Diskussion über das Verhalten der Bundesnetzagentur

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Diskussion über das Verhalten der Bundesnetzagentur

Beitragvon Dino75195 » 03.05.2008 09:09

Hallo zusammen,

was meint ihr den zu dem Bitstream Verfahren.

http://www.onlinekosten.de/forum/showth ... ost1673681

Ich werde auch mal eine nette Email an die Politiker verfassen, die auf der Gehaltsliste der Bundesnetzagentur stehen.
Weil in meinen Augen ist die Bundesnetzagentur viel zu wenig aktiv.
Verfahren werden verschleppt, Fristen werden nicht eingehalten, und was passiert? -> keine Strafen für die Telekom
Die Bundesnetzagentur könnte viel mehr erreichen.
Aber vielleicht wollen die Einfach nicht?

Und egal was ich denen schreiben, die sind nicht zuständig!
Und das werde ich so nicht hinnehmen.

Es kann ja nicht schaden, den Politikeren das zu schreiben.
Was meint ihr dazu?

Gruß Robert
Fritz Box 7362 SL
Vodafone VDSL Vectoring mit 100 Mbit/s (Danke Telekom das es so lange gedauert hat)
Intel Xeon E3-1230V2, 4x 3.30GHz 16 GB RAM 24" TFT

Initiative für
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Re: Diskussion über das Verhalten der Bundesnetzagentur

Beitragvon essig » 10.06.2008 09:35

Dino75195 hat geschrieben:Ich werde auch mal eine nette Email an die Politiker verfassen, die auf der Gehaltsliste der Bundesnetzagentur stehen.

vielleicht kann ich hiermit zuarbeiten:


Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur aus dem Bundestag:
Pfeiffer, Dr. Joachim (CDU) aus Baden-Württemberg
Andreae, Kerstin (GRÜNEN) aus Baden-Württemberg
Singhammer, Johannes (CSU) aus Bayern
Barthel, Klaus (SPD) aus Bayern
noch niemand aus Hamburg
Adam, Ulrich (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern
Krogmann, Dr. Martina (CDU) aus Niedersachsen
Dörmann, Martin (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Hempelmann, Rolf (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Kelber, Ulrich (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Wend, Dr. Rainer (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Kopp, Gudrun (FDP) aus Nordrhein-Westfalen
Kaster, Bernhard (CDU) aus Rheinland-Pfalz
Brüderle, Rainer (FDP) aus Rheinland-Pfalz
Hill, Hans-Kurt (LINKE) aus Saarland
Wolff, Waltraud (SPD) aus Sachsen-Anhalt


stellvertretende Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur aus dem Bundestag:
Tauss, Jörg (SPD) aus Baden-Württemberg
Dobrindt, Alexander (CSU) aus Bayern
Dressel, Dr. Carl-Christian (SPD) aus Bayern
Friedrich, Horst (FDP) aus Bayern
Bulling-Schröter, Eva (LINKE) aus Bayern
Wegner, Kai (CDU) aus Berlin
Bierwirth, Petra (SPD) aus Brandenburg
Meister, Dr. Michael (CDU) aus Hessen
Otto, Hans-Joachim (FDP) aus Hessen
Deittert, Hubert (CDU) aus Nordrhein-Westfalen
Hovermann, Eike (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Zöllmer, Manfred (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Krüger, Dr. Hans-Ulrich (SPD) aus Nordrhein-Westfalen
Höhn, Bärbel (GRÜNEN) aus Nordrhein-Westfalen
Lämmel, Andreas G. (CDU) aus Sachsen
Schröder, Dr. Ole (CDU) aus Schleswig-Holstein


Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur aus dem Bundesrat:
Pfister, Ernst (FDP) für Baden-Württemberg
Müller, Emilia (CSU) für Bayern
Wolf, Harald (LINKE) für Berlin
Junghanns, Ulrich (CDU) für Brandenburg
Nagel, Ralf (SPD) für Bremen
noch niemand für Hamburg
Rhiel, Dr. Alois (CDU) für Hessen
Seidel, Jürgen (CDU) für Mecklenburg-Vorpommern
Hirche, Walter (FDP) für Niedersachsen
Krautscheid, Andreas (CDU) für Nordrhein-Westfalen
Stadelmaier, Martin (SPD) für Rheinland-Pfalz
Rippel, Joachim (CDU) für Saarland
Jurk, Thomas (SPD) für Sachsen
Haseloff, Dr. Reiner (CDU) für Sachsen-Anhalt
Austermann, Dietrich (CDU) für Schleswig-Holstein
Reinholz, Jürgen (CDU) für Thüringen


stellvertretende Mitglieder im Beirat der Bundesnetzagentur aus dem Bundesrat:
Drautz, Richard (FDP) für Baden-Württemberg
Sackmann, Markus (CSU) für Bayern
Nehring-Venus, Almuth (LINKE) für Berlin
Krüger, Dr. Wolfgang (CDU) für Brandenburg
Loske, Dr. Reinhard (GRÜNEN) für Bremen
Gedaschko, Axel (CDU) für Hamburg
Güttler, Klaus-Peter (SPD) für Hessen
Rudolph, Dr. Stefan (Parteilos) für Mecklenburg-Vorpommern
Sander, Hans-Heinrich (FDP) für Niedersachsen
Baganz, Dr. Jens (CDU) für Nordrhein-Westfalen
Kühl, Dr. Carsten (?) für Rheinland-Pfalz
Ege, Dr. Christian (?) für Saarland
Mangold, Dr. Hartmut (?) für Sachsen
Pleye, Thomas (CDU) für Sachsen-Anhalt
de Jager, Jost (CDU) für Schleswig-Holstein
Juckenack, Prof. Dr. Christian C. (?) für Thüringen


das heißt Mitglieder und stellvertretende Mitglieder nach Bundesland:
6 aus Nordrhein-Westfalen (12 mit Stellvertretern)
3 aus Bayern (8 mit Stellvertretern)
3 aus Baden-Württemberg (5 mit Stellvertretern)
3 aus Rheinland-Pfalz (4 mit Stellvertretern)
2 aus Hamburg (3 mit Stellvertretern)
2 aus Mecklenburg-Vorpommern (3 mit Stellvertretern)
2 aus Niedersachsen (3 mit Stellvertretern)
2 aus dem Saarland (3 mit Stellvertretern)
2 aus Sachsen-Anhalt (3 mit Stellvertretern)
1 aus Hessen (4 mit Stellvertretern)
1 aus Berlin (3 mit Stellvertretern)
1 aus Brandenburg (3 mit Stellvertretern)
1 aus Thüringen (2 mit Stellvertretern)
1 aus Sachsen (3 mit Stellvertretern)
1 aus Schleswig-Holstein (3 mit Stellvertretern)
1 aus Bremen (2 mit Stellvertretern)


bzw. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder nach Partei:
14 aus der CDU/CSU (26 mit Stellvertretern)
9 aus der SPD (16 mit Stellvertretern)
4 aus der FDP (8 mit Stellvertretern)
2 parteilos / unklar (7 mit Stellvertretern)
2 von der LINKEN (4 mit Stellvertretern)
1 von den GRÃœNEN (3 mit Stellvertretern)


in der liste finden sich neben den "üblichen verdächtigen" auch einige eher unbekanntere mitglieder. vielleicht sollte man sich irgendwann mal die zeit nehmen und auf jeden einzelnen eingehen... man kann die beiratsmitglieder aus dem bundestag auch mit der BUNDESTAGSABGEORDNETE AUSWERTUNG abgleichen.

nun noch die aufgaben und möglichkeiten des beirats:
Bundesnetzagentur hat geschrieben:Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird bei der Bundesnetzagentur ein Beirat gebildet. Er besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.

Der Beirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten soll, hat folgende Aufgaben:

1. Nach § 3 Abs. 3 Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:
Der Beirat macht der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Präsidenten oder der Präsidentin und der zwei Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentinnen der Bundesnetzagentur.

2. Nach § 60 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG: Der Beirat berät die Bundesnetzagentur bei der Erstellung der Berichte nach § 63 Abs. 3 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG. Er ist gegenüber der Bundesnetzagentur berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Bundesnetzagentur ist insoweit auskunftspflichtig.

3. Nach § 120 Nr. 2 Telekommunikationsgesetz - TKG: Der Beirat wirkt mit bei Entscheidungen der Bundesnetzagentur in den Fällen nach § 61 Abs. 4 Nr. 2 und 4 und des § 81 TKG. Danach ist das Benehmen mit dem Beirat herzustellen:
- bei Vergabeverfahren für Frequenzen bei der Festlegung des sachlich und räumlich relevanten Marktes.
- bei der Festlegung der Frequenznutzungsbestimmungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung und seiner zeitlichen Umsetzung,
- bei der Auferlegung der Universaldienstverpflichtungen.

4. Nach § 120 Nr. 3 TKG: Der Beirat ist berechtigt, Maßnahmen zur Umsetzung der Regulierungsziele und zur Sicherstellung des Universaldienstes zu beantragen. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von sechs Wochen zu bescheiden.

5. Nach § 120 Nr. 4 TKG: Der Beirat ist gegenüber der Bundesnetzagentur berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Bundesnetzagentur ist gegenüber dem Beirat auskunftspflichtig.

6. Nach § 120 Nr. 5 TKG: Der Beirat berät die Bundesnetzagentur bei der Erstellung des Vorhabenplans nach § 122 Abs. 2 TKG, insbesondere auch bei den grundsätzlichen marktrelevanten Entscheidungen.

7. Nach § 120 Nr. 6 TKG: Der Beirat ist bei der Aufstellung des Frequenznutzungsplanes nach § 54 TKG anzuhören.


"Danach ist das Benehmen mit dem Beirat herzustellen" -> das bedeutet, dass man dem beirat bei oben genannten entscheidungen die gelegenheit zur stellungnahme mit dem ziel der verständigung geben muss. die bnetza ist jedoch nicht an die empfehlung des beirats gebunden muss diese aber zur kenntniss nehmen und einfließen lassen.
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