Petition beim deutschen Bundestag

Positionen, Ziele und Aktionen der Interessenvertretung Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- e. V.

Beitragvon essig » 08.03.2006 20:59

hi governet,

bis du noch an der petitionsaktion dran? wenn ja wären dir alle betroffenen dankbar ;)

sag bescheid
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Beitragvon governet » 08.03.2006 21:41

@Essig
Ja ich bin noch dran. Hab mir mal die EU Richtlinie 2002/22/EG, das Telekommunikationsgestz, das Grundgesetz und einige Studien vorgenommen. Vielleicht läßt sich was draus basteln.

Auszug aus 2002/22/EG

Artikel 4 (2)

Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen [..] Telefon- und Datenkommunikation mit Übertragsungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.


Funktional nutzbar ist das Internet mit einem Schmalbandzugang lang nicht mehr. Ist nur die Frage ob die Mehrzahl der Teilnehmer Breitband nutzt.

Außerdem sollen die Regulierungsbehörden für ausreichen Wettbewerb sorgen, sowie für erschwingliche Preise. Naja die Preise scheinen ja auf den ersten Blick erschwinglich aber auf die Zeit gesehen nicht mehr. Vor allem liegt hier eine Preisdiskrepanz zwischen Breitband und Schmalband vor.

Das dumme ist immer wieder, dass die Gesetze und Richtlinien sich auf Telefondienste beziehen.

Wie wärs mal wenn jemand den Seitenaufbau zu Staatlichen Einrichtungen misst. Z. B. Arbeitsagentur, Bundestag und so.

In paar Studien hab ich auch schon was gefunden.
Arbeitgeber wollen z. B. das ihre zukünftigen Angestellten IT und Internetkenntnisse haben. Für Schüler wird es immer wichtiger im Internet zu recherchieren, usw.

Zur Zeit stehe ich noch unter Informationsüberflutung, da ich noch nicht alles gesichtet und noch nicht das wichtigste rausgepickt habe.

Das dumme ist, dass der Petitionsausschuss eine "kurze" Begründung (ich meine damit nicht die Begründung an sich, sondern das kurze) haben möchte, die aber in diesem Fall ziemlich lang werden würde.

Gruß governet
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Beitragvon vauwe » 08.03.2006 22:13

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Beitragvon governet » 08.03.2006 22:17

Danke vauwe,

werd ich mir mal ankucken.
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Beitragvon FlappyTM » 09.03.2006 13:13

Governet, also, ich bin generell für eine Petition. Was die genaue Formulierung, Sinn und Zweck angeht habe ich mir noch keine tiefgreifenden Gedanken gemacht, bin aber gerne bereit zu helfen, wenn Du hilfe brauchen kannst. Auf jeden Fall finde ich deinen Einsatz super.

Was den Bezug auf das Grundgesetz angeht, solltest Du dich aber zurückhalten. Ich finde das geteilt.de Banner mit dem Art. 3 zwar auch absolut genial, aber ich hatte mal eine Diskussion mit einem Jura Studenten und er hat stark davon abgeraten sich auf Art. 3 GG zu beziehen. Wörtlich:

Ein Rückgriff auf Art. 3 III GG verbietet sich meines Erachtens aus mehreren Gründen: Zum eienn meint "Herkunft und Heimat" nicht eine Anknüpfung an den Wohnort, sondern bezieht sich auf Diskriminierungen, die sich gegen ganze VOlksgruppen richten (ANknüpfung an das Unrecht zur NAzi-Zeit).
Darüberhinaus ist das "scharfe Schwert" des Art. 3 III GG (absolutes
Diskriminierungsverbot) nur anwendbar, wenn einfache Gesetze keinen
Anknüpfungspunkt bieten. Darüber hinaus ist fraglich, wer hier aus 3 III
verpflichtet sein soll. Die Telekom ist es jedenfalls nicht.


Wenn ein Rückgriff auf das GG überhaupt erfolgen soll, dann
sind eher die Info-Freiheiten des Art. 5 einschlägig. Wenn überhaupt, wird
Euch die Möglichkeit genommen, Euch ungehindert informieren zu können. Ein solcher Verstoß (von wem auch immer) wäre vielleicht und höchstens an Art. 5 GG zu messen.


Sofern "einfache Gesetze" eine Sache regeln, hier also das TK-Gesetz sind diese anzuwenden und nicht das GG - es sei denn sie wiedersprechen dem GG und das wäre dann eine Sache für das Bundesfervassungsgericht.....


Wie auch immer Governet - versuch es einfach. Wenn Du hilfe brauchen kannst meld dich einfach.
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Beitragvon governet » 09.03.2006 17:31

Naja wenn GG, dann würde ich sowieso nur diese Anbringen:

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Artikel 14
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Artikel 87f

(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.

Aber ich glaube das TKG und die EU-Richtlinien bringen auch Ansatzpunkte. Muss sie nur noch richtig deuten.

Gruß Governet
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Beitragvon governet » 09.03.2006 18:38

Zu Artikel Artikel 4 (2) der Auszug aus 2002/22/EG:

Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen [..] Telefon- und Datenkommunikation mit Übertragsungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.





2005 waren 55 Prozent der Deutschen online (2004: 53 Prozent). Das entspricht 35,7 Millionen Menschen über 14 Jahren. Die Internetgemeinde ist damit in den zurückliegenden zwölf Monaten um 1,74 Millionen Nutzerinnen und Nutzer größer geworden. In den nächsten zwölf Monaten beabsichtigen 4,1 Millionen BundesbürgerInnen (sechs Prozent) ins Internet einzusteigen.

http://www.initiatived21.de/wettbewerb/ ... .prl?id=98

Würde das nicht heißen, das 39,8 Millionen Internet nutzen (also die Mehrheit der Bevölkerung). Rechnet man mit 2 Personen pro Haushalt macht das 19,9 Millionen Haushalte, die Internet nutzen.

Bei ca. 11 Millionen DSL-Anschlüssen macht das 55 %. Das hieße doch, dass die Mehrheit der Internet-Nutzer DSL nutzt oder?

Was sagt ihr dazu?

Hoffe mal ich habs mir nicht zu einfach gemacht.

Gruß Governet
Zuletzt geändert von governet am 10.03.2006 14:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon FlappyTM » 09.03.2006 19:16

governet hat geschrieben:Zu Artikel Artikel 4 (2) der Auszug aus 2002/22/EG:


Interessant! Was für eine Richtlinie, Gesetz oder was auch immer ist das? Hast Du nen Link?
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Beitragvon governet » 09.03.2006 21:06

Hier der Link:

http://europa.eu.int/servlet/portail/Re ... =108&page=

Stehen alles EU-Richtlinien drin die Telekommunikation betreffen.

Die 2002/22/EG steht ganz unten und betrifft Universaldienstleistungen. Die ersten Nummern sind Gründe warum die Richtlinie geändert wurde. Die Richtlinien gehen erst auf Seite 8 los (falls dir das PDF ziehst) und sind in Kapitel mit Artikeln gegliedert.

Gruß Governet
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Beitragvon barty » 09.03.2006 22:07

governet hat geschrieben:Stehen alles EU-Richtlinien drin die Telekommunikation betreffen. Die 2002/22/EG steht ganz unten und betrifft Universaldienstleistungen.


Und eben genau dort steht in Absatz (8):
Zitat: "Die Übertragungsrate, die von einem einzelnen Schmalbandanschluss an das öffentliche Telefonnetz unterstützt wird, hängt sowohl von den Merkmalen der Teilnehmerendeinrichtung als auch von dem Anschluss ab. Daher ist es nicht angezeigt, eine bestimmte Übertragungsrate auf Gemeinschaftsebene festzulegen. "....



Ich sehe in dieser Richtlinie keinerlei Ansatzpunkte, die mich hoffnungsfroh stimmen könnte.
Bürgerinitiative:
Breitband für Wertheim-Lindelbach - Ein Dorf begehrt auf!
http://www.kein-breitband.de
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Beitragvon governet » 09.03.2006 22:28

@barty
Das was du zitierst ist ein Grund, warum das Telekommunikationsgestz geändert wurde. Hat mich zuerst auch verwirt, aber die Richtlinie fängt erst bei Kapitel I Artikel 1 (Seite 8 im PDF-File) an.

Wenn du weiter liest kommt dies:

In bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen.


Und dies ist wohl in Artikel 4 (2) den ich vorher schon zitiert habe gemeint. Leider ist er sehr auslegungsfähig.
Ist nun mit Mehrzahl der Teilnehmer die der Internetnutzer gemeint oder aller Deutscher? Wenn nun die Mehrzahl der Internetnutzer gemeint wäre, dann würde es hinkommen, siehe vorher ca. 55% benutzen DSL.
Zuletzt geändert von governet am 10.03.2006 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon WizardOfOz » 10.03.2006 18:59

Ich frage mich nur, wir die 55% zu der Statistik auf http://www.dslfsconnect.de./4.html passen? 8,5 Mio von 38 Mio machen bei mir nichtmal 25% aus.
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Beitragvon vauwe » 10.03.2006 21:35

WizardOfOz hat geschrieben:Ich frage mich nur, wir die 55% zu der Statistik auf http://www.dslfsconnect.de./4.html passen? 8,5 Mio von 38 Mio machen bei mir nichtmal 25% aus.


Wizard,

Du mußt bei diesen Zahlen aufpassen. Mal bezieht man sich auf die Bevölkerung (rund 82 Mio in Deutschland) und mal auf die Anzahl der Haushalte (rund 39 Mio).

Wenn es um Anschlüsse geht, bezieht man sich meist auf die Haushalte. Bei der Nutzung meist auf die Bevölkerung.

Je nach dem, mit welcher Zahl man einen hübscheren Prozentwert berechnen kann, nimmt man den einen oder den anderen - immer so, was einem am besten in die eigene Argumentation paßt.
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Beitragvon WizardOfOz » 10.03.2006 22:09

Wobei es doch eigentlich Wurscht ist, denn wenn wir die Zahl der Haushalte mal auf die Zahl der Nutzer hochrechnen, nehmen wir das ganze mal 2,x und erhalten immer noch exakt das gleiche Verhältnis, oder irren meine bescheidenen Mathekenntnisse da wirklich so sehr? ;-)

Ob nun 10 von 30 DSL haben oder 100 von 300, es sind und bleiben 33,33%. Das sind jetzt natürlich nur Beispielzahlen.
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Beitragvon catbert » 14.03.2006 08:02

Hallo, ich hatte schon unter offizielles -> Bundestagspetition was gepostet, aber der Thread ist nicht mehr da und essig hatte mich gebeten, hier nochmal den Beitrag einzubringen.

Grundsätzlich halte ich den Vorschlag, eine Petition einzureichen für sehr sinnvoll. Allerdings rechne ich mit Argumenten wegen eines Monopols der Telekom, Missbrauch der Marktmacht usw. nicht mit guten Erfolgsaussichten bzw. wird es schwierig und umfangreich zu begründen sein.

Einen direkten Hebel sehe ich beim Universaldienst gemäß Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG, was ja ins TKG übernommen wurde. Mit der Deregulierung des Telekommunikationsmarktes wurde die Telekom zu einem Privatunternehmen und ist damit grundsätzlich nicht verpflichtet, jedem Bürger einen Vertrag anzubieten. Deswegen gibt es die Regelungen im TKG, um eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen.

Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe dies umzusetzen. Wenn sie dies nur unzureichend tut, kann sich ein bürger an den Petionsauschuss wenden und sich über die Arbeit der Behörde beschweren und Besserung zu fordern. Eine Petition mit einer Beschwerde über das Verhalten der Telekom würde zu Recht wegen Nichtzustaändigkeit zurückgewiesen werden, da es ein privates Unternehmen ist.

Im TKG steht, dass der Universaldienst einen "funktionalen Internetzugang" beinhaltet (Begriffsdefinition §3). Meines Wissens wurde der noch nicht von der Behörde näher spezifiziert. Wahrscheinlich sogar bewusst, um bei Anfragen einen dehnbaren Bereich zu haben, den die Juristen je nach gewünschter Antwort passend auslegen können. man kennt das ja, letzten Endes kommt nur blabla heraus, mit dem der Endnutzer konkret nichts anfangen kann.

Daher wollte ich auf einen ITU-T Standard verweisen, den G.1010. (Den kann man sich hier besorgen: http://www.itu.int/publications/templat ... kshop.html. Drei Standards sind nach Registierung kostenlos.)
Er definiert verschiedene Dienste, die man über einen Internetzugang nutzt und gibt Grenzwerte an. Die Grenzwerte für normales Surfen sind nicht sehr streng, aber es gibt auch Angaben zu Streaming, VoIP und Downloads, die ein Schmalbandanschluss nicht erfüllt.

Wenn eine Petition geschrieben wird, sollte auf ihn verwiesen werden und die Umsetzung durch die Behörde gefordert werden. Ich sehe da die folgenden Vorteile:

1. Gemäß Rahmenrichtlinie 2002/21/EG Artikel 17 (2) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Standards der internationalen Fernmeldeunion (ITU) anzuwenden.

2. Die Diskussion mit der Behörde wird auf ein technisches Niveau gehoben und zwingt zur Nennung von konkreten Parametern und Eigenschaften des sogn. funktionalen Internetzugangs. Das bietet (egal wie die Antwort aussieht) gute Angriffspunkte.

3. Die Juristen können sich nicht mit Allgemeiplätzen rausreden bzw. nichtssagende Antworten formulieren.

4. Man kann klar belegen, dass ein Schmalbandzugang für einen funktionalen Internetzugang nicht ausreicht und damit eine Grundversorgung nicht gegeben ist (jedenfalls würde ich das erst einmal so in den Raum stellen).


In dem Zusammenhang fällt mir übrigens ein, dass der DIN momentan auch an einer Begriffsdefinition für den Internetzugang arbeitet: http://www2.din.de/sixcms/detail.php?id=25515 . Bringt zwar noch nichts, da noch nicht fertig. Aber mal ganz interessant.

Ich halte einen Verweis auf GEZ-Gebühren für Internet-PCs auch für sinnvoll (wie schon oben erwähnt). Einerseits zwingt der Gesetzgeber den Bürger Gebühren für Schmalbandanschlüsse zu zahlen, andererseits kann ich damit technisch gesehen gar keine Sendungen der Sendeanstalten empfangen. Stichwort Streaming und Download.

Ich bin gerne bereit Textbausteine und Formulierungen für eine Petition zu liefern.
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