BREKO: Glasfaserausbau durch Nutzung von EU-Richtlinie

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BREKO: Glasfaserausbau durch Nutzung von EU-Richtlinie

Beitragvon News » 20.09.2015 11:08

Der BREKO begrüßt die Umsetzung der EU-Kostensenkungsrichtlinie und hat dazu am 11.09.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat heute seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ vorgestellt. Mit dem „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG) soll die im Mai 2014 veröffentlichte Richtlinie in nationales Recht überführt werden.

Aus Sicht des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Versorgung der Bevölkerung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen langfristig – und hier vor allem nachhaltig und zukunftssicher – zu gewährleisten, grundsätzlich zu befürworten. Das deutsche Telekommunikationsgesetz hat bereits wichtige Grundlagen zur Senkung der Kosten des Breitbandausbaus festgelegt. Synergien, die durch die Nutzung alternativer Infrastrukturen entstehen, werden auf Basis des TKG bereits heute genutzt.

Positiv sieht der BREKO die Verpflichtung zur Koordinierung und Transparenz von Bauarbeiten, um notwendige (und teure) Tiefbauarbeiten nicht mehrfach ausführen zu müssen. In ländlichen und unterversorgten Regionen betragen die Tiefbaukosten bis zu 80 Prozent des gesamten Breitbandausbaus und stellen damit den entscheidenden limitierenden Faktor bei der flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet dar. Deshalb setzen die BREKO-Carrier auch auf den Einsatz alternativer Verlegetechniken wie Mini-Trenching (die minimal-invasive Verlegung der Leitungen in nur rund 30 Zentimetern Tiefe), die Verlegung der Glasfaser in Abwasserrohren oder die oberirdische Verlegung als Freileitung auf Beton-, Stahl- oder Holzmasten. Mit solchen Methoden lassen sich die Tiefbaukosten, die typischerweise bei etwa 80 Euro pro Leitungs-Meter oder mehr liegen, auf bis zu 30 Euro oder weniger pro verlegtem Meter senken.

Ebenfalls positiv wertet der BREKO die sich aus der EU-Kostenreduzierungs-Richtlinie ergebende Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2017 alle Neubauten mit hochgeschwindigkeitsfähiger, gebäudeinterner Infrastruktur – zum Beispiel mit ultraschnellen Glasfaserleitungen als Inhouse-Verkabelung – auszustatten. Diese Regelung müssen die Bundesländer bis Ende des Jahres durch Änderung der entsprechenden Landesbauordnungen umsetzen. Sie soll auch für den Fall umfangreicherer Sanierungen von Gebäuden gelten.

Der BREKO befürchtet unterdessen, dass sich die durch die Gesetzesänderung ergebende – und unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens ausgestaltete – Zugangsverpflichtung zu bestehenden und für den Breitbandausbau nutzbaren Telekommunikationsinfrastrukturen (zum Beispiel Leerrohre, Masten oder Verteilerkästen) auch kontraproduktiv auswirken kann. So werden freiwillige Kooperationen und Open-Access-Modelle künftig möglicherweise erschwert, da ein nachfragendes Unternehmen auf dem neuen Rechtsanspruch beharren und sich nicht mehr auf ernsthafte Verhandlungen zugunsten beider Seiten einlassen könnte.

In der Praxis wäre es nach Ansicht des BREKO in vielen Fällen deutlich sinnvoller, wenn der jeweilige Netzbetreiber dem nachfragenden Anbieter ein hochwertiges Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellt, über das der Nachfrager das bereits ausgebaute Netz nutzen kann. Auf diese Weise wird ein volkswirtschaftlich unnötiger Doppelausbau vermieden, und bestehende Netze können deutlich besser ausgelastet werden, wodurch sich auch der Ausbau zukunftssicherer und nachhaltiger Glasfasernetze (FTTB / FTTH) besser rechnet. Der Verband begrüßt, dass das neue Gesetz diese Alternative zur Mitnutzung passiver Infrastrukturen ausdrücklich vorsieht.

Ein Mitnutzungsanspruch hingegen kann die Geschäftsmodelle des betroffenen Netzbetreibers soweit negativ beeinflussen – etwa wenn durch konkurrierende Angebote die erforderliche Mindestanzahl an gebuchten Anschlüssen nicht erreicht wird –, dass sich ein (weiterer) Glasfaserausbau nicht rechnet und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Gebäude (FTTB) oder direkt bis in die Wohnung (FTTH) verhindert oder zumindest verzögert wird.

In diesem Zusammenhang könnten marktbeherrschende Unternehmen das neue Instrument auch strategisch nutzen, um Wettbewerb zu blockieren oder zu verhindern. Der BREKO setzt sich daher dafür ein, dass ein Anspruch auf Zugang nur in „weißen Flecken“ unter Festlegung fairer und angemessener Entgelte gewährt werden muss, um so den Breitbandausbau insbesondere im ländlichen Raum weiter voranzutreiben.

„Nur dort, wo es besonders ländlich wird und bislang noch keine schnellen Breitbandanschlüsse verfügbar sind, kann ein Zugangsanspruch sinnvoll sein“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Unser Fokus liegt klar auf einem raschen und vor allem effizienten Glasfaserausbau in der Fläche – und nicht dort, wo bereits heute leistungsfähige Breitbandzugänge von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden können.“
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