Gift-Apfel für VDSL

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Gift-Apfel für VDSL

Beitragvon Siga » 20.05.2006 10:30

Idee: Die T-Com wird nur in den Gebieten von der Regulierung freigestellt, wo jeder Kunde DSL 1000 bekommen kann.

Kann kein DSL1000 gestellt werden muss die T-Com innerhalb von vier Wochen eine ISDN- oder Analog-Flatrate stellen (und wird dann auch nicht reguliert):
- Einmalkosten dafür entfallen völlig.
- Seine ISDN-Karte/Modem muss der Kunde selber bezahlen.
- Kanalbündelung ist erlaubt.
- Keiner darf gezwungen werden, einen Analog-Anschluss durch ISDN zu ersetzen. (D.h. die T-Com muss auch Modem-Flats anbieten)
- Der Kunde muss den Preis der billigsten DSL-Anschlusses bezahlen. Eigentlich müsste er auch den Preis für die Flatrate zahlen aber als Entschädigung entfällt das.
- Wenn DSL verfügbar ist, muss der Kunde es sofort nehmen (er will ja angeblich DSL). Die Regel soll verhindern das Leute zu billig an ISDN-Flatrates kommen. Die Kündigungsfrist wäre dann 6 Monate, danach einen Monat (und nicht 24 Monate wie sonst). Arcor und die anderen haben ihn ja auch nur ausgelacht. Da darf T-Online zumindest 6 Monate seine Dienste zu normalen Preisen anbieten. Danach darf der Kunde zu Arcor/sonstwohin wechseln wenn er will. Einmalkosten/Anschlusskosten entfallen. Hardware darf behalten werden.

Als "Gebiet" würde ich die sogenannten Anschlussbereiche festlegen. Ganze Bundesrepubliken, Bundesländer, Kreise, PLZ-Bereiche oder Vorwahlgebiete wären natürlich besser, aber Anschlussbereiche ist so klein, das die T-Com nicht dagegen meckern kann.

Der Vorschlag ist richtig fies und daher gut. Die T-Com kann ja nicht behaupten "DSL ist in vielen Anschlussbereichen verfügbar" und wir alle hier sind nur "bedauerliche Einzelfälle" und dann was von Rieseninvestitioenen für VDSL labern und gleichzeitig mit ihrem ach so tollen T-Com-Super-Duper-Netz keine handvoll armer Möchtegern-DSLer durchschleppen.

Die richtigen Abgeordneten "Mein Dorf kriegt kein DSL" und die Abgeordneten mit "Breitband ist wichtig" befürworten das sicher auch und die T-Com ist gearscht... hehehe. Leider haben wir keine mächtigen Fürsprecher dafür. Von daher stellt sich die Frage ob die Idee sich in die passenden Kanäle verbreitet. Mit einem Ministeriumstypen ein Bier trinken ist für Gesetze sicher oft besser als 1000 Demonstrationen oder Fernseh-Gespräche mit Politikern.
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Beitragvon governet » 20.05.2006 14:42

Also der Vorschlag ist ein bischen hart, aber recht hast du eigentlich schon, dass die T-Com wenigstens dort Flatrates anbieten sollte, wo es kein DSL gibt. Aber den Vorschlag, die Regulierung dort zu unterlassen wo es DSL 1000 gibt würde ich dann doch mal überdenken. Denn was wird wohl passieren? Die Telekom würde alle Konkurrenten unterbieten, keine Resale Anschlüsse mehr vermarkten bis alle Konkurrenten "tot" sind. Was passiert wohl dann?

Gruß Governet
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Beitragvon Siga » 20.05.2006 15:07

Mir geht es nur um die VDSL-Regulierung die laut Regierung sowieso unterlassen werden soll. Den Preiskrieg und die Regulierung bei normalem ADSL (DSL1000, DSL2000, DSL6000) habe ich nicht gemeint.
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Beitragvon governet » 20.05.2006 15:46

Siga hat geschrieben:Mir geht es nur um die VDSL-Regulierung die laut Regierung sowieso unterlassen werden soll. Den Preiskrieg und die Regulierung bei normalem ADSL (DSL1000, DSL2000, DSL6000) habe ich nicht gemeint.
Dann hast du dich wohl verschrieben, nehme ich mal an.

Siga hat geschrieben:Die T-Com wird nur in den Gebieten von der Regulierung freigestellt, wo jeder Kunde DSL 1000 bekommen kann.
Gruß Governet
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Beitragvon stanleys » 22.05.2006 19:16

Ich würde das ganze etwas unkomplizierter sehen.
Das diskriminierende ist ja nicht kein DSL zu bekommen, sondern keinen Internet-Zugang mit Flatrate nur weil eine bestimmte Zugangsmethode nicht möglich bzw. nicht verfügbar ist.

Dem Kunden ist es primär doch egal mit welcher Technologie (bei vergleichbaren Kosten) die Anbindung erfolgt.

Ein Anbieter, welcher eine Internet Flatrate anbietet, sollte gezwungen werden dies für min. eine der von Ihm angebotenen Zugangsmethoden (z.B. DSL/Analog/ISDN/W-DSL/WLAN etc.) zu tun.
Und das flächendeckend für das Verbreitungsgebiet, für welches er generell seine Internet-TK-Leistungen anbietet.
Damit wären auch lokale Anbieter/Netzbetreiber auf der sicheren Seite.

Anderfalls ist das Anbieten der Leistung Internet Flatrate zu untersagen.

Das stelle ich mir u.a. unter Regulierung vor.

Bsp. Discounter :
Er muss seine Ware, welche er per Werbung anbietet, auch in allen beworbenen Filialen (Verbreitungsgebiet), in ausreichender Menge über einem bestimmten Zeitraum verfügbar halten.
Ob er die Ware dabei per Schubkarre (Analog) oder LKW (DSL) in die Filialen schafft ist dem Kunden gleichgültig. :)
Auch kann er nicht selektiv entscheiden, wer die Ware erhält und wer nicht.
Andernfalls verstösst er gegen das Wettbewerbsrecht.


StanleyS
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Beitragvon Frank_RE » 23.05.2006 07:21

Hi,

stimmt nicht. Kein Breitband ist diskriminierend, nicht nur keine Flatrate. Das wird sogar von der Bundesnetzagentur festgestellt. Erst ein Zugang von 256KBit Download erlaubt barrierefreies surfen.

Gruß

Frank
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Beitragvon stanleys » 23.05.2006 11:53

Frank_RE hat geschrieben:Hi,

stimmt nicht. Kein Breitband ist diskriminierend, nicht nur keine Flatrate. Das wird sogar von der Bundesnetzagentur festgestellt. Erst ein Zugang von 256KBit Download erlaubt barrierefreies surfen.

Gruß

Frank


Soweit stimme ich zu.
Nur wenn jemand eine Flatrate anbietet, dann sollte er dies unabhängig von der Zugangsmethode tun müssen.

Meine haupsächliches Problem ist, dass mir (privat) die Kosten aus dem Ruder laufen. Erst dann kommt das Problem Geschwindigkeit.

Auch beruflich habe ich (bzw. die Firma) Nachteile.
Wenn mir meine Firma nicht für meinen Home Office Platz eine 0800-Einwahl zur Verfügung stellen würde, kann sich jeder ausrechnen, was das monatlich bedeutet.

Aber auch mit dem Hinweis auf berufliche Notwendigkeiten stosse ich bei der DTAG auf taube Ohren.
Nicht einmal ansatzweise hat man mir Unterstützung bei der Problemlösung angeboten.

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