bru62 hat geschrieben:Die Telekom macht es eben nicht und basta. Vermutlich verdient der Konzern an den Schmalbandkunden mehr.
Telekommunikationsgesetz (TKG) hat geschrieben:
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
§ 2 Regulierung und Ziele
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
...
2. die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation im Bereich der Telekommunikationsdienste und -netze sowie der zugehörigen Einrichtungen und Dienste, auch in der Fläche,
...
5. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen,
...
und so weiter ...
essig hat geschrieben:was an "flächendeckend" lässt den so viel interpretationsspielraum?
5. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen,
essig hat geschrieben:Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
(5) Datenanschlüsse an das öffentliche Kommunikationsnetz an einem festen Standort sollten Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglichen, die für den Zugang zu Online-Diensten, wie sie z. B. über das öffentliche Internet angeboten werden, geeignet sind. Die Geschwindigkeit des Internetzugangs für den jeweiligen Nutzer kann von zahlreichen Faktoren, unter anderem von der Internet-Verbundfähigkeit des Anbieters bzw. der Anbieter sowie von der jeweiligen Anwendung, für die eine Verbindung genutzt wird, abhängen. Die Übertragungsrate, die von einem einzelnen Anschluss an das öffentliche Kommunikationsnetz unterstützt wird, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate auf Gemeinschaftsebene festzulegen. Es muss ein gewisser Spielraum geboten werden, damit die Mitgliedstaaten gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen können, um zu gewährleisten, dass die Anschlüsse zufrieden stellende Übertragungsraten unterstützen können, die für einen funktionalen Internetzugang nach der Definition der Mitgliedstaaten ausreichen, wobei die besonderen Bedingungen in den nationalen Märkten, wie die von der überwiegenden Mehrheit der Nutzer im jeweiligen Mitgliedstaat verwendete Bandbreite und die technische Durchführbarkeit, unter der Voraussetzung ausreichend berücksichtigt werden, dass sie darauf ausgerichtet sind, Marktverzerrungen zu mindern. Schlagen sich solche Maßnahmen bei Berücksichtigung der Kosten und Einnahmen sowie der immateriellen Begünstigungen aus der Bereitstellung der betreffenden Dienste in einer unzumutbaren Belastung für ein benanntes Unternehmen nieder, kann dies in jede Nettokostenberechnung der Universaldienstverpflichtungen einbezogen werden. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der zugrunde liegenden Netzinfrastruktur mit einer Finanzierung durch die Gemeinschaft oder nationale Maßnahmen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht können ebenfalls umgesetzt werden.
Petitionsausschuss hat geschrieben:Als Universaldienstleistung wird nach dem TKG der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz bestimmt. Dieser Anschluss muss auch einen funktionale Internetzugang ermöglichen. Hierbei handelt es sich um einen schmalbandigen Internetzugang, der in der europäischen Universaldienst-Richtlinie (Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) näher beschrieben wird. Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich im Rahmen der in der Richtlinie vorgesehenen Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes untersucht, ob der Universaldienst um breitbandige Internetzugänge zu ergänzen sei. Im Ergebnis lehnte die Europäische Kommission die Aufnahme des breitbandigen Internetanschlusses in die Liste der Universaldienstleistungen ab, da es an der zwingend notwendigen Voraussetzung fehlt, dass der breitbandige Internetanschluss von der Mehrheit der Verbraucher genutzt wird. Europaweit ist derzeit – nach dem 11. Bericht der EU-Kommission „TK-Regulierung und – Märkte 2005“ vom Oktober 2005 – von einer tatsächlichen Pro-Kopf-Nutzung von ca. 11,5 Prozent auszugehen.
In Deutschland lag im Oktober 2005 die Breitbanddurchdringung pro Einwohner ebenfalls bei ca. 11,5 Prozent. Die Forderung, dass der breitbandige Internetanschluss von der Mehrheit der Verbraucher genutzt wird, ist auch hier bei Weitem nicht erfüllt.
Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund die Aufnahme der DSL-Technologie in die Liste der Universaldienstleistungen auch weiterhin nicht unterstützen und empfiehlt daher erneut, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Winternightsky hat geschrieben:Irgendwie wird hier zu weit vom Thema abgewichen
...
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Thread closed ^^
Winternightsky hat geschrieben:Thilo Sarrazin... der Mann hat vollkommen recht ...
Winternightsky hat geschrieben:Und wie Essig so schön ausführlich zitierte: Rechtsanspruch gibts nur auf Telefon und nicht auf Internet
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