Für weitere Vorschläge, Verbesserungen, Rechtschreib-Korrekturen wäre ich dankbar. Da ich den Schriftverkehr nicht selbst erledigen kann, hoffe ich, dass sich jemand finden wird. Kann auch über E-Mail erfolgen.
Gruß Governet
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie sich der Terminierungsentgelte im Mobilfunk angenommen haben, hoffen wir, dass sie sich dem Problem, welches ich im Folgenden erläutern möchte, annehmen werden, bzw. auch hier einen Druck auf die Bundesnetzagentur ausüben können.
Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt sein dürfte, gibt es in Deutschland nicht überall breitbandige Internetzugänge wie z. B. DSL, Kabelinternet oder UMTS. In diesen Gebieten sind die Nutzer von der lokal „monopolartig“ agierenden T-Com abhängig. Das Problem welches dabei auftritt. ist dass die Internetnutzer nur über so genannte Schmalband-Zugänge ins Internet gelangen können, welche nur im Zeittakt abgerechnet werden. Da die Seiten des Internets immer größer werden, dürfte auch klar werden, dass die Zeit bis so eine Internetseite aufgebaut ist immer länger dauert und die Nutzer immer mehr Geld, um in den Genuss von Internet zu kommen, zahlen müssen.
Vergleicht man die Verbindungsgebühren mit denen von DSL, so stellt man leicht fest, dass es hier auch Zeitgetaktete Angebote gibt, welche ungefähr im gleichen Preisniveau liegen. Aber es gibt hierbei Angebote die über einen Volumentarif abgerechnet werden, sowie Flatratetarife. Die Flatrate- und Volumentarife gibt es für ISDN- und Analog-Zugänge nicht, was eine große Preisdiskrepanz zwischen Schmalband und Breitband-Verbindungen aufwirft., wenn das Internet durch den Nutzer öfter genutzt wird bzw. genutzt werden muss (z. B. für Updates, Recherchen, Pflege von Internetseiten, Datenübermittlung). Vergleicht man auch noch die Geschwindigkeiten welche heut schon bis auf das 100fache im Vergleich zu Analogzugängen gestiegen sind, so wird leicht ersichtlich, dass man hier für weniger Leistung einen gleichen Minutentarif bzw. einen höheren Monatspreis im Vergleich zu Verbindungs-Tarifen von Breitband zahlen muss.
Man könnte jetzt argumentieren, dass genügend „Discount-Angebote“ existieren, wo Internetnutzer für ca. 0,05 ct./min ins Internet gelangen können. Wenn man aber bedenkt, dass das Interconnectionentgelt, welches die T-Com erhält, bei ca. 0,49 ct./min liegt, könnte man schon im Vorfeld an dubiose Geschäftemacherei denken. Da diese „Discounter“ ihre Tarife in bestimmten „Zeitfenstern“ anbieten, welche meist bei 1-4 Stunden liegen, ist es für den Nutzer ein leichtes in eine „Tarif-Falle“ zu gelangen. So bieten einige dieser „Discounter“ nach dem „Billig-Zeitfenster“ einen Minutentarif von bis zu 9,99 ct/min an - man könnte hier schon von Mondpreisen reden. Passt der User nicht auf, so kann das für ihn böse enden, wenn er seine Telefonrechnung am Ende des Monats erhält. Solche Fälle findet man immer öfter auf:
http://www.onlinekosten.de/forum/forumdisplay.php?f=88 oder
http://forum.computerbetrug.de/forumdisplay.php?f=15
In der Regel werden auch die „Zeitfenster“verschoben, so dass anstelle eines günstigen Tarifes ein teurer in diesem Zeitabschnitt gilt. Der Nutzer merkt dies meist zu spät, da die Tarife auf den Internet-Seiten der „Discounter“ teilweise erst kurz vor der Tarifänderung aktualisiert werden. Auch die Bekanntgabe der Tarifänderungen über bekannte Newsdienste (z.B. Teltarif, Onlinekosten usw.) erfolgt meist viel zu spät bzw. erst nach der Änderung.
Ein weiterer Fall der auch auftrat, der Ihnen aber bekannt sein dürfte, ist der Fall mit der Avanio GmbH. Hier wurden wahrscheinlich tausende Internetnutzer unfreiwillige ClubMitglieder und durften bzw. dürfen immer noch monatliche Grundgebühren zahlen (teilweise auch diejenigen noch, welche Hilfsweise gekündigt hatten). Leider wurde die Bundesnetzagentur hier nicht tätig mit der Begründung, dass sie nicht zuständig wäre, was man aber bezweifeln könnte.
Damit bleibt dem schmalbandigen Internetnutzer, welcher die undurchsichtigen Angebote nicht mehr durchschaut, nur zumeist sichere, damit aber teurere „Internet By Call“ Tarife zu wählen und hat damit am Ende des Monats bis zu dreistellige Beträge für die Internetnutzung zu zahlen. Darunter fallen auch die Angebote der T-Online. Die Verbindungstarife reichen hier von 16,95 € für 30 Stunden bis hin zu 49,90 € für 120 Stunden bzw. „günstige“ 1,99 ct./min. Vergleicht man diese Verbindungstarife mit dem DSL-Doppel-Flatrate-Angebot von 9,95 € der T-Com, so kann man nicht verstehen, dass für eine minderwertige Verbindung ein höherer Preis gezahlt werden muss, als für die Verbindung mit einer bis zu 100-fach höherwertigen Verbindung.
Woran es hier in Deutschland zu hapern scheint, sind Flatrate-Angebote (welche schon existierten) bzw. eine günstige Großhandelsflatrate als Vorleistung der T-Com. Solche Angebote gibt es in vielen Europäischen Staaten schon seit Jahren (z. B. Groß Britannien, Frankreich, Italien, Belgien, Spanien, Finnland, Irland, Niederlande, Portugal, Slowakei, Tschechien, Ungarn). Eine günstige Großhandelsflatrate sollte auch hier in Deutschland verordnet werden, wobei die damalige RegTP jedoch einen Rückzieher machte. Es wird sogar noch unverständlicher, wenn man bedenkt, dass Telekom-Tochterunternehmen in anderen EULändern (Spanien und Ungarn) für eine Großhandelsflatrate vor Gericht gegangen sind und Recht bekamen und es die Telekom hier in Deutschland nicht für notwendig erachtet, eine günstige Großhandels-Flatrate anzubieten. Noch unverständlicher wird die ganze Sache, da die T-Com eine Telefon-Flatrate anbietet.
Die Verlierer sind in jedem Fall die Zwangs-Schmalband-Nutzer, welche durch den nicht in die Gänge kommenden flächendeckenden Breitbandausbau, an minderwertige aber teure Dienste gebunden werden und somit wahrscheinlich auch noch den immer höher werdenden Leistungsausbau (z. B. V-DSL oder ADSL2+) mitfinanzieren, ohne jemals in den Genuss dieser Produkte zu gelangen. Weiter noch, es wird ihnen auch noch das minderwertige „Breiband“ über Satellit angeboten. Und dies zu einem Preis, welcher den des leitungsgebundenen Breitbandpreises ziemlich übersteigt. Bei Satelliten-„Breitband“ gibt es ziemlich viele Nachteile gegenüber anderen Breitbandtechniken und unter Umständen fällt die Download-Geschwindigkeit auf ISDN-Niveau zurück oder man wird nach einem bestimmten Downloadvolumen gedrosselt. ( http://www.onlinekosten.de/forum/showpo ... stcount=10 ) Was aber wohl noch „unverschämter“ ist und in einigen Foren schon zu lesen war, dass den Kunden zugetan wurde, dass sie doch umziehen mögen, um in den Genuss von DSL zu gelangen.
Weiterhin ist es wahrscheinlich ein Hohn für die Kunden, wenn sie mit ansehen müssen, dass die T-Com für ihr Produkt „T-DSL via Satellit“ eine Zeit-Flatrate für den Rückkanal, welcher über einen Schmalband-Zugang realisiert wird, anbietet und dies zu einem wahrscheinlichen Preis von 22,40 €, den die „DSL via Satellit Flat“ zum Preis von 79,90 € beinhaltet.
Rechnung:
29,90 mit „T-DSL-via Satellit 30“ (30 Std. inklusiv)
49,90 mit „T-DSL via Satellit 90“ (90 Std. inklusiv )
macht für 60 Std. 20 Euro (Preis von 90 h minus preis von 30 h)
macht für 30 Std. 10 Euro.
Macht damit eine Grundgebühr von 19,90 € (29,90 € -10 €)
Die „T-DSL via Satellit Flat“ kostet 79,90 € davon die Grundgebühr subtrahiert macht 60 Euro.
Da die Minutenpreise für Satellit nach den Inklusiv-Volumen 5 ct /min kosten, und T-Online Internet by Call für 1,9 ct/min anbietet, hat der Rückkanal einen Anteil von 38 % am Minutenpreis.
D. h. 38 % von 60 € sind 22,40 € für die Rückkanal-Flat.
Nun wird häufig diskutiert, dass dies keine echte Flatrate sei, welche für den Rückkanal angeboten wird, da über ihn nur geuploaded wird. Dies mag vielleicht stimmen, häufig wird aber nicht beachtet, dass bei Schmalband-Verbindungen nur „zeitgetickerte“ Verbindungsentgelte anfallen, welche unabhängig von der Up- oder Downloadfähigkeit anfallen. Was bei dieser Tariffierung immer zählt ist die reine zeitliche Verbindung.
Dieser Sachverhalt mit der beinhalteten „Flatrate“ wurde durch uns auch schon der Bundesnetzagentur vorgetragen, da dieser Dienst wahrscheinlich gegen das TKG und das TKV verstößt. Leider hielt aber die Netzagentur es nicht für nötig uns eine Antwort zukommen zu lassen, geschweige denn irgendetwas zu unternehmen. (Den Brief finden Sie als Anlage)
Was man ganz klar erkennen kann, dass die Telekom sowie die Bundesnetzagentur nicht im Interesse der Verbraucher zu handeln scheinen. Deshalb wenden wir uns jetzt an Sie, damit den Verbrauchern die zwangsweise auf teuren Internetzugängen gehalten werden, vielleicht durch Ihnen endlich einmal Gehör verschafft wird.
Ich schreibe Ihnen im Namen der „Initiative gegen digitale Spaltung“, lassen Sich mich daher
kurz ein paar Worte zur Initiative sagen. Wir sind eine vor kurzem gegründete und sehr
schnell wachsende Interessengemeinschaft mit derzeit knapp 700 Mitgliedern und über 5000
Unterstützern. Hauptziel ist die mittelfristige Sicherstellung einer flächendeckenden, angemessenen und fairen Breitbandversorgung in ganz Deutschland sowie die Wiedereinführung einer Schmalband-Flatrate.
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für Ihre Antwort und möchte Sie darauf aufmerksam
machen, dass dieser Brief und Ihre Antwort auf den Internetseiten der „Initiative gegen
digitale Spaltung“ (http://www.geteilt.de) veröffentlicht wird. Sollten Sie mit der Veröffentlichung
Ihrer Antwort nicht einverstanden sein, dann teilen Sie mir dies bitte schriftlich mit. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen