hi governet,
bis du noch an der petitionsaktion dran? wenn ja wären dir alle betroffenen dankbar
sag bescheid
Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen [..] Telefon- und Datenkommunikation mit Übertragsungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.
Ein Rückgriff auf Art. 3 III GG verbietet sich meines Erachtens aus mehreren Gründen: Zum eienn meint "Herkunft und Heimat" nicht eine Anknüpfung an den Wohnort, sondern bezieht sich auf Diskriminierungen, die sich gegen ganze VOlksgruppen richten (ANknüpfung an das Unrecht zur NAzi-Zeit).
Darüberhinaus ist das "scharfe Schwert" des Art. 3 III GG (absolutes
Diskriminierungsverbot) nur anwendbar, wenn einfache Gesetze keinen
Anknüpfungspunkt bieten. Darüber hinaus ist fraglich, wer hier aus 3 III
verpflichtet sein soll. Die Telekom ist es jedenfalls nicht.
Wenn ein Rückgriff auf das GG überhaupt erfolgen soll, dann
sind eher die Info-Freiheiten des Art. 5 einschlägig. Wenn überhaupt, wird
Euch die Möglichkeit genommen, Euch ungehindert informieren zu können. Ein solcher Verstoß (von wem auch immer) wäre vielleicht und höchstens an Art. 5 GG zu messen.
Der bereitgestellte Anschluss muss es den Endnutzern ermöglichen [..] Telefon- und Datenkommunikation mit Übertragsungsraten, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen, durchzuführen; zu berücksichtigen sind dabei die von der Mehrzahl der Teilnehmer vorherrschend verwendeten Technologien und die technische Durchführbarkeit.
2005 waren 55 Prozent der Deutschen online (2004: 53 Prozent). Das entspricht 35,7 Millionen Menschen über 14 Jahren. Die Internetgemeinde ist damit in den zurückliegenden zwölf Monaten um 1,74 Millionen Nutzerinnen und Nutzer größer geworden. In den nächsten zwölf Monaten beabsichtigen 4,1 Millionen BundesbürgerInnen (sechs Prozent) ins Internet einzusteigen.
governet hat geschrieben:Stehen alles EU-Richtlinien drin die Telekommunikation betreffen. Die 2002/22/EG steht ganz unten und betrifft Universaldienstleistungen.
In bestimmten Fällen, in denen der Anschluss an das öffentliche Telefonnetz an einem festen Standort für einen zufrieden stellenden Internetzugang eindeutig nicht ausreicht, sollten die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, eine Aufrüstung des Anschlusses entsprechend dem Niveau vorzuschreiben, das der Mehrzahl der Teilnehmer zur Verfügung steht, so dass Übertragungsraten unterstützt werden, die für den Internetzugang ausreichen.
WizardOfOz hat geschrieben:Ich frage mich nur, wir die 55% zu der Statistik auf http://www.dslfsconnect.de./4.html passen? 8,5 Mio von 38 Mio machen bei mir nichtmal 25% aus.
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