... die Beratungen zum Telekommunikationsgesetz gehen nach der Sommerpause in ihre abschließende Phase. Aus unserer Sicht besteht die entscheidende Aufgabe des neuen Telekommunikationsgesetzes in der Sicherstellung der Breitband-Grundversorgung. Deshalb ist es uns wichtig, noch einmal ausdrücklich für die Festschreibung eines Breitband-Universaldienstes zu werben. Nachfolgend möchte ich Ihnen unsere Vorschläge nochmals erläutern:
1. Der Universaldienst muss ohne Verzug Gesetzeskraft erlangen.
Der Wettbewerb hat es mehr als ein Jahrzehnt lang nicht vermocht, eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Im Gegenteil, er funktioniert seit einigen Jahren überhaupt nicht mehr. In der Fläche werden Unternehmen nur noch tätig, wenn durch kräftige Subventionen Wirtschaftlichkeitslücken geschlossen werden. Viele Kommunen nutzen allerdings die Fördermöglichkeiten nicht. Entweder, weil vor Ort das notwendige Problembewusstsein fehlt oder weil der Haushalt schlicht den erforderlichen Eigenanteil nicht zulässt. Oft wird auch darauf vertraut, dass der angekündigte Ausbau mit Mobilfunktechnologien (LTE) alle Probleme lösen wird. Aus unserer Sicht deutet jedoch nichts darauf hin, dass dies kurz- bis mittelfristig der Fall sein könnte. Gerade deren physikalischen Eigenschaften sind es, die eine wirklich flächendeckende Versorgung als aussichtlos darstellen. Die Schaffung eines so engmaschigen Mobilfunknetzes, dass wirklich jeder Nutzer erreichbar ist, ist nicht zu erwarten.
Das von den Wirtschaftsverbänden mantrahaft vorgetragene Argument, der Universaldienst führe zu einer Einstellung aller Investitionen, ist nicht nachvollziehbar. Der „LTE-Ausbau“ erfolgt bereits nach (von uns als unzureichend kritisierten, aber doch existenten) Verpflichtungen. In anderen Technologien wird nur investiert, wenn die öffentliche Hand den Gewinn garantiert. Welche Investitionen meint man also?
Wir halten es auch nicht für erforderlich, zunächst über einen längeren Zeitraum Daten zu erfassen, um die erforderlichen Universaldienstparameter zu ermitteln. Entsprechende Erhebungen liegen in Form des Jahresberichts der BNetzA bzw. der diesen Berichten zugrunde liegenden Daten bereits vor. Es geht nicht um eine auf den einzelnen Anschluss festzulegende Größe, sondern um die statistisch zu ermittelnde Größe dessen, was von der Mehrheit genutzt wird. Für die weitere Vorgehensweise haben wir in der Stellungnahme Vorschläge unterbreitet.
2. Der Universaldienst muss den heutigen und mittelfristig zu erwartenden Ansprüchen gerecht werden.
Die Definition eines Internetzuganges allein nach der erreichbaren Downloadbandbreite ist inzwischen völlig unzureichend. Die heutigen und erst recht die schon bald üblichen Anwendungen stellen weitere Ansprüche. Dies sind eine möglichst niedrige Latenz (Antwortzeitverhalten) und eine dauerhafte Verfügbarkeit. Ein funktionaler Internetzugang muss deshalb diese Parameter ebenso beinhalten. Aus den in festgelegten Intervallen ermittelten gewichteten Mittelwerten aller geschalteten Breitbandanschlüsse soll so der Umfang des Universaldienstes bestimmt werden. Damit wird Technologieneutralität, als auch die EU-konforme Begrenzung auf von der Mehrheit der Nutzer in Anspruch genommene Leistung gewährleistet. Zudem wird eine automatische regelmäßige Anpassung möglich, ohne dass es einer langwierigen parlamentarischen Behandlung bedarf.
Für in der Diskussion völlig unzureichend berücksichtigt halten wir die Behandlung von Einschränkungen des Internetzuganges. Aus unserer Sicht dürfen Internetzugänge weder in Zeit noch in Volumen begrenzt werden. Willkürlich festgelegte Drosselstufen, die den Zugang entwerten, sind nicht akzeptabel. Sie schränken insbesondere die Informationsfreiheit der Nutzer ein.
Fazit
Mit unserer Stellungnahme zur Anhörung haben wir Wege aufgezeigt, eine wirklich flächendeckende und nachhaltige Grundversorgung mit Breitbandinternetanschlüssen als Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe der Menschen und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erreichen. Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes besteht die reale Chance, diese Grundversorgung tatsächlich durchzusetzen. In der jüngsten Zeit war eine Bereitschaft zur Festschreibung des Universaldienstes quer durch die politischen Lager erkennbar. Wir setzen darauf, dass sich die Befürworter über Fraktionsgrenzen hinaus verständigen werden. Lassen Sie die Gelegenheit nicht aus Parteien-Proporz heraus verstreichen. Die Betroffenen der digitalen Spaltung bauen auf Sie. Deutschland braucht den Universaldienst.
... nach der Sommerpause beginnt die Diskussion um die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nochmals an Fahrt. Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Positionen zum Thema nochmals darzulegen und für unsere Meinung zu werben.
Die anstehende Neufassung des TKG bietet die einmalige Chance, die digitale Spaltung in unserem Land nachhaltig aufzuheben. Durch die Festlegung eines Universaldienstes für Breitbandinternetzugänge in der von uns vorgeschlagenen Form werden mittelfristig alle Diskussionen über die Verfügbarkeit von Internetzugängen obsolet. Allen Menschen, egal wo sie arbeiten oder leben, wird der ihnen laut Artikel 87 f GG zustehenden Anspruch auf angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährt werden.
Bedenken Sie: Der Markt hat die flächendeckende Versorgung mit diesen Dienstleistungen bis heute nicht geschafft. Es ist auch nicht zu erwarten, dass dies je geschieht. Denn entgegen der Beteuerungen aus der Branche steht dort ein schneller Return of Invest im Vordergrund und nicht die flächendeckende Versorgung. Diese zu gewährleisten, ist Aufgabe des Staates, wie bei anderen Elementen der Daseinsvorsorge auch.
Durch die laufenden Förderprogramme wurden zwar in den letzten zwei Jahren deutliche Fortschritte erreicht. Allerdings ist auch davon keine nachhaltige Lösung zu erwarten. Erstens gibt es nicht wenige Kommunen, die entweder die Eigenanteile nicht aufbringen können oder in denen es vor Ort einfach am erforderlichen Problembewusstsein mangelt. Zum anderen werden durch die Programme Mindestanforderungen erfüllt, die bereits in kurzer Zeit erneut Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und vor allem der Wirtschaft geben werden.
Ebenso ist nicht zu erwarten, dass neue Technologien (wie z.B. LTE) weiterhelfen. Auch hier gilt das Gesetz des Marktes, wonach mit wenig Mitteln maximaler Gewinn zu erwirtschaften ist. Es werden zwar einige "weiße Flecken" mitversorgt, aber längst nicht alle. Dies ist in den Ausbauverpflichtungen der BNetzA für die Frequenzen der digitalen Dividende auch gar nicht vorgesehen. Es gibt also keinen Grund zu übertriebenen Optimismus, zumal die Mobilfunkanschlüsse gegenüber festnetzbasierenden auch über erhebliche technisch bedingte Nachteile verfügen.
Wir meinen, dass nur ein Universaldienst, der regelmäßig automatisch den von der Mehrheit der Nutzer verwendeten Parametern hinsichtlich Bandbreite, Verfügbarkeit und Latenz entspricht, die nach wie vor bestehende digitale Spaltung nachhaltig aufheben kann. Alles andere ist im Grunde Doktern an den Symptomen, aber keine endgültige Lösung. Ohne Universaldienst wird Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit das Problem in Form von Protesten auch aus Ihrem Wahlkreis wieder einholen. Wir ersuchen Sie deshalb, sich unsere Vorschläge nochmals genauer anzuschauen und in der abschließenden parlamentarischen Beratung die richtigen Weichen zu stellen. Wer "Breitband für alle" will, muss dies gesetzgebend umsetzen. Alles andere führt zu "Breitband für die meisten". Dies aber ist für ein Hochtechnologieland wie Deutschland inakzeptabel.
Für Ihre Fragen und Kommentare stehen wir gern zur Verfügung.
Zudem wird eine automatische regelmäßige Anpassung möglich, ohne dass es einer langwierigen parlamentarischen Behandlung bedarf.
bru62 hat geschrieben: Lassen Sie die Gelegenheit nicht aus Parteien-Proporz heraus verstreichen. Die Betroffenen der digitalen Spaltung bauen auf Sie. Deutschland braucht den Universaldienst.
governet hat geschrieben:bru62 hat geschrieben: Lassen Sie die Gelegenheit nicht aus Parteien-Proporz heraus verstreichen. Die Betroffenen der digitalen Spaltung bauen auf Sie. Deutschland braucht den Universaldienst.
Das "nicht aus Parteien-Proporz heraus" würde ich rausnehmen.
Ansonsten super. Ich würde auch Text 1 bevorzugen.
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