Landläufig wird Breitbandinfrastruktur ja immer mit Autobahnen verglichen (Datenautobahn).
Ich setze dafür mal einen technologieneutralen Breitbandschluß mit "50MBit/s und mehr" als Referenz für Daten-"Autobahn". Das seien dann mal die 130km/h auf 6-spuriger Trasse.
Der Vergleich hinkt sicher, aber trotzdem sei die Frage erlaubt:
Jedes Dorf ist mit mindestens einer Gemeindestrasse und damit mindestens für PKW erreichbar.
Für einzelne Gehöfte im Außenbereich gilt aber auch das nicht. Wer da wohnt, muß sich notfalls auch einen echten Off-Roader zulegen.
Und eine Autobahnabfahrt gibt es auch nicht in jedem Dorf. Das Ganze ist nur 2-spurig und innerörtlich sind nur 50 erlaubt, auf Wunsch mancher Gemeinden sogar nur 30.
Bei der "Datenautobahn" wird aber bis zu jeder noch so kleinen Hütte eine "Autobahnabfahrt, 6-streifig mit 130" pauschal gewünscht.
Warum soll es hier nicht, wie bei der Strassenanbindung, auch verschiedene Anbindungen geben können?
Denn auch bei den Autobahnen wird ja nicht zuletzt aus Kostengründen auf eine Anbindung jeder Gemeinde verzichtet, und weil nicht jede Gemeinde eine Autobahn benötigt. Und auch da wird keine Rücksicht auf die Wünsche einzelner Bürger genommen, die gerne direkt auf die Autobahn auffahren würden (oder alternativ mit 130 bis vor die Haustür).
Müßte man also nicht auch für eine Grundversorgung eine vergleichsweise niedrige "Meßlatte" vorgeben (siehe Schweiz), die dann eben "nur" der Strassenanbindung entspricht und nicht der Autobahn?
Denn bei einer gesetzlichen Grundversorgung muß man auch die Kosten für den garantierten Anschluss aller "potentiellen" Nutzer (und selbst da hält jeder UD noch Ausnahmeregelungen für schwere Fälle bereit - siehe Schweizer UD) im Blick haben.
Für mich wäre also von Interesse, wie man denn die "Gemeindestrassen", "Landstraßen" und "Autobahnen" des Internet definieren will, für die eine Anschlussgarantie (UD) gegeben werden soll. Und womit diese Werte im Einzelnen begründet werden (können).
Ich würde versuchen die Vorgabewerte aus der Nutzerstatistik aller angeschlossenen Nutzer zu generieren (die natürlich durch die Anbieter jährlich z.B.bei der BNetzA abgeliefert werden müßte), die natürlich eine Rückkopplung auf die Größe aller "potentiellen" Nutzern enthalten müßten .
Die aktuelle "Krücke" wäre der Breitbandatlas.
z.B.:
Nutzerzahl = Vertragszahl aller Anbieter
potentielle Nutzerzahl = Zahl aller Haushalte (1. schwierige Größe, da gesetzlich nicht sauber & einheitlich definiert und daher auch nicht einheitlich erfasst)
durchschnittlich genutze Bandbreite über 24h pro Nutzer&Monat (relevant für UD-verpflichtung)
genutzte Spitzenbandbreite über 24h pro Nutzer&Monat (irrelevant für UD-verpflichtung, aber interessant zur Entwicklungsabschätzung)
durchschnittlich genutzte Datenmenge pro Nutze&Monat (relevant für UD-verpflichtung)
Spitzenwerte der Datenmenge pro Nutzer (irrelevant für UD-verpflichtung, aber interessant zur Entwicklungsabschätzung)
Mittelwerte sind bei solchen Statistiken ohne Wert, da die "Ausreißer" nach oben oder unten diese Werte überproportional verfälschen.
Das führt dann nur zu den bekannten völlig unsachlichen "Bauchdiskussionen", da die eine Seite guten Gewissens mit "richtigen statistischen Ergebnissen" aufwartet und die andere sich dadurch "verschaukelt" fühlt, da diese Zahlen (obwohl exakt) nicht ihre Lebenswirklichkeit wiederspiegeln.
Daher muß hier mit dem Median gearbeitet werden.Wikipedia hat geschrieben:Durch seine Resistenz gegen Ausreißer eignet sich der Median besonders gut als Lageparameter für nicht normalverteilte Grundgesamtheiten.
Beispiel:
Die Einkommen einer Gruppe von 10 Personen verteilen sich wie folgt:
9 Personen verdienen jeweils EUR 1.000 und
1 Person verdient EUR 1.000.000.
Das Durchschnittseinkommen beträgt EUR 100.900, der Median jedoch nur EUR 1.000.
Dies kann man für Breitbandnutzer/bedarf oder Datenmengen in gleicher Weise umsetzen. Und damit kann sich dann auch niemand mehr herausreden, dass ja nur ein paar "Power-user" den Datenmengenbedarf nach oben gezogen haben, wenn der Median z.B. bei 10 oder 15GB liegt.
Andersherum könnte aber auch die Diskussion um die Fair-Use-Klauseln zum Ende kommen, wenn sich ein Median von z.B. 3,5 GB ergeben würde.
Übrigens müßte man keine Leistung über einen UD garantieren, die bereits über eine andere gesetzliche Regelung garantiert ist wie etwa der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen.
Dafür gibt es allein jetzt schon mindestens drei Wege - SAT und DVB-T und Kabel-TV. Und mindestens ein Dienstleistungsangebot davon ist überall verfügbar (meist eher mehrere), womit kein Anspruch auf ein UD-gestütztes weiteres Angebot (z.B. IPTV) mehr herleitbar ist.
Und die Wertgruppen der Nutzungsverteilung werden geclustert (z.B. in Dezile)
Wikipedia hat geschrieben:Durch Dezile (lat. „Zehntelwerte“) wird die Verteilung in 10 gleich große Teile zerlegt. Entsprechend liegen dann z. B. unterhalb des dritten Dezils (Quantil Q.3) 30 % der Verteilung. Dezile teilen ein der Größe nach geordnetes Datenbündel in 10 gleich große Teile. Das 10-%-Dezil (oder 1. Dezil) gibt an, welcher Wert die unteren 10 % von den oberen 90 % der Datenwerte trennt, das 2. Dezil, welcher Wert die unteren 20 % von den oberen 80 % der Werte trennt, usw. Der Abstand zwischen dem 10-%-Dezil und dem 90-%-Dezil heißt Interdezilbereich.
Zwar ein anders Gebiet aber ein gutes Beispiel
http://www.bpb.de/wissen/U4CJQA,0,0,Verm%F6gensverteilung.html hat geschrieben:Vermögensverteilung
Erwachsene Bevölkerung nach Zehnteln (Dezilen), Anteile am Gesamtvermögen in Prozent 2007*
2007
1. Dezil -1,6
2. Dezil 0,0
3. Dezil 0,0
4. Dezil 0,4
5. Dezil 1,2
6. Dezil 2,8
7. Dezil 6,0
8. Dezil 11,1
9. Dezil 19,0
10. Dezil 61,1
Danach haben 10% der Bevölkerung über 61% des Vermögens in ihrem Besitz. Anstelle der Prozentangabe könnte man sicher auch absolute Werte in € angeben, aber so brauchts einfach weniger Platz
Damit kann man schon vergleichsweise exakt ermitteln, ob die Anforderungen einer bestimmten Gruppe gesamtgesellschaftliche Relevanz haben oder nicht.
Dabei würde ich persönlich die "80/20 Regel" bevorzugen. Wenn 8 von 10 Dezilen einen bestimmten Wert nicht überschreiten, dann kann er als Richtwert für einen UD herhalten. Danach wäre die 8.Dezile der Maßstab für den UD. Das ist natürlich meine rein subjektive Annahme.
Abschliessend nur soviel: Das alles ist nur als UD für private Haushalte angedacht.
Eine Durchmischung von kommerziellen und privaten Abnehmern macht keinen Sinn, da die Anforderungen kommerzieller Abnehmer in keiner Universaldienstrichtlinie erfasst sind.
Letzteres sind i.d.R. immer separate Einzelanforderungen, die separat bedient werden und separat kosten (z.B. Kraftstromanschluss oder Druckwasseranlagen, Gleisanschluß usw.)