Ihre Reden zu Protokoll haben gegeben: Martina Krogmann, Martin Dörmann, Rainer Brüderle, Katrin Kunert und Grietje Staffelt.
Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU): Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes von grundlegender Bedeutung. Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Immer mehr Geschäftsmodelle, Dienste und Anwendungen können nur mit einem schnellen Zugang zum Netz genutzt werden. Wertschöpfungs- und Kommunika- tionsprozesse in Unternehmen, Verwaltungen und im ge sellschaftlichen Leben werden immer stärker über schnelle Datenleitungen abgewickelt. Zentrales Ziel ist es deshalb, möglichst schnell flächendeckenden Breitbandzugang in Deutschland zu erreichen. Diese Zielsetzung ist nicht nur für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland von entscheidender Bedeutung. Sie ist auch eine zwingende Voraussetzung dafür, die Chancengleichheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen in Deutschland an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können! Deshalb muss die bislang insgesamt gute Breitbandentwicklung weiter beschleunigt und vorangetrieben werden; denn eine Vielzahl von Haushalten kann die Möglichkeiten breitbandiger Internetverbindungen noch immer nicht nutzen und, jetzt werden die volkswirtschaftlich bedeutsamen Investitionsentscheidungen für den Aufbau schneller Netze mit Übertragungsraten ab 50 MBit/s getroffen. Die Bundesregierung wird der Entwicklung zusätzliche Impulse geben. Sie hat deshalb in der im Februar beschlossenen Breitbandinitiative ehrgeizige Ziele gesetzt: Erstens. Bis Ende 2010 sollen die Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Zweitens. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. Diese Zielsetzungen sind das Ergebnis intensiver Diskussionen mit der Branche und den Ländern. Der Bundesregierung ist durchaus bewusst, dass es sich um ambitionierte Ziele handelt. Sie hält diese Ziele aber für realisierbar, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen von allen Beteiligten zielorientiert umgesetzt werden. Unstreitig ist, dass diese Ziele nur durch einen Technologiemix und im Wettbewerb erreicht werden können. Das gilt für die Beseitigung der „weißen Flecken“ ebenso wie für die Entwicklung der Hochleistungsnetze. Die Techniken tragen dabei aufgrund ihrer Eigenschaften in unterschiedlicher Weise zur Erreichung der Ziele bei: DSL, Kabelnetze, Funk- und Satellitenverbindungen und vereinzelt auch Powerlinenetze sind die Grundlage für die kurzfristige Bereitstellung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Darunter versteht man derzeit Übertragungsraten von mindestens 1 MBit/s. Kabelnetze, VDSL, Glasfasernetze und langfristig möglicherweise auch zukunftsfähige Funktechnologien wie LTE – Long- Term-Evolution – bilden die Basis für hochleistungsfähige Internetanschlüsse – ab 50 MBit/s. Um diese ambitionierten kurz- und langfristigen Ziele zu erreichen, schlägt die Bundesregierung einen anreizorientierten Ansatz vor, indem sie die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau vorantreibt, eine unterstützende Frequenzpolitik gewährleistet, sich für eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung einsetzt und im erforderlichen Umfang finanzielle Fördermaßnahmen bereitstellt. Das kurzfristige Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen wird dabei vor allem durch die Fortsetzung und den Ausbau der finanziellen Föndermaßnahmen für Kommunen unterstützt sowie durch die Nutzung von Instrumenten zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmer. Zudem greifen mehr Planungssicherheit bei der Regulierung, die Nutzung der digitalen Dividende und die verschiedenen Aktivitäten der Länder. Die Bundesregierung setzt also auf einen Mix der verschiedensten Maßnahmen um eine passgenaue und wirtschaftlich vertretbare Lösung für jeden Ort zu erreichen. Wer aber ausschließlich auf eine steuerfinanzierte flächendeckende Kabelinfrastruktur setzt, handelt volkswirtschaftlich unsinnig und (verschwendet die Staatsgelder – Gelder, die nicht irgendwo herkommen, sondern von den Menschen in unserem Land hart erarbeitet werden müssen. Es gilt vielmehr, dünn besiedelte ländliche Regionen zum Beispiel auch über Funk an Breitbandinternet anzuschließen. Dies erreichen wir durch eine flexible und effiziente Frequenzpolitik. Die heutigen breitbandigen Mobilfunknetze decken derzeit in erster Linie dichter besiedelte Regionen ab. Dies wird sich künftig verbessern. Die bislang für die GSM-Netze genutzten Frequenzspektren um 900 MHz sollen künftig – unabhängig von einer bestimmten Technonlogievorgabe – für alle Formen des drahtlosen Netzzugangs verwendet werden können. Die Vorbereitungen zu einer Vergabe weiterer Frequenzressourcen sind nahezu abgeschlossen. Die konkreten Auktionsregeln werden noch erarbeitet und zur Kommentierung gestellt. Mit 270 Megahertz wird 2010 das bisher umfangreichste Spektrum versteigert. Eine Beschränkung des Einsatzes bestimmter Techniken wird es dabei nicht geben. Diese Frequenzen werden bundesweit für breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt. Dabei geht die Bundesnetzagentur konsequent den eingeschlagenen Weg weiter: möglichst technologie- und diensteneutral Frequenzen bereitzustellen für drahtlose Netzzugänge. Die Einführung eines Universaldienstes, wie es die Linke fordert, würde keines der grundsätzlichen Probleme lösen, aber viele neue schaffen. Wie sollte er definiert werden? Welche Übertragungsrate soll vorgeschrieben werden? Wie oft sollte er der technischen Entwicklung angepasst werden? Wo sind volkswirtschaftliche und finanzielle Grenzen? Ich gebe außerdem zu bedenken, dass wir derzeit über Satelliten fast überall in Deutschland – inzwischen gar nicht mehr so teure – 1-MBVerbindungen erhalten können. Vor diesem Hintergrund können wir mit diesem Antrag nur eines tun: ablehnen!
Martin Dörmann (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt die Breitbandstrategie der Bundesregierung. Eine investitionsorientierte Regulierung, die Nutzung der „Digitalen Dividende“ und verbesserte Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau sind wesentliche Bausteine des flächendeckenden Breitbandausbaus. Die SPD setzt sich seit langem dafür ein, die Versorgungslücken in der Fläche zu schließen und ganz Deutschland mit schnellen Internetverbindungen zu versorgen. Davon profitieren nicht nur ländliche Regionen und mittelständische Unternehmen, die an die Datenautobahn angeschlossen werden. Unser Ziel war auch stets, alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an den Chancen der Informationsgesellschaft zu beteiligen. Es ist ein besonderes Anliegen von Frank-Walter Steinmeier und ihm zu verdanken, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zweiten Konjunkturpaket eine Breitbandstrategie verabschiedet hat, die zusätzliche Impulse für Milliardeninvestitionen in den zügigen flächendeckenden Breitbandausbau setzt. Die Ziele sind ehrgeizig gesteckt: Bis Ende 2010 sollen flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse von einem Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, bis 2014 mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit für 75 Prozent der Haushalte. Dies erfordert zweistellige Milliardeninvestitionen der TK-Unternehmen. Deshalb ist es notwendig und zu begrüßen, dass die Bundesregierung ausdrücklich auf eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung setzt. Hierfür kommt der Bundesnetzagentur eine besondere Verantwortung zu. Die von ihr zu entwickelnden Eckpunkte müssen ökonomische und rechtliche Planungssicherheit schaffen, spezifische Risiken der investierenden Unternehmen berücksichtigen und ein geeignetes Risiko-Sharing regulatorisch absichern. Die kostspieligen Investitionen in den Infrastrukturausbau müssen von mehreren Unternehmen erfolgen, wenn man die formulierten Ziele erreichen will. Deshalb wird es auch weiterhin einen intensiven Wettbewerb in diesem Bereich geben. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur ihren Eckpunkteentwurf zur öffentlichen Konsultation gestellt, sodass mit der endgültigen Vorlage bereits in den nächsten Monaten zu rechnen ist. Zur Unterstützung der Unternehmen und der besonders betroffenen Kommunen setzt die Bundesregierung darüber hinaus auf ein Maßnahmenbündel. Finanzielle Fördermaßnahmen, zusätzliche Hilfestellung beim Infrastrukturausbau und eine unterstützende Frequenzpolitik werden den Breitbandausbau weiter beschleunigen. Die Nutzung eines Teils der „Digitalen Dividende“ für mobiles Internet ist dabei ein wichtiger Baustein. Die hierfür notwendigen rechtlichen und technischen Klärungen sollen nun unverzüglich erfolgen. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, noch in diesem Jahr ein Verfahren zur Vergabe der entsprechenden Frequenzen durchzuführen. Dabei wird darauf zu achten sein, dass die Bedingungen für die Mobilfunkunternehmen so gesetzt werden, dass zunächst vorrangig der Ausbau der nicht oder nur schlecht versorgten Regionen angegangen wird. Insofern ist es zu begrüßen, dass der Bundesrat mit seiner Zustimmung zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in der vergangenen Woche den Weg frei gemacht hat. Insgesamt befindet sich die Breitbandstrategie der Bundesregierung also auf einem guten Weg, auch wenn noch die eine oder andere Klippe zu umschiffen ist. Umso unverständlicher ist der heutige Antrag der Fraktion Die Linke, über den wir hier diskutieren. Er enthält nicht nur Widersprüche, sondern auch zahlreiche Fehlinformationen, auf die man aufgrund der begrenzten Zeit an dieser Stelle gar nicht alle eingehen kann. Ich will deshalb nur wenige Punkte beispielhaft aufgreifen. Anfang 2007 haben wir mit dem neuen Telemediengesetz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfallen. Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets geleistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Bedeutung ist. Bereits bei der damaligen Verabschiedung hatten die Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen. Denn damals mussten wir das Gesetz zügig verabschieden, um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem Neunten Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März 2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst. Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2008 eine ausführliche Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt. Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce-Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutschland vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks. Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten gesorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt. Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst eingestellt hat. Dass Rechtsverletzungen beseitigt werden müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet allerdings die zukünftige Verhinderung einer Rechtsverletzung, insbesondere dann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle zu übertragen ist. Denn wer auf seiner Homepage Links auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig kontrollieren. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diensteanbieter beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssenoder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlassungsansprüche in einem bestimmten Fall auf kerngleiche Rechtsverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Auslegung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem um eine gerechte und praktikable Lösung, die die unterschiedlichen Interessen von Rechteinhabern, Verbrauchern und Internetunternehmen zu einem vernünftigen Ausgleich bringt. Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Beteiligten einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen. Die Koalitionsfraktionen hatten erwartet, dass die Bundesregierung, wie angekündigt, noch im Jahr 2008 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wirtschaftsministerium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahlreiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtsprechung auch weiterhin in der Entwicklung ist. Wichtige Entscheidungen, die in diesem Jahr ergangen sind, müssen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Dies alles hat zu einer Zeitverzögerung geführt, die wir auch als Koalitionsfraktionen bedauern. Wir wären hier gerne schneller vorangeschritten. Die Große Koalition prüft derzeit, wie wir mit der Thematik des Telemediengesetzes weiter vorgehen. Wie Sie wissen, gibt es aktuell Überlegungen des Familienministeriums zur Einführung einer Sperrungsverpflichtung zur Bekämpfung der Kinderpornografie. Hier ist zu klären, inwieweit sich zusätzlicher Regelungsbedarf beim Telemediengesetz oder beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergibt. Dabei wird man zu berücksichtigen haben, dass die deutsche Internetwirtschaft bei der Bekämpfung illegaler und gefährliche Inhalte – insbesondere auch der Kinderpornografie – durchaus aktiv und engagiert ist. Insoweit wird zu prüfen sein, wie man das gemeinsame Ziel, Kinderpornografie den Garaus zu machen, effektiv und angemessen erreichen kann, sei es durch zusätzliche Regelungen oder eine Ausweitung der Selbstverpflichtung der Internetwirtschaft. Zudem steht für Anfang 2009 ohnehin das Vorhaben zur teilweisen Umsetzung der europäischen Audiovisuelle- Mediendienste-Richtlinie an. Hierzu wird das Wirtschaftsministerium Anfang des Jahres einen ersten Entwurf zur Änderung des Telemediendienstes vorlegen. Es scheint einiges dafür zu sprechen, die zu klärenden Fragen in einem größeren Vorhaben zur Änderung des Telemediendienstes anzugehen. Die Große Koalition wird sich hierzu Anfang des Jahres auf das weitere Vorgehen verständigen. Die FDP-Fraktion hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Er greift insbesondere die Frage der Störerhaftung auf. Die von der FDP vorgetragenen Änderungsvorschläge werden wir eingehend prüfen. Insbesondere bei den Regelungen zu Suchmaschinen und Hyperlinks erscheint mir die Zielrichtung unterstützendswert. Andererseits enthält der FDP-Entwurf allerdings auch eine Reihe von Widersprüchlichkeiten und fragwürdigen Regelungsvorschlägen. So soll der Internetvermittler nur dann als Störer haften, wenn der eigentliche Verursacher nicht greifbar ist, andererseits aber auch nur dann, wenn gegen den eigentlichen Störer ein vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. Hierdurch würde die Verhinderung einer Rechtsverletzung beim Vermittler übermäßig erschwert. An manchen Stellen macht es sich der FDP-Antrag deshalb bezüglich der Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen zu einfach, angesichts der komplexen Problemlagen. Daher kann der Gesetzentwurf aus Sicht der Koalitionsfraktionen insgesamt keine geeignete Grundlage für eine Novellierung des Telemediengesetzes sein. Bei allen Unterschieden im Detail hoffe ich aber dennoch, wir können im Sinne des durchaus konstruktiven Dialogs, den wir in dieser Sache pflegen, am Ende zu Lösungen kommen, die von möglichst vielen Fraktionen gemeinsam getragen werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Diskussionen hierzu im nächsten Jahr. Im Antrag bleibt unklar, wer für die Kosten des Breitbandausbaus aufkommen soll. Er kann sich nicht entscheiden zwischen öffentlichen und privaten Investitionen der Unternehmen. Er verkennt die Fortschritte, die in vielen Bereichen bereits erzielt wurden. Er enthält viele falsche Darstellungen, beispielsweise die, dass im Konjunkturpaket II kein einziger Euro für den Breitbandausbau vorgesehen ist. Dabei ist es möglich, über das kommunale Investitionsprogramm Mittel für den Infrastrukturausbau abzurufen, die insbesondere auch für die notwendige Verlegung von Leerrohren für den Glasfaserausbau genutzt werden können. Die Liste der Fehleinschätzungen und Fehlinformationen ließe sich problemlos verlängern. In Wirklichkeit hat die Fraktion Die Linke keinen Breitbandantrag, sondern einen Schmalbandantrag vorgelegt. Dies ist bedauerlich, zumal es um ein wichtiges Ziel geht, nämlich zusätzliche Entwicklungschancen für den ländlichen Raum, Wirtschaftswachstum und eine positive Arbeitsmarktentwicklung. Diesen Zielen wird die Breitbandstrategie der Bundesregierung gerecht, nicht jedoch dieser Antrag. Wer wissen will, was wirklich in der Breitbandstrategie steht, kann diese übrigens im Internet unter
www.zukunft-breitband.de abrufen, auch der Fraktion Die Linke zur Lektüre empfohlen.
Rainer Brüderle (FDP): In Deutschland muss die Breitbandtechnik flächendeckend nutzbar sein. Das ist auch unser politisches Ziel. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit einer modernen und zukunftsfähigen technischen Infrastruktur für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ab. Breitbandzugang ist mittlerweile nahezu unverzichtbar für viele Bereiche wirtschaftlicher Wertschöpfung, aber auchfür moderne Bildungsmethoden, elektronische Behördendienstleistungen und politische Beteiligung. Wir wollen keine digitale Spaltung. Wir wollen keine dauerhaft weißen Flecken für schnelle Internetzugänge. Wir wollen nicht, dass sich ländliche Räume weiter entleeren, dass Unternehmen aus ländlichen Regionen in die Ballungsgebiete abwandern, nur weil die Kommunikationsinfrastruktur nicht stimmt. In dieser Frage gibt es keinen Dissens. Unterschiedlicher Auffassung sind wir aber sehr wohl darüber, auf welche Weise wir dieses Ziel am besten verwirklichen können. Die Linken wollen den Universaldienst auf Breitbandanschlüsse ausweiten. Abgesehen davon, dass ein staatlicher Beschluss allein die Anschlüsse nicht gleich überall verfügbar macht, ist das auch der falsche Ansatz. Man kann doch nicht im Ernst das Monopol der Deutschen Telekom zurückholen wollen. Sie scheinen vergessen zu haben, dass es der Wettbewerb war, der dafür gesorgt hat, dass die Preise fürs Telefonieren drastisch gesunken sind. Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben sich die Nutzungsentgelte seit der Liberalisierung für Sprachtelefonie um bis zu 97 Prozent verbilligt. Es war der Wettbewerb, der dafür gesorgt hat, dass wir nicht mehr mit den grauen Einheitstelefonen vorliebnehmen müssen, dass sich neue Techniken schnell durchsetzen konnten. Das verdanken wir den Wettbewerbern, den neuen Anbietern, die sich im Markt etabliert haben und Arbeitsplätze schaffen. Zurück zum Monopol kann kein vernünftiger Mensch wollen. Deshalb sollten wir auch beim Breitbandausbau den Wettbewerb der Ideen und Techniken zum Zuge kommen lassen. Eine Universaldienstverpflichtung wäre von allen möglichen Staatseingriffen die unwirtschaftlichste Option für diesen sich ständig weiterentwickelnden Markt. Wenn der Staat schon im Rahmen seiner Konjunkturprogramme viel Geld ausgibt, dann sollte es möglichst sinnvoll verwendet werden. Das Geld auf kommunaler Ebene für den Breitbandausbau zu verwenden, ist ohne Zweifel sinnvoll. Aber statt zentrale Vorgaben zu machen, sollten wir es den Kommunen überlassen, welche Technik sie zweckmäßigerweise installieren lassen und mit welchem Partner sie vor Ort zusammenarbeiten wollen. Ob Glasfaserkabel, Funkfrequenzen, Powerline – also Internet über Stromnetze – oder Satellit, es hängt nicht zuletzt auch von der Beschaffenheit einer Region ab, was sich als besonders günstig erweist, in technischer wie in wirtschaftlicher Hinsicht. Die noch stärkere Nutzung von Koaxial-, also Kabelfernsehnetzen verspricht für die Zukunft eine spürbare Steigerung der Breitbandabdeckung. Es gibt keine Technik, die das Problem der weißen Flecken allein vollständig lösen kann. Es ist deshalb wenig erfolgversprechend, nur bestimmte Unternehmen oder Initiativen zum Breitbandausbau zu fördern. Die Politik kann hier unterstützend wirken. Beispielsweise sollten die freigewordenen Frequenzen aus der Digitalen Dividende flexibel vergeben werden. Wer Arbeitsplätze schaffen und erhalten will, sollte den kleinen und mittleren Unternehmen jetzt keine Wachstums- und Beschäftigungspotenziale verbauen, der sollte auch Alternativen zum Glasfaserkabel eine Chance geben. Was jetzt nötig ist, damit die Investitionen schnell umgesetzt werden können, ist vor allem kompetente Beratung der Kommunen, die die Investitionen in Auftrag geben sollen. Nicht nötig, sondern schädlich ist hingegen die Bevormundung durch den Bund. Für die FDP gilt auch in Zukunft: Abhängig von den geografischen, demografischen und sozioökonomischen Gegebenheiten soll sich die jeweils kostengünstigste Technik durchsetzen. Nur eine einzige Technik zu forcieren, lehnt die FDP ab. Außerdem brauchen wir eine Marktaufsicht für Telekommunikationsdienste, die dem schon entstandenen und noch entstehenden Wettbewerb gerecht wird. Im Rahmen einer Deregulierung der Endkundenmärkte muss die nachträgliche Marktaufsicht gestärkt werden. Es ist begrüßenswert, wenn sich mehrere Unternehmen beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur in bestimmten Gebieten zusammentun. Hier muss das Bundeskartellamt allerdings sicherstellen können, dass solche gemeinsamen Ausbauvorhaben nicht zu Kartellen führen, die andere Anbieter unzumutbar von der Nutzung ausschließen.
Katrin Kunert (DIE LINKE): Die Linke bringt das Thema Breitbandinternet im Plenum nicht zum ersten Mal zur Sprache. Unsere Vorschläge wurden bisher ignoriert. Das Ergebnis: Im Breitbandausbau in Deutschland tut sich viel zu wenig. Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Schließung der Breitbandlücken sind bisher völlig unzureichend. Jetzt kommt auch noch die Wirtschaftskrise dazu. Wir sagen: Gerade jetzt wäre aber eine breit angelegte Breitbandoffensive, die diesen Namen auch verdient, nötig. So könnten Millionen Menschen den Zugang zum schnellen Netz bekommen und zugleich Hunderttausende Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen werden. Zur Erinnerung: Derzeit haben etwa 12 Millionen Haushalte keinen Zugang zum schnellen Internetanschluss, legt man eine Übertragungsrate von 2 Megabit pro Sekunde zugrunde. Das ist fast jeder dritte Haushalt. Der Zugang zum Breitbandinternet ist für die Menschen aber dringend notwendig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das können sie derzeit nicht in allen Bereichen. Für die Menschen in unterversorgten Regionen ist es nicht selbstverständlich, Nachrichten im Internet zu verfolgen, Digitalfotos an entfernt lebende Verwandte und Freunde zu schicken oder im Internet einzukaufen. Kleine und mittlere Unternehmen sind für ihre Geschäftstätigkeit auf schnelle Internetanschlüsse angewiesen. Gerade ländliche Kommunen müssen eine zeitgemäße Infrastruktur vorweisen können, damit sich neue Unternehmen ansiedeln. Das betrifft besonders die strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland. Um die digitale Spaltung zu überwinden, fordert die Linke seit langem, Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu zu verpflichten, schnelle Internetanschlüsse in jedem Dorf und jeder Stadt zur Verfügung zu stellen. Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund der heutigen Krise eine noch stärkere Bedeutung. Denn durcheinen breit angelegten Infrastrukturausbau könnten Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen werden. Mit Interesse habe ich die MICUS-Studie gelesen, die die Bundesregierung vor einiger Zeit selbst in Auftrag gegeben hatte. Diese von der MICUS GmbH ausgearbeitete Studie befasst sich mit den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Breitbandnutzung. Und sie stellt fest: Die Beschäftigungseffekte durch den Breitbandausbau sind deutlich positiv zu bewerten. Die Studie stellt heraus, dass im Idealfall 265 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Bei weniger idealen Bedingungen geht die Studie immer noch von 178 000 Arbeitsplätzen aus, die bis 2010 geschaffen werden können. Nun ist die Studie auch schon drei Jahre alt. Hätte die Bundesregierung in der Vergangenheit auf uns gehört, wären wir schon einige Schritte weiter. Union und SPD sollten wenigstens klare gesetzliche Vorgaben machen, statt auf die freiwilligen Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen zu setzen, und damit Beschäftigung schaffen. Mein Fazit ist: Die Umsetzung der Breitbandoffensive der Bundesregierung zeigt bereits jetzt, dass es nicht dazu kommen wird, dass alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss in den nächsten Jahren versorgt werden. Dies ist nur möglich durch die Aufnahme des Breitbands in den Universaldienst, das heißt die gesetzlich garantierte Grundversorgung. Damit können zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Menschen in den Gemeinden ohne Breitbandnetz können endlich am digitalen Leben teilhaben, und der Netzausbau schafft Beschäftigung. Einen Breitbanduniversaldienst einzuführen, ist wichtiger denn je. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bundesregierung endlich von ihrem Irrweg abkommt und den Weg frei macht für eine flächendeckende Breitbandversorgung und mehr Beschäftigung in Zeiten der Krise.
Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke „Digitale Kluft schließen – Zehntausende Arbeitsplätze sichern“ verhält es sich so: Die Analyse ist streckenweise gelungen, im Gegensatz zu den daraus abgeleiteten Forderungen. Es ist richtig, dass die Bundesregierung auf dem Feld des Breitbandausbaus weitestgehend beratungsresistent ist. Selbst Studien, die von Ministerien der aktuellen Regierung selbst in Auftrag gegeben wurden, scheinen nicht in konkrete Politik umgesetzt zu werden. Vielmehr dienen diese Studien nur dazu, die eigenen Lippenbekenntnisse wissenschaftlich zu untermalen. So begründet das Bundeswirtschaftsministerium den Aktionismus der großspurigen Breitbandinitiative der Bundesregierung mit wissenschaftlich prognostizierten Wachstumszahlen in Milliardenhöhe und Hunderttausenden von Arbeitsplätzen. Leider bleibt die Strategie, dann auch weitestgehend Strategie. Auch wenn die Notwendigkeit des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur gesehen wird und auch die arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Effekte belegt und bekannt sind, kann sich die Bundesregierung zu keiner ausgesprochenen Breitbandpolitik durchringen. Vielmehr wird im Konjunkturpaket II der Breitbandausbau dann unter den allgemeinen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau behandelt. Die Folge dieser Verkündungspolitik ist, wie im Antrag ganz richtig konstatiert, die verfestigte Spaltung der Republik ohne baldige Aussicht auf Besserung. Auf der einen Seite sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich über einen schnellen, den aktuellen technischen Möglichkeiten und Anforderungen entsprechenden Breitbandzugang freuen dürfen. Auf der anderen Seite befindet sich der analoge Rest, der mit veralteter Technik und unzumutbaren Up- und Download-Zeiten durch das weltweite Netz kriecht. Von Surfen kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden. Diese Analyse entspricht unserer Ansicht nach weitgehend den Tatsachen. Kritisch sehen wir den Antrag der Linken aber da, wo er die technische Umsetzung thematisiert. Es ist sicherlich richtig, dass die Bundesregierung bei ihrer Breitbandstrategie hauptsächlich auf den großen Player, die Deutsche Telekom AG, gesetzt hat. Man darf aber getrost davon ausgehen, dass die Euphorie der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministers im Besonderen weder von den Wettbewerbern noch von der Deutschen Telekom AG unumwunden geteilt wurde und wird. Von Anfang an war aus sämtlichen Vorstandsetagen unter der Hand zu hören, dass die formulierten Ziele der Breitbandstrategie, mindestens als ambitioniert, wenn nicht gar als überambitioniert anzusehen sind. Schon Anfang April stellt die Deutsche Telekom AG den Breitbandausbau infrage und tritt damit den geregelten Rückzug aus dem Breitbandprogramm der Bundesregierung an. Auch wenn dieser mit den abgesenkten Teilnehmeranschlussgebühren begründet wurde, zeigt sich doch nur allzu deutlich, was man in der Regierung noch nicht ganz realisieren mag: Die Versorgung von bisher unterversorgten Gebieten mit Breitbandzugängen ist allein mit Fördergeldern und Strategiepapieren nicht zu machen. In diesem Zusammenhang explizit auf den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur setzen geht unserer Meinung nach ebenfalls am Ziel vorbei. Letztlich ist die einseitige Festlegung auf den Glasfaserausbau eine nur leidlich verdeckte direkte Subventionsstrategie für ein einziges Unternehmen. Die schnelle Glasfasertechnologie VDSL wird ja in der Hauptsache von der Deutschen Telekom AG betrieben. Das ist ein Unternehmen, das sich nach eigener Aussage unter den gegebenen Umständen gar nicht in der Lage sieht, die notwendigen Investitionen aufzubringen. Keines der beteiligten Unternehmen hat das wirtschaftliche Potenzial, den von der Regierung geforderten Standards in der Versorgung der weißen Breitbandflecken alleine gerecht zu werden, eine Tatsache, der sich die Telekommunikationsunternehmen schon lange bewusst sind. Die zunehmende Kooperation der Unternehmen bei Ausbaumaßnahmen in unterversorgten Gebieten ist ein deutliches Zeichen für dieses Bewusstsein. In diesem Zusammenhang sollte man tatsächlich darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, Anbieter und Netzstrukturen zu entflechten. Hier fordert Die Linke konkrete staatliche Intervention und vertritt die Position, dass die deutsche Breitbandinfrastruktur doch besser verstaatlicht werden sollte. Solange dies aber noch nicht geschehen ist, hat der Staat lenkend dafür zu sorgen, dass die privaten Netzbetreiber den flächendeckenden Ausbau aus Gewinnen in Ballungszentren finanzieren. Bei allem Verständnis für ihren Ärger über den schleppenden Ausbau schneller Breitbandzugänge außerhalb der Metropolen, den Netzbetreibern vorzuwerfen, sie würden ihre Gewinne nicht auch für den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum einsetzen, ist überzogen. Auch wenn die Investitionen nicht im gewünschten Maße getätigt werden, kann man sie nicht einfach negieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt zwar die grundsätzliche Forderung des Antrags der Linken, die Bundesregierung auf ihr Versprechen bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen festzulegen. Es ist auch unstrittig, die Bundesregierung aufzufordern, ihre bisherige Breitbandstrategie den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Aus den Versäumnissen aber perspektivisch ein staatliches Netzmonopol abzuleiten, geht mir allerdings zu weit. Weder der Markt noch der Staat alleine können das Allheilmittel für gesellschaftliche wie auch wirtschaftliche und strukturelle Probleme sein. Ein staatlich kontrolliertes Netz garantiert noch lange nicht den schnellen und flächendeckenden Ausbau einer Breitbandinfrastruktur in bisher unterversorgten Gebieten. Um den raschen und zukunftsfähigen Zugang zu schnellem Internet auch für bisher nichtversorgte Gebiete zu gewährleisten, müssen staatliche wie private Initiativen einander zuarbeiten. Die Politik muss einen vernünftigen Rahmen setzen, der den Anforderungen der Anbieter genauso gerecht wird wie den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer. Daher sollten verschiedene Wege beschritten werden, um der digitalen Spaltung in Deutschland entgegenzuwirken. Wir Grüne setzen in diesem Zusammenhang schon lange auf einen Technologiemix. Der Aufbau einer nachhaltigen Breitbandinfrastruktur muss den jeweiligen Gegebenheiten gerecht werden. Die strukturellen sowie wirtschaftlichen Bedürfnisse der bisher unterversorgten Regionen müssen dabei besondere Beachtung finden. Glasfaserleitungen sind nur eine von vielen technischen Möglichkeiten und nicht in jedem Fall die sinnvollste und kostengünstigste Lösung. Die Möglichkeiten von Public-Private-Partnerships sollten ebenfalls eingehend geprüft werden. Hier könnten Kommunen durch Anteile oder Beteiligungen kommunaler Versorgungsunternehmen selbst zum Netzbetreiber werden und damit aktiv eine eigene, regionale Infrastrukturund Wirtschaftsförderungspolitik betreiben. Sollten aber solche Initiativen aus der Politik bei der Wirtschaft nicht für die erwünschten Effekte sorgen, so ist in diesem Zusammenhang auch die Aufnahme der Breitbandversorgung in den Katalog der Telekommunikationsuniversaldienste in Erwägung zu ziehen, um möglichst effektiv zur Auflösung der digitalen Spaltung zu kommen. Eine anbieterunabhängige Universaldienstverpflichtung ist unserer Meinung nach aber nicht das alleinige Allheilmittel, sondern eher Ultima Ratio. Dieses besondere Mittel der Politik sollte letztlich dann in Erwägung gezogen werden, falls absehbar ist, dass auch mit einer deutlich nachgebesserten Breitbandstrategie die Bundesregierung die selbst gesetzten Fristen für die flächendeckende, privatwirtschaftliche Breitbandinfrastruktur nicht einhalten wird. Das Problem der digitalen Spaltung ist viel zu wichtig und von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Hier nur einer staatlichen oder privatwirtschaftlichen Lösung das Wort zu reden, geht letztlich nur zulasten der Nutzerinnen und Nutzer. Es muss eine Politik verfolgt werden, die in der Lage ist, positive Marktanreize zu setzen, und sich aktiv in die Förderung moderner Kommunikationstechnik einbringt. Kernpunkte einer solchen Politik sind Technologieneutralität, realistische Rahmen- und Zielsetzung, transparente Fördermittel und da, wo notwendig, politische Intervention; eine Politik, die von Bündnis 90/Die Grünen schon zu Beginn der Debatte um die Breitbandunterversorgung vertreten wurde und auch weiterhin vertreten wird. Wir stimmen dem Antrag der Linken, trotz einiger Überschneidungen in der Problemanalyse, nicht zu.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/12999 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen.