sollner11 hat geschrieben:...wenn ich das richtig interpretiere, wird das konzept auf keine gemeinde anzuwenden sein, die bereits irgendwie gefördert wurde oder irgendwie angschlossen ist, .... also sollte man das am anfang einer investition/maßnahme wissen
Ich hatte das als selbsttragende Projektstrategie verstanden.
Sowas kann doch jederzeit ohne Berücksichtigung irgendwelcher Förderkriterien stattfinden.
Einziges fachliches K.O.-Kriterium: Die Gemeinde muß ihre 49,9% Eigenanteil aufbringen.
Erweitertes K.O.-Kriterium in Thüringen:
Die Kommunalaufsicht muß dem zustimmen (Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde auf eine Feld, welches keine Pflichtaufgabe darstellt)
Man kann da nur auf einen innovativen Landkreis hoffen, denn aktuell stellt das Thüringer Landesverwaltungsamt nicht gerade eine Hilfe dar.
Die sehen das dort nämlich noch äußerst konservativ - die Gemeinden sollen sich bei wirtschaftlicher Betätigung maximal zurückhalten.