Viviane Reding (EU-Kommission)

Schreiben an die Verantwortlichen

Beitragvon governet » 25.10.2006 14:50

Die Antwort auf dieses Schreiben, darf auch auch nicht veröffentlichen.

Hierauf aber meine Antwort, die aber noch nicht abgeschickt ist.

Kritik ist noch erwünscht.

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich die Antwort der Bundesnetzagentur richtig verstehe, dann geht sie davon aus, dass sich dieser von mir geschilderte mögliche Missbrauch nur auf dem Markt Internetzugangsdienste bezieht. Nach Meinung der Netzagentur hat die Telekom dort keine Marktbeherrschende Stellung. Dies ist aber wohl darauf zurückzuführen, dass ich um eine Abspaltung der Schmalband-Flatrate aus dem Bündel „T-DSL via Satellit Flat“ gebeten hatte. Jedoch gehe ich davon aus, dass die Telekom bzw. ihre Tochtergesellschaft T-Online, die jetzt aber mit der Telekom fusionierte, eine Marktbeherrschende Stellung besitzt. In ihrem Geschäftsbericht von 2005 gibt T-Online die Zahl der Nutzer von Schmalbandigen Internetzugangsleistungen von über 4 Millionen aus (http://www.t-online.net/c/71/43/38/7143388.pdf (PDF-Seite 4)), wobei die Internet by Call Kunden hier wohl noch nicht beinhaltet zu sein scheinen.

Nach der Analyse der Märkte 1-6 geht die Bundesnetzagentur zwar davon aus, dass der Markt der Internetzugangsprodukte nicht den Märkten 1-2 zurechenbar ist (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7600.pdf Seite 46 (PDF-Seite: 51)), sie ist aber in der Regulierungsverfügung BK 2a 06/001-R (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6743.pdf Seite 47 unter aa) der Meinung, dass die Telekom eine Marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung eines Anschlusses ans öffentliche Telefonnetz und dessen Nutzung besitzt. Weiterhin erschließt sich mir aus Seite 48 „aaa) Grammatikalische Auslegung“, dass diese Nutzung auch auf Verbindungen in das Internet zuträfen. Auch ist sie der Meinung, dass eine sektorspezifische Regulierung erst dann aufgehoben werden könne, wenn die Telekom nicht mehr eine beträchtliche Markmacht in den Anschlussmärkten hätte (Seite 49 aac) „Teleologische Auslegung). Daher verstehe ich nicht, warum die Bundesnetzagentur in der Beantwortung meines Briefes etwas anderes behauptet.

Auch die Darstellung im Antwortschreiben, dass die Internet-Flatrate ein Zugangsdienst sein sollte, kann ich nicht nachvollziehen, da es sich um ein Abrechnungsmodell eines Dienstes handelt.

Außerdem sehe auch ein Problem darin, dass Schmalbandige Internetverbindungen nicht in der Märkteempfehlung der 2003/311/EG für die Vorabregulierung vorgesehen sind, obwohl die Richtlinie 2002/22/EG einen Internetzugang als Universaldienstleistung ansieht und wahrscheinlich auch der Dienst, der die Internetnutzung ermöglicht.

Falls jedoch mit dem Markt Nr. 3 auch der Dienst für die Verbindung zu Onlinediensten abgedeckt ist, dann müsste doch die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass eine Marktbeherrschende Stellung der Telekom noch vorliegt, ein Missbrauch im Sinne des § 42 (2) TKG sowie § 28 1 Nr. 1 darstellen. Damit würde sie aber auch die §§2 und 3 (1) TKV (welche mit dem neuen TKG allerdings unverständlicherweise abgeschafft werden sollen) verletzen. D. h. für mich, dass die Flatrate abgespalten werden müsste.

Weiterhin sehe ich eher eine Verlagerung des Problems durch die Bundesnetzagentur. Schließlich ging es nicht nur rein um die Schmalbandige Flatrate, sondern auch um die Anordnung einer günstigen Großhandelsflatrate. Hierzu hat sie keinen Bezug genommen, obwohl hierfür nach Markt Nr. 8-10 der Märkteempfehlung, eine Marktanalyse und Regulierungsverfügungen vorliegen, in denen die Telekom als Marktbeherrschendes Unternehmen betrachtet wird. (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Re ... __212.html, http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Re ... e_263.html)

Soweit aus der Marktanlyse (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6760.pdf) hervorgeht, gibt es zwei Möglichkeiten (Primärmultiplexanschlüsse (PMXA), Interconnectionanschlüsse (ICA)) für Unternehmen um an das Netz der Telekom angeschlossen zu werden.. Ein Problem, dass dabei besteht, ist, dass nur bei dem Angebot für PMXA eine zeitunabhängige Flat (Online-Vorleistungsflatrate für Online-Diensteanbieter - OVF) angeboten wird. Das andere Problem besteht darin, dass 1600 Teilnehmervermittlungsstellen durch ein Unternehmen erschlossen werden müssten, um ein bundesweites Angebot an Schmalband-Flatrates anbieten zu können. Dieses Prinzip basiert auf dem DLE-FRIACO (was wie bekanntlich in Großbritannien Protest ausgelöst hatte, da es nur für den Incumbent Vorteile brachte, da nur er und einige größere Wettbewerber eine Zusammenschaltung an die Teilnehmervermittlungsstellen hätten durchführen können). Außerdem ist, wie schon in meinen vorhergegangenen Schreiben erwähnt, dieses Angebot viel zu hoch. (http://www.pcwelt.de/know-how/online/15921/index5.html) Da die Telekom dieses Angebot vermutlich konzernintern (jedenfalls könnte man dies dem Geschäftsbericht der T-Online entnehmen, da dort erwähnt wird, dass sie Online-Connect (ein Gesamtprodukt aus den Tarifen AfOD (Anschluss für Online-Diensteanbieter – Minutentarif) oder OVF (Flat Tarif) und dem Verkehr im IP-Backbonenetz und der Internetkonnektivität) nutzt, hat sie einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die am ICA einen Minuten-Tarif nutzen müssen.

Ein Prinzip nach dem ST-FRIACO-Modell besteht in Deutschland nicht. Dieses würde bedeuten, dass auch bei ICA’s eine zeitunabhängige Flatrate angeboten werden müsste (CBC statt EBC, also kapazitätsbasierte statt elementbasierte Abrechnung). Der Vorteil bei ICA ist der, dass nur 474 Standorte mit „Vermittlungseinrichtungen mit Netzübergangsfunktion“ existieren. Ob alle Standorte angeschlossen werden müssen, um ein bundesweites Angebot für Schmalbandige Internetflatrates wahrnehmen zu können, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Falls doch, wäre es auf jeden Fall ein Vorteil gegenüber 1600 Standorten. Unter dem Aspekt, dass fast alle Wettbewerber ICA's wahrnehmen und auch schon an vielen bzw. an allen dieser Standorte angeschlossen sind, sollte es daher noch wichtiger sein, dass bei dieser Anschlussart eine zeitunabhängige Flatrate auf Grundlage einer kapazitätsbasierten Abrechnung angeboten wird. Dies würde, meiner Meinung nach, auch dem Prinzip der Technologieneutralität nachkommen.

Dass die Telekom konzernintern eine andere Abrechnung durchführt, könnte man auch dem „T-DSL via Satellit“ Angeboten entnehmen:
(http://www.t-com.de/is-bin/INTERSHOP.en ... ultCatalog)

folgende Annahme:
Da jede weitere Minute, die über die Freistunden gehen, 5 ct kostet und T-Online den Internet by Call Tarif für 1,99 ct anbietet müsste hier ein Verhältnis von 2:5 von Schmalbandverbindung zu Satellitenverbindung sein.

Vermutlich beinhaltet das Angebot eine Grundgebühr, da sonst das 90 Stunden Angebot um 89,88 Euro (29,96 * 9/3) kosten müsste :
49,95 – 29,96 = 19,99 für 60 h
19,99 / 2 = 9,995 für 30 h
29,96 – 9,995 = 19,965 Euro Grundgebühr.


T-DSL via Satellit mit 30 Freistunden 29,96 €

29,96 – 19,965 = 9,995
9,995 * 2/5 = 3,998
3,998 / 30 h / 60 min = 0,0022 Euro.


T-DSL via Satellit mit 90 Freistunden 49,95 €

49,95 – 19,965 = 29,985
29,985 * 2/5 = 11,994
11,994 / 90 h / 60 min = 0,0022 Euro.


T-DSL via Satellit Flat 79,95 €
79,95 – 19,965 = 59,985
59,985 * 2/5 = 23,994 Euro für die Rückkanal-Flatrate.

Auf Grund der Preise könnte man errechnen mit wie viel Stunden die Telekom bei der Flatrate einrechnet:

59,985 / 29,985 * 90 = 180 h.

rechnet man jetzt mit der durchschnittlichen Interconnectiongebühr von 0,0044 Euro, so müsste die Flatrate von einem Wettbewerber, um die Kosten der Interconnectiongebühr zu tragen, mit mindestens 47,52 Euro (180 * 60 * 0,0044 = 47,52 Euro) angeboten werden.

Sollte das Angebot keine Grundgebühr enthalten, so liegen die Verbindungsgebühren zwar beim 30 h – Angebot noch über der durchschnittlichen Interconnectiongebühr, aber nicht mehr beim 90 h Tarif. Die Zeit der Flat würde sich dann zwar auf 144 Stunden senken, aber der Tarif wäre trotzdem mit 31,98 Euro immer noch billiger als für einen Wettbewerber 38,016 Euro.

Man könnte hieran sehen, dass die Telekom konzernintern ein anderes Kostenrechnungssystem anwenden muss. Auch wenn dieses Angebot nur in einem Bündel angeboten wird, hat sie doch aufgrund ihrer Marktbeherrschenden Stellung einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die auch ein Breitbandangebot über Satellit anbieten. Damit bietet sie in einem Vorleistungsprodukt nicht die gleichen Leistungen an, die sie sich selbst gewährt. Und daher könnte man von einem Missbräuchlichen Verhalten nach § 42 (2) TKG ausgehen.

Lassen sie mich zum Vergleich einen Wettbewerber (Sky-DSL http://www.teles-skydsl.de/order.php?fu ... ff_summary) heranziehen:

Grundgebühr: 19,90 Euro.
50 h Tarif für den Rückkanal: 29,94
Macht gesamt: 49,84 Euro

Hier zahlt man für 50 h fast so viel, wie man bei der T-Com für 90 h zahlen müsste. Dabei ist hier noch nicht einmal eingerechnet, dass man bei Sky-DSL noch eine extra Gebühr für die Daten bezahlen müsste, falls man über ein Volumen von über 500 Mbyte kommt. Bei dem T-Com-Angebot ist dies schon alles mit enthalten.

Da ich die genaue Kalkulation der T-Com nicht kenne, aber annehme, dass sie in ungefähr so stimmt, kann man davon ausgehen, dass die Telekom ihrem Tochterunternehmen T-Com andere Vorleistungspreise gewährt als anderen Unternehmen. Daher müsste man hier von einer Diskriminierung nach § 19 (2) TKG ausgehen. Vermutlich wäre der § 21 (2) Nr. 3 TKG hier relevant, da ja die Bundesnetzagentur der Meinung ist, dass eine Flatrate ein Zugangsdienst darstellt.

Ich nehme an, dass die Bundesnetzagentur beide Sachverhalte auch erkannt hat, jedoch dagegen nicht vorgehen wird bzw. nicht möchte oder die Telekom einfach schützt. Anders kann ich es mir jedenfalls nicht erklären, dass es bis heute noch keine Großhandelsflatrate basierend auf ST-FRIACO gibt und dass ich eine Antwort erst nach 5 Monaten erhielt und dann nur eine lapidare Antwort erhalte, dass der Markt noch nicht analysiert wurde bzw. die Telekom keine Marktbeherrschende Stellung im Internetzugangsdienste-Markt einnimmt (bzw. sie überhaupt nicht auf den Vorleistungsmarkt eingeht), obwohl beides anscheinend in meinen Augen nicht der Wahrheit entspricht, da die Quellen, die ich angebracht habe das Gegenteil beweisen müssten.

Ich hoffe, dass sich die EU-Kommission bezüglich dieser Sache annimmt, da ich keine Motivation seitens der Bundesnetzagentur erkennen kann, diese Problematik zu lösen. Während immer mehr Flatrates in den verschiedensten Märkten angeboten werden und auch der V-DSL Anschluss reguliert werden soll, kann ich nicht verstehen, warum die Zwangsschmalbandnutzer nicht einmal eine Flatrate haben dürfen und dadurch entweder gezwungen sind, weiter mit Zwangszeittickern zu surfen oder auf teure Produkte umsteigen müssen (wobei wiederum ein Teil des Angebotes auf Zeittarifen basiert), was beides im Endeffekt mehr kosten kann als ein V-DSL-Anschluss.

Wenn für die Nutzung eines schmaldbandigen Zugangs teilweise mehr gezahlt werden muss als bei einem Luxus-Gut, führt, meiner Meinung nach, dies die Forderung eines funktionalen Internetzugangs zu erschwinglichen Entgelten ad absurdum. Ich als Breitbandnutzer kann daher dieser ungerechten Entwicklung nicht mehr folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Zuletzt geändert von governet am 26.10.2006 14:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Soul-blade » 25.10.2006 16:46

Vielleicht habe ich was nicht ganz mitbekommen aber hat t-online nicht mit der telekom Fusioniert und nicht mit der t-com??
Ich meine mir kanns egal sein aber bei so na sache ist so ne kleinigkeit doch recht groß...
ne andere frage werden die antworten jemals noch veröffentlicht??
den dort gehts ja um allgemeine dinge die hier wohl jeden betreffen... zumindest jeden der kein dsl hat
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Beitragvon governet » 25.10.2006 17:02

Stimmt, hast recht. Danke.
So richtig durchsehen tu ich da sowieso nicht mehr. Wem gehört nun eigentlich das Netz? Der T-Com oder der Telekom? Wenns der Telekom gehört, dann ist die T-Com auch nur ein Reseller?
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Beitragvon fleKs » 25.10.2006 17:18

ich dachte t-com = telekom (t-com ist eben nur der neuere name, da man ja alles auf t-xxx gelegt hat (t-mobile, t-com,...). Oder nicht? oO
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Beitragvon governet » 25.10.2006 17:22

Ne die Telekom ist der Mutterkonzern. Mit den Tochterunternehmen T-Mobile, T-Com, (T-Online) usw. Aber für uns ziemlich undurchsichtig, da fast immer alles mit Telekom belegt wird.
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Beitragvon Viro » 25.10.2006 20:33

Das Netz gerhört der Telekom. T-Com vertreibt alles was man damit machen kann. T-Online wird sich wohl über lang oder kurz bei T-com eingliedern.
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Beitragvon Fiede » 26.10.2006 06:52

ich mein klug haben sie es ja gemacht mit ihren tochterunternehmen ^^. Schön mal das Unternehmen in einzelene Firmen eingliedert und das Hauptunternehmen nur für Leitung und Aktiengeschäfte nehmen ^^.

Die haben dann ihre Ruhe vor nervigen Klagen, weil keine Sau weiß, was zu welchem Unternehmen nun gehört ^^
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Beitragvon governet » 26.10.2006 14:16

OK. Mail ist raus. Dann warten wir mal wieder einen Monat ;)
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Beitragvon governet » 14.12.2006 17:48

So wie es aussieht, wird die EU-Kommission sich nicht um dieses Thema kümmern und verweist auf die Bundesnetzagentur. Aber was wir von dieser zu erwarten haben, wissen wir ja schon.
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Beitragvon Soul-blade » 15.12.2006 16:26

Haben wir eig jemals irgendwo ne Positive antwort gehört?
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Beitragvon governet » 16.12.2006 00:38

Nicht wirklich, aber dazu machen auch noch viel zu wenig Druck. Was bringt es wenn sich einer sich irgendwo beschwert und die andern nur zu kucken? Unternehmt auch mal selber was.
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Beitragvon essig » 16.12.2006 01:57

Was bringt es wenn sich einer sich irgendwo beschwert und die andern nur zu kucken? Unternehmt auch mal selber was.


kurz aber richtig. viel mehr muss man dazu eigentlich auch gar nicht sagen. jeder kann HELFEN.
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Beitragvon Soul-blade » 16.12.2006 12:22

@gove wir können den Poltiker ja zu texten, Jeder schreibt einen Brief... am besten auch noch alle familien mitglieder.... und dann?? würde er dennoch sagen wendet euch an die "Regelierungsbehörde"
Und bei dennen hilft auch kein massen schreiben, wegen ihre Lobbyisten.
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Beitragvon governet » 16.12.2006 12:26

Soul-blade hat geschrieben:@gove wir können den Poltiker ja zu texten, Jeder schreibt einen Brief... am besten auch noch alle familien mitglieder.... und dann?? würde er dennoch sagen wendet euch an die "Regelierungsbehörde"
Und bei dennen hilft auch kein massen schreiben, wegen ihre Lobbyisten.
Geld ist eben mehr Wert als ein zufriedener Bürger.

Ich meinte das eher allgemein und nicht nur die Politiker, sondern auch Zeitungen, Fernsehen und so weiter. Immer schön auf das Problem aufmerksam machen. (Steter Tropfen höhlt den Stein ;) )
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Beitragvon governet » 05.01.2007 20:07

Sozusagen das Abschlussschreiben:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Antwort. Seit 2. Januar 2007 wurde hier nun von der Telekom (bzw. der Marke T-Online) eine Schmalbandflatrate eingeführt. Der Preis dieser beträgt 79,99 Euro (damals 79 DM). Das hier ein Wettbewerb herrschen wird, davon ist nicht auszugehen. Wie in meinen letzten Schreiben schon erwähnt, gibt dies, meines Erachtens, wahrscheinlich weder das bestehende Großhandels-Modell nach DLE-FRIACO, noch die Interconnectiongebühren her.

Auch der Vorschlag des Bundesrates (Bundesrat-DRS 359/06 Ziff.4), den sie in Ihrem Schreiben vom 19. Oktober 2006 erwähnten, wurde nicht in der Gesetzgebung berücksichtigt. (Bundestag-DRS: 0886/06 http://dip.bundestag.de/brd/2006/0886-06.pdf ).

Von daher sehe ich keine Chance, dass in Deutschland, aufgrund der schlechten Umsetzung der Möglichkeiten der EU-Richtlinien ins deutsche Recht und dem Protektionismus durch die deutsche Regierung, sowie der Bundesnetzagentur, eine Großhandelsflatrate nach dem ST-FRIACO-Modell eingeführt wird. Es wäre wahrscheinlich der EU-Kommission möglich, diese als Vorleistung zu bestimmen, aber wie aus Ihren Schreiben hervorgeht, sieht die EU-Kommission dafür nicht die Notwendigkeit, obwohl dieses Problem sehr wahrscheinlich auch noch andere EU-Länder betreffen dürfte.

Von daher hoffen wir, dass die EU-Kommission vielleicht doch noch ihre Meinung ändern wird, vor allem, wenn eine zentrale Regulierungsbehörde geschaffen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
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