gegenüber. CDU/CSU und SPD fordern daher in dem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 die Telekommunikationsunternehmen auf, den Ausbau der Infrastruktur einer modernen Kommunikationstechnik im ländlichen Raum voranzutreiben.

Betroffen sind 4,8 Millionen Haushalte und Unternehmen, die von der DSL-Versorgung ausgeschlossen sind:

1,8 Millionen Kunden in den so genannten OPAL-Gebieten mit Glasfasernetz in weiten Teilen der neuen Bundesländer und auch in Westdeutschland,
eine Million Kunden in ländlichen Regionen und Stadtrandgebieten, in denen die maximale Kupferkabelreichweite von 4,5 Kilometern überschritten wird,
zwei Millionen Kunden in Regionen mit zu geringer Nachfrage, in denen sich die Investitionen zum DSL-Ausbau für die Unternehmen betriebswirtschaftlich lohnen würden.

Erste negative Folgen dieser Entwicklung gibt es schon jetzt: Viele Firmen und Freiberufler, die zunehmend auf einen schnellen Internetzugang angewiesen sind, wandern aus den benachteiligten Regionen ab, andere Unternehmen siedeln sich in Gegenden ohne bezahlbaren Breitbandanschluss gar nicht erst an.

Das zentrale Problem fehlender Flächendeckung ist die derzeitige Fokussierung in Deutschland auf DSL: 97% aller Breitbandanschlüsse entfallen darauf. Alternative Zugangstechnologien wie Fernsehkabel, - mit Abstrichen hinsichtlich der Rückkanalfähigkeit – Satellit oder Powerline (Zugang über Stromleitung) haben nur äußerst geringe Marktanteile. Insbesondere der Zugang über das Fernsehkabelnetz (CATV) – in anderen Ländern die Alternative zu DSL – spielt in Deutschland bislang keine große Rolle.

Eine flächendeckende Versorgung mit DSL wäre technisch wegen der erforderlichen technischen Infrastruktur nur mit großem Aufwand möglich. Volkswirtschaftlich wäre dies wenig sinnvoll. Versorgungslücken könnten jedoch durch neue Zugangstechnologien geschlossen werden.

Gerade neue Funktionstechnologien (UMTS, WiMAX) werden nach den momentanen Erwartungen bis 2010 für eine andere Gewichtung sorgen und gerade für die bisher benachteiligten Gebiete erhebliche Chancen bieten.

Die ersten Pilotprojekte haben bereits erfolgreich den Betrieb aufgenommen. Dabei ist zu beobachten, dass diese Lösungen ein etwas höheres Preisniveau als die bekannten DSL-Flatrates haben – dafür aber einen breitbandigen Netzzugang bieten, der sonst nicht zur Verfügung stünde.

Bei dem zu erwartenden Preisverfall für die neuen Technologien ist damit zu rechnen, dass immer mehr Gebiete zu wirtschaftlich sehr attraktiven Bedingungen einen Breitbandzugang erhalten werden.

Diese Entwicklung zeigt, dass der Infrastrukturwettbewerb – nur Tschechien und Kroatien haben nach einer Studie von Arthur D. Little weniger Wettbewerb bei den Zugangstechniken und weniger Wachstum der Breitbandanschlussrate – in Deutschland dringend gesteigert werden muss.

Der Wettbewerb der Infrastrukturen ist auch deshalb zu bevorzugen, da nur so eine flexible, auf dem Stand der Technik befindliche Versorgung eines großen Teils der Bevölkerung zu wirtschaftlich sehr attraktiven Konditionen gesichert werden kann. Insofern ist der von Ihnen angeführte Vergleich mit der Wasser- und Stromversorgung nicht zielführend, da diese nur durch regionale Monopole und/oder direktes staatliches Engagement erreicht werden konnte. Vergleichbare Strukturen in einem so innovativen und pulsierenden Markt wie der Telekommunikation zu schaffen, wäre eine Fessel für den technischen Fortschritt und eine Perpetuierung des Mittelmaßes.

In denjenigen Staaten dagegen, in denen ein Infrastrukturwettbewerb über Kabel oder andere alternative Netze gegeben ist, erbringt der Markt die beste Versorgungsabdeckung. Aufgrund der historischen Entwicklung besteht in Deutschland aber momentan keine Konkurrenz zum Telefonnetz des marktbeherrschenden Unternehmens.

Ein tragfähiger Netzwettbewerb muss das langfristige Ziel sein. Die Ergänzung der Universaldienste um die Bereitstellung von DSL-Zugängen ist derzeit aus zwei Gründen nicht sachgerecht: Zum einen sieht die EU-Universaldienstrichtlinie, die auch für die Rechtslage in Deutschland maßgeblich ist, in Art. 2 Abs. 2 lit. b vor, dass ein öffentliches Telefonnetz, das zu den Universaldiensten gehört, lediglich die Datenübertragung zwischen Netzabschlusspunkten gewährleisten muss. Die Richtlinie fordert keine bestimmten Mindeststandards.

Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass es Ende 2004 rund 6,9 Mio. Breitband-Internetzugänge in Deutschland gab. Damit verfügten etwa 18 % aller Haushalte in Deutschland über einen eigenen breitbandigen Internetzugang via DSL, Kabel oder vergleichbare Techniken. Diese Zahl rechtfertigt keine entsprechende Ausdehnung der Universaldienstverpflichtung, die ein erheblicher Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Marktteilnehmer ist und daher verfassungsrechtlich sehr gut begründet sein muss.

Vorerst gilt es daher, dafür zu sorgen, dass Deutschland nicht ganz den Anschluss zu verpassen. Um kurzfristig eine bessere Nutzung des DSL-Angebots zu erreichen, muss zuerst mehr Wettbewerb auf dem bestehenden Netz dem Markt neue Impulse geben. Um dieses Ziel zu erreichen, könnten beispielsweise die Preise durch Wettbewerbsdruck auf ein niedrigeres Niveau gebracht werden.

Dies sieht auch die EU so: Eine Studie der britischen Telekommunikationsberatung SPC Network zeigt, dass EU-weit mit jedem Prozent Abnahme der Marktkonzentration bei Breitband-Zugängen ihre Verbreitung um 3% gestiegen ist.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auf Grund einer Intervention der Regulierungsbehörde seit 2002 eine Quersubventionierung der DSL-Anschlüsse durch die Gewinne aus analogen oder ISDN-Anschlüssen nicht mehr zulässig ist.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass wir eine Henne-Ei-Problematik in Deutschland haben: Breitbandige Internet-Zugänge bieten dem normalen Bürger mangels ansprechender Angebote noch keinen attraktiven Mehrwert. Ein Boom anspruchsvoller und innovativer Angebote ist aber nicht zu erwarten, solange die Breitbandpenetration in Deutschland noch gering ist.

Dies muss anders werden. Dabei kommt der Politik eine entscheidende Rolle zu. In einem modernen, zukunftsfähigen Staat muss die öffentliche Hand selbst attraktive Dienstleistungen und Inhalte online anbieten und so Impulse setzen. Neue Dienste im Bereich e-government, e-health und e-learning bedingen in der Regel einen breitbandigen Internet-Zugang und machen damit das Breitband für den Bürger noch interessanter, da es ihm die Teilnahme am wirtschaftlichen und kulturellen Leben erleichtert und gleichzeitig viele staatliche und kommunale Dienstleistungen vor Ort ermöglicht.

Schließlich dürfen Investitionen und Innovationen nicht durch regulatorische Hindernisse behindert oder verzögert werden. Dazu ist eine schnelle und konsequente Umsetzung der Rechtsvorschriften und Wettbewerbsregeln der EU unerlässlich: Schnelligkeit ist von grundlegender Bedeutung in einem sich derartig rasch entwickelnden Sektor. Jede Verzögerung bei Marktanalysen oder der Erlassung der daraus resultierenden Regulierungsmaßnahmen hat äußerst negative Signalwirkung auf Unternehmen und Verbraucher. Geplante Investitionen bleiben aus, solange ein entsprechender verlässlicher Rechtrahmen fehlt und den Bürgern werden Innovationen vorenthalten. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass das geplante Lizenzvergabeverfahren für die WiMAX-Frequenzbänder so schnell wie irgend möglich abgeschlossen wird - die Investoren brauchen schnellstmöglich Sicherheit und die Bevölkerung Breitband-Zugänge!

Praktisch alle Industrieländer haben das Potential und die Wichtigkeit von Breitband erkannt und die Rahmenbedingungen für starkes Wachstum geschaffen, sei es durch Verschärfung des Wettbewerbs, Stimulation der Nachfrage oder durch Subventionen und die Schaffung von Anreizen. Es besteht die unbedingte Notwendigkeit nachhaltigen politischen Engagements, um Hindernisse für weitere Investitionen zu beseitigen und den Rückstand bei der Breitbandpenetration nicht noch größer werden zu lassen.

Die o.a. Analyse hat gezeigt, dass in Deutschland die Möglichkeiten, die Breitband für Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum bietet, bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind. Deutschland hat im Vergleich mit den Ländern Westeuropas eine unterdurchschnittliche Versorgung mit breitbandigen Internet-Anschlüssen. Hier müssen wir dringend aufholen. Dies erfordert in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe, sichert aber auch den wirtschaftlichen Aufbruch Deutschlands und damit Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze.

Daher wird die CDU/CSU innerhalb der Koalition die weitere Entwicklung durch eine Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu betreiben, um die Versorgung der benachteiligten Regionen Deutschlands mit Breitband-Anschlüssen weiter verbessern.

Mit einer Veröffentlichung dieses Textes auf Ihrer homepage bin ich einverstanden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Erläuterungen gedient zu haben, und stehe für weitere Informationen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Martina Krogmann

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