in den letzten Monaten gingen mir vermehrt Anfragen bzgl. der Kündigung von "Altanschlüssen" nach einem erfolgten Ausbau durch einen anderen Anbieter zu. Wir hatten im Jahr 2009 eine Entscheidung durch das Amtsgericht Fürth (Az.: 340 C 3088/08) auf dem Tisch, welches hier Abhilfe schaffen kann. Ich möchte im folgenden kurz das Urteil darstellen und anschließend zur Mitarbeit eines Musterkündigungsschreiben mit euch erarbeiten.
onlineundrecht.de hat geschrieben:Fristlose Kündigung bei Nichterreichen der vereinbarten DSL-Bandbreite
Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08
Leitsatz:
1. Ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über eine Flatrate mit DSL 6.000 abschließt, kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam.
Sachverhalt:
Der Kläger bestellte bei der Beklagten, einem Internet-Provider, eine Flatrate für Telefon und DSL-Nutzung in der Tarifvariante "Doppel-Flat 6.000 inklusive Speedoption 16.000" zum monatlichen Preis von 39,99 € bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Drei Tage nach der Bestellung teilte ihm die Beklagte mit, dass er zunächst einen Telekom-Anschluss benötige, den er für ca. 100 € einrichten ließ. Sodann konnte er über die Beklagte kostenlos telefonieren. Der DSL-Anschluss wurde nach anderthalb Monaten freigeschaltet, und zwar mit einer Bandbreite von 3.072 kbit/s. Nachdem ihm die Beklagte auf Nachfrage hin mitteile, dass eine Verbesserung der Bandbreite derzeit nicht geplant sei, kündigte der Kläger den Vertrag fristlos und forderte auch die 100 € für den Telekom-Anschluss zurück.
Entscheidung:
Die Kündigung erfolgte rechtmäßig, urteilte das Amtsgericht.
Der Vertrag sei über eine Bandbreite von 6.000 kbit/s zustande gekommen. Zudem sei die Speedoption Vertragsbestandteil geworden. An diesen Vertrag sei die Beklagte gebunden gewesen. Die bereitgestellte geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kläger an einem auf 24 Monate ausgelegten Vertrag nicht länger festhalten müsse.
Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.
Dagegen erhielt der Kläger das Geld für die Einrichtung des Telekom-Anschlusses nicht zurück. Den getätigten Aufwendungen stehe der Vorteil der Möglichkeit kostenlos zu telefonieren gegenüber. Die Ersparnis für das Telefonieren gleiche die Einrichtungskosten aus.
Ich denke angesprochen sind hier besonders Nutzer, welche in "DSL light Zonen" wohnen, hier bestehen oft Verträge mit DSL 2.000 oder DSL 6.000 oder es sind sogar noch größere Bandbreiten auf der Rechnung zu finden. Pech werden wohl auch weiterhin die Leute haben, welche nur ISDN erhalten. Bei ISDN liegt eine Leitungsvermittlung mit garantierter Bandbreite zu Grunde, damit steht die gebuchte Bandbreite auch tatsächlich zur Verfügung, ähnlich verhält es sich beim Modem - sollte es hier ein instabiles Netz geben, sehe ich aber auch hier Chancen.
Bevor ich mich jetzt ran mach und wild drauf los schreibe möchte ich mit euch kurz sammeln was alles rein muss, ich mach mal den Anfang und schlage vor:
- Anschrift aktueller Provider
- Anschrift Kunde (ich selbst)
- Thema/Betreff
Kündigung des Anschlusses mit der Nr. auf Grundlage Az.: 340 C 3088/08 Amtsgericht Fürth - Anschreiben
sehr gehrter etc. - Einleitung
hiermit kündige ich per sofort den Anschluss Nr. Aufgrund von Nichterbringung der Downloadgeschwindigkeit. Gem. Vertrag beträgt diese 6.000 kbit/s, derzeit sind stehen nur 384kbit/s zur Verfügung. - Hauptteil
Nach eingehender Prüfung steht die vertraglich geregelte Downloadgeschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung, folgende Messungen wurden durchgeführt:- Aufzählung von Downloads, Früh, Mittag, Abend, Nacht an mehreren Tagen in der Woche - Bilder im Anhang
- Schluss
ich bitte Sie mir eine Bestätigung meiner Kündigung innerhalb der nächsten 2 Wochen zuzusenden und verbleibe mit freundlichen Grüßen. - Unterschrift, Signatur, Kontaktdaten, Name in Klartext (des Anschlussinhabers!)
Ich freue mich auf eure Meinungen/Ergänzungen