Verbesserungsvorschläge (auch bezüglich Rechtschreibung) werden gern entgegengenommen.
Sehr geehrte Frau Reding,
wie ich heute auf einer News-Seite im Internet lesen konnte, setzt sich die EU-Kommission für günstigere Breitband-Internet-Zugangspreise ein. Dies mag für die Breitbandnutzer eine gute Nachricht sein, die Schmalband-Zwangsnutzer regt es wahrscheinlich eher auf. Man liest in einschlägigen News-Seiten nur noch von Breitbandregulierung, jedoch wurde unsere „Randgruppe“ schon lange nicht mehr in Regulierungsvorschlägen bzw. in der Regulierung selbst beachtet, jedenfalls nicht hier in Deutschland.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, gibt es in Deutschland nicht überall breitbandige Internetzugänge wie z. B. DSL, Kabelinternet oder UMTS. In diesen Gebieten sind die Nutzer von der lokal „monopolartig“ agierenden T-Com abhängig. Das Problem, welches dabei auftritt., ist, dass die Internetnutzer nur über Schmalband-Zugänge ins Internet gelangen können, welche nur im Zeittakt abgerechnet werden. Da die Seiten des Internets immer größer werden, dürfte auch klar werden, dass die Zeit bis so eine Internetseite aufgebaut ist immer länger dauert und die Nutzer immer mehr Geld, um in den Genuss von Internet zu kommen, zahlen müssen.
Man könnte jetzt argumentieren, dass die Internet by Call Tarife im Vergleich zu anderen europäischen Staaten im unteren Preisniveau angesiedelt sind und dadurch die Nutzer relativ preiswert ins Internet gelangen können, jedoch für Personen, die auf das Internet angewiesen sind (z. B. für Updates, Recherchen bzw. Informationsbeschaffung, Pflege von Internetseiten, Datenübermittlung usw.) sieht die Sache schon anders aus, da sie dann bis zu dreistellige Beträge am Monatsende auf ihrer Telefonrechnung vorfinden. In vielen EU-Ländern gibt es für diese Schmalband-Nutzer eine günstige Flatrate, die aus der Einführung von günstigen Großhandelsflatrates hervorging. In Deutschland gibt es etwas vergleichbares jedoch nicht.
Durch diesen Umstand tummeln sich auch immer mehr „unseriöse“ Firmen im IbC-Markt, welche die Nutzer durch 0,01-0,09 ct/min ködern und damit in ihre „Tarif-Fallen“ locken. Dies führt dann oft genug am Monatsende wiederum bis zu dreistelligen Beträgen auf der Telefonrechnung.
Weiterhin ist es wahrscheinlich ein Hohn für die Schmalband-Kunden, wenn sie mit ansehen müssen, dass die T-Com für ihr Produkt „T-DSL via Satellit“ eine Zeit-Flatrate für den Rückkanal, welcher über einen Schmalband-Zugang realisiert wird, anbietet und dies zu einem wahrscheinlichen Preis von 22,40 Euro, den die „DSL via Satellit Flat“ zum Preis von 79,90 Euro beinhaltet.
Rechnung:
29,90 Euro für „T-DSL-via Satellit 30“ (30 Std. inklusiv)
49,90 Euro für „T-DSL via Satellit 90“ (90 Std. inklusiv )
macht für 60 Std. 20 Euro (ohne Grundgebühr) (Preis von 90 h minus preis von 30 h)
macht für 30 Std. 10 Euro (ohne Grundgebühr).
Macht damit eine Grundgebühr von 19,90 Euro (29,90 Euro -10 Euro)
Die „T-DSL via Satellit Flat“ kostet 79,90 Euro, davon die Grundgebühr subtrahiert macht 60 Euro.
Da die Minutenpreise für Satellit nach den Inklusiv-Volumen 5 ct /min kosten, und T-Online Internet by Call für 1,9 ct/min anbietet, hat der Rückkanal einen Anteil von 38 % am Minutenpreis.
D. h. 38 % von 60 Euro sind 22,40 Euro für die Rückkanal-Flat.
Nun wird häufig diskutiert, dass dies keine echte Flatrate sei, welche für den Rückkanal angeboten wird, da über ihn nur der Upload erfolgt. Dies mag vielleicht stimmen, häufig wird aber nicht beachtet, dass bei Schmalband-Verbindungen nur zeitgetaktete Verbindungsentgelte anfallen, welche unabhängig von der Up- oder Downloadfähigkeit anfallen. Was bei dieser Tariffierung immer zählt ist die reine zeitliche Verbindung.
Anderen Satelliten-Breitband Anbietern sowie Schmalband-Anbietern steht die Möglichkeit nicht offen, ihren Kunden eine Pauschale für den Rückkanal bzw. eine Schmalbandverbindung anzubieten, da es in Deutschland keine günstige Großhandelsflatrate gibt. Daher sehe ich hier einen gewaltigen Wettbewerbsnachteil für diese Unternehmen und auch einen großen Nachteil für die Kunden. Zum einen muss der Kunde um in den Genuss einer Flatrate zu kommen auf das teure Satelliten-Breitband umsteigen, mit seinen vielen Nachteilen und zum anderen hat er keine Auswahlmöglichkeit, da diese Voll-Flatrate nur von einem Unternehmen angeboten werden kann.
Dieser Sachverhalt wurde von unserer Seite auch schon der Bundesnetzagentur im April vorgetragen, eine Antwort steht bis jetzt aus.
Ich appelliere deshalb an Sie, sich für die Einführung bzw. Regulierung einer günstigen Großhandelsflatrate, wie es sie schon in vielen EU-Ländern gibt, in Deutschland einzusetzen, um die immer größer werdende Preisdiskrepanz zwischen Breitband- und Schmalbandinternetzugängen zu stoppen.
Ich schreibe Ihnen im Namen der „Initiative gegen digitale Spaltung“, lassen Sie mich daher kurz ein paar Worte zur Initiative sagen. Wir sind eine im Jahr 2005 gegründete und sehr schnell wachsende Interessengemeinschaft mit derzeit knapp 1000 Mitgliedern. Hauptziel ist die mittelfristige Sicherstellung einer flächendeckenden, angemessenen und fairen Breitbandversorgung in ganz Deutschland sowie die Wiedereinführung einer Schmalband-Flatrate.
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Antwort und möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieser Brief und Ihre Antwort auf den Internetseiten der „Initiative gegen digitale Spaltung“ (http://www.geteilt.de) veröffentlicht wird. Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte mit. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gruß Governet