Bundesnetzagentur (6)

Schreiben an die Verantwortlichen

Bundesnetzagentur (6)

Beitragvon k-ten » 15.09.2008 13:15

Von: karsten.gaube mail entfernt
Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2008 17:23
An: Verbraucherservice Telekommunikation
Betreff: freenet falsche Verfügbarkeitsangaben zu DSL

Mitteilung:
Hallo,
nach vielen Jahren vergeblicher Anfragen ist mir ein sehr makabere Anbieterform in Erfahrung bekommen. Mein Nachbar Herr K. hat die Verfügbarkeitsabfrage der freenet und hat einen verbindlichen Auftrag abgeschlossen, der natürlich nach einer Woche als nicht realisierbar abgeschrieben wurde.
Wie kann der Anbieter zu einer brauchbaren Qualität seiner DSL Abfrage aufgefordert werden ?




Date: Wed, 23 Jul 2008 13:58:09 +0200
Subject: V.I. Vertragsangelegenheit; Breitband, DSL, VoIP etc [freenet.de]; [ ]
From: *mail entfernt*
To: <karsten.gaube*mail entfernt*>

Vorgangsnummer entfernt

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr Gaube,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über vertragsrechtliche Probleme mit dem Anbieter von Internet-Dienstleistungen freenet (DSL, VoIP, WiMax, E-Mail etc.) beschweren. Insbesondere beklagen Sie

Nach Ihren Angaben wird der Durchführung einer "manuellen" Verfügbarkeitsprüfung ein DSL-Vertragsabschluss vorausgesetzt. Damit sei die an Ihrem Anschluss realisierbare Datenrate bei Vertragsbeginn nicht bekannt ist. Sie bitten mich um Informationen, welche Datenrate an Ihrem Anschluss möglich ist.

Ihr Verhältnis zu Ihrem Anbieter ist durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).
Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.
Als Hauptregulierungsinstrument soll hier der Wettbewerb fungieren. D. h. es wird davon ausgegangen, dass ein Anbieter mit Mängeln bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zunehmend Marktanteile verliert und somit über diesen Weg gezwungen wird, für die Abstellung solcher Mängel zu sorgen.

Die tatsächliche Realisierbarkeit eines breitbandigen Internetanschlusses (DSL, VDSL etc.) an Ihrem individuellen Anschluss hängt von einer Reihe von Bedingungen ab und muss in jedem Einzelfall aufwändig "manuell" von den Anbietern geprüft werden. Da diese Prüfung mit Aufwand und Kosten für die Anbieter verbunden ist, setzen diese häufig ein Vertragsverhältnis der Verfügbarkeitsprüfung voraus. Erst nach der individuellen "manuellen" Anschlussprüfung kann eine genaue Aussage über die Realisierbarkeit eines breitbandigen Internetanschlusses an Ihrem Teilnehmeranschluss gemacht werden.

Die von Ihnen berichteten vertragsrechtlichen Probleme sind nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts. Die Beurteilung Ihrer vertraglichen Angelegenheiten kann ich somit hier nicht vornehmen.
Ihr Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre damit nur der Anbieter Ihrer Wahl, oder Sie könnten sich mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u. ä.) an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen, oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Gerne teile ich Ihnen die Anschrift Ihrer nächstgelegenen Verbraucherzentrale mit. Sie lautet:

Verbraucherzentrale SACHSEN-ANHALT e.V.
Beratungsstelle Zentrale
Steinbockgasse 1
06108 Halle

Telefon: entfernt
Telefax: entfernt
mail entfernt


Da rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich Ihnen leider keine weitere Hilfestellung geben.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
mail entfernt
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>
23.07.2008




Von: Karsten.Gaube*mail entfernt*
Gesendet: Mittwoch, 23. Juli 2008 22:49
An: Verbraucherservice Telekommunikation
Betreff: FW: V.I. Vertragsangelegenheit; Breitband, DSL, VoIP etc [freenet.de]; [ ]



Sehr geehrter Verbraucherservice,

viel Worte um sehr wenig Inhalt:

freenet hat mit seiner unlauteren Verfügbarkeitsanwendung potentiellen Kunden eine Verfügbarkeit
hypothetisch angeboten und Vertragsanlage begonnen.
Diese Verfahrensweise ist vom Unternehmen in den letzten Tagen abgestellt worden.



Karsten Gaube




Betreff: Verfügbarkeit von breitbandigen Anschlüssen; Breitband, DSL, VoIP etc [freenet.de]; [ ]


Vorgangsnummer *entfernt*
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr Gaube,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie beklagen, dass der ländliche Raum nicht - oder nur ungenügend - mit breitbandigen Internet-Anschlüssen (insbesondere DSL) versorgt sei. Sie möchten sich darüber informieren, ob die Versorgung mit breitbandigen Internet-Anschlüssen den Vorgaben der Grundversorgung unterliegt. Weiterhin möchten Sie in Erfahrung bringen, ob es Alternativen zu der - vor allem im ländlichen Raum problematischen - Versorgung mit kabelgebundenen breitbandigen Internetanschlüssen gibt.

Das Angebot von breitbandigen Anschlüssen unterliegt gemäß §§78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht den Bestimmungen der Grundversorgung (Universaldienst). Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit Breitbandanschlussprodukten (z.B. DSL) zu versorgen.

Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen. Von daher hat die Behörde keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen, breitbandige Anschlüsse flächendeckend anzubieten.
Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen Endkunden breitbandige Internetanschlüsse angeboten werden, obliegt daher den Unternehmen. Dabei ist zu erwähnen, dass alle Anbieter im Wettbewerb die Möglichkeit haben, eine Versorgung mit eigenen breitbandigen Anschlüssen oder über gemietete Leistungen vorzunehmen.
Die Verfügbarkeit von kabelgebundenen DSL-Technologien kann individuell von den örtlichen und qualitativen Gegebenheiten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) abhängen. Dabei ist festzustellen, dass ein Teil der Teilnehmeranschlüsse derzeit nicht, oder nur eingeschränkt DSL-fähig ist.
Auf nationaler Ebene ist hinsichtlich des Umfangs des oben erwähnten Universaldienstes auf die am 10.05.2007 veröffentlichte Stellungnahme der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage im Bundestag zu verweisen (BT Drs. 16/5302). Danach ist eine Erweiterung des Universaldienstes um den Bereich Breitband nicht beabsichtigt. Es soll vielmehr - so wie es auch aus Ihrer Anfrage hervorgeht - eine gezielte öffentliche Förderung im konkreten Einzelfall erfolgen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit "Hilfe zur Selbsthilfe" die kommunalen Entscheidungsträger und Nachfrager zu individuellen Lösungen zu befähigen. Eine flächendeckende Vollversorgung durch die Deutsche Telekom AG ist nicht zu erwarten.

Damit möchte ich die Erörterung der technischen Möglichkeiten und Grenzen der Versorgung mit kabelgebunden DSL-Anschlüssen verlassen und näher auf die Aktivitäten der Bundesnetzagentur zur Verbesserung der Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen in Deutschland insgesamt eingehen.

Die Bundesnetzagentur verfolgt als Wettbewerbsbehörde das Ziel, chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb - auch in der Fläche - auf den Märkten der Telekommunikation sicher zu stellen. Dabei ist davon auszugehen, dass Wettbewerb über die damit verbundene Erhöhung des Angebots und die Verstärkung des Preiswettbewerbs die Verbreitung von TK-Dienstleistungen fördert. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung des Breitbandanschlussmarktes betrachtet. Hier hat in den vergangenen beiden Jahren der Wettbewerb deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist eine deutliche Erhöhung der Breitbandpenetration zu verzeichnen.

Um zusätzlichen Wettbewerb im Breitbandmarkt anzufachen und um die Breitbandversorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern, hat die Bundesnetzagentur Frequenzen für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang, Broadband Wireless Access (BWA) im Bereich 3,5 GHz, versteigert. Vier Unternehmen haben Frequenzen entweder bundesweit oder regional erhalten.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Anbieter können Sie den Internetseiten http://bwa-versteigerung.bundesnetzagentur.de und http://www.Bundesnetzagentur.de entnehmen.

Darüber hinaus hat die Behörde im August 2007 zusätzliche Frequenzen im Frequenzbereich 5.755 MHz - 5.875 MHz für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) allgemein zugeteilt. Mit BFWA lassen sich von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für andere Teilnehmer realisieren. Dieses dürfte vorwiegend für solche Unternehmen interessant sein, die breitbandige Netzzugänge, z. B. schnelle Internetzugänge, für eher kleinräumige Gebiete anbieten möchten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können das in günstigen Fällen einige Straßenzüge oder gegebenenfalls kleinere Ortschaften sein. Mit BFWA lassen sich die bestehenden Angebote, z. B. DSL und WIMAX, sinnvoll ergänzen.

Von den genannten Maßnahmen verspricht sich die Bundesnetzagentur, dass im Breitbandmarkt zusätzlicher Wettbewerb entsteht und in bisher nicht ausreichend versorgten Gebieten Breitbandanschlüsse, wie z. B. der drahtlose Internetzugang, angeboten werden.

Die Bundesregierung informiert Bürger und Unternehmen mit der Breitbandinitiative http://www.breitbandinitiative.de und dem Breitbandportal http://zukunft-breitband.de über technische Funktionsweise, Nutzen und Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien. Das Breitbandportal will mit dem "Breitbandatlas" einen Überblick über die "weißen Flecken" der Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen verschaffen.

Insofern ist Interessenten von breitbandigen Internetanschlüssen zu raten, mit den in der jeweiligen Region ggf. bereits tätigen Anbietern von kabelgebundenen breitbandigen Internetzugängen und mit den Anbietern für breitbandige drahtlose Internetzugänge in Kontakt zu treten, um so frühestmöglich zu erfahren, wann breitbandige Anschlusstechnologien verfügbar sind. Ich denke, dass dies auch für die Anbieter wichtig ist, weil letztlich der Umfang der Nachfrage auch für das Unternehmen Anreize gibt, auf eine Beschleunigung der entsprechenden Technologieentwicklung hinzuwirken bzw. die entsprechenden Investitionen dazu zu tätigen.

Zum Abschluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass auf der europäischen Ebene derzeit ebenfalls nach Wegen und Mitteln zur sog. "Überwindung der Breitbandkluft" (siehe u. a. Mitteilung der KOM (2006) 129) gesucht wird. Hierbei steht insbesondere die Förderung des ländlichen Raums mit breitbandigen Telekommunikationsverbindungen im Fokus des Interesses der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
*Mail entfernt*
http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/
25.08.2008
Benutzeravatar
k-ten
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1
Registriert: 16.07.2008 13:05
Wohnort: ???

Re: Bundesnetzagentur (6)

Beitragvon ThoRo » 15.09.2008 19:09

Beim Teil mit Freenet und der Verbraucherzentrale verstehe ich zwar nicht so ganz warum der hier veröffentlicht wurde, aber etwas anderes ist interessant. Die Bundesnetzagentur glaubt anscheinend immer noch, daß die WIMAX Frequenzversteigerung zu einer Verbesserung der Lage in den "Weißen Flecken" führt... Dabei ist doch heute schon absehbar, daß die Ausbauverpflichtungen von den Frequenzinhabern nicht erfüllt werden (können).

MfG

ThoRo
Mitglied der Initiative gegen digitale Spaltung: UMTS : VERFÜGBARKEITSPRÜFER
Benutzeravatar
ThoRo
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 1210
Registriert: 14.05.2006 09:17
Wohnort: 14532 Kleinmachnow

Re: Bundesnetzagentur (6)

Beitragvon essig » 15.09.2008 23:41

ThoRo hat geschrieben:Beim Teil mit Freenet und der Verbraucherzentrale verstehe ich zwar nicht so ganz warum der hier veröffentlicht wurde

ich denke damit hat es angefangen und auf das letzte schreiben von k-ten hat man keinen passenderen textbaustein als den "TB-TK-Bauernbreitband" gefunden und den hat er dann eben bekommen ;)

ThoRo hat geschrieben:Die Bundesnetzagentur glaubt anscheinend immer noch, daß die WIMAX Frequenzversteigerung zu einer Verbesserung der Lage in den "Weißen Flecken" führt... Dabei ist doch heute schon absehbar, daß die Ausbauverpflichtungen von den Frequenzinhabern nicht erfüllt werden (können).

Bundesnetzagentur hat geschrieben:Um zusätzlichen Wettbewerb im Breitbandmarkt anzufachen und um die Breitbandversorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern, hat die Bundesnetzagentur Frequenzen für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang, Broadband Wireless Access (BWA) im Bereich 3,5 GHz, versteigert.

anstatt 25 % der mit wimax versorgten gemeinden (3000) wird man vermutlich nicht mal 5 % (600 gemeinden) schaffen aber wen interessiert das schon? die millionen für die frequenzen wurden eingenommen, wen interessieren da schon ausbauverpflichtungen? nichts wird passieren. die bnetza aber auch die bundesregierung wissen nach 8 jahren breitband und 2 jahren wimax ganz genau, dass man so die breitbandlücken nicht dauerhaft schließen kann. wimax und ganz neu die digital dividende erinnern mehr an druchhalteparolen, trostpflaster, aberglauben, voodoo aber nicht an eine dauerhafte lösung für ein mittlerweile altes problem.
H E L F E N | I N H A L T

GETEILT.DE - WIE GEHT ES WEITER?
Benutzeravatar
essig
Mitstreiter
Mitstreiter
 
Beiträge: 7348
Registriert: 26.10.2005 08:00
Wohnort: 99869 Mühlberg


Zurück zu Schreiben

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste