BNetzA: Leitfaden für Glasfaserverlegung in Stromnetzen

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BNetzA: Leitfaden für Glasfaserverlegung in Stromnetzen

Beitragvon News » 29.08.2012 15:35

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zur Verlegung von Glasfasern und Leerrohren bei Arbeiten an Stromnetzen veröffentlicht. Dazu wurde am 27.08.2012 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden für die Verlegung von Glasfaserkabeln bei Arbeiten am Stromnetz
Homann: "Mehr Klarheit und Sicherheit über die Konditionen des Ausbaus"


Die Bundesnetzagentur hat heute einen Leitfaden für die Verlegung von Glasfaserkabeln oder Leerrohren bei notwendigen Arbeiten am Stromnetz veröffentlicht. Durch das gleichzeitige Verlegen von Stromleitungen und Telekommunikationsinfrastrukturen sollen Synergien gehoben und der Breitbandausbau beschleunigt werden. Der Leitfaden thematisiert insbesondere die Frage, ob und wie die dabei entstehenden Kosten der Stromnetzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung berücksichtigt werden.

"Derzeit wird breit diskutiert, wie die ambitionierten Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung möglichst rasch erreicht werden können. Das Mitverlegen von Glasfaserkabeln oder Leerrohren durch die Stromnetzbetreiber kann dabei insbesondere im ländlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Breitbandversorgung leisten", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Ich freue mich, dass wir den investierenden Unternehmen mit dem nun veröffentlichten Leitfaden mehr Klarheit und Sicherheit über die Konditionen des Ausbaus geben. Ich hoffe, die bestehenden Möglichkeiten werden nun auch intensiv genutzt", sagte Homann.

Grundsätzlich sind verschiedene Modelle denkbar, unter denen eine gleichzeitige Verlegung stattfinden kann. So kann ein Stromnetzbetreiber beispielsweise Glasfaserkabel im Auftrag eines Telekommunikationsanbieters mitverlegen. Der Telekommunikationsanbieter beteiligt sich dann anteilig an den anfallenden Tiefbaukosten. Diese machen häufig 80 Prozent der Ausbaukosten für Glasfaser aus. Sowohl für den Stromnetzbetreiber als auch für den Telekommunikationsanbieter sinken beim gemeinsamen Ausbau im Vergleich zu einer separaten Verlegung der Kabel die Kosten für die nötigen Tiefbauarbeiten.

Der Stromnetzbetreiber kann auch auf eigene Rechnung Glasfaserkabel mitverlegen. Die nicht durch den Stromnetzbetreiber im Rahmen des eigenen Netzbetriebs genutzten Kapazitäten der Kabel werden dann vermarktet. Künftige Vermarktungserlöse wirken beim Stromnetzbetreiber kostenmindernd.

Der Leitfaden zu den regulierungsrechtlichen Kostenschlüsselungsgrundsätzen gilt bis zum Ende der zweiten Anreizregulierungsperiode im Jahr 2018.
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Re: BNetzA: Leitfaden für Glasfaserverlegung in Stromnetzen

Beitragvon bru62 » 30.08.2012 07:02

Heftige Reaktionen hat der Leitfaden beim Verband kommunaler Unternehmen ausgelöst: "Der Leitfaden behindert den Breitbandausbau in Deutschland mehr, als dass er ihn fördert. Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung und ihrer Breitbandstrategie sein. Wir brauchen verlässliche und unbürokratische Regelungen für den Breitbandausbau, sonst wird der flächendeckende Ausbau mit schnellen Datenautobahnen nicht gelingen.", meint Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck in einer Pressemitteilung.

Gruß
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Diskriminierungsfreies "Breitband für alle" wird es nur geben, wenn Menschen sich dafür engagieren.
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