Universaldienstleistung

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Universaldienstleistung

Beitragvon governet » 03.08.2007 22:42

Weiß jemand wie man den § 78 (4) des TKG auslegen kann?
(4) Nach Anhörung des Universaldienstverpflichteten kann die Bundesnetzagentur den allgemeinen Bedarf der Universaldienstleistungen nach Absatz 2 hinsichtlich der Bedürfnisse der Endnutzer feststellen, insbesondere hinsichtlich der geographischen Versorgung, der Zahl der Telefone, der Zugänglichkeit und der Dienstequalität. Zur Sicherstellung des Dienstes sowie der Dienstemerkmale ist die Bundesnetzagentur befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Bundesnetzagentur kann von solchen Verpflichtungen für Teile oder das gesamte Hoheitsgebiet absehen, wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass diese Dienstemerkmale oder vergleichbare Dienste als weithin verfügbar erachtet werden.

Heißt das nun, dass die Universaldienstleistung ausgeweitet werden kann, oder, dass die Verpflichteten nach Bedürfnissen der Endnutzer einghalten werden müssen?

Zudem unterliegen wir wohl dem Irrglauben, dass die Telekom der Universaldienstleistung unterliegt. Es gibt für sie keine Verfügung, auch im Gesetz wurde sie nicht explizit dazu bestimmt. (Sie macht es wohl "Freiwillig")

Nach §80 TKG ergibt sich wohl, dass jedes Telekommunikationsunternehmen mit mindestens 4% Gesamtumsatz am sachlich relevanten Markt oder welches eine beträchliche Marktmacht inne hält, bei versagen des Marktes dazu verpflichtet ist.

Wird eine Universaldienstleistung nach § 78 durch den Markt nicht ausreichend und angemessen erbracht oder ist zu besorgen, dass eine solche Versorgung nicht gewährleistet sein wird, ist jeder Anbieter, der auf dem jeweiligen sachlich relevanten Markt tätig ist und einen Anteil von mindestens 4 Prozent des Gesamtumsatzes dieses Marktes im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf sich vereint oder auf dem räumlich relevanten Markt über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Universaldienst erbracht werden kann. 2Die Verpflichtung nach Satz 1 ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
Gruß Governet
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Re: Universaldienstleistung

Beitragvon FlappyTM » 06.08.2007 06:43

zu §78 (4)

Ich würde sagen, der Absatz sagt nur aus, dass die Bundesnetzagentur feststellen kann, dass Universaldienstleistungen nicht erbracht werden. Und zwar nur die in Absatz 2 aufgeführten! Weiterhin steht da imho, das die BNA bdefugt ist Unternehmen die Verpflichtung aufzuerlegen, wenn diese nicht erfüllt werden. Also Ihr müßt jetzt auch noch die 5 Häuser da anschließen.
Der letzte Satzt bedeutet nichts weiter, als das die BNA keine Verpflichtung aussprechen muß, wenn alle meinen (die Kreise), dass die Versorgung auch so in Ordnung ist. Im übertragenen Sinne: Wo kein Kläger, da kein Richter.

governet hat geschrieben:Heißt das nun, dass die Universaldienstleistung ausgeweitet werden kann, oder, dass die Verpflichteten nach Bedürfnissen der Endnutzer einghalten werden müssen?


Ich kann da keinen Anhaltspunkt finden, dass hier irgendeine Option für eine Erweiterung formuliert wird. Es wir ja auch ausdrücklich auf die in Absatz 2 genannten Universaldienstleistung verwiesen.

governet hat geschrieben:Zudem unterliegen wir wohl dem Irrglauben, dass die Telekom der Universaldienstleistung unterliegt. Es gibt für sie keine Verfügung, auch im Gesetz wurde sie nicht explizit dazu bestimmt. (Sie macht es wohl "Freiwillig")


Siehe oben. So lange die T-Kom (oder andere Anbieter sofern vorhanden) den Anforderungen "freiwillig" nachkommt, kann die BNA von der Verpflichtung absehen. Daher muß Sie wohl nicht irgendwo genannt sein, da die bisherigen Universaldienstleistungen ja wohl offensichtlich weitestgehend erfüllt werden.
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Re: Universaldienstleistung

Beitragvon governet » 06.08.2007 23:46

FlappyTM hat geschrieben:Ich kann da keinen Anhaltspunkt finden, dass hier irgendeine Option für eine Erweiterung formuliert wird. Es wir ja auch ausdrücklich auf die in Absatz 2 genannten Universaldienstleistung verwiesen.

Stimmt, man gibt die Hoffnung eben nicht auf, doch noch eine Lücke zu finden.
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Re: Universaldienstleistung

Beitragvon just4fun » 25.01.2008 09:08

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