Link: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5d ... 2_2ji.html
Folgender Fragenkatalog wurde von der BNetzA aufgestellt:
1. Wie können “neue“ Märkte im Bereich der Telekommunikation definiert werden? Worin besteht der Unterschied zu “alten“ Märkten? Wann wird aus einem “neuen“ Markt ein “alter“ Markt?
2. Sind neben der üblicherweise zu prüfenden Nachfrage- und Angebotssubstituierbarkeit für die Abgrenzung weitere Kriterien denkbar? Welche Rolle spielt hierbei das Kriterium der Technologieneutralität?
3. Welche Bedeutung hat das Verhältnis zwischen korrespondierenden Endkunden- und Vorleistungsmärkten im Hinblick auf die Einstufung als “neuer“ Markt?
4. Unter welchen Bedingungen führen Innovationen bei der Infrastruktur zur Entstehung eines Produktes, das einen neuen Markt bildet, wann führen sie lediglich zur Weiterentwicklung vorhandener Produkte?
5. Welche Bedeutung haben die Interdependenzen zwischen „alten“ und „neuen“ Märkten mit Blick auf daraus resultierende Asymmetrien zwischen etabliertem Netzbetreiber und Wettbewerbern?
6. Welche Bedeutung kommt der zunehmenden Bündelung von Telekommunikationsdiensten und Inhalten für die Definition “neuer“ Märkte zu?
7. Wie ist die Regulierungsbedürftigkeit (“3-Kriterien-Test“) im Hinblick auf “neue“ Märkte zu prüfen?
8. Auf welche Weise kann im Falle “neuer“ Märkte das damit verbundene Potential genutzt und gleichzeitig eine Gefährdung der Wettbewerbsentwicklung ausgeschlossen werden? Ist ein zeitlich befristeter Innovations- bzw. Wettbewerbsvorsprung zu rechtfertigen und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
9. Wie kann verhindert werden, dass Marktmacht in den Anschlussmärkten auf “neue“ Märkte übertragen wird und damit Wettbewerb und Innovation bei den Dienst-leistungs- und Inhaltemärkten behindert wird?
Ich denke, wir sollten eine Stellungnahme einreichen. Ist jemand an dem Thema interessiert, der ein entsprechendes Papier ausarbeiten will? Am besten sollten das zwei oder mehr Leute zusammen machen.