Betreff: Verfügbarkeit von breitbandigen Anschlüssen; Breitband, DSL, VoIP etc [freenet.de]; [ ]
Vorgangsnummer
*entfernt*Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Gaube,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie beklagen, dass der ländliche Raum nicht - oder nur ungenügend - mit breitbandigen Internet-Anschlüssen (insbesondere DSL) versorgt sei. Sie möchten sich darüber informieren, ob die Versorgung mit breitbandigen Internet-Anschlüssen den Vorgaben der Grundversorgung unterliegt. Weiterhin möchten Sie in Erfahrung bringen, ob es Alternativen zu der - vor allem im ländlichen Raum problematischen - Versorgung mit kabelgebundenen breitbandigen Internetanschlüssen gibt.
Das Angebot von breitbandigen Anschlüssen unterliegt gemäß §§78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht den Bestimmungen der Grundversorgung (Universaldienst). Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit Breitbandanschlussprodukten (z.B. DSL) zu versorgen.
Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen. Von daher hat die Behörde keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen, breitbandige Anschlüsse flächendeckend anzubieten.
Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen Endkunden breitbandige Internetanschlüsse angeboten werden, obliegt daher den Unternehmen. Dabei ist zu erwähnen, dass alle Anbieter im Wettbewerb die Möglichkeit haben, eine Versorgung mit eigenen breitbandigen Anschlüssen oder über gemietete Leistungen vorzunehmen.
Die Verfügbarkeit von kabelgebundenen DSL-Technologien kann individuell von den örtlichen und qualitativen Gegebenheiten der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) abhängen. Dabei ist festzustellen, dass ein Teil der Teilnehmeranschlüsse derzeit nicht, oder nur eingeschränkt DSL-fähig ist.
Auf nationaler Ebene ist hinsichtlich des Umfangs des oben erwähnten Universaldienstes auf die am 10.05.2007 veröffentlichte Stellungnahme der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage im Bundestag zu verweisen (BT Drs. 16/5302). Danach ist eine Erweiterung des Universaldienstes um den Bereich Breitband nicht beabsichtigt. Es soll vielmehr - so wie es auch aus Ihrer Anfrage hervorgeht - eine gezielte öffentliche Förderung im konkreten Einzelfall erfolgen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit "Hilfe zur Selbsthilfe" die kommunalen Entscheidungsträger und Nachfrager zu individuellen Lösungen zu befähigen. Eine flächendeckende Vollversorgung durch die Deutsche Telekom AG ist nicht zu erwarten.
Damit möchte ich die Erörterung der technischen Möglichkeiten und Grenzen der Versorgung mit kabelgebunden DSL-Anschlüssen verlassen und näher auf die Aktivitäten der Bundesnetzagentur zur Verbesserung der Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen in Deutschland insgesamt eingehen.
Die Bundesnetzagentur verfolgt als Wettbewerbsbehörde das Ziel, chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb - auch in der Fläche - auf den Märkten der Telekommunikation sicher zu stellen. Dabei ist davon auszugehen, dass Wettbewerb über die damit verbundene Erhöhung des Angebots und die Verstärkung des Preiswettbewerbs die Verbreitung von TK-Dienstleistungen fördert. Dies wird deutlich, wenn man die Entwicklung des Breitbandanschlussmarktes betrachtet. Hier hat in den vergangenen beiden Jahren der Wettbewerb deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist eine deutliche Erhöhung der Breitbandpenetration zu verzeichnen.
Um zusätzlichen Wettbewerb im Breitbandmarkt anzufachen und um die Breitbandversorgung vor allem im ländlichen Raum zu verbessern, hat die Bundesnetzagentur Frequenzen für den breitbandigen drahtlosen Netzzugang, Broadband Wireless Access (BWA) im Bereich 3,5 GHz, versteigert. Vier Unternehmen haben Frequenzen entweder bundesweit oder regional erhalten.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Anbieter können Sie den Internetseiten
http://bwa-versteigerung.bundesnetzagentur.de und
http://www.Bundesnetzagentur.de entnehmen.
Darüber hinaus hat die Behörde im August 2007 zusätzliche Frequenzen im Frequenzbereich 5.755 MHz - 5.875 MHz für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) allgemein zugeteilt. Mit BFWA lassen sich von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für andere Teilnehmer realisieren. Dieses dürfte vorwiegend für solche Unternehmen interessant sein, die breitbandige Netzzugänge, z. B. schnelle Internetzugänge, für eher kleinräumige Gebiete anbieten möchten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten können das in günstigen Fällen einige Straßenzüge oder gegebenenfalls kleinere Ortschaften sein. Mit BFWA lassen sich die bestehenden Angebote, z. B. DSL und WIMAX, sinnvoll ergänzen.
Von den genannten Maßnahmen verspricht sich die Bundesnetzagentur, dass im Breitbandmarkt zusätzlicher Wettbewerb entsteht und in bisher nicht ausreichend versorgten Gebieten Breitbandanschlüsse, wie z. B. der drahtlose Internetzugang, angeboten werden.
Die Bundesregierung informiert Bürger und Unternehmen mit der Breitbandinitiative
http://www.breitbandinitiative.de und dem Breitbandportal
http://zukunft-breitband.de über technische Funktionsweise, Nutzen und Verfügbarkeit von Breitbandtechnologien. Das Breitbandportal will mit dem "Breitbandatlas" einen Überblick über die "weißen Flecken" der Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen verschaffen.
Insofern ist Interessenten von breitbandigen Internetanschlüssen zu raten, mit den in der jeweiligen Region ggf. bereits tätigen Anbietern von kabelgebundenen breitbandigen Internetzugängen und mit den Anbietern für breitbandige drahtlose Internetzugänge in Kontakt zu treten, um so frühestmöglich zu erfahren, wann breitbandige Anschlusstechnologien verfügbar sind. Ich denke, dass dies auch für die Anbieter wichtig ist, weil letztlich der Umfang der Nachfrage auch für das Unternehmen Anreize gibt, auf eine Beschleunigung der entsprechenden Technologieentwicklung hinzuwirken bzw. die entsprechenden Investitionen dazu zu tätigen.
Zum Abschluss möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass auf der europäischen Ebene derzeit ebenfalls nach Wegen und Mitteln zur sog. "Überwindung der Breitbandkluft" (siehe u. a. Mitteilung der KOM (2006) 129) gesucht wird. Hierbei steht insbesondere die Förderung des ländlichen Raums mit breitbandigen Telekommunikationsverbindungen im Fokus des Interesses der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
*Mail entfernt*http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/
25.08.2008