Die rechtlichen Einschränkungen bezüglich einer privaten Verfassungsbeschwerde sind relativ klar und auch absolut verständlich. Ansonsten müßte sich dieses oberste Gericht heute mit einer noch größeren Flut von Verfahren beschäftigen. Mittlerweile ist es ja bereits bei den meisten aktuellen Gesetzen so, daß sie von Beginn an nicht verfassungskonform sind bzw. dies zumindest angezweifelt werden kann.
Auch wenn eine direkte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für Privatpersonen in der Regel nur in ganz wenigen Fällen überhaupt möglich ist, ändert dies grundsätzlich aber nichts an der Tatsache, daß die gegenwärtig immer noch massive Ungleichbehandlung bezüglich des Zuganges zum sogenannten "Breitband"-Netz grob verfassungswidrig ist, da sie eindeutig nicht dem lt. Artikel 3 unserer Verfassung garantierten Gleichheitsgrundsatz entspricht.
Es ist darum absolut legitim, die geltende Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) , besonders soweit es um die sogenannte "Grundversorgung" geht, mit allen zulässigen Mitteln in Frage zu stellen und eine sofortige entsprechende Neufassung zu fordern!
Das eigentliche Problem ist unsere Gesetzgebung. Da "sitzen" teilweise leider absolute Laien im Parlament (mehr oder weniger in ALLEN Parteien), die von der Materie nichts verstehen, und betätigen sich vielfach nur noch als "Stimmvieh", um die eigene Fraktion nicht bloßzustellen. Und selbst die wenigen Ausschußmitglieder haben teilweise von der Materie kaum mehr Ahnung, sondern verlassen sich auf zufällig ausgesuchte sogenannte "Fachleute" und "Verfassungsrechtler". Und wenn man im Fall TKG z.B. mal zehn Verfassungsrechtler einsperren und wie bei der Papstwahl darauf warten würde, bis weißer Rauch aufsteigt, könnte das sicher Jahre dauern...
Fakt ist - leider:
Die zur Zeit geltende Fassung des TKG ist auf Druck massiver "Lobby-Arbeit" (besonders vom Staats-Monopolisten Telekom, aber auch anderen mittlerweile starken Anbietern) so gefaßt worden, daß der gesetzlich definierte Umfang der Grundversorgung (Telefonieren und Faxen) einzig und allein deren wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Deutschland befindet sich damit weiterhin in der Telekommunikations-"Steinzeit"!
Es hilft auch nicht weiter, den Bürgern über den "Breitbandatlas" eine annähernd vollkommene Breitband-Versorgung vorzugaukeln. Aktuelle Versorgungs-Raten von z.B. 95 Prozent sind vollkommen ungeeignet, die Situation in den Außenbereichen der Kerngebiete darzustellen, da sie sich nur auf den nichtversorgten Anteil der Bevölkerung, aber nicht auf die Fläche beziehen. In den Außenbereichen haben wir darum leider immer noch eine massive Unterversorgung bis zu 100 Prozent bezüglich zeitgemäß schneller Breitbandverbindungen. Annähernd 3 Millionen Anschlüsse sind weiterhin nicht breitbandfähig.
Mittlerweile soll zumindest das sogenannte DSL-"Light" statistisch wohl nicht mehr als "Breitbandversorgung" anerkannt werden. Um aber überhaupt vergleichbare Zustände zu haben, dürften inzwischen auch sämtliche Angebote, die weniger als vergleichbar mindestens DSL 2000 leisten, nicht mehr dem geforderten Standard entsprechen. Man darf nicht - auf Dauer - ganze Regionen versorgungsmäßig auf einen solchen "Mindest-Standard" (DSL-Sozialtarif) reduzieren. Ansonsten haben wir binnen kurzer Zeit das gleiche Problem wie heute: in Kerngebieten wird z.B. mit VDSL eine Bitrate von 50.000 kBit/s und mehr möglich sein, während die Außenbereiche immer noch mit ISDN oder anderen unzumutbaren DSL-"Notlösungen" auskommen müssen.
Eine - auch wirtschaftlich vollkommen unproblematische - Lösung ist bereits heute möglich! Hardware, Kapital und verfügbare Fachkräfte sind nicht das Problem! Der Gesetzgeber müßte den gegenwärtigen Betreibern schneller Breitband-Dienste nur den bisherigen "Artenschutz"-Status verweigern, indem für alle Siedlungsbereiche in Deutschland (evtl. begrenzt auf alle Nutzer im Bereich des örtlich offiziellen Straßen- und Wegenetzes) eine vollkommen identische Breitband-Versorgung im TKG gesetzlich festgeschrieben wird. Auch durch Weiterentwicklung der Technik zukünftig weit höhere Bandbreiten müssen der gesamten Bevölkerung zugute kommen und der Anspruch darum im TKG festgeschrieben werden! - Daß reine Einzelanschlüsse, z.B. auf einer Alm in 1.500 m Höhe oder in einer Jagdhütte fernab irgendwo im Wald, nicht hierzu gehören können, ist jedem klar!
Woher soll das Geld kommen? - Ãœberhaupt kein Problem!
Die derzeit angebotenen Tarife für z.B. DSL 6000, 16.000 und höher haben sich durch den alleine in diesem Bereich vorhandenen Konkurrenzkampf mittlerweile auf ein absolutes Niedrig-Niveau eingependelt. Sofern die großen Anbieter hier wirklich behaupten, diese hohen Bandbreiten stünden bereits mehr als 90 Prozent der Bevölkerung zur Verfügung, wäre es durchaus vertretbar, diese Tarife um den erforderlichen Faktor teurer zu machen, um auf diesem Wege über genügend Kapital für den dringend erforderlichen Ausbau der Festnetze in den Außenbereichen zu verfügen. - Vergleicht man einmal die Verbindungskosten pro GB Datenvolumen zwischen ISDN- und schnellen DSL-Verbindungen, sollte auch jeder DSL-Nutzer einsehen, daß hier eine massive Ungleichbehandlung vorliegt. Jedem DSL-Nutzer wäre darum eine Tariferhöhung von z.B. 3 bis 5 Euro im Monat durchaus zumutbar, wenn gesichert ist, daß diese Beträge zweckgebunden sofort in den dringend erforderlichen Ausbau der o.g. Regionen fließen.
Auch ohne gesetzliche Regelung könnte unverzüglich mit einem massiven Ausbau der noch nicht versorgten Gebiete begonnen werden, wenn sich zumindest die Großanbieter kurzfristig auf eine entsprechende Lösung einigen würden! Jeder weitere Hinweis z.B. der Telekom, aber auch der Bundesnetzagentur, auf fehlende Kapitalmittel ist demnach absolut unglaubwürdig.
Geht man nach den bisher bekannten Ausbauplänen der Telekom, muß leider damit gerechnet werden, daß verschiedene heute unterversorgte Gebiete auch in 10 oder 15 Jahren noch nicht (oder sogar niemals) mit Breitband versorgt sind.
Über die vielen weiteren - teilweise katastrophalen - Auswirkungen der Breitband-Unterversorgung ist in den verschiedenen Foren bereits ausführlich geschrieben worden. Je mehr die Internet-Dienste heute als normale alltägliche Informations- und Bildungsquelle angesehen werden, um so größer werden die Nachteile in den unterversorgten Gebieten. Das fängt bei unseren Kindern an, die ihre Hausaufgaben nicht mehr machen können, über jeden Bürger, der ganz bewußt von kulturellen, Bildungs- und sonstigen Informationsangeboten geradezu ausgeschlossen wird, Arbeitslose, die im Internet nach neuen Arbeitsmöglichkeiten suchen sollen usw. - Große Teile der Internet-Homepages können heute mit ISDN-Verbindungen kaum noch geladen werden. Bereits 2008 ist damit zu rechnen, daß dies auf mehr als 50 Prozent der Internet-Projekte zutrifft! Entwickler von solchen Internet-Seiten gehen - leider - mittlerweile davon aus, daß überall DSL verfügbar ist.
Ich fordere alle Betroffenen auf, sich diese weiterhin massive Ungleichbehandlung nicht mehr gefallen zu lassen. - Allein die Diskussion in diesem oder ähnlichen Foren bringt uns leider kaum weiter! - Jeder muß von seinem zuständigen Politiker in der Kommune, im Landkreis, Landtag oder Bundestag verlangen, endlich eine verfassungskonforme Regelung im TKG zu schaffen bzw. dazu beizutragen! - Dies ist reine Lobby-Arbeit, wie sie täglich von Firmen und Verbänden praktiziert wird. Genau darum kommen ja solche skandalösen Regelungen zustande.
3 Millionen betroffene Bürger wären eine sehr starke Lobby! Aber wir müssen dieses Recht auch nutzen. Nur meckern hilft hier nichts!
Darum:
Schreibt persönlich an den Bürgermeister und die Mitglieder der Ratsfraktionen!
Schreibt an Eure politischen Vertreter in den Kreistagen!
Schreibt an Eure Landtags- und Bundestagsabgeordneten (alle Parteien)!
Richtet entsprechende Petitionen an den Landtag und den Bundestag!
Fordert auch Eure Nachbarn auf, gleiches zu tun!
Bequemlichkeit ist das Ende jeder Demokratie!
Wer weiterhin auf Wunder wartet, hofft vergeblich!
Und zum guten Schluß:
Bitte berichtet hier im Forum über positive und negative Reaktionen unserer gewählten Volksvertreter!